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Pen & Paper - Spielsysteme => D&D - Dungeons & Dragons => Pathfinder/3.x/D20 => Thema gestartet von: Boba Fett am 4.05.2007 | 09:41
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Eine kleine Frage geistert mir grad durch meinen wirren Kopf... ;D
Wie sieht es eigentlich mit der Möglichkeit aus, deutschsprachige OGL Produkte zu veröffentlichen?
Es geht mir um die typischen DnD Begriffe...
Muss ein Veröffentlicher sofort fürchten, Ärger mit F&S oder sonstwem zu bekommen,
oder kann man die OGL nutzen, um ein deutschsprachiges Rollenspiel zu veröffentlichen,
das auf den Kernregeln des D&D Systems basiert?
Gruß
Frank
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bevor jetzt irgendwelche Gerüchte aufkommen: Ich habe soetwas nicht ernsthaft vor, ich frage aus Interesse und Neugierde.
Mich würde aber trotzdem da eine präzise Antwort sehr interessieren.
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Da wird Dir wohl nur eine spezialisierte Rechtsberatung weiterhelfen können.
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Quelle: http://www.die-kur.de/archiv/kur_ar0018.html (http://www.die-kur.de/archiv/kur_ar0018.html)
Das nicht alles nur Gold ist was glänzt, merkt man dieser Tage an der D20-Lizenz, der Open Gaming Licence und dem D&D3-Logo. Diese drei Dinge sollten Autoren beim Verfassen eigener Sachen lieber mit Samthandschuhen anfassen! Dieser Beitrag soll Euch Kreative deshalb auch ein wenig für diese Thematik sensibilisieren.
Open Gaming Licence
Die OGL beschäftigt sich mit dem Austausch von Spielmaterial, das von den OGL-Teilnehmern dafür freigegeben wurde. Solange man sich an die OGL-Vorgaben hält und auch die Quellen des übernommenen Material ordentlich nennt, kann man aus dem Fundus des Open Gaming Content schöpfen. Dabei genügt es nicht, sich die Lizenz nur einmal durchzulesen - Wizards nimmt sich Freiheit, die Lizenz JEDERZEIT zu ändern! Übrigens ist alles Material, daß auf anderem OGL-Material basiert, automatisch auch "Open Gaming Content". Darüber hinaus müssen mindestens 5% der eigenen Texte OGC sein! Diesen Content darf dann fortan auch jeder, in seinen eigenen kommerziellen Produkten einbauen (ohne vorher anzufragen oder gar etwas zu bezahlen)! Man muß übrigens bei jedem Produkt die komplette OGL mitliefern. Dies gilt auch für MAGAZINE (!)
Bei Webseiten wird ein zentraler Link auf eine OGL als ausreichend empfunden!
Die Thematik ist aber noch komplexer, weshalb man ein FAQ geschrieben hat:
Die Seite behandelt das Thema recht aufürlich und hat jeden Menge Links auf rechtlich relavante Sachen. Ich hatte mich selber schon mit dem Gedanken befasst, etwas für D20 zu erstellen, weil es einsehr breites Zielpublikum gibt und die Publikationen in Deutsch nicht gerade häufig sind. Aber ich habe mich letzten Endes dagegen entschieden, weil ich beim entwerfen von "schlanken" Systemen bleiben möchte und nicht nur Fluff entwerfen will.
Gruß Jörg
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Wie sieht es eigentlich mit der Möglichkeit aus, deutschsprachige OGL Produkte zu veröffentlichen?
Es geht mir um die typischen DnD Begriffe...
Muss ein Veröffentlicher sofort fürchten, Ärger mit F&S oder sonstwem zu bekommen,
oder kann man die OGL nutzen, um ein deutschsprachiges Rollenspiel zu veröffentlichen,
das auf den Kernregeln des D&D Systems basiert?
Man kann ja mal DCC und Irin Kingdoms von Ulisses abwarten... ;)
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Problem ist dass es (noch immer) kein deutsches SRD gibt.
Wenn du also die "Originaluebersetzungen" nutzen willst muesstest du Begriffe nutzen die (dank deutschem Urherberrecht - so zumindest die Aussage von F&S) "Eigentum" von Amigo/F&S und koennen daher in "Fanproduktionen" nicht verwendet werden (zumindest nicht ohne Erlaubnis von F&S - die dafuer aber garantiert eine niedrige Prioritaet veranschlagen wird) oder du verwendest eigene Uebersetzungen, die sind dann aber "inkompatibel" mit dem Original also wertlos.
