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Medien & Phantastik => Multimedia => Thema gestartet von: felixs am 1.10.2017 | 14:01

Titel: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: felixs am 1.10.2017 | 14:01
Liebe Leute,

ich möchte gern einen Blog (oder mehrere, mal sehen) machen.

Dazu sind folgende Fragen noch offen:

- ist blogspot eine akzeptable Plattform? Gibt es was besseres?

- was muss ich rechtlich beachten? Ich möchte ungern Abmahndrohungen bekommen...

Wenn euch sonst etwas wichtiges einfällt, was leicht unter den Tisch fällt, bitte auch schreiben.

Danke!
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Tarin am 1.10.2017 | 19:04
Der Standard ist eher WordPress. Eins Impressum ist eine gute Idee, über die genaue Ausführung gibt es verschiedene Infos. Je nach geplantem Inhalt würde ich da aber durchaus ausführlich sein. Wenn es ein RPG Blog werden soll, immer schön bei rsp-Blogs eintragen.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Nick-Nack am 1.10.2017 | 19:32
Du brauchst ziemlich sicher ein ausführliches Impressum (inkl. Adresse, die keine Postbox ist, Telefonnummer und ViSdP)
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 1.10.2017 | 19:37
Telefonnummer ODER E-Mail-Adresse
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 1.10.2017 | 19:50
Du solltest mittel- bis langfristig damit rechnen, dass die Kommentarfunktion von Bots überrannt wird, falls du nichts dagegen tust.

Was für Wordpress spricht, weil Akismet fast alles auffängt
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Engor am 1.10.2017 | 20:03
Ich kann wordpress nur empfehlen, auch weil es gute Features hat, z.B. kann man sehr gut nachvollziehen, wie Leute den Weg zum Blog gefunden haben. Ein Impressum würde ich mir auch anlegen, das ist rechtlich ratsam. Man kann aber dafür sorgen, dass das nicht von google gefunden wird, wenn man das nicht möchte, z.B. indem man es nicht als Text, sondern als Bilddatei anlegt.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: felixs am 1.10.2017 | 22:39
Vielen Dank!

Das ist alles wirklich sehr hilfreich.

- Also eher Wordpress.
- Impressum muss dann wohl sein, dieses als Bilddatei.
- Kommentare im Blick behalten (dachte ich mir auch so - notfalls kann man die ja deaktivieren).

Es soll erstmal kein Rollenspielblog werden.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Blechpirat am 1.10.2017 | 23:18
ich möchte gern einen Blog (oder mehrere, mal sehen) machen.

Mach nur eines auf. Es ist unglaublich schwierig bis praktisch unmöglich, mehrere zu befüllen - und alle blogs leiden darunter. Wähle daher den Namen deines Blogs lieber so, dass du alle Inhalte dort unterbringen kannst.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Pyromancer am 1.10.2017 | 23:25
Ich kann wordpress nur empfehlen, auch weil es gute Features hat, z.B. kann man sehr gut nachvollziehen, wie Leute den Weg zum Blog gefunden haben. Ein Impressum würde ich mir auch anlegen, das ist rechtlich ratsam. Man kann aber dafür sorgen, dass das nicht von google gefunden wird, wenn man das nicht möchte, z.B. indem man es nicht als Text, sondern als Bilddatei anlegt.

Impressum als Bilddatei ist nicht barrierefrei, deswegen gab's früher schon Abmahnungen (ob rechtens oder nicht weiß ich aber nicht). Auf jeden Fall sind Nutzer, die auf technische Hilfsmittel wie Vorleseprogramme oder Braillezeilen angewiesen sind, damit aufgeschmissen.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Illadrion am 1.10.2017 | 23:55
Man kann aber dafür sorgen, dass das nicht von google gefunden wird, wenn man das nicht möchte, z.B. indem man es nicht als Text, sondern als Bilddatei anlegt.

Wie bereits erwähnt, ist das nicht barrierefrei.
Ob die Seite in Suchmaschinen gelistet wird, lässt sich ohne weiteres steuern.
wiki.selfhtml.org/wiki/Grundlagen/Robots.txt (http://wiki.selfhtml.org/wiki/Grundlagen/Robots.txt)

Eine Mail-Adresse sollte man wahrscheinlich etwas unkenntlich machen, um es den Bots nicht zu einfach zu machen.

