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[Arcane Codex] Quellenbuchwettbewerb - "Mein Xirr... Dein Xirr""

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Bombshell:
Hallo,


--- Zitat von: grasi am 26.05.2008 | 13:02 ---Hatte es im Fundus-Ludis Forum auch angemerkt und eine Erklärung bekommen:
http://www.fundus-ludi.endofinternet.net/wbb2/thread.php?postid=15963#post15963
--- Ende Zitat ---

Ich finde die Erklärung entgegengesetzt zu der dortigen Forenprominenz nicht befriedigend, da sich der Passus mit der Rechteabgabe immer noch auf Nackter Stahl bezieht und da kann mir die Autorin noch so oft sagen, dass es eine rein private Sache ist. Würde sie es ernst meinen, dann würde der Passus verschwinden. Auch habe ich den Eindruck, dass nichtmal eine Namensnennung geplannt ist.

MfG

Stefan

Kinshasa Beatboy:
Andererseits sollte man die Sache frei nach Effenberg auch nicht zu hoch sterilisieren. Vermutlich hat verlagsseitig nur jemand eine etwas unglückliche Formulierung gewählt und dafür wird jetzt forenübergreifend das ganze Team implizit und/oder explizit als raffgieriger Arschlochhaufen gegeißelt. Angesichts von geschätzten Auflagen zwischen 500 und 1000 Exemplaren erscheinen mir Copyrightdebatten keineswegs unlösbar. Hat jemand mal den Verlag direkt gefragt?

Chrischie:
Es geht ja nicht um die Aufage, sondern, dass du das Recht auf dein geistiges Eigentum aufgibst.
Schickst du zum Beispiel eine Mechanik ein, die zwar nicht veröffentlicht wird, aber du später dein eigenes RPG darauf aufbauen möchtest, dann darfst du das nicht. Nicht mal als kostenloses Fanprojekt.
Ein passender Vergleich wäre, das alle Challenge-Beiträge den Betreibern dieses Forums gehören würden.

Wer bei dem Wettbewerb mitmacht ist selbst schuld.

Ein:

--- Zitat ---dass du das Recht auf dein geistiges Eigentum aufgibst.
--- Ende Zitat ---
Naja, das ist ja in Deutschland nicht möglich. Wahrscheinlich ist dieser Passus daher auch rechtswidrig. Im Zweifel muss man aber trotzdem erstmal klagen.

Foul Ole Ron:

--- Zitat von: Lieutenant Ein am 26.05.2008 | 20:37 ---Naja, das ist ja in Deutschland nicht möglich. Wahrscheinlich ist dieser Passus daher auch rechtswidrig. Im Zweifel muss man aber trotzdem erstmal klagen.

--- Ende Zitat ---
Das ist mir vollkommen neu! Wieso ist das denn nicht möglich? Ich bitte um Aufklärung (nötigenfalls in einem anderen Thread...)

Unwissend,
Praesi

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