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4E Regelfragen / FAQ
Edler Baldur:
A 154:
Der Stab müsste in zwei Händen geführt werden, was der Druide in Wildshape sicherlich nicht mehr tut. Ihm stehen zwar die Kräfte seines Implements zur Verfügung, aber für den Feat dürfte dies irrelevant sein.
1of3:
A154: Die Idee halte ich für so regelanwalterisch, dafür würd ich einen Leibhaftigen Spieler wahrscheinlich mit W4 bewerfen.
A155: Ja, das geht. Hier gehts um die magischen Eigenschaften des Gegenstands.
Selganor [n/a]:
A155: Ich vermute mal da wurde die Property von den Antwortenden nicht nochmal gelesen "Whenever you make an attack using this staff, ..." und auch das duerfte bei Beast Form Powers kaum der Fall sein, damit faellt hier auch (ausnahmsweise) mal eine Property weg.
Toshi:
Da der Bonus auf Powers angewendet wird die in "Castergestalt" gewirkt werden, warum dann nicht in Beast Form? Man greift ja immer noch mit Powers an die das Implement-Keyword haben, 'benutzt also den Staff' für den Angriff (Staff=Implement, Quarterstaff = Waffe).
Selganor [n/a]:
Die Ausruestung wird Teil des Druiden, damit sind seine Haende/Klauen "leer", und damit waere die Vorraussetzung "haelt Staff in 2 Haenden" auch nicht gegeben.
Was den Staff of Ruin angeht. Implement Powers in Beastform wuerden dann wohl doch davon profitieren. (Hatte nicht gesehen, dass auch Beast Powers als Implement Powers zaehlen)
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