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Pen & Paper - Rollenspiel => Pen & Paper - Rollenspiel- & Weltenbau => Thema gestartet von: flaschengeist am 16.07.2021 | 08:49
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In meinem Eigenbau sind "Hobbits" eine der Standardrassen. Nachdem ich die rechtlichen Fragen zum Artwork geklärt habe, prüfe ich nun den Rest. Dabei ist mir der Begriff Hobbit ins Auge gestochen. Anders als z.B. Zwerg, Elf, Ork oder auch Halbling kenne ich den Begriff Hobbit nur aus dem Herr der Ringe Kontext. Hat das eventuell eine urheberrechtliche Bewandtnis?
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Deshalb hat TSR damals sie nur Halblinge genannt. Nachdem da jetzt noch die Filmindustrie dran ist, dürfte es nicht besser sein, aber 100% weiss ich es nicht.
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Hobbit ist eine Marke, die in bestimmten Geschäftsfelder von bestimmten Unternehmen geschützt worden ist. Gib mal Hobbit in diese Maske hier ein: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat für die für deine Zwecke relevanten Bereiche das Wort Hobbit als Marke schützen lassen. Du darfst es also nicht mehr in einer Form verwenden, die den Eindruck zulässt, es handle sich um deine Marke.
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Weiß nicht ob das hilft...aber es gibt ne Kekssorte (Marke "Brandt") die "Hobbits" heißt.
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Weiß nicht ob das hilft...aber es gibt ne Kekssorte (Marke "Brandt") die "Hobbits" heißt.
Ich würde sagen: solange die nicht anfangen, nach ihrem zweiten Frühstück zu schreien, ist die Verwechslungsgefahr eher gering. :D
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Ich würde sagen: solange die nicht anfangen, nach ihrem zweiten Frühstück zu schreien, ist die Verwechslungsgefahr eher gering. :D
Ich glaube ja die sind das zweite Frühstück... ~;D
Ne im Ernst, Ich würde auch nach nem alternativen Begriff suchen. Wie
"Haarfüsser" oder "Grüntalbewohner"
Oder so...
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Urheberrechtlich wirst du bis zum 1. Januar 2043 warten müssen, bevor du etwas über Hobbits veröffentlichen kannst.
(Edit: oder 2044? Habe den Wortlaut der Regelung nicht im Kopf)
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Urheberrechtlich wirst du bis zum 1. Januar 2043 warten müssen, bevor du etwas über Hobbits veröffentlichen kannst.
(Edit: oder 2044? Habe den Wortlaut der Regelung nicht im Kopf)
Du gehst da vom Urheberrecht aus. Das schützt die kunstvolle Aneinanderreihung z.B. von Worten. Wenn das abgelaufen ist, darf man die Werke Tolkiens nachdrucken.
Hobbit ist aber als Marke eingetragen. Das kann man unbegrenzt lange machen und solange anderen Leuten die Verwendung des Wortes in bestimmten Kontexten untersagen.
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Du gehst da vom Urheberrecht aus.
Schrieb ich doch. ;)
Zum Markenrecht haben ja schon einige vor mir geantwortet.
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Danke für die Antworten, inbesondere für deinen Hinweis, Blechpirat . Ich fürchte, dass ich mich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen muss, um ein halbwegs rechtssicheres Ergebnis zu erzielen :(.
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Schrieb ich doch. ;)
Ich weiß. :)
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Im Computerspiel The Bard's Tale von 1986 sowie dessen Nachfolgern gab es Hobbits. Ggf. sah man das damals aber auch nicht so eng. Früher gab es meines Wissens weniger Anwälte, die sich demententsprechend eher mit wichtigeren Dingen beschäftigt haben.
Die Bezeichnung selbst wird in einer Sammlung von Fabelwesen aus dem Jahr 1890 aufgeführt.
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Das deutsche Urheberrecht dürfte in dem Fall eigentlich nicht anwendbar sein, da mit Einzelwörtern die schöpferische Höhe, die für das Urheberrecht nötig ist, nicht wirklich erreicht werden kann (zudem gab es das Wort im Englischen auch schon vor Tolkien, allerdings nicht unbedingt mit dieser Bedeutung). Wie andere schon gesagt haben, ist Hobbit allerdings als Marke eingetragen, die auch durchaus als Grundlage für Klagen verwendet wird (https://en.wikipedia.org/wiki/Hobbit_(word)#Proprietary_status).
