Pen & Paper - Spielsysteme > D&D4E

4E Regelfragen / FAQ

<< < (112/187) > >>

1of3:

--- Zitat von: Toshi am 24.04.2010 | 21:54 --- Aber nicht komplett - komplett verliert er es nur wenn er Ohnmächtig wird etc...
--- Ende Zitat ---

Das hat überigens eine sehr lustige Errata bekommen: Die komplette Passage ist gestrichen.  Also das Warding soll nicht ausfallen, wenn der Typ KO geht. Angeblich ist der arme Swordmage sonst so übervorteilt.

Ivan:
F165:Ich habe eine Frage bezüglich "grab"
Wenn man "gegrabbed" ist kann man seine Angriffspowers ganz normal verwenden? Ich habe nirgends etwas gegensätzliches gefunden, allerdings fände ich es besser wenn dem so wäre. Wenn z.B. nur der basic attack möglich wäre, oder man nur "Schurken Waffen" verwenden kann, oder zumindest einen Malus.
Die beiden Rangelnden verursachen gegenseitig keine Gelegenheitsangriffe, das würde ja dann auch bedeuten, dass ein Magiebegabter seine Sprüche ungestraft im Nahkampf verwenden könnte.

Edit von Selganor: Fragennummer nachgetragen

Haukrinn:
Wieso rangeln? Grab heißt nur dass Du Dich nicht mehr bewegen kannst. Mehr soll das nicht erreichen. Alles, für das Du keinen Move oder Slide machen kannst, funktioniert weiterhin. Sollte auch klar sein, so einfach wie ein Grab (im Vergleich zu D&D3) jetzt durchzuführen ist.

Selganor [n/a]:
A165: Grab sorgt nur dafuer, dass das Ziel "immobile" ist (sprich: sich nicht mehr von dort wegbewegen kann), wenn du jemanden am Angriff hindern willst waeren da Restrain oder Stun eher angebracht.

Die beiden "Rangelnden" erzeugen untereinander schon OAs, nur eben nicht bei der "gemeinsamen" Bewegung wenn der Packende den Gepackten irgendwohin ziehen will.

Ivan:
Das bedeutet ja auch, dass wenn demjenigen der festgehalten wird ein Angriff gelingt bei dem er seinen Gegner wegstößt der grab beendet ist?
Also ein Angriff im grab hat immer einen Gelegenheitsangriff des anderen zur Folge?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln