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D&D Copyright in Homebrew Abenteuern

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Selganor [n/a]:
Was die OGL kann und darf steht in der OGL, wie das bei der DM's Guild aussieht steht irgendwo in den Hilfeseiten von dmsguild.com (erreichbar rechts oben auf der Seite)

Zum Update: Das hat sich seit de 3e-OGL nicht geaendert.

Es muss die ganze OGL (wie sie auf Seite 1-2 steht) im Produkt stehen und in der Copyright Notice steht das Original, dazu dann noch dein Produkt und solltest du aus einem anderen OGL-Produkt etwas uebernommen haben dann musst du auch deren Copyright-Vermerk mit uebernehmen (Doppelnennungen wie z.B. der Original-OGL kannst du zusammenfuehren)

Wenn also z.B. in Produkt P jemand ein neues Monster gebaut hat das du verwenden willst dann ist dein Copyright-Vermerk:
- OGL
- Dein Produkt
- Copyright-Vermerk von Produkt P

Sollte Produkt P allerdings auch Dinge aus einem Produkt Q verwendet haben dann ist (bzw. sollte - den Teil haben viele OGL-Produkte nicht auf die Reihe gekriegt) dieses Produkt auch im Copyright-Vermerk von Produkt P enthalten und du musst es mit auflisten.
Sollte das Monster das du aus Produkt P verwendet allerdings aus diesem Produkt Q sein dann kannst du auch gleich nur das Produkt Q auffuehren und musst dich nicht um Produkt P kuemmern.

WulfBorzagh:
Boh ey, aber hauptsache Abitur und das Diplom im falschen Fach. Ich pack einfach die doppelseite drunter und nutze was die OGL hergibt.
Vielen lieben Dank.


Wulfi, früher war alles einfacher aber trotzem legal

Selganor [n/a]:

--- Zitat von: WulfBorzagh am 25.04.2020 | 17:31 ---Boh ey, aber hauptsache Abitur und das Diplom im falschen Fach. Ich pack einfach die doppelseite drunter und nutze was die OGL hergibt.

--- Ende Zitat ---
Einfach nur die Doppelseite langt nicht. Im Copyright-Vermerk musst du noch dein Produkt dazupacken.
(Und solange du alles andere selbst machst und nicht andere Produkte nutzt als das SRD wuerde das dann sogar langen)

Ich bin zwar kein Anwalt, aber kann es mir mal anschauen wenn du was fertig hast.

Nur dran denken, dass du mit OGL nichts von der "Product Identity" (also den von WotC "gesperrten" Sachen wie beholder usw.) verwenden darfst.

--- Zitat ---Wulfi, früher war alles einfacher aber trotzem dafuer nicht legal

--- Ende Zitat ---
Fixed it for you ;)

WulfBorzagh:

--- Zitat von: Selganor [n/a] am 26.04.2020 | 09:16 ---Einfach nur die Doppelseite langt nicht. Im Copyright-Vermerk musst du noch dein Produkt dazupacken.
(Und solange du alles andere selbst machst und nicht andere Produkte nutzt als das SRD wuerde das dann sogar langen)

Ich bin zwar kein Anwalt, aber kann es mir mal anschauen wenn du was fertig hast.

--- Ende Zitat ---

Danke. Ich schick dir dann nen Link. Aber gut mit dem Hinweis, dass men Produkt mit dazu muss. Da ich nur das SRD nutze belasse ich es bei dem vermerk.


--- Zitat von: Selganor [n/a] am 26.04.2020 | 09:16 ---Nur dran denken, dass du mit OGL nichts von der "Product Identity" (also den von WotC "gesperrten" Sachen wie beholder usw.) verwenden darfst.Fixed it for you ;)


--- Ende Zitat ---
Nene, früer wars einfacher und egaler. Da reichte von Fanpro aus ein Disclaimer und man durfte Begriffe etc. verwenden ohne einen Sermon dahinter zu haben. Hautpsahce es war klar, dass es kein Kanon von DSA war und halt kostenfrei. (ISt zwar jetzte mit dem OGL nichts anderes, aber weitaus komplizierter bei der Durchführung.


Wulfi dann mal an seinem Abenteuer weiterarbeitend


Infernal Teddy:
Das mag für FanPro gegolten haben, aber Götter behüten dich wenn das TSR damals oder heute noch palladium mitbekommen haben...

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