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Pen & Paper - Rollenspiel => Pen & Paper - Allgemein => Thema gestartet von: Tindrana am 25.01.2017 | 14:32
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Hallo zusammen,
ich habe gerade bei Ebay eine Auktion gefunden, in der die DSA Phileasson Saga angeboten wird und zwar in Form eines Aktenordner mit ausgedruckten PDFs.
Mal davon ab, dass das wohl niemand kaufen wird, stelle ich mir doch die Frage, ob man das überhaupt darf. Ich war immer auf den Stand, dass man für so etwas immer die Erlaubnis des Verlags haben muss.
Schöne Grüße
Tin
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Nein man darf nicht.
Eine unerlaubte Vervielfältigung des erworbenen Produktes ist nicht erlaubt, der Verkauf davon auch nicht.
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Ich habe es mir mal angeschaut.
So viel ich weiß, hatte damals FanPro keine PDFs verkauft. Erst Ulisses verkauft PDFs von DSA. Mich stört da das FanPro Logo ganz gewaltig.
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Die interessantere Frage wäre: "Darf man ein gekauftes .pdf verkaufen?". Denn offensichtlich macht das der Auktionator. Aus dem Text geht hervor, dass er sich das .pdf gekauft habe, welches sich auf der CD befindet, die er zum Verkauf anbietet. Den Ausdruck legt er quasi "als Bonus" obendrauf.
Eine Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber vielleicht hat ja einer hier aus der gemeinde eine Idee ... wie ist das mit erworbenem digitalem download? Kann man den weiterverkaufen, also z.B. eine CD, eine Spiel oder eben ein Buch, welches nicht in physikalischer Form, sondern nur elektronisch vorliegt?
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Zu dem Thema gibt es widersprüchliche Meinungen. Zu Software gab es vor ein paar Jahren ein EU-Urteil, dass man Software, die man gekauft und runtergeladen hat, weiterverkaufen darf, und anders lautende AGB bzw. Lizenzverträge tendenziell unwirksam sind. Natürlich darf man dabei keine Kopie behalten.
Zu pdfs gibt es so weit ich weiß nichts höchstrichterliches. Wer es genau wissen will, muss das wohl im Einzelfall vor Gericht ausfechten.
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Das Problem hierbei ist, dass das eine FanPro-Kopie ist und keine Ulisses-Kopie. Und da FanPro keine PDFs vertrieben hat, ist das für mich eine unautorisierte Kopie.
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Das Problem hierbei ist, dass das eine FanPro-Kopie ist und keine Ulisses-Kopie. Und da FanPro keine PDFs vertrieben hat, ist das für mich eine unautorisierte Kopie.
Wenn das Ding nicht legal erworben ist, dann ist die Diskussion hinfällig, ja.
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Ich wüsste echt nicht, wie man diese Version als PDF legal erworben haben könnte.
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Nach kurzer Recherche bei "Blutschwerter" gab es wohl 2006 ebendieses Produkt bei FanPro als .pdf.
http://blutschwerter.de/thema/dsa-als-pdf.20626/
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Man lernt nie aus - wahrscheinlich auf Stein gemeißelte PDFs :)
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Eine unerlaubte Vervielfältigung des erworbenen Produktes ist nicht erlaubt, [...]
Wobei das bloße Ausdrucken eines pdfs für den privaten Gebrauch ziemlich sicher keine unerlaubte Vervielfältigung ist, es darf nur eben nicht verkauft werden.
Spannend: wenn ich ein buch verkaufe, muss ich dann sämtliche Kopien in meinem Besitz (z.B. der handouts) vernichten? :D
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Spannend: wenn ich ein buch verkaufe, muss ich dann sämtliche Kopien in meinem Besitz (z.B. der handouts) vernichten? :D
Das käme mir spanisch vor.......aber mal weitergedacht, falls es nicht verboten wäre, dann könnte jeder das Buch kaufen, sich eine "Sicherungskopie" machen. Die Kopie behalten und das Buch legal weiterverkaufen. Würde das jeder so machen, dann......
wäre das am Gesetz vorbei vervielfältigt. :o
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Nach kurzer Recherche bei "Blutschwerter" gab es wohl 2006 ebendieses Produkt bei FanPro als .pdf.
http://blutschwerter.de/thema/dsa-als-pdf.20626/
Japp, aus dieser Zeit habe ich auch 2~3 PDFs auf der Platte rumfliegen.