Fakt ist: OGL in deutscher Sprache ist TOT solange es kein deutsches SRD gibt (und ich wuerde nicht wetten das es ueberhaupt noch eins geben wird)
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Wäre es nicht das einfachste, mal bei Feder & Schwert nachzufragen?
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Wurde bzw. wird regelmaessig (mindestens jedes Jahr auf Buch-/Spielemesse) gemacht.
Standardantwort: Steht zwar auf der Liste, aber nicht mit hoher Prioritaet, ist aber dank deutscher Rechtslage mit Urheberrecht problematischer als es in Amiland ist...
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Frage:
Wie haben es dann die gemacht, die deutsche d20 Sachen veröffentlicht haben?
Truant (Abenteuer), F&S (Ravenloft), WDS / Games In (Kalamar)
Die haben ja auch deutsche Begriffe verwendet und keinen Ärger bekommen...
Es scheint ja also doch Lösungen zu geben...
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Die haben sich für Geld die Rechte gekauft.
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Ist das Wissen oder Vermutung?
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Also es gibt Unterschiede im Urheberrecht. Feder und Schwert hat sich wohl bei Wizards die Rechte an einer deutschen Übersetzung gesichert. Dann sind sie aber Urheber dieser Übersetzung. Wenn jemand also ein deutsches SRD veröffentlicht, dann verstößt er gegen die Rechte von F&S.
Daher wird es kein deutsches SRD geben.
In Amerika ist das Recht anders, ich kenne mich da aber auch nicht so genau aus.
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Ich hatte da mal im Rahmen eines Abenteuerwettbewerbs nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
... auch wenn es unsere blutrünstigen Anwälte nicht glücklich macht, so haben wir nichts gegen einen Abenteuerwettbewerb. Im Gegenteil, wir begrüßen ein solches Unterfangen. Selbstverständlich dürfen die Teilnehmer die deutschen Regelbegriffe nutzen. Es wäre schön, wenn die Abenteuer ganz auf Deutsch geschrieben werden.
Die einzige Einschränkung, die wir machen müssen, ist die, daß die Abenteuer nicht das Vokabular (Namen, Orte, etc.) einer spezifischen Kampagnenwelt (Vergessene Reiche, Eberron, etc.) nutzen.
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Dabei handelt es sich aber um Abenteuer (also Produkte die F&S sowieso nicht - oder kaum - uebersetzt), wenn hingegen jemand irgendwelche Sourcebooks schreiben wuerde die er dann evtl. noch verkaufen will sieht die Sache sicher anders aus ;D
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Ich hatte Boba's Nachfrage eher allgemein verstanden und da könnten auch Abenteuer gemeint sein :)
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Open Gaming Licence
Die OGL beschäftigt sich mit dem Austausch von Spielmaterial, das von den OGL-Teilnehmern dafür freigegeben wurde. Solange man sich an die OGL-Vorgaben hält und auch die Quellen des übernommenen Material ordentlich nennt, kann man aus dem Fundus des Open Gaming Content schöpfen. Dabei genügt es nicht, sich die Lizenz nur einmal durchzulesen - Wizards nimmt sich Freiheit, die Lizenz JEDERZEIT zu ändern!
Das stimmt zwar, man sollte aber auch folgendes in der OGL beachten:
"9. Updating the License: Wizards or its designated Agents may publish updated versions of this License. You may use any authorized version of this License to copy, modify and distribute any Open Game Content originally distributed under any version of this License."
Das bedeutet, dass man sich keine Sorgen darüber machen muss, dass die Version der Lizenz, die man verwendet hat, retroaktiv ungültig wird.
Was einmal unter der OGL veröffentlicht wurde, das bleibt auch darunter (solange es zu diesem Zeitpunkt die Lizenz erfüllte) - und WotC können nichts dagegen tun. Die SRD bleibt also in alle Ewigkeiten "offen". Anders ist es mit der d20-Lizenz, die von WotC theoretisch auch gestoppt werden könnte...
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Eine gute Frage ist natürlich wie es aussieht wenn man das d20 modern SRD als Grundlage nutzt und dann übersetzt. F&S hat doch nur die Rechte an D&D soweit ich mich erinnere.
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Ich hatte Boba's Nachfrage eher allgemein verstanden und da könnten auch Abenteuer gemeint sein :)
Grundsätzlich ja, mir ging es aber eher um eigene Systeme oder Kampagnensets.
