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Geweihtenschaft und Rechtsprechung

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Edler Baldur:
So ich habe eine Frage, kann ein hochstufiger Geweihter einem Gericht "vorschreiben" welche Bestrafung gegenüber einem Täter angebracht wäre, wenn sich das Urteil des Richters zu sehr von der Gesetzesvorlage entfernen würde, aufgrund von Korruption etc.

Dies lag an folgender Situation, ein Fjarninger war in einer kleinen Inselstadt(Südmeerinsel, nur durch die Gnade Al Anfas noch existend) mit der Stadtwache aneinandergeraten, aufgrund eines bedauerlichen Vorfalls und dieser wollte sich nun nicht von der Stadtwache abführen lassen, da er in seinem Handeln zum einen nichts unrechtes sah und zum anderen sich nicht von ein Paar "Halbstarken" abführen lassen wollte.

Darauf griffen die Stadtwachen zuerst zu den Waffen und forderten den Fjarninger auf, seine Waffe niederzulegen, dieser zog diese dann zwar auch, widersprach aber sehr eindringlich, das er nicht dieser Aufforderung nachkommen würde. Darauf hin griffen die 5 Wachen den Fjarninger an, was dazu führte das nach wenigen Herzschlägen der Markt blutbespritzt, der Fjarninger im Blutrausch und 2 der 5 Wachen tot darniederlagen, wohingegen die anderen 3 Wachen ihr Heil in der Flucht suchten.

Der Fjarninger stürzte sich abschließend noch auf seine Kameraden, verwundete davon einen schwer, bevor der Magier ihn mittels einem Zauber stoppen konnte.

Nun kam aber die Stadtwache wieder verhaftete den Fjarninger, dazu noch einen weiteren Thorwaler, welcher versucht hatte den Fjarninger wegzubewegen nach dem Kampfe, was aber misslungen war, der Thorwaler war aufgrund einer Lebensschuld an den Fjarninger gebunden gewesen.

So wurden dann diese Beiden, der Fjarninger und Thorwaler eingesperrt.

Nun gab es sich aber so, dass der Richter zusammen mit dem Verwalter dieser Insel, diese beiden Helden des Mordes und der Beihilfe zur Flucht anklagen wollten und sie hinrichten lassen wollten. Davon hatte der mitgereiste Borongeweihte (aus Al Anfa, Deuter Golgaris oder so ähnlich) Wind bekommen, welcher auch den Kampf beoachtet hatte und dieser sah es eher als Notwehr des Fjarningers an, anstatt dass der Fjarninger die SChuld trug und so traf sich der Golgarit vorab mit dem Richter und den Verwalter der Insel um über das Urteil zu reden.

Dort machte der Richter deutlich was er gerne wollte, und zwar den Tod der beiden Subjekte, wohingegen der Borongeweihte eine Bestrafung durch seine Kirche und einen Eidschwur von dem Fjarninger als Bestrafung vorsah.

Schlussendlich gab der Richter und der Verwalter diesem "Druck" nach und die beiden Gefangen wurden freigelassen.

Und nun meine Frage, kann sich ein hochstufiger (sprich: bekannter) und hochrangiger (sprcih: mächtiger) Geweihter so in das Rechtssystem einmischen um z.B. ein Fehlurteil oder eine unangemessene hohe Bestrafung zu verhindern?

MfG Edler Baldur

Alrik aus Beilunk:
Hallo ?
2 Tote Wachen ?
Die anderen drei wahrscheinlichl verletzt ?

Und der Boroni sorgt dafür das diese Mörder und Totschläger davon kommen ?
Für diese Rechtsbeugung sollte er von seiner Kirche bestraft werden, die beiden Mörder müssen dem weltlichen Gericht wieder überstellt werden.

Ach ja was deine "Kann" angeht: Er hat es schon getan, und das war wohl nur im Machtbereich von AlAnfa möglich (ist er gar ein Boroni des Puniner Ritus ?).

Aber ein bekannter und mächtiger Geweihter hat sich bestimmt auch Feinde in seiner Kirche gemacht, und die werden sich so eine Situation nicht entgehen lassen.

Lichtschwerttänzer:
Er kann und muss, aber in diesem Fall war die Hinrichtung eindeutig die richtige Entscheidung.

Edler Baldur:
Ähm, nja die drei anderen Wachen waren unverletzt und der Thorwaler hatte gar nicht gekämpft, weswegen zumindestens für diesen zumindestens die Todesstrafe mehr als überzogen war.

Und zu dem "Mord", wenn die Wachen den Fjarninger erst dazu bringen das dieser seine Waffe zieh, um sich im Notfall zu verteidigen und dieWachen ihn dann auch noch zuerst attackieren und der Fjarninger sich nur wehrt, kann man dies nicht als Mord auslegen, zumal er erst durch den Kampf überhaupt in den Blutrausch verfiel, wodurch die Todesfälle dann zu beklagen waren.

Aber nun das stellte ja nicht den Punkt bei meiner Frage dar, sondern ob ein Geweihter bei gerichtlichen Fehlentscheidungen eingreifen darf.

@Alrik, ich hatte doch geschrieben, dass der Geweihte aus Al Anfa kam, dachte das würde reichen. Aber ja er war aus dem Al Anfaner Ritus um es nochmal deutlich zu machen.

MfG Edler Baldur

Aeron:
Das Imperium Al'Anfa ist eine Theokratie (Patriarch Amir Honak ist oberster Geweihter des Al'Anfaner Boronritus) und somit denke ich, das in dem Fall (wenn die Insel zu Al'Anfa gehört) auch die Kirche (des Al'Anfaner Boronritus, die anderen sicher nicht) in weltliche Belange eingreifen kann.

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