Ein Weiterverkauf als gebranntes Medium nebst Ausdruck ist aber sicherlich nicht rechtens.
Die PDFs haben auch ein mehr als unauffälliges Wasserzeichen auf dem sowohl der Name des Käufers als auch die Order-ID drin steht.
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Würde das jeder so machen, dann......
wäre das am Gesetz vorbei vervielfältigt. :o
Der Kopierer hat aber sehr wahrscheinlich einen Obulus an die entsprechende Verwertergesellschaft (http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/vervielfaeltigen/copyshops-und-einzelhandelsbetriebe.html) entrichtet, die wiederum das Geld an Urheber oder Rechteinhaber weiterleitet. Dieses Vorgehen ist im Prinzip schon zumindest teilweise eingepreist.
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Der Kopierer hat aber sehr wahrscheinlich einen Obulus an die entsprechende Verwertergesellschaft (http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/vervielfaeltigen/copyshops-und-einzelhandelsbetriebe.html) entrichtet, die wiederum das Geld an Urheber oder Rechteinhaber weiterleitet. Dieses Vorgehen ist im Prinzip schon zumindest teilweise eingepreist.
Dieses Gesetz bezieht sich aber auf private Kopien. Nicht darauf einfach mal ein Buch nehmen, komplett kopieren und diese Kopie zu verkaufen.
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Ich habe bereits Print on Demand-Bücher von digital erworbenen Rollenspielen gebraucht privat verkauft. Und gesammelte fotokopierte Aventurische Boten bei eBay angeboten.
Wo kein Richter, da kein Henker?
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Ich habe bereits Print on Demand-Bücher von digital erworbenen Rollenspielen gebraucht privat verkauft. Und gesammelte fotokopierte Aventurische Boten bei eBay angeboten.
Wo kein Richter, da kein Henker?
Tja...
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@Teichdragon:
Issi habe ich so verstanden, dass ein Original kopiert und dann das Orignal weiter verkauft wird. Selbst wenn das rechtlich problematisch ist (ich glaube mich zu erinnern, dass man tatsächlich keine Kopien behalten darf), ist es mittelschwer unmöglich zu verfolgen.
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Die PDFs haben auch ein mehr als unauffälliges Wasserzeichen auf dem sowohl der Name des Käufers als auch die Order-ID drin steht.
Diese Wasserzeichen lassen sich in der Regel ohne allzugroßen Aufwand entfernen. Ob das legal ist, weiß ich nicht.
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@Teichdragon:
Issi habe ich so verstanden, dass ein Original kopiert und dann das Orignal weiter verkauft wird. Selbst wenn das rechtlich problematisch ist (ich glaube mich zu erinnern, dass man tatsächlich keine Kopien behalten darf), ist es mittelschwer unmöglich zu verfolgen.
Ah, ok.
Dann hab ich Dich nicht richtig verstanden. :)
Diese Wasserzeichen lassen sich in der Regel ohne allzugroßen Aufwand entfernen. Ob das legal ist, weiß ich nicht.
Für den Privat-Gebrauch (http://allesebook.de/ebooks/drm-entfernen-wissenswertes-fragen-und-antworten-35488/) immer noch eine halbe Grauzone, ansonsten nein.
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Japp, aus dieser Zeit habe ich auch 2~3 PDFs auf der Platte rumfliegen.
Ein Weiterverkauf als gebranntes Medium nebst Ausdruck ist aber sicherlich nicht rechtens.
Die PDFs haben auch ein mehr als unauffälliges Wasserzeichen auf dem sowohl der Name des Käufers als auch die Order-ID drin steht.