Als Beispiels aus dem englischen fällt mir "Etherscope", "Wars", "Cybernet" oder "OGL Steampunk" ein.
Ich sehe soetwas nicht als Konkurrenz zu D&D, weil diese Rollenspiele einfach völlig andere Genres haben.
Die Frage ist nur, wie das geltende Recht aussieht.
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Benutze doch einfach den OGL-Content aus Engel 2.0 als Grundlage. Deren Weiterverwendung kann F&S dir nicht verbieten, ohne selbst gegen die OGL zu verstoßen.
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@Haukrinn: Da ich engel nicht genau kenne - wie sieht der OGL Regelteil denn aus und wie sieht der Content da aus?
Ansonsten bin ich mir nicht so sicher.
Nur weil es heisst - die haben es auch gemacht und wurden nicht verklagt, heisst es ja nicht, dass meine Verklagung damit unrechtens ist.
Vielleicht hatten diese Verlage (damals Amigo und F+S) stillschweigend irgendein Abkommen was diese Dinge betrifft.
Ich kenne mich da absolut nicht aus, deswegen meine Frage...
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Ehe du ein derartiges Projekt beginnst setz dich lieber direkt mit F&S in Verbindung und lass es dir schriftlich geben dass du das machen darfst.
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bevor jetzt irgendwelche Gerüchte aufkommen: Ich habe soetwas nicht ernsthaft vor ...
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Problem ist dass es (noch immer) kein deutsches SRD gibt.
Wenn du also die "Originaluebersetzungen" nutzen willst muesstest du Begriffe nutzen die (dank deutschem Urherberrecht - so zumindest die Aussage von F&S) "Eigentum" von Amigo/F&S und koennen daher in "Fanproduktionen" nicht verwendet werden (zumindest nicht ohne Erlaubnis von F&S - die dafuer aber garantiert eine niedrige Prioritaet veranschlagen wird) oder du verwendest eigene Uebersetzungen, die sind dann aber "inkompatibel" mit dem Original also wertlos.
Begriffe kann man nicht schützen und werden auch vom deutschen Urheberrecht nicht geschützt. Jeder kann Ork, Elb, Elf verwenden und auch andere Übersetzungen, soweit geschützer Inhalt nicht mit verwendet wird. Wenn man aber den Inhalt der OGL mit den deutschen Übersetzungen nimmt so verstößt man keinesfalls gegen irgendein Recht, auch wenn Verlage das einem gerne weißmachen. Ich habe mal die Copyrightliste bei Warhammer durchgelesen. Zig Begriffe und kein einziger war überhaupt Copyrightfähig. :)
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@Haukrinn: Da ich engel nicht genau kenne - wie sieht der OGL Regelteil denn aus und wie sieht der Content da aus?
Der umfasst die Grundregeln (Mechanismen, Attribute, Rettungswürfe, Rüstungsklasse), die meisten (oder alle? ich hab kein 3.5-Vergleichsbuch zur Hand) Fertigkeiten und Talente sowie Klassenlisten (natürlich nicht die Standardklassen, und die Namen der Engelsorden sind selbstverständlich von der OGL ausgenommen), grundlegende Ausrüstung (inkl. vieler, aber nicht aller Waffen und Rüstungen), Fertigkeitsregeln und die Grundkampfregeln ohne Beschreibung der Manöver.
Ansonsten bin ich mir nicht so sicher.
Nur weil es heisst - die haben es auch gemacht und wurden nicht verklagt, heisst es ja nicht, dass meine Verklagung damit unrechtens ist.
Darum geht's ja nicht. Es geht darum, dass die entsprechenden Begrifflichkeiten und Regeln explizit laut Impressum und Disclaimer der OGL unterliegen und somit in eigenen OGL-Veröffentlichungen wiederverwendet werden dürfen.
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Darum geht's ja nicht. Es geht darum, dass die entsprechenden Begrifflichkeiten und Regeln explizit laut Impressum und Disclaimer der OGL unterliegen und somit in eigenen OGL-Veröffentlichungen wiederverwendet werden dürfen.
Um mit Radio Eriwan zu sprechen... "Im Prinzip ja..."
Ich wuerde mich aber nicht darauf verlassen und irgendwelche gerichtlichen Schritte (oder auch nur ein ueberaktiver Anwalt) waeren mir persoenlich zu viel Aufhebens (und Kosten) fuer etwas das ich (wenn ich mir die deutsche Uebersetzung spare) problemlos in englischer Sprache machen kann.