Nun zur Frage: Die Minifantasyregeln sind professionell gelayoutet, aber die dort eingefügten Grafiken hab ich diversen existierenden rpg-Publikationen entnommen. Ist es erlaubt auf einer privaten Website das Regel-pdf mit den Fremd-Grafiken zum kostenlosen Download für die Besucher bereitzustellen, ohne daß ich gegen Urheberrechte verstoße?
Illustrationen für PRIVATE Zwecke zu verwenden (am Spieltisch, im eigenen Regelwerk) ist okay.
Diese in einem gedruckten Buch, einem PDF oder in eine Website einzubauen ist nicht gestattet und verstößt gegen die Copyrights der Ersteller der Bilder bzw. der Herausgeber der Publikationen aus denen sie entnommen wurden. Dabei ist es egal ob dein Produkt kommerziell ist oder nicht. Es wird verbreitet und dies ist daher kein "privater Zweck" mehr.
ok, ich verstehe. Danke für die Info. Dann werd ich mal alternativ für das projekt ein paar KI-Sklaven anwerben. :)
Da "KI"-generierte Bilder keinem Urheberrechtsschutz unterliegen, könntest du durch Austausch der geschützten Bilder dein Problem lösen. In der Rollenspielszene scheinen sich einige an KI-Artwork zu stören. Ich selbst kann das offen gestanden nicht nachvollziehen, obwohl ich in DuoDecem bislang kein KI-Artwork verwende.
KI-Artwork ist doch eine schöne Möglichkeit, die vielen Eigenkreationen aufzuwerten, die für mich ein integraler Teil unseres schönen Hobbies sind.
Aber um ganz sicher zu gehen schau das es ein Modell ist das dir dann auch erlaubt die Grafiken zu publizieren.
Z.B. Ist aktuell ist eins der guten Bildgenerierendes Neuronalesnetz Hidream, dort gibt es überhaupt keine Einschränkung bei den generierten Bildern.
Andere benötigen Teilweise eine Spezielle Lizenz. Hängt aber stark davon ab was man macht, für die eigene Webseite ohne das man damit Geld verdient ist was ganz anderes als etwas zu publizieren.
Da "KI"-generierte Bilder keinem Urheberrechtsschutz unterliegen, könntest du durch Austausch der geschützten Bilder dein Problem lösen.Nur wenn das Ergebnis nicht zufällig identisch (oder zu ähnlich) zu einem bereits existierenden Bild ist.
Nur wenn das Ergebnis nicht zufällig identisch (oder zu ähnlich) zu einem bereits existierenden Bild ist.
Das kann bei schlecht trainierter KI passieren. Prüfen wird man das in der Praxis nicht können.
Und der Anbieter der KI wird das Problem auf dich abwälzen und für gar nichts garantieren.
Aber um ganz sicher zu gehen schau das es ein Modell ist das dir dann auch erlaubt die Grafiken zu publizieren.
ok, ich verstehe. Danke für die Info. Dann werd ich mal alternativ für das projekt ein paar KI-Sklaven anwerben. :)
Nur wenn das Ergebnis nicht zufällig identisch (oder zu ähnlich) zu einem bereits existierenden Bild ist.
Das kann bei schlecht trainierter KI passieren. Prüfen wird man das in der Praxis nicht können.
Und der Anbieter der KI wird das Problem auf dich abwälzen und für gar nichts garantieren.
Als bisher nicht KI-Tester - wie kann das sein?
Ich hatte das bisher so verstanden, dass der Benutzer mit entsprechenden Stichworten das Bild designed und die KI dann das interpretiert und füllt.
scheinbar ist das die Lösung. Ich persönlich habe auch keine Berührungsängste mit KI-art per se, aber ich bezweifle, das sie z.b. einen Wayne Reynold oder andere excellente moderne Zeichner ersetzen kann. Naja, ich probier mal vielleicht kanns sie es ja irgendwie.
Hast du ein Beispiel für einen Anbieter, der das verbietet? Mich würde wundern, wenn so eine Bedingung rechtmäßig ist. Das wäre aus meiner Sicht wie wenn du dir aus Creative Commons Werken alles mögliche "zusammenklaust" und das Resultat dann als urheberrechtlich geschützt ausgibst. Ich kann mich allerdings auch irren, da ich kein juristischer Fachmann sondern nur informierter Laie bin.
Z.B. die Nutzungsbedingungen von FluxWas du da zitierst, ist die Lizenz für das Modell selbst, nicht für die Erzeugnisse des Modells.
Z.B. die Nutzungsbedingungen von Flux
https://huggingface.co/black-forest-labs/FLUX.1-dev/blob/main/LICENSE.md
2.2 - Non-Commercial Use Only.
Ich bin kein Anwalt nur mittlerweile was so was angeht sehr vorsichtig. Da kommt von irgendwo ein Abmahnanwalt um die Ecke und man hat zumindest Ärger an der Backe.
Bin ja der Meinung dieses Abgemahne hätte schnell ein Ende. Wenn der Abmahnende dem Abgemahnen die geforderte Summe zahlen müsste. Sollte sich herausstellen das die Forderung nicht rechtmäßig war