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Pen & Paper - Spielsysteme => D&D - Dungeons & Dragons => Pathfinder/3.x/D20 => Thema gestartet von: Wawoozle am 6.05.2008 | 15:09

Titel: Feeblemind und die Erinnerung
Beitrag von: Wawoozle am 6.05.2008 | 15:09
Mal wieder was grundsätzliches.

Feeblemind (http://www.d20srd.org/srd/spells/feeblemind.htm) sorgt ja dafür das Int und Cha auf 1 runtergehen.
Verliert ein Wizard dadurch auch seine memorierten Spells oder kann er sie nur nicht mehr sprechen ?

Wird also bspw. ein Heal auf den Wizard gesprochen und damit der Effekt des Feeblemind beseitigt, hat er seine Sprüche dann noch oder hat er alle verloren ?
Titel: Re: Feeblemind und die Erinnerung
Beitrag von: Stahlfaust am 6.05.2008 | 15:33
Er behält seine Zauber. Wenn er sie verlieren würde, dann würde dies erwähnt werden wie z.b. beim Tod.
Titel: Re: Feeblemind und die Erinnerung
Beitrag von: Maratos am 6.05.2008 | 15:36
Er behält auf jeden Fall seine Sprüche, ich stimme da meinem Vorposter zu, das es andernfalls explizit in der Beschreibung erwähnt werden müsste.

Wobei natürlich nichts dagegen spricht dies in einer Hausregel abzuändern. Ich persönlich finde das es bei dem Spruch einige gute Ansätze gibt warum ein Spellcaster seine Sprüche nicht behält aber auch warum er sie behalten könnte.
Titel: Re: Feeblemind und die Erinnerung
Beitrag von: ElfenLied am 7.05.2008 | 04:17
RAW verliert man dadurch nur die Faehigkeit, die Sprueche auszusprechen, da Mindestattribut 10+Spruchgrad. Von einer Hausregel, die dies aendert, wuerde ich abraten, da dies den Zauber massiv aufwerten wuerde (von "Save or suck" zu "Save or lose").