Bei obigem Satz bekäme ich wohl schon leicht glasige Augen, wenn er mir im Regelwerk begegnen würde.
Beim Lesen von DSA5-Regeltexten wird für dich also ein Sanity Check notwendig werden. ;D
Wenn bei einer Melodie keine andere Vorgabe steht, setzt ihre Wirkung nach 3 - (QS/2) KR oder Minuten ein, je nachdem ob es sich um eine kurze oder lange Melodie handelt. Das Minimum muss aber stets eine Aktion betragen. Wird die Melodie innerhalb dieser Zeit frühzeitig und freiwillig vom Zauberbarden beendet, bricht die Zauberwirkung ab und der Barde muss die vollen AsP-Kosten zahlen. Eine unfreiwillige Unterbrechung kann kompensiert werden. Bei Melodien, die aufrecht gehalten werden müssen, muss nach 1 KR bzw. 1 Minute jeweils eine weitere Probe abgelegt werden.
Jede KR muss eine Bardin beim Singen/Musizieren 1 Aktion aufwenden Wird sie gestört, beispielsweise, weil sie Schaden erleidet, muss sie eine Probe auf Selbstbeherrschung (Störungen ignorieren) bestehen, andernfalls wird die Melodie bis zum Ende der nächsten KR unterbrochen. Anschließend kann die Bardin fortsetzen und die Wirkung setzt wieder ein. Sie muss keine neue Probe ablegen, aber die verlorene Zeit durch die Unterbrechung wird von der Wirkungsdauer abgezogen. Dies gilt für Gesang und die Nutzung von Instrumenten gleichermaßen.