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D&D5 - Smalltalk

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Wisdom-of-Wombats:

--- Zitat von: Rhylthar am  6.02.2015 | 07:26 ---Obwohl der Vermerk da ist, dass alle Rechte bei WotC liegen?

--- Ende Zitat ---

Copyright Trademark muss in USA und EU aktiv verteidigt werden, sonst verlierst Du es. Wenn z.B. Worte wie "Tempo" für Papiertaschentuch oder "Googlen" für Internet-Recherche in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgehen, kann das unter Umständen die Markenrechte in Frage stellen und anfechtbar machen.

Gleichzeitig muss im konkreten Fall WotC/Hasbro darauf achten, dass eine Lizenz für elektronische D&D 5e Produkte ihren Wert behält, falls da doch noch ein Lizenznehmer gesucht wird.

Solange WotC/Hasbro nix von der Seite weiß, können sie es ignorieren. Wenn sie davon erfahren, muss die Rechtsabteilung handeln.

Lasercleric:
@MoC: schön, dass das endlich mal wieder klargestellt wird. :)

Rhylthar:
Tja, Problem:
Das meiste, was dort im Generator drin war, hatte gar nichts mit Trademark zu tun. Und nur das kann man verlieren, nicht das Copyright.

Morrus klärt dies auch auf:

--- Zitat ---There's an element of that with trademarks. Not with general copyright infringement though. They have to protect the name "Dungeons & Dragons" (see Xerox, Hoover, Photoshop). They don't have to protect the description of magic missile (not that there might not be other compelling reasons to do so, but it's only trademarks you're in danger of losing if you don't protect them).

Contractual issues might be one thing. If they've given someone an exclusive license to do something, problems might arise if it transpires that it's not quite as exclusive as was promised. Even more so if someone paid thousands for a license to do something that you're quite happily letting everybody else do for free.
--- Ende Zitat ---

Der zweite Teil ist nun was komplett anderes, allerdings wirkt es schon seltsam, es jemandem zu verbieten, der vor 20 Jahren mit TSR schon ein Gentleman´s Agreement hatte.

Wisdom-of-Wombats:

--- Zitat von: Rhylthar am  7.02.2015 | 14:14 ---Tja, Problem:
Das meiste, was dort im Generator drin war, hatte gar nichts mit Trademark zu tun. Und nur das kann man verlieren, nicht das Copyright.
--- Ende Zitat ---

Okay, ja. Ändert aber nix. Wenn ich oben "Copyright" durch "Trademark" ersetze, ist es wieder richtig und deckt sich mit Morrus Aussage.


--- Zitat von: Rhylthar am  7.02.2015 | 14:14 ---Der zweite Teil ist nun was komplett anderes, allerdings wirkt es schon seltsam, es jemandem zu verbieten, der vor 20 Jahren mit TSR schon ein Gentleman´s Agreement hatte.

--- Ende Zitat ---

Den zweiten Teil habe ich auch schon angesprochen.

Ein Gentleman's Agreement mit Firma A geht nicht automatisch auf Firma B über, wenn Firma B die bankrotten Überreste von Firma A schluckt, sondern muss dann neu verhandelt werden.

Lasercleric:
Nur das eine geht nicht ohne das andere. In Wahrheit dürfte es doch ganz einfach sein: WotC versucht eine Lizenz für z.B. einen Charbuilder zu vergeben, sagen wir mal an Wolflair/Herolab. Das erste was die nach einem google-Durchlauf fordern: räumt erstmal das Internet auf, dann können wir uns unterhalten.

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