Pen & Paper - Spielsysteme > Pathfinder/3.x/D20
[3.x/PF] Intrigenspiel vs. Erkenntnismagie
Tudor the Traveller:
--- Zitat von: Schwerttänzer am 7.07.2010 | 12:47 ---Kann der Landesherr sich das leisten?
Lassen die Mächtigen sich sowas bieten?
Sagt der Zauberer die Wahrheit?
@KlausMein Privatleben, das meiner Familie, das Vertrauen meiner Freunde und Amtskollegen, die Geheimnisse und Vertrauenswürdigkeiten meines Amtes...
Nur wäre die Antwort bei mir Waffeneinsatz und Gegenmagie, weil das als Mordversuch klassifiiert würde
--- Ende Zitat ---
Kommt jeweils drauf an. Es stellt sich die Frage, inwiefern "Datenschutz" und Privatsphäre in einer Fantasywelt geregelt sind. Und wenn der Zaubernde ein Kleriker eines RG Gottes ist, kann man wohl darauf bauen, dass er die Wahrheit vertritt.
Was das mit einem Mordversuch zu tun hat, verstehe ich auch nicht...
Lichtschwerttänzer:
--- Zitat von: Klaus am 7.07.2010 | 12:50 ---Das fett gedruckte verstehe ich nicht. :(
--- Ende Zitat ---
Ganz einfach, ohne ersichtlichen Grund oder Ermächtigung auf jemand zu Zaubern sehe ich prinzipiell als Angriff mit dem Potential - Absicht u töten an, d.h. jede Gegenmassnahme wird unter Notwehr-Nothilfe gegen Mordversuch bewertet.
--- Zitat von: Tudor the Deadish am 7.07.2010 | 12:56 ---Kommt jeweils drauf an. Es stellt sich die Frage, inwiefern "Datenschutz" und Privatsphäre in einer Fantasywelt geregelt sind.
--- Ende Zitat ---
betrachte es
A Als Beleidigung der Ehre des Betroffenen
B Als Schutz von Staats und Amts etc geheimnissen
C denk nur mal ans Beichtgeheimnis
Settembrini:
Wie im echten Leben ist nicht immer das Herausfinden des Täters die große Schwierigkeit. Sondern den gesellschaftlich akzeptierten Beweis zu erbringen.
Bringt der Graf seine Abenteurer und Wahrheitsmagier, gibt es ein Gegengutachten usw. usf.
Tudor the Traveller:
@Schwerttänzer: Du übersiehst dabei die ganze Zeit, dass die Ermittlungen von offizieller und zuständiger Stelle aus gemacht werden sollen, d.h. durch die Regierung oder deren Analogon bevollmächtigt.
Abgesehen davon ist das:
--- Zitat von: Schwerttänzer am 7.07.2010 | 13:02 ---Ganz einfach, ohne ersichtlichen Grund oder Ermächtigung auf jemand zu Zaubern sehe ich prinzipiell als Angriff mit dem Potential - Absicht u töten an, d.h. jede Gegenmassnahme wird unter Notwehr-Nothilfe gegen Mordversuch bewertet.
--- Ende Zitat ---
völlig unverhältnismäßig und je nach Gesinnung des Rechtssystems unzulässig.
Aber ja: solange die Ermittler nicht von oben abgesegnet sind, kann sich ein Bösewicht u.U. dagegen wehren.
--- Zitat von: Settembrini am 7.07.2010 | 13:16 ---Wie im echten Leben ist nicht immer das Herausfinden des Täters die große Schwierigkeit. Sondern den gesellschaftlich akzeptierten Beweis zu erbringen.
--- Ende Zitat ---
Das kommt drauf an; eventuell muss man nur den für die relevante Autorität akzeptablen Beweis erbringen, je nach Herrschaftsform und -gesinnung.
Holothuroid:
Noch ein paar Ideen:
- Man erscheint nicht selbst zum Verhör, sondern lässt einen Doppelgänger kommen. (OK, dann waren die Ermittler schon recht blöd, könnte aber einmal funktionieren.) Der weiß dann eben wirklich von nichts.
- Man lässt sich vor dem Verhör freiwillig mit Modify Memory behandeln. Dann weiß man auch von nichts mehr oder kann zumindest glaubhaft bezeugen, dass es Notwehr und nicht Totschlag war.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln