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Pen & Paper - Rollenspiel => Pen & Paper - Allgemein => Thema gestartet von: Murphy am 6.09.2026 | 18:42

Titel: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Murphy am 6.09.2026 | 18:42
Weiss jemand, ob es erlaubt ist für ein Rollenspielsystem ein Third-Party-Produkt zu veröffentlichen, solange keine Regeln oder systemspezifische Kreaturen, Orte, Namen etc. drin vorkommen?

Ich kannte das OGL-Dingens von D&D und ich weiss, dass manche Verlage das aktiv regeln. Doch was, wenn nicht?
Ist es rechtlich okay zu sagen: Das ist für Regelsystem XY, auch wenn es kein offielles Produkt ist?
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Abd al Rahman am 6.09.2026 | 18:53
Die Frage ist nicht vernünftig zu beantworten. Du fragst nach einer juristischen Einordnung in einem Forum. Das kann so richtig nach hinten losgehen.

Mein Tipp: Schau ob es Fanlizenzen gibt oder schreibe den Verlag an.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Feuersänger am 6.09.2026 | 18:55
Wenn es definitiv keine allgemeinen Lizenzbestimmungen seitens des Rechteinhabers gibt, würde ich es lassen. Also jedenfalls nicht sowas wie "Quellenbuch für Warhammer 40k" draufschreiben und GANZ BESTIMMT NICHT offizielle Logos verwenden. Dann lieber den Verlag anschreiben und die Frage klären bzw Genehmigung einholen.

Jemand hier aus dem Forum hat mal auf selbstveröffentlichte D&D-Abenteuer sinngemäß draufgeschrieben "auch geeignet für Spiele aus der 5. Epoche oder dem 13. Zeitalter", da weiss man dann auch was gemeint ist. xD
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Runenstahl am 6.09.2026 | 18:56
Aus dem Bauch heraus: Nein.

ABER

Gründliches Nachforschen (30 Sekunden Google) hat ergeben das man das wohl grundsätzlich darf, da die eigentlichen Spielmechaniken nicht geschützt sind bzw nicht geschützt sein können.

Man darf dabei (wie du selbst schon geschrieben hast) keine offiziellen Namen etc. verwenden, keine Regelpassagen kopieren und keine Logos verwenden. Ein Hinweis wie "Kompatibel mit dem System XY" ist okay (nur eben nicht deren Logo verwenden).
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Abd al Rahman am 6.09.2026 | 18:59
Gründliches Nachforschen (30 Sekunden Google) hat ergeben das man das wohl grundsätzlich darf, da die eigentlichen Spielmechaniken nicht geschützt sind bzw nicht geschützt sein können..
Google als Anwalt zu verwenden ist risikoreich, um es mal vorsichtig auszudrücken. Um es mit den Worten eines befreundeten Juristen zu sagen: „Es kommt darauf an…“ und danach wurde es kompliziert.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Runenstahl am 6.09.2026 | 19:08
Ich denke mal das ist jedem hier klar. Murphy hat eine Frage in einem Rollenspielforum gestellt. Da bekommt man als Antwort eher Meinungen und keine Fakten. Ich hoffe, das die Art wie ich meinen Beitrag geschrieben habe, recht eindeutig gemacht hat das es keine "von Rechtsanwälten geprüfte Fakten" sind (das ich das in 30 Sekunden gegoogelt habe sollte ein Hinweis sein).

Hier ein Video das sich speziell mit der OGL beschäftigt und damit das man die eigentlich gar nicht braucht:
https://www.youtube.com/watch?v=RTCpgeIKxSo (https://www.youtube.com/watch?v=RTCpgeIKxSo)

(auch hier hat der Author des Videos noch schnell ein "I am not a lawyer and this is not legal advice." in die Kommentare gesetzt  ;))
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Abd al Rahman am 6.09.2026 | 19:12

Hier ein Video das sich speziell mit der OGL beschäftigt und damit das man die eigentlich gar nicht braucht:
https://www.youtube.com/watch?v=RTCpgeIKxSo (https://www.youtube.com/watch?v=RTCpgeIKxSo)

(auch hier hat der Author des Videos noch schnell ein "I am not a lawyer and this is not legal advice." in die Kommentare gesetzt  ;))
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, was ein englischsprachiges Video, das sich auf den (vermutlich - habs nicht geschaut) US-Amerikanischen Markt bezieht, mit deutschem Urheberrecht zu tun hat, wäre ich Dir sehr verbunden. Die beiden Rechtssysteme sind nicht vergleichbar.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Runenstahl am 6.09.2026 | 19:23
Muss ich dir nicht erklären, das Video war ja nicht an dich sondern an Murphy und alle anderen gerichtet die sich diese Fragen stellen und die mit Antworten in einem Rollenspielforum leben können die nicht von Rechtsanwälten verfasst worden sind.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Zouan81 am 6.09.2026 | 19:35
Meiner Einschätzung nach muss man sich gründlich informieren, wie die Autoren und Verlage es mit den Lizenzen und Fanwork halten.

Ich würde schon den Verlag kontaktieren, entweder telefonisch oder per Post, und nachfragen, wie die es mit ggf. kommerziellen Fan-Works halten.

WotC hat ja die OGL mit rausgebracht, wahrscheinlich da es sogar erwünscht war, dass andere Autoren das d20-System weiternutzen, um möglichst viele D&D-kompatible Produkte auf dem Markt zu haben.

Dieses d20-System wurde dann ja auch schon von Pathfinder, WoW, 13th-Age und weiteren Lables übernommen für P&P.


Im Prinzip ist ja dieses Modell nicht neu, Du müsstest aber im spezifischen Einzelfall klären, ob das, was Du vorhast, erlaubt ist.


Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: WeepingElf am 6.09.2026 | 19:42
Mir wäre das alles viel zu heikel, und das ist auch der Hauptgrund, warum ich an einem eigenen System (https://www.tanelorn.net/index.php/topic,128100.0.html) arbeite. Denn ich plane, ein Solarpunk- und ein Artus-Rollenspiel zu schreiben und auch zu veröffentlichen, und da will ich keine juristischen Scherereien haben!
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Schwertschlucker am 6.09.2026 | 19:45
Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Wenn du keine Rechte anderer verletzt und ein Abenteuer "für das bekannte deutsche 3W20-System" schreibst, ohne irgendwelche DSA-spezifischen Begriffe zu verwenden? Was soll denn passieren?
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: tarinyon am 6.09.2026 | 20:26
Ich hab das in einem anderen Thread schon mal erwähnt. Kenzer & Co hat bei D&D genau diese Auffassung vertreten. Nämlich dass es für kompatible 3rd Party Produkte keine Genehmigung in irgendeiner Art vom Markenverwerter und Urheber braucht.

Die haben da in den 90ern einfach Supplements rausgebracht, ohne TSR zu fragen. Da stand hinten tatsächlich drauf "for use with D&D" (also in der Art). Und es ist ihnen nix passiert. Im Gegenteil. Sie haben sogar später selbst WotC wegen einer Urheberrechtsverletzung dran gekriegt.

Aaaaber: 1) sind das die USA. 2) ist David Kenzer (anscheinend) Fachanwalt für Patentrecht oder so und 3) kann es ja trotzdem sein, dass eine Riesenfirma gegen einen klagt. Da isses Wurst, ob man meint,im Recht zu sein, weil du musst halt erst mal die Kohle für Anwalt und Gericht zahlen können. Ansonsten hast du keine Möglichkeiten, deine Rechte einzufordern. Und bitte nicht glauben, dass man da mit billo Rechtsschutz irgendwas reißen kann.

Hier muss man halt auch mega krass unterscheiden zwischen so Sachen wie Urheberrecht, Markenrecht usw. Das Museum, das ich leite, hat auch ne eingetragene Marke. Aber da ist zum Beispiel nix für die Nizza Klassen zum Thema Gaming eingetragen,dh da könnte ich niemanden verklagen, nur weil er den Namen für ein Spiel nimmt. Natürlich tragen die großen Firmen für so ziemlich jede Nizzaklasse was ein und lassen ständig neue Markeneintragungen von Anwälten überwachen und gehen auch gehen unegenehmigte Markennutzung vor.

Ich glaube, dass es in Deutschland beim Urheberrecht viele Sachen gibt, die total willkürlich gehandhabt werden und wo man sehr viel freizügiger sein könnte,als es Künstler und Urheber von geistigem Eigentum gerne hätten. Aber das müsste man halt dann bis in die oberste Instant durchspielen. Und das kostete Sau viel Geld.

Entsprechend würde ich mich niemals ,niemals auf die Einschätzung von irgendwelchen Forumsleuten oder KI verlassen. Es bringt sogar nix, nen befreundeten Anwalt zu fragen, weil es ja immer auf den Einzelfall ankommt und jeder Richter anders entscheidet. Letztendlich ist man nur einigermaßen safe, wenn man reiche Eltern hat oder selber reich ist und sich nen guten Fachanwalt leisten kann, der einen vertreten kann. Wenn die Gegenseiten nämlich nen schlechten Anwalt hat, hat man schon mal gute Chancen, die erste Instanz zu gewinnen.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Gondalf am 6.09.2026 | 22:13
Um welches System geht es denn?

Die meisten Systeme bieten ja schon Möglichkeiten und Referenz Dokumente.
Gibt es bereits andere, die Ähnliches tun, wie das, was Du vor hast?

Unter was für eine Lizenz läuft das Spiel oder ist das gar keine Lizenz vorgegeben?
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Kizdiank am 7.09.2026 | 00:19
Weiss jemand, ob es erlaubt ist für ein Rollenspielsystem ein Third-Party-Produkt zu veröffentlichen, solange keine Regeln oder systemspezifische Kreaturen, Orte, Namen etc. drin vorkommen?

Ich kannte das OGL-Dingens von D&D und ich weiss, dass manche Verlage das aktiv regeln. Doch was, wenn nicht?
Ist es rechtlich okay zu sagen: Das ist für Regelsystem XY, auch wenn es kein offielles Produkt ist?

Meines Erachtens nach darfst du das.

Interessanterweise hat gerade das OGL-Dingens die Behauptung "Das ist für Regelsystem XY" verboten. Die OGL hat den Nutzern einen Handel angeboten: Ihr dürft den "Open Game Content" nutzen, wenn ihr im Gegenzug den als "Product Identity" markierten Teil nicht mal erwähnt.
In §7 der OGL heißt es dazu:
"You agree not to Use any Product Identity, including as an indication as to compatibility" und "You agree not to indicate compatibility or co-adaptility with any Trademark or Registered Trademark in conjunction with a work containing Open Game Content".
Genau deswegen müssen Nutzer der OGL auf so Hilfskonstrukte wie "Kompatibel mit 5e" statt "Kompatibel mit D&D 5" ausweichen. Theoretisch wäre das mit dem neuen D&D SRD unter CC-Lizenz nicht mehr notwendig, da die Creative Commons Lizenzen keine derartigen Konstruktionen kennen, aber die Gewohnheiten wirken nach.

Natürlich gilt immer: Selbst wenn du im Recht bist, kannst du trotzdem verklagt werden. Letztlich entscheiden die Gerichte.
Titel: Re: Darf ich von einem bestehenden System ein Third-Party-Produkt veröffentlichen?
Beitrag von: Infernal Teddy am 7.09.2026 | 07:01
Kurzer Hinweis: niemand hier ist meines Wissens nach ein auf Urheberrecht und COpyright spezialisierter Jurist. Wir sind alle nur Laien und können raten. Wenn du wirklich sicher gehen willst solltest du einen Anwalt konsultieren.

Es sind nicht mehr die Wild West-Zeiten des Internet.