Pen & Paper - Spielsysteme > Pathfinder/3.x/D20
Erst detect evil und dann totkloppen?
Eran:
Man stelle sich mal folgende Situation vor: Ein Paladin wirkt detect evil und entdeckt, dass ein NSC böse ist. Dieser wird dann vom Paladin erschlagen, obwohl der NSC selbst nicht aggressiv oder feindlich agiert hat.
Darf ein Paladin das? Ist es gut? Ist es rechtschaffen?
Ist diese Frage euch zu doof, weil in einer Welt in der es gut und böse gibt ganz klar erlaubt ist zuerst draufzukloppen und erst danach fragen zu stellen?
Samael:
Nein. So eine Gesinnung ist ja durchaus nicht unumstößlich. Der Paladin sollte versuchen positiv auf so jemanden einzuwirken um ihn für die Sache des Guten zu gewinnen. Böse TATEN jedoch - das ist etwas anderes
psycho-dad:
Wenn der Böse sich nix hat zu Schulden kommen lassen, dann würde der Paladin bei mir Ärger mit den örtlichen Behörden bekommen. Gesinung alleine ist nicht Strafbar. Taten sind viel wichtiger. Und ein Paladin, der einen unbescholtenen Bürger erschlägt, hat Gehandelt. Desweiteren finde ich, das Paladine schon aus Prinzip keine Schlagetots sein sollten, immerhin kann man tote Verbrecher nicht mehr Öffentlich zur verantwortung ziehen. Totschlag immer als letztes mittel und so.
Visionär:
Welche Edition?
Detect evil schlägt ja (bis Ed. 3.5, 4E kenne ich nicht gut) nur bei richtig bösen Wesenheiten, also Dämonen, Teufeln, Vampiren, Lichlords, besessenen Paktierern oder Hohepriestern böser Gottheiten aus.
Taschendiebe, korrupte Politiker, niederer Klerus böser Götter, Kultisten lassen sich damit nicht entdecken.
Folglich: Ja, der Paladin darf, wenn machbar, draufkloppen. Das man ohne Beweise eventuell andere Probleme bekommt, steht ja auf einem anderen Blatt.
Malicant:
Rechtschaffen Gut ist nicht Rechtschaffen Nett. ;)
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