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Medien & Phantastik => Multimedia => Thema gestartet von: Bentley Silberschatten am 15.10.2004 | 12:22
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Ich weis noch net so richtig ob ich folgendes gut oder schlecht heisen soll:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137
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Ich find's gut >;D
Zeigt es doch mal wieder das das Internet ein ziemlich rechtsfreier Raum ist :d
Tja, Reglementierungen haben immer zwei Seiten ;)
Nein zum Copyright, ja zur Anarchie - selbst wenn sie, wie hier, aus schlichter Unwissenheit geboren wurde ~;D
Naja, Juristen und Computer ::)
S.
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:o
Das zeigt mal wieder, dass Richter keine Ahnung haben müssen um ihr Urteil zu fällen.
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Sehr wenig Hintergrundinfos und viele Widersprüche.
Die Grafiken um die es geht sind nirgendwo zu sehen, sollen aber digital überarbeitete Fotos sein. In der Urteilbegründung heißt es aber, es wären ja keine "Lichtbilder".
Und was auch immer "schöpferische Höhe" heißt.
Aber generell wieder mal ein Zeichen in die falsche Richtung...
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Alles halb so schlimm.
Die Klägerin hat im Prinzip nur nicht recht bekommen weil sie kein Urheberrecht an den Grafiken hatte.
Siehe dazu auch: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=6664450&forum_id=67109
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Beruhigend!
Beunruhigend dagegen die missverständliche Berichterstattung seitens Heise.