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Der Selbstverlag - wie?
Jürgen Hubert:
Wie ich erwähnte, will ich irgendwann ein Buch als PDF im Selbstverlag veröffentlichen, und online verkaufen.
Das Buch selber zu erstellen ist weniger das Problem - gut, es wird noch ein Haufen Arbeit sein, aber zumindest ist das ein übersichtlicher Prozess. Was mir hier Sorgen macht, ist eher die legale Seite des Unterfangens: Muss ich dafür eine eigene Briefkastenfirma gründen? Wenn ja, zu welchen Behörden muss ich dabei wetzen? Wie funktioniert das Ganze aus Sicht der Steuern? Falls ich Künstler anheuere, wie rechne ich mit ihnen das Ganze ab, ohne dass das Anheuern als Schwarzarbeit gilt? Und so weiter...
Hat hier sonst jemand Erfahrung mit solchen Problemen?
AlexW:
Heya,
hast du mal ueber Lulu nachgedacht? Die bieten kostenpflichtige Downloads, Soft- und Hardcover an.
Rechtlich kann ich dir nicht helfen - meine Erfahrugnsschaetzchen beziehen nur auf den angelsaechsischen Raum. :(
ZSV:
Wenn Du als Autor selbst Deine eigenen Werke verkaufst, führst Du schon mal kein Gewerbe (damit auch keine Unternehmens-Anmeldung beim Gewerbeamt nötig), da dies das Privileg der Künstler und sonstigen Freiberufler ist.
Demnach fallen auch keine Steuern (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer,..) an. Gut, Deine erzielten Gewinne müssen selbstverständlich einkommensteuerrechtlich erfasst werden, wie alle anderen Einnahmen auch. Dabei bleibt es aber auch.
(Hier muss ich doch nachträglich editieren: Umsatzsteuer fällt auch auf freiberufliche Tätigkeit (Maßstab ist hier nur die selbständige berufliche Tätigkeit) an, allerdings kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn die voraussichtlichen Umsätze im Jahr (50.000 Euro im laufenden, 17.000 im vergangenen Jahr) eine gewisse Grenze nicht überschreiten; das habe ich unterstellt, sorry. Also Steuernummer müsste man folglich dennoch beim FA beantragen.)
Wenn Du einmal Arbeiten bei Zeichnern etc. in Auftrag gibst, musst Du Dir auch keine Gedanken machen, dass diese wie Angestellte behandelt werden. Das spielt erst wirklich eine Rolle, wenn Du diesen Leuten einen regelmäßigen Betrag zahlen würdest, sodass auch eine gewisse Abhängigkeit Arbeitgeber - Arbeitnehmer entsteht.
Solange Du mit den Verkäufen in einem kleinen Rahmen bleibst, kannst dies so problemlos betreiben. Anders verhält es sich dann, wenn Du viel Werbung machst, aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmst, etc. Dadurch könnten dann doch die Kriterien eines Gewerbes erfüllt sein.
Sollte die Sache größer werden, ist eine Gewerbeanmeldung auch nicht der Tod. Kosten sind unterschiedlich; idR zwischen 30 bis 50 Euro für die Anmeldung beim Gewerbeamt als Einzelunternehmer; das war es dann auch schon; vom IHK Beitrag kannst Du Dich zwei Jahre befreien lassen (kostet danach etwa 50 Euro pro Jahr). Umsatzsteuerpflichtig kannst Du sein, musst Du aber nicht (ebenfalls Befreiung ab Anmeldung möglich), und Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an. Aber falls es mal soweit kommt, schick mir einfach eine Nachricht und ich erklär Dir mehr.
Yvo:
Ganz davon abgesehen, wie es funktioniert, halte ich es für eine schlechte und nicht sehr erfolgsversprechende Idee...
Haukrinn:
Wieso?
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