WordPress ist auf jeden Fall ne gute Wahl, hatte vor jahren mal einen Blog und da war echt alles möglich.
Größter Kritikpunkt damals war der Ressourcenverbrauch.
Da empfiehlt es sich, nicht zu viele unnütze Plugins zu installieren und bei hohem Traffic wahrscheinlich ein Caching (das soweit ich weiß auch nur über Drittanbieter-Plugins geht).
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Eulenspiegel am 2.10.2017 | 01:02
Hier die Daten, die in einem Impressum angegeben werden müssen: §5 TMG (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) und § 55 I RStV (https://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=jlr-RdFunkStVtrHAV3P55&showdoccase=1).

Welche dieser beiden Paragraphen auf dich zutrifft, kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt sagen. §5 TMG ist gültig, falls du die Homepage "geschäftsmäßig" betreibst. § 55 I RStV ist gültig, falls die Homepage "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dient. Hierbei ist zu beachten, dass diese Worte nicht unbedingt das bedeuten, was man als Nicht-Jurist darunter versteht.

Wenn du gemäß §5 TMG ein Impressum angeben musst, muss eine eMail-Adresse angegeben werden und diese muss auch regelmäßig gecheckt werden: Wenn dir jemand eine Mail schriebt und du diese erst nach einem Monat liest, ist das zu spät. Was jedoch funktionieren könnte: Du richtest dir eine eMail-Adresse speziell für die Homepage ein und leitest die Mails von dort dann auf deine Haupt-eMail-Adresse weiter.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Nick-Nack am 2.10.2017 | 12:40
Telefonnummer ODER E-Mail-Adresse
Quelle? Soweit ich weiß braucht man beides, um auf der sicheren Seite zu sein. Erster Google-Treffer ist z. B.
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1023.amp.html
mit irreführender Überschrift und dem Fazit
“Die vom Gericht geforderte Frist von 30 bis 60 Minuten zur Beantwortung einer Anfrage dürfte wohl nur von den wenigsten Anbietern erfüllt werden. Schon deshalb dürfte die Angabe einer Telefonnummer wohl auch weiterhin für viele Dienstanbieter eine ungeliebte Pflicht bleiben.“

Was das Verschleiern von Email-Adressen angeht, ist die letzte Empfehlung die ich kenne:
inf<span style=“visibility: hidden“>ormation@faked</span>o@nick-nack.de(So grob, hab das jetzt aus dem Kopf getippt)
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 2.10.2017 | 13:33
Quelle? Soweit ich weiß braucht man beides, um auf der sicheren Seite zu sein. Erster Google-Treffer ist z. B.
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1023.amp.html
mit irreführender Überschrift und dem Fazit
“Die vom Gericht geforderte Frist von 30 bis 60 Minuten zur Beantwortung einer Anfrage dürfte wohl nur von den wenigsten Anbietern erfüllt werden. Schon deshalb dürfte die Angabe einer Telefonnummer wohl auch weiterhin für viele Dienstanbieter eine ungeliebte Pflicht bleiben.“

Heise - wobei die auch drauf hinwiesen das beides BESSER ist. Erforderlich sei aber nur eines.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: felixs am 2.10.2017 | 13:54
Danke!

Das ist ja alles wirklich nicht so toll und spricht fast dafür, dass ich es mir nochmal überlege.
Auf den Stress mit der Erreichbarkeit habe ich eigentlich überhaupt keine Lust.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 2.10.2017 | 13:56
Danke!

Das ist ja alles wirklich nicht so toll und spricht fast dafür, dass ich es mir nochmal überlege.
Auf den Stress mit der Erreichbarkeit habe ich eigentlich überhaupt keine Lust.

Tatsächlich klingt das alles viel, viel schlimmer als es ist - das einzige, was ich bisher dadurch bekommen habe, waren angebote mir bezahlte blogartikel zukommen zu lassen, in denen es um Glücksspiel ging...
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: dunklerschatten am 2.10.2017 | 14:02
Ich würde die Finger von Wordpress lassen und statt dessen GRAV nehmen, aber das ist eben auch Geschmacksache.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Feuersänger