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Runterladen, Mitschneiden, Verlinken - was darf man rechtlich noch?

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Jens:
Hallo Leute

grade stellt sich mir eine Frage aus aktuellem Anlass, denn ein Forenmitglied woanders warnt davor, Links zu YouTube-Musikvideos zu posten, da das möglicherweise rechtliche Probleme für den Betreiber mit sich bringt.

Daher stelle ich diese Frage auch und vor allem an unsere Juristen und jene, die sich damit auskennen (d.h: ihre Aussagen mit den passenden Rechtsnormen untermauern können): was darf ich noch mit Musik? In welchen Punkten kann mir die Almighty Musikindustrie einen Strick drehen?
(Postings geteilt weil tanelorn mein Uninetzwerk nicht mag und alles was länger als 1038 Zeichen ist, blockt... oder so)

Jens:
Darf ich Musik von einer kostenlosen Downloadseite herunterladen wenn es das Material auch woanders kostenpflichtig gibt?
Darf ich eine solche Seite verlinken?
Darf ich YouTube-Videos auf meiner Festplatte speichern (außer jetzt im Cache, wo sie ohnehin immer landen wenn der an ist)?
Darf ich die MP3-Spur aus diesen extrahieren (Qualität sei dahingestellt) und abspeichern?
Darf ich YouTube Videos verlinken? (das ist die eigentlich akute Frage)
Sind Anleitungen wie man an die YouTube-MP3s kommt illegal?
Darf man Webradios mitschneiden?
Welche Graubereiche gibt es sonst noch, wo macht man sich noch strafbar?

Vielen Dank im Voraus quasi


der Jens

Plansch-Ente:

--- Zitat von: Jens am 14.02.2008 | 08:06 ---Darf man Webradios mitschneiden?

--- Ende Zitat ---

Zumindest dazu kann ich was sagen:

ClipInc ist ein solches Programm (ein verdammt gutes!) mit dem man Webradios mitschneiden kann. Es wird von der Firma Tobit Software entwickelt und vertrieben. Die haben eine Initiative gegründet die da heisst "Schon bezahlt" (oder so ähnlich). Auf der Homepage von Tobit findet sich folgender Text dazu:


--- Zitat ---Der Mitschnitt von Radiosendungen zur privaten Nutzung ist als eine Form der Privatkopie erlaubt. So regelt es der §53 des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Mitschnitte werden dabei keineswegs nur geduldet: Für diese Freiheit hat der Gesetzgeber eigens Pauschalabgaben auf Speichermedien und Geräte zur Vervielfältigung eingeführt, um die Vergütung der Künstler auch bei privaten Kopien sicherzustellen.[...]
--- Ende Zitat ---

Hier klicken um zur Seite von Tobit zu gelangen

Da findet man so einige Infos. Unter anderem auch ein Interview, das genau dieses Thema "Darf ich Webradios aufnehmen?" behandelt. Vielleicht hilft das eine deiner Fragen zu beantworten.

Adanos:
Hm ich weiss gerade nicht, ob die Urhebergesetz-Novelle durch ist, die viel strenger werden sollte. Da ging es aber mehr um das Thema Privatkopie.

Soweit ich weiss, kann man Streams legal anschauen, das verstößt noch nicht gegen das UrhG.


--- Zitat ---Darf ich Musik von einer kostenlosen Downloadseite herunterladen wenn es das Material auch woanders kostenpflichtig gibt?
--- Ende Zitat ---
Wenn die Musik nicht unter Verletzung des Urheberechts angeboten wird, ja. Das heisst in der Praxis, wenn der Künstler sie selber auf seiner Homepage anbietet, dann ja. Wenn die Musik aber aus unsicheren Quellen stammt, ist es wahrscheinlich, dass sie entgegen dem Urheberecht angeboten wird. Dann wäre das herunterladen auch illegal.


--- Zitat ---Darf ich eine solche Seite verlinken?
--- Ende Zitat ---
Tja, das kommt wieder darauf an (TM). Auf jedenfall sind solche Disclaimer "Das LG Hamburg hat entschieden, blablabla, ich schliesse jede Haftung aus" wirkungslos. Sofern die Seite nur eine P2P Seite ist, die nur die Software zum Austausch bietet, ist das kein Problem. Findet sich auf der Seite aber illegales Material, dann dürfte das Verlinken zumindest für den (Foren-)Betreiber problematisch werden, wenn ihm hier Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Also wenn er Rechtsverstöße von seinen Benutzern nicht ahndet. Andererseits ist es im Internet auch leicht gegen Rechte zu verstoßen, bekanntester Fall die Beleidigung, die immer noch eine Straftat darstellt (§ 185 StGB).
In der Praxis dürfte sich das Problem jedoch nicht stellen, wenn die Seite nicht von jedermann einsehbar ist. Dann ist zudem auch der "Schaden" nicht so groß.


--- Zitat ---Darf ich YouTube-Videos auf meiner Festplatte speichern (außer jetzt im Cache, wo sie ohnehin immer landen wenn der an ist)?
--- Ende Zitat ---
Wenn diese gegen das Urheberecht verstoßen, dann nein.


--- Zitat ---Darf ich die MP3-Spur aus diesen extrahieren (Qualität sei dahingestellt) und abspeichern?
--- Ende Zitat ---
Hier gilt dasselbe.


--- Zitat ---Welche Graubereiche gibt es sonst noch, wo macht man sich noch strafbar?
--- Ende Zitat ---
Eigentlich sind für die Ermittlungsbehörden nur die Anbieter illegalen Materials interessant. Leute die Sachen in der Filesharingszene anbieten oder im Falle von YouTube, Youtube selber. Youtube wird dann natürlich seinerseits gegen Leute vorgehen, die illegales Material uploaden, aber das ist was anderes.

Ganz genau kann ich dir das leider nicht beantworten, da ich Urheberecht erst noch hören werde (wenn ich es zeitlich schaffe).

Mitschneiden ist erlaubt, bzw. die GEMA hat da andere Methoden, um die Rechte der Musiker zu verwerten, zB über pauschale Abgaben in Kassetten, Recordern usw. Bei der technischen Besonderheit des I-Net Radios bin ich aber überfragt. Nach dem Grundsatz darf man aber mitschneiden.

Jens:
Inet gilt als TV/Radio, immerhin zahle ich auch GEZ-Zeugs dafür (bzw. nicht wenn ich BaföG kriege oder ALG2 oder so). Das ist wohl kein Problem.

Die Frage ist nur: wenn ich auf ein Video auf youtube.com verlinke, dass evtl. urheberrechtlich geschützt ist, was ich aber nicht weiß (was wohl nicht zählt) - dann ist doch YouTube dafür verantwortlich das Video mit einem entsprechenden Hinweis verschwinden zu lassen. Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, auf eine Ressource zu zeigen die ungeklärt ist? Kann ich als Linkschreiber nicht darauf vertrauen, dass YT die Dinger schon löscht wenn sie illegal sind?

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