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Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus

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Lord Verminaard:
Dass den Abgängern der Akademie zu Bethana das Führen eines Rapiers erlaubt ist, ist ja bekannt. Mein Magier aus selbiger Akademie führte seit jeher auch einen Kurzbogen (wozu sonst sollte bei den Startwerten nach DSA 3 auch Schusswaffen 3 gut sein?)

Was muss ich jetzt im MWW lesen? Verboten! Wenn der Meister das gewusst hätte, hätte ich richtig Ärger bekommen können... Na ja, an die Kleiderordnung habe ich mich auch nie gehalten, und überhaupt war ich nicht gerade ein Vorbild von einem Magier...

In meiner neuen Runde wird jetzt eine Hexe von den "verschwiegenen Schwestern" (doch nicht "Schöne der Nacht") dabei sein. Die hat bei ihren Starwertmodifikationen die Möglichkeit, Speere +4 zu wählen. Wozu soll das gut sein, wenn nicht, um einen Speer mit sich zu führen?

Natürlich zählt ein Speer zu den nach Codex Albyricus eindeutig verbotenen Waffen (mit drei Spann Gesamtlänge kommt man da wohl nicht ganz hin...) Und bekanntlich gelten zwar die Privilegien des Codex Albyricus nur für Gildenmagier, die Ver- und Gebote hingegen für alle Magiekundigen (mit Ausnahme der Elfen).

Gut, es wird so schnell niemand erfahren, dass die "verschwiegene Schwester" überhaupt eine Hexe ist. Aber wenn es rauskommt, was dann? Wie würde die lokale Jurisdiktion, also der örtliche Richter oder Baron, verfahren? Was würde ein Praiospriester oder Weißmagier tun, der davon erfährt?

Ich muss mich ja auf diese Situation einstellen und will nach Möglichkeit allzu harte Konsequenzen vermeiden, jedenfalls die Hexe im Spiel halten. Was meint Ihr dazu?

carthinius:
meiner meinung nach klarer fall des rechte-hand-linke-hand-effekts: die regelbauer haben sich was anderes überlegt als die hintergrundbastler, und schon hat man den salat!

ich würde da einfach mal den codex codex sein lassen und den spielern erlauben, diese waffen zu führen. immerhin haben sie ja als magiebegabte sowieso nicht die größte auswahl an waffen, also warum ihnen auch noch diese nehmen?

Asdrubael:
Hm, da haben wir einen Magier .... und einen Kurzbogen... was ist da wohl gefährlicher?
Man wird den Magier wohl kaum dafür verknacken, dass er einen Kurzbogen verwendet hat oder? Das ist doch eine Bagatelle. Kann aber sein, dass wenn die Akademie einer englischen Uni (wie etwa Oxford ) gleicht, die viel auf Traditionen hält, dass das dann mit einer Strafe, wie drei Tagen Meditation oder was weiß ich geahndet wird, um die Tradition zu wahren.
Schlimm wird so ein "Verstoß" doch erst, wenn es politisch wird, wie bei uns in der Wirtschaft z. B. wenn ein Manager wegen falscher Spesenabrechnung im 100€ Rahmen gegangen wird. Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Aber sonst sollte das keine Konsequenzen haben

8t88:
Nein nein, dass siehst du falsch!

Einige Magier sind schon mit schlimmerem bestraft worden, weil sie sich nicht an die Klleiderordnung hielten! :o

Ist ja auhc IMO ganz ok so!
Das mit dem Kurzbogen hae ich noch nicht gelesen... hba mein regelwerk verliehen! ::)

Ich weis jetzt nicht, was es mit den verschwiegenen Schwestern auf sich hat, aber ich habe eigentlich in errinerung, dass der Codex Albyricus, sich nur auf das Recht der Gildenmagier.

Und Hexen sind eigentlich Äusserst selten, als Gildenmitglied eingetragen, und ihren vorgaben unterworfen!

Sonst wäre jede Hexenverbrennung von einem einspruch der (recht langsamen)) Bürokratie der Magiergilden unterworfen!

Also hat sich das mit dem Speer soweit ich sehen kann gegessen?!

Aber interessant ist es doch! ich werde mich morgen mal zur Kleidung äussern! bin jetzt zu müde dazu!
Bis dann! :)

Lord Verminaard:
Also noch mal: Laut MWW gelten zwar die privilegierenden Vorschriften des Codex Albyricus, also Anhörung der Gilden, eigene Gerichtsbarkeit für Verstöße gegen das Gildenrecht etc., natürlich nur für Gildenmagier. Dazu wird man auch das Standesrecht der Magier, Kleiderordnung etc. zählen müssen.

Die anderen Vorschriften aber, wie eben die Verbote, bestimmte Waffen und Rüstungen zu benutzen, hohe Ämter inne zu haben etc. werden von den Vertretern der Rechtspflege auch auf andere Zauberer angewendet. Die einzige Ausnahme bilden die Elfen, für die es eine Sondervereinbarung gibt. Ebenso dürfen ja auch normale Bürger z.B. die durch die Gilden geächteten Schriften nicht besitzen oder verbreiten.

Das heißt, ein ganz eifriger Inquisitor, der bei der Hexe einen Speer findet, könnte ihr daraus einen Strick zu drehen versuchen. Natürlich gibt es dann kein Gildentribunal, und die Strafe ist nicht Expurgico. Das ist eben meine Frage: was wäre dann wohl die Strafe für so was? Gleich verbrennen wäre ja wohl etwas hart...

Bei einem lokalen Richter oder Baron würde sich die Frage stellen, ob er erstens diese Regelung überhaupt kennt und ob sie ihn zweitens interessiert. Wenn er ein abergläubischer, gemeiner Kerl voller Vorurteile ist, wird er vielleicht genauso heiß auf die Verurteilung sein wie ein Inquisitor. Wenn nicht, geht es ihm vermutlich quer am Arsch vorbei... Jedenfalls, wenn man sich irgendwo auf dem Land befindet - in Gareth oder Kuslik sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.

P.S.: Dass der Kurzbogen zu den verbotenen Waffen zählt, steht sogar explizit drin.

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