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Pen & Paper - Spielsysteme => Savage Worlds => Savage Worlds Regelsystem => Thema gestartet von: Abd al Rahman am 17.05.2011 | 11:40
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Wenn z.B. Extras erfolgreich mittels Angst verzaubert werden, geraten sie in Panik. Panik ist so definiert, dass sie eine Runde lang mit voller Bewegungsweite (incl. Sprintwürfel) fliehen und am Ende ihrer Runde angeschlagen sind.
Soweit so gut.
Was ist, wenn diese Flucht sie in Lebensgefahr bringt? Springen sie eine Klippe hinab? Oder von einem Schiff auf hoher See?
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Also in den sofortigen Tod würde ich sie nicht hüpfen lassen (in eine tiefe Schlucht) aber ein Charakter der Schwimmen kann würde sich wohl vom Schiff stürzen!
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Eine gute Frage. Und ich glaube nicht, dass es dazu regelseitige Erklärungen gibt. Allenfalls GMV. Und dieser würde mich veranlassen, bei den betreffenden eine Verstandesprobe abzulegen, bei deren Scheitern sie es nicht schaffen, das Hindernis/den Abgrund rechtzeitig zu bemerken.
Panische Flucht beinhaltet ja auch oft ein sich umgucken und ziellos dahinstolpern.
Insbesondere Massenpaniken sind dabei ein interessantes Thema. Wenn die ersten an der Klippe stehen bleiben udn von hinten drängen Leute nach (Stärketrick anyone?) dann kann das böse enden...
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Eine Verstandesprobe in Fällen, wo die Fluchtrichtung eine Gefährdung bedeutet hört sich gut an.
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In Fällen, wo sie auf ihrer Flucht eine ebenso große Gefahr umgehen oder überwinden müssen, bevor sie ihre Bewegung beenden, würde ich weitere Mumm- bzw. Willenskraftwürfe verlangen, bevor sie etwa die tiefe Klippe hinabklettern, die potentielle Speerfalle am Eingang (hallo, Indiana Jones) durchqueren bzw. in den Alligatoren- und Schlangenverseuchten Fluß springen.
Schlägt dieser fehl bzw. ist eine weitere Flucht eh technisch nicht möglich, dann beenden sie ihre Bewegung vorzeitig und sind angeschlagen. Sie rennen halt soweit weg, wie es eben geht!
Massenpanik ist hier ein interessantes Thema, aber da müssen schon viele "einschränkende" Faktoren zusammenkommen. Hier ist halt der SL und der GMV gefragt.
Absichtlich wird sich bestimmt keiner in Lebensgefahr bringen, außer er hat einen entsprechenden Persönlichkeitszug.