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Die Argumentation ist gut, für den Fall eines Rechtsstreits, ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
Einfach nichts mit Hobbits veröffentlichen!
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Die Argumentation ist gut, für den Fall eines Rechtsstreits, ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
Einfach nichts mit Hobbits veröffentlichen!
Die Schlussfolgerung wollte ich auch durch den zweiten Satz angedeutet haben – selbst wenn das Urheberrecht nicht stört, kriegen sie dich mit dem Markenrecht.
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Ich glaube in irgendeinen Herr der Ringe Sketch oder Parodie hatten sie mal das Wort "Hibbit" benutzt.
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Da hier schon die Kekse erwähnt wurden: Afaik ist es so, dass man eine Wortmarke nur für einen bestimmten Bereich schützen lassen darf und sie damit in anderen Bereichen, die vom ursprünglichen weit entfernt sind, verwenden darf. Es gab mal eine Waschmittelfirma, die "Linux"-Waschmittel rausgebracht hat und da nichts zu befürchten hatte, weil Waschmittel und Software zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
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Da hier schon die Kekse erwähnt wurden: Afaik ist es so, dass man eine Wortmarke nur für einen bestimmten Bereich schützen lassen darf und sie damit in anderen Bereichen, die vom ursprünglichen weit entfernt sind, verwenden darf. Es gab mal eine Waschmittelfirma, die "Linux"-Waschmittel rausgebracht hat und da nichts zu befürchten hatte, weil Waschmittel und Software zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
Das ist meines Wissens richtig, hilft aber im Fall eines (vermutlich auch noch Fantasy-)Rollenspielsettings, das "Hobbits" als eine seiner Rassen verwenden will und sie am Ende womöglich gar noch ähnlich wie Opa Tolkien beschreibt, nicht weiter. Zumal, wenn ich das mal in irgendeiner Internetdiskussion recht verstanden habe, zumindest im amerikanischen Rechtsraum der Markeninhaber sogar eine gewisse Pflicht hat, seine Marke aktiv zu verteidigen, weil sie sonst verfallen kann...
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Das ist mir durchaus bewusst, dass das für die Ursprungsdiskussion nicht gilt (und vielleicht hätte ich meinen Beitrag in OT-Spoiler setzen sollen), aber danke, dass du mich nochmal darauf hinweist. Das wäre mir sonst wahrscheinlich entgangen.
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Vielleicht ist es hilfreich Mal zu schauen, wie es andere Systeme machen.
In Midgard werden sie "Halblinge" genannt, in DSA "Hügelzwerge". Und in D&D glaube ich "Hin? (Halflling")"
Edit.
Es lassen sich sicherlich ein paar alternative Namen finden, die noch keiner in dem Kontext verwendet hat.
Es muss ja nicht "Fresszwerg " sein..... ~;D
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Vielleicht ist es hilfreich Mal zu schauen, wie es andere Systeme machen.
In Midgard werden sie "Halblinge" genannt, in DSA "Hügelzwerge". Und in D&D glaube ich "Hin? (Halflling")"
Edit.
Es lassen sich sicherlich ein paar alternative Namen finden, die noch keiner in dem Kontext verwendet hat.
Es muss ja nicht "Fresszwerg " sein..... ~;D
Na ja, Hobbits/Halblinge sind selbst in der EDO-Tradition nicht so ganz die "Muß man unbedingt haben"-Kandidaten. Insofern vermute ich, daß sie in manchen Systemen schlicht gar nicht erst auftauchen (gibt's beispielsweise Halblinge bei Shadowrun? Ich könnte mich im Augenblick ehrlich ums <zensiert> nicht erinnern...). Es mag auch den einen oder anderen Heartbreaker gegeben haben, der sie tatsächlich Hobbits genannt hat und damit durchgekommen ist, weil er nie genug Erfolg hatte, um den Rechteinhabern jemals auch nur aufzufallen...
Dragonlance hatte natürlich noch seine Kender als ausdrückliche Nicht!Halblinge. Man muß sie nicht mögen, und der Name dürfte seinerseits auch bereits mit Beschlag belegt sein, aber fehlen dürfen sie in so einer Diskussion mMn auch nicht wirklich.
