Tanelorn.net

Pen & Paper - Spielsysteme => DSA - Das schwarze Auge => Aventurien => Thema gestartet von: ErikErikson am 27.12.2016 | 13:07

Titel: Dämonenverbote
Beitrag von: ErikErikson am 27.12.2016 | 13:07
Weiss wer wie es mit dem Beschwören von Dämonen aktuell rechtllich aussieht?

Ist es nach Borbarad im Mittelreich verboten, Dämonen zu beschwören? Oder ist es nur verboten, mit Dämonen zu töten? Ist der Umgang mit/Besitz von Dämonen strafbar, als dürfte ich einen Dämon mit mir rumschleifen, wenn ich ihn nicht selber beschworen habe?
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 27.12.2016 | 16:02
IIRC ist es  in den bosparanischen Reichen verboten, fügt ein Dämon jemand Schaden zu wird der Beschwörer hingerichtet.

Du dürftest ein solches Artefakt mit dir rumschleppen um es den zuständigen Stellen zur sicheren Verwahrung zu übergeben, entsorgen etc. ansonsten siehe Beschwören.

btw. erwarte nicht, das es groß jemand kümmert ob der Beschwörer legal erschlagen wurde oder nicht, solange das nicht sehr offensichtlich Mord war.

Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Boba Fett am 27.12.2016 | 17:23
Gibt es einen kleinen Dämonenschein oder eine Dämonen-Besitzkarte?
Kann man sowas beantragen?
Und gibt es eine -von-Dämonen-besessen Karte?

-scnr-

 :Ironie:
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Skyrock am 27.12.2016 | 17:32
Gibt es bei der Hafenmeisterei, aber nur für Inhaber von Passierschein A38.
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Edvard Elch am 27.12.2016 | 18:05
Beim Besitz kleinerer Mengen für den Eigenbedarf wird von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen.
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: KhornedBeef am 29.12.2016 | 13:57
"Es war nur ein bisschen paktiererei, Herr  Wachtmeister, unter Freunden, um abends in Stimmung zu kommen. "
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Sphärenwanderer am 29.12.2016 | 14:16
Post Borbarad: Wer durch die Beschwörung dämonischer Wesen einem kulturschaffenden Zweibeiner mittelbar oder unmittelbar dauerhaften oder tödlichen Schaden zufügt, wird ungeachtet von Vorsatz und Gildenzugehörigkeit mit dem Feuertod bestraft (Compendium Salamandris S 56)
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Chruschtschow am 29.12.2016 | 15:27
Zu verkopft. Versetzt euch doch mal in einen Haufen Hinterwäldler. Wenn du denen mit "unmittelbar dauerhaft" kommst, dann sagen die: "Häääh?" Aber wenn es ein bisschen nach Schwefel riecht und dann noch Fremde im Dorf sind, dann wird mit Ente und Waage eben nach gemessen und dann ab in einen Sack voller Steine zum Schwimmen, auf den Scheiterhaufen oder einfach mal 'nen Strick über'n Baum, damit das Hexenvolk ja beim Ableben den Boden nicht berührt. Die Reste kriegen dann die Schweine. Fertig. So läuft Fäntelalterjustiz. Warum müssen die Leute das immer so kompliziert machen, wenn der gesunde Volkszorn doch alltagstaugliche pragmatische Antworten bereit hält, die auch noch einen nicht unerheblichen Bonus als Gemeinschaftserlebnis für Jung und Alt bieten?
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Sphärenwanderer am 29.12.2016 | 18:19
Gerade aventurisches Fäntelalter läuft ja anders, wenn man nicht gerade im Bornland oder anderen Enteicklungsländern spielt. Da gehört ein gewisses Maß Rechtssicherheit dazu. Und gerade Magier haben durch ihren Stand das Vorrecht, bei vielen Vergehen der Gildengerichtsbarkeit überstellt zu werden, wenn ich mich recht entsinne. Und bei ca 1 Magiebegabten auf 150 Menschen (Gegenden mit hohem Elfenanteil quellen mit 1:1 geradezu über vor Zauberern) und institutionalisierter Ausübung ist Magie so häufig, dass sich der gröbste Aberglauben vielerorts in Grenzen halten sollte. In einem Dorf mit 600 Einwohnern gibt es also bereits 4 Magiebegabte im Schnitt. In winzigen Käffern am Hinterteil Deres mag das anders aussehen.
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: ErikErikson am 29.12.2016 | 18:31
Zunächst mal haben viele Professionen in DSA irgendwelche Kodizes, die sie zu rechtschaffenem Verhalten bringen. Ich hock nicht drin, aber ich glaube alle Geweihte und viele Büttel, Richter usw. haben solche Sachen wie "Gesetzestreue; hält sich an die Gebote der Zwölfe" ins Charkonzept geschrieben, als entweder notwenige Vorraussetzung oder empfohlene Eigenschaft.

In jedem noch so dummen Kaff hockt mindestens ein Geweihter/ein Geweihter ist in Laufnähe verfügbar. Der dürfte vermutlich-als angesehenster Bürger weit und breit- jeglichen Exzess verhindern und hat das auch mit seinen Vorgängern schon seit Jahrhunderten so getan. Vermutlich ist die gängige Praxis der Selbstjustiz in den aventurischen Käffern also längst ausgestorben. 

Stattdessen rennt man zum Geweihten, der gibt seine Mischung aus moderner menschenfreundlichkeit und mittelalterlicher Rechtsvorstellung der DSA Autoren zu besten, und alles geht seinen ordentlichen Gang.   
Titel: Re: Dämonenverbote
Beitrag von: Chiungalla am 29.12.2016 | 20:08
Da die Magier sich ja durchaus mit Magie selbst verteidigen dürfen würde ich dem üblichen Bauernvolk eher nicht empfehlen den Dämonenbeschwörer selbst zu lynchen. Der kann ja meist noch den einen oder anderen Zauber mehr. Und wenn er sein Leben in Gefahr sieht schert er sich vermutlich einen Teufel (hihi) um das Verbot die Dämonen gegen kulturschaffende Wesen einzusetzen.

Daher ist ja gar nicht so interessant was der Pöbel so denkt. Letztendlich ist für den Magier eh fast ausschließlich relevant was die Gilde denkt, weil sie nur der Gildengesetzgebung unterworfen sind. Eventuell gibt es noch den einen oder anderen Praioten der den Magier einfach so einen Kopf kürzer macht, aber das größte Problem ist die Gilde. Und da hat die weiße Gilde ganz andere Ansichten als die Schwarze. Aber auch die schwarze Gilde dürfte nicht alles erlauben. Der Deal ist ja wohl: "Ihr haltet eure Mitglieder in Schach und dürft sie als Gegenleistung selber richten und wir halten uns da raus". Wenn der Deal platzt, weil die Schwarzmagier alles erlauben, dann haben die Gildenmagier bald keinen besseren Status als Hexen mehr.