Das Tanelorn spielt > [Cthulhu] Spawn of Azathoth
[SoA] Smalltalk
Joran:
Anton war im Krieg. Aber nehme ich raus.
Der Läuterer:
Nein. Nicht löschen.
Aber ich hab den Zusammenhang immer noch nicht geschnallt.
Joran:
Ist egal, war nicht so wichtig. Wenn's unverständlich war, kann's weg. Ich habe im Moment nur sehr dürftigen Netzzugang. Wenn man einen Beitrag mehrmals schreiben muss, bis es klappt, bleibt schon mal ein Satz auf der Strecke, von dem man meint, man hätte ihn auch in dieser letzten Version geschrieben.
Joran:
Ich frage mich gerade, wie unsere SCs wohl weiter vorgehen werden?
Nach dem gerade erlebten gescheiterten Versuch Krassimir festzunehmen und den Folgen (Student "verstümmelt", Kirill tot, der Doc zumindest temporär "infiziert") werden sie sich Krassimir vernünftigerweise nicht noch einmal unvorbereitet und schutzlos entgegenstellen. Waffen in Deutschland mit sich zu führen oder zu benutzen, dürfte nicht ganz unproblematisch sein, oder? Geschweige denn, sie gegen Menschen einzusetzen. Einmal ganz abgesehen von der Frage, wo man sie erwerben sollte. Zumindest zwischen 1922 und 1928 (mithin auch 1927) dürfte ein Verbot zum Erwerb von Waffen bestanden haben, danach Erwerb nur mit Waffenerwerbsschein.
Wikipedia zum Waffenrecht:
--- Zitat ---"Doch nur nach dem Ersten Weltkrieg in der demokratischen Weimarer Republik tauchte die Volkswehr im Rahmen der Novemberrevolution in Deutschland kurz auf. Die Siegermächte verlangten im Artikel 177 des Versailler Vertrags die Entwaffnung auch im zivilen Bereich. Dies wurde vom Deutschen Reichstag am 5. August 1920 beschlossen. Eine völlige Entwaffnung konnte jedoch nicht erreicht werden, da der Waffenbesitz nicht registriert war.
Die Registrierungspflicht erfolgte mit der ersten umfassenden Regelung des Waffenrechts im Gesetz über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1928. Es löste das Republikschutzgesetz von 1922 ab, das nach dem Attentat auf Walther Rathenau erlassen worden war.
Das grundsätzliche Verbot des Erwerbs von Schusswaffen wurde aufgehoben. Erstmals wurden Waffen- und Munitions-Erwerbsscheine sowie eine Waffenschein-Pflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt. Zudem regelte das Gesetz die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition und enthielt Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften. Durch die Einführung der Erwerbsscheine war es dem Staat jederzeit möglich, auf die Waffen der Waffenbesitzer zuzugreifen."
--- Ende Zitat ---
Konzentrieren wir uns nun auf einen anderen Ansatzpunkt?
Der Läuterer:
Sollten Waffen, also Schusswaffen, benötigt werden, dann bietet sich dazu der Schwarzmarkt an.
Ich würde Anton zugestehen, etwaige Kontakte zu haben.
Abseits der möglichen Gewaltanwendung gäbe es noch einige Spuren zu verfolgen und zu klären.
Geht bitte vor, wie es Euch gefällt.
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