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Da hier schon die Kekse erwähnt wurden: Afaik ist es so, dass man eine Wortmarke nur für einen bestimmten Bereich schützen lassen darf und sie damit in anderen Bereichen, die vom ursprünglichen weit entfernt sind, verwenden darf. Es gab mal eine Waschmittelfirma, die "Linux"-Waschmittel rausgebracht hat und da nichts zu befürchten hatte, weil Waschmittel und Software zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
Off Topic: Ich nehme mal an das die Geschichte bei "Symbolmarken" (grafischen Designs) anders ist ? Soweit ich weiß hat L5R mal Ärger mit dem olympischen Komitee gehabt, weil 5 Ringe und so... und ich bin mir recht sicher das wirklich NIEMAND auf die Idee gekommen währe das L5R Kartenspiel mit der Olympiade in Zusammenhang zu bringen.
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Off Topic: Ich nehme mal an das die Geschichte bei "Symbolmarken" (grafischen Designs) anders ist ? Soweit ich weiß hat L5R mal Ärger mit dem olympischen Komitee gehabt, weil 5 Ringe und so... und ich bin mir recht sicher das wirklich NIEMAND auf die Idee gekommen währe das L5R Kartenspiel mit der Olympiade in Zusammenhang zu bringen.
Das Olympische Komitee ist aber auch sehr speziell... ;D
Halbling wäre eine sichere, und bekannte, Variante, denke ich.
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Das Olympische Komitee ist aber auch sehr speziell... ;D
Halbling wäre eine sichere, und bekannte, Variante, denke ich.
Halbling war auch mein Plan B, ist meiner Wahrnehmung nach noch weit vor Hobbit die gängigste Bezeichung. Ich hätte dennoch Hobbit bevorzugt, weil Halbling gar so stark nach Fremdbezeichnung durch "normal" große Humanoide klingt.
Bleibt die Frage, ob Halbling rechtssicher ist, mal sehen was das DPMA-Register ausspuckt (ich finde deren Einträge leider extrem unübersichtlich).
Edit: Das ging schneller als gedacht: Halbling ist nur einmal eingetragen und zwar gleich für Dutzende Bekleidungsvarianten aber nicht für Rollenspiel. Da kommt mir doch spontan die Frage, ob jemand eine Marke eintragen und dann Leute verfolgen kann, die die Marke bereits vor Eintragung genutzt haben? Ich wundere mich offen gesagt im Bereich Juristerei schon lange über nix mehr....
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Edit: Das ging schneller als gedacht: Halbling ist nur einmal eingetragen und zwar gleich für Dutzende Bekleidungsvarianten aber nicht für Rollenspiel. Da kommt mir doch spontan die Frage, ob jemand eine Marke eintragen und dann Leute verfolgen kann, die die Marke bereits vor Eintragung genutzt haben? Ich wundere mich offen gesagt im Bereich Juristerei schon lange über nix mehr....
Ja, das geht, nur wenn der Verklagte dann nachweisen kann, das er die Bezeichnung schon vorher benutzt hat und die auch bekannt ist, dann verliert der Kläger die Marke.
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Ja, das geht, nur wenn der Verklagte dann nachweisen kann, das er die Bezeichnung schon vorher benutzt hat und die auch bekannt ist, dann verliert der Kläger die Marke.
So einfach geht das nicht. Die Marke muss nicht nur bekannt sein, sondern wiedererkennbar — eine Gebrauchsmarke. Deine Einzige Chance ist dann, gegen die Markenanmeldung Einspruch zu erheben. Das braucht Zeit und kostet Geld.
Shareaza (freie Software) hat auf die Art mal die Domain verloren: Jemand hat die Marke Shareaza angemeldet und dann den Domain-Registrar aufgefordert, die Domain zu übergeben. Seitdem war dann auf der Shareaza-Seite eine Version mit Spyware und das eigentliche Shareaza musste auf eine Shareaza2-Adresse ausweichen. Die Angreifer haben effektiv den Namen übernommen und von den Backlinks profitiert.
Diese Erfahrung ist der Grund, warum ich mir 1w6 als Marke geschützt habe — für Druckwerke, Unterhaltung und Computerprogramme. → https://www.1w6.org/deutsch/anhang/die-marke-1w6 (Artikel, inklusive „was bedeutet das?“).
Wer eine Marke nicht für alle registrierten Klassen verwendet, kann sie übrigens auch verlieren. Das heißt, ich muss weiterhin 1w6-Programme, 1w6-Bücher und 1w6-Artikel veröffentlichen.
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Ich glaube in irgendeinen Herr der Ringe Sketch oder Parodie hatten sie mal das Wort "Hibbit" benutzt.
Parodien haben in Europa zusätzlichen Rechtschutz, das ist also nicht übertragbar.