Es gibt da meines Wissens noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
Gängige deutsche Rechtsprechung scheint zu sein, dass es nicht geht, aber der EuGH habt ähnliche Urteile bezüglich Software-Weiterverkauf gekippt. Da müsste halt im Zweifelsfall jemand den Klageweg bis zum Anschlag beschreiten, damit da zumindest etwas mehr Klarheit herrscht.
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Nein man darf nicht.
Eine unerlaubte Vervielfältigung des erworbenen Produktes ist nicht erlaubt, der Verkauf davon auch nicht.
Um kurz etwas Haare zu spalten: Das hängt von den schon angesprochenen Schrankenregelungen (privates Kopieren mit einem Gerät, von dem du eine VG Wort Abgabe gezahlt hast) und von der Lizenz ab.
Zur typischen Lizenz: Bei den meisten Rollenspielbüchern steht auf den ersten Seiten: "NEIN, DU DARFST NICHT, GAR NICHT, NIEMALS! Außer bei den Teilen, bei denen wir es explizit erlauben, denn irgendwoher musst du ja die Charakterblätter kriegen. ÄNDERN GEHT ÜBERHAUPT NICHT!"
Um das zu vermeiden, gibt es frei lizensierte Rollenspiele. Ein Werk unter cc Namensnennung (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) oder cc Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de) (Bsp. Space Pirates (https://jcgames.de/spacepirates/produkte), Zettel-RPG (http://www.1w6.org/deutsch/regeln/downloads/zettel-rpg)) oder GNU General Public License (http://gnu.org/l/gpl) (Bsp. EWS 2.6 (http://www.1w6.org/deutsch/regeln/quellen#kaufen)) darfst du vervielfältigen und verkaufen, auch dann, wenn du es selbst gekauft hast.
Etwas unter cc *Nicht-kommerziell* (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de) (Z.B. Dungeonslayers) darfst du dagegen gar nicht verkaufen — die Verkaufenden dagegen sehr wohl (sie verkaufen dir andere Nutzungsrechte als die, die sie selbst haben). Wie das mit dem Wiederverkaufsrecht interagiert weiß ich nicht — könnte komplizierter werden.
Ohne Lizenz darfst du gar nichts, das nicht durch eine Schrankenregelung (https://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts) abgedeckt ist.
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Interessant das mal so aufgeschlüsselt zu sehen, vielen Dank! :d
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Kurz gesagt: Man darf in der Regel alles, was die Lizenz einem erlaubt. Das ist der einfachste Fall.
Manchmal darf man mehr, weil die Lizenz gegen geltendes Recht verstößt (siehe Microsoft vor dem EuGH). Manchmal gibt es keine ausdrückliche Lizenz und das Urheberrecht gilt (auch hier muss dann gängige Rechtsprechung beachtet werden).
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Vielleicht hilft das bei der Meinungsfindung:
http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten (http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten)
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Vielleicht hilft das bei der Meinungsfindung:
http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten (http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten)
Danke für den Link. Interessant. Nur im Ergebnis heißt es wieder: Unklar.
Die unterschiedliche Behandlung von Software und anderen digitalen Werkarten wie zum [Beispiel] eBooks ist nicht nachvollziehbar. [...] Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist nicht rechtskräftig. Der vzbv wird Berufung einlegen.
Sprich: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kämpft dafür, dass digitale Bücher weiterverkauft werden dürfen, nachdem es ein Urteil dagegen gab.
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Warten wir die anderen Instanzen ab. :D
http://www.vzbv.de/urteil/weiterverkauf-von-ebooks-verboten (http://www.vzbv.de/urteil/weiterverkauf-von-ebooks-verboten)
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Vielleicht hilft das bei der Meinungsfindung:
http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten (http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten)
Leider vom OLG bestätigt: http://www.vzbv.de/urteil/weiterverkauf-von-ebooks-verboten
Danach kommt dann wohl noch der BGH, dann das BVerfG und der EuGH: http://gesetze-und-rechte.de/uebersicht-ueber-die-gerichtsinstanzen/
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#neuland ::)
*scnr*