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Falkenflug: Neuauflage im neuen Gewand
Grey:
--- Zitat von: BBB am 9.12.2021 | 16:55 ---Ich wurde zum digitalen Wichteln eingeladen, maßgabe ist, dass etwas immaterielles verschenkt wird. Und da dachte ich an dein Buch in der e-book Version.
Allerdings lese ich jetzt gerade, dass eine Weitergabe an Dritte unter der Lizenz von BoD untersagt ist. Sprich: Ich kann keine eBooks verschenken?
Ich bin da echt totaler Laie, nutze selber quasi nie eBooks, deswegen dachte ich, ich frag mal nach... vielleicht weißt du ja Rat.
--- Ende Zitat ---
Ich bin bei Ebooks selber nicht so firm, aber das mit der Weitergabe an Dritte verstehe ich so, dass du nicht ein Exemplar für dich selbst kaufen und dann eine Kopie davon weitergeben darfst. Das wäre ja eine wundersame Buchvermehrung, ohne dass BoD daran verdienen würde.
Soviel ich weiß, funktioniert das Verschenken von Ebooks normalerweise auf Umwegen, indem man z.B. einen Buchgutschein für einen Ebook-Shop kauft, den die beschenkte Person hinterher einlösen kann. Manche Ebook-Shops haben auch eine spezielle Geschenk-Funktion, z.B. gibt es so was bei Thalia. Allerdings habe ich damit keine eigene Erfahrung und wäre selbst neugierig, wie das funktioniert. Wenn du also hinterher einen Erfahrungsbericht für mich hast ... ;)
BBB:
--- Zitat von: Grey am 9.12.2021 | 18:06 ---Wenn du also hinterher einen Erfahrungsbericht für mich hast ... ;)
--- Ende Zitat ---
Naja, solange du keinen "harten Kopierschutz" bei BoD angefordert hast, wird der Erfahrungsbericht wohl darauf hinauslaufen, dass ich eine digitale Kopie kaufe, verschenke (und damit ja irgendwie kopiere) und bei mir lösche :D
Das ist dann zwar so halb legal und nicht im Sinne des Erfinders, aber ich glaube kaum das BoD mir da einen Strick draus drehen wird.
Grey:
--- Zitat von: BBB am 9.12.2021 | 20:05 ---Naja, solange du keinen "harten Kopierschutz" bei BoD angefordert hast, wird der Erfahrungsbericht wohl darauf hinauslaufen, dass ich eine digitale Kopie kaufe, verschenke (und damit ja irgendwie kopiere) und bei mir lösche :D
Das ist dann zwar so halb legal und nicht im Sinne des Erfinders, aber ich glaube kaum das BoD mir da einen Strick draus drehen wird.
--- Ende Zitat ---
Der Kopierschutz beschränkt sich auf ein Wasserzeichen. Und ich vermute, du bist nicht der erste, der das mit dem verschenkten Ebook so handhabt. ;)
BBB:
So, eBook gekauft, verschenkt, wieder gelöscht.
Die Beschenkte hat sich gefreut.
Grey hat ein bisschen Geld verdient.
Alle gewinnen ;)
Grey:
:d Wenn du ein Feedback bekommst, wie es der Beschenkten gefallen hat, gib Laut!
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