Was sagen denn die Geschäftsbedingungen unter dehnen du die PDF erworben hast?Wenn jemand die von DTRPG/RPGNow mal findet bitte auch einen Link an mich. Ich habe zumindest vor einiger Zeit nix "sinnvolles" finden koennen.
Die Nutzungsbedingungen von DriveThruRPG tauchen vermutlich erst nach dem Bernsteinzimmer auf."Genauso illegal" wie was?
Ausdrucken und weitergeben ist natürlich genauso illegal. Strenggenommen.
Das Recht auf Privatkopien hat mit PDF nichts zu tun. Das ist kein physischer Gegenstand wie die von dir genannte CD. Schau mal genau in die (zu findenden) Nutzungsbedingungen. Da wird vermutlich grob stehen, dass du ein Nutzungsrechts hat und das Nutzungsrecht lässt sich nicht an Dritte übertragen.In die Nutzungsbedingungen kann man viel reinschreiben. Ob das dann auch rechtlich binden ist, ist eine völlig andere Frage.
Unter Umständen könnte man deinen Namen als "Kopierschutz" verstehen. Den darfst du in Deutschland schon mal per Gesetz nicht umgehen.FALLS der Name als Kopierschutz gilt, dann ist das so. FALLS. Aber das wäre schon eine absurde Definition von "Kopierschutz". Das heißt jetzt nicht, dass deutsche Gerichte das nicht so sehen KÖNNTEN - vor deutschen Gerichten ist (gerade im Zusammenhang mit IT) ALLES möglich. Aber für wahrscheinlich halte ich es nicht.
DrivethruRPG schreibt zu dem anderen Thema übrigens: "Warning: If any books bearing your information are found being distributed illegally, then your account will be suspended and legal action may be taken against you. "Die Frage ist ja nicht, was passiert, wenn man illegal pdfs verteilt, sondern, OB es in diesem Fall ÜBERHAUPT illegal ist.
Ausdrucken und weitergeben ist natürlich genauso illegal. Strenggenommen.OK, dann anders formuliert: Du machst dir einen Ausdruck (ist ja erlaubt) und gibst diesen (weil du Angst hast, dass der Ausdruck bei einem Brand bei dir ebenso den Flammen zum Opfer wird) zur Sicherheitsverwahrung an den anderen Spieler ;D
FALLS der Name als Kopierschutz gilt, dann ist das so. FALLS. Aber das wäre schon eine absurde Definition von "Kopierschutz".Absurder als der Ausdruck "Diese DVD ist kopiergeschuetzt"? Sobald dieser Aufdruck auf der Huelle einer DVD ist gilt das Kopieren der DVD (selbst wenn es da sonst keinen Hardware/Software-Kopierschutz gibt) als "Umgehen von Kopierschutz"
OK, dann anders formuliert: Du machst dir einen Ausdruck (ist ja erlaubt) ...Ist meines Wissens schon eine Vervielfältigung und daher auch verboten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Hersteller und Produzenten inzwischen häufig bewußt oder auch unbewußt widerrechtliche Aussagen machen und Praktiken pflegen...Das ist mir klar: Aber immerhin ist das der kleinste gemeinsame Nenner, auf den du dich verlassen kannst.
Zumindest laut Wikipedia darf man die Privatkopien an _niemanden_ weitergeben.Das bezieht sich dann aber wohl nur auf Kopien die du z.B. von jemandem anderen bekommen hast.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Adobe DRM-protected PDF
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Watermarked PDF
These eBooks are digitally watermarked to signify that you are the owner. A small message is added to the bottom of each page of the document containing your name and the order number of your eBook purchase.
Warning: If any books bearing your information are found being distributed illegally, then your account will be suspended and legal action may be taken against you.
Here is a sample of a page from a watermarked book:
Im Falle von drivethru ist das sicher nicht der Fall, denn die behalten sich explizit das Recht vor verlorene .pdfs nicht zu ersetzen (aus deren Hilfeseiten) und betrachten ein .pdf wie eine physische Ware, die dir gehört wenn du sie runterladest.Ich denke das ist nur der Hinweis von DTRPG dass sie irgendwann die PDFs nicht mehr bei sich gespeichert haben (z.B. wenn sie die nicht mehr verbreiten duerfen wie das ja eine Weile mit den TSR/(A)D&D-PDFs der Fall war)
Aber immerhin ist das der kleinste gemeinsame Nenner, auf den du dich verlassen kannst.
Eben nicht, wenn die andere Seite das Recht falsch auslegt oder wiedergibt. Massenhaft fehlerhafte und widerrechtliche AGB in Deutschland stehen dafür Pate.Naja doch, denn wenn du dich konform zu dem verhältst, was der Hersteller will, wird es kein Problem geben. Egal ob seine Klauseln nun rechtlich haltbar sind oder nicht. Ich glaube das ist, worauf Greifenklause hinaus wollte. ;)
Inzwischen sind sie auf Watermarks (sichtbare und unsichtbare) umgestiegen.Bitte nicht missverstehen, Ich will echt keinen zu irgendwas verleiten, aber unsichtbare Watermarks in Drivethru.pdfs wären mir neu. Ganz am Anfang gabs mal kurz den Eintrag in den .pdf Merkmalen und dann links oben weit außerhalb der A4 Seite, aber das ist soweit ich weiß schon lange nicht mehr der Fall.
Das bezieht sich dann aber wohl nur auf Kopien die du z.B. von jemandem anderen bekommen hast.Davon steht da nichts. Da steht nur:
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen.[2] Die Weitergabe an Dritte ist i.d.R. nicht zulässig.
Interessant ist einfach der Vergleich zu digitaler Musik die technisch gleichzustellen ist mit .pdfs:Vorsicht mit dem Artikel, der ist von 2011 und seit dem wurde das Urheberrecht bereits ein wenig "modernisiert". Beispielsweise behauptet der Artikel, man dürfe ich Privatkopien von illegal gebrannten CDs machen. Das ist inzwischen explizit verboten.
https://irights.info/artikel/was-darf-man-mit-digital-gekaufter-musik-machen/7111
Die behaupten zwar es wäre illegal, können das allerdings natürlich nicht belegen. Letztlich schreiben sie jedoch, dass Bibliotheken derzeit legal e-Books verleihen (sowie andere Software wie Musik, Filme etc.).Ja, allerdings kauft die Bibliothek eine Lizenz pro gleichzeitig entliehenem Medium, wenn ich ein Buch also gleichzeitig an 3 Leute ausleihen will muss ich es dreimal kaufen.
Nach weiterem Einlesen in die Materie stelle ich fest: verleiht eine Bibliothek ein e-book, so kann diese Kopie für die Dauer der Leihe von keine anderen Nutzer geliehen werden. Letztlich dürfte diese technik also die Zukunft des käuflich erwerbbaren .pdfs oder sonstiger Software sein ist technisch bereits umgesetzt): du wirst die ein .pdf, eine Musikdatei, einen Film, ein Spiel kaufen und kannst es dann an einen Freund weiterleihen. Aktiviert dieser die Software, so kannst du sie für die Dauer der Aktivierung nicht mehr nutzen, da nur eine Kopie gleichzeitig verwendet werden darf. Ähnlich fuktionieren ja schon die Spiele bei Steam.Was den Rollenspielmarkt angeht:
Naja doch, denn wenn du dich konform zu dem verhältst, was der Hersteller will, wird es kein Problem geben. Egal ob seine Klauseln nun rechtlich haltbar sind oder nicht. Ich glaube das ist, worauf Greifenklause hinaus wollte. ;)
Naja doch, denn wenn du dich konform zu dem verhältst, was der Hersteller will, wird es kein Problem geben. Egal ob seine Klauseln nun rechtlich haltbar sind oder nicht.Bis der Hersteller von einem Urheberrechtstroll aufgekauft wird und anfängt massenweise frühere Kunden zu verklagen, die sich auf Treu und Glauben und "wir sind doch alle Freunde" verlassen haben.
Nach weiterem Einlesen in die Materie stelle ich fest: verleiht eine Bibliothek ein e-book, so kann diese Kopie für die Dauer der Leihe von keine anderen Nutzer geliehen werden. Letztlich dürfte diese technik also die Zukunft des käuflich erwerbbaren .pdfs oder sonstiger Software sein ist technisch bereits umgesetzt): du wirst die ein .pdf, eine Musikdatei, einen Film, ein Spiel kaufen und kannst es dann an einen Freund weiterleihen. Aktiviert dieser die Software, so kannst du sie für die Dauer der Aktivierung nicht mehr nutzen, da nur eine Kopie gleichzeitig verwendet werden darf. Ähnlich funktionieren ja schon die Spiele bei Steam.Technisch bedeutet das, dass Steam und Konsorten mehr Kontrolle über deine Geräte haben als du. Es graust mir, wenn ich daran denke, was das gesellschaftlich und für IT-Sicherheit bedeutet. Das ist eine zentralisierte Zensur-Infrastruktur in Perfektion, und bei der Entwicklung der Rechnergeschwindigkeit lässt sie sich bald auf Echtzeitkommunikation anwenden. Hätte ich vor 10 Jahren gesagt. Heute bekommt Facebook schon Ärger, wenn ein kritisches Video länger als 15 Minuten online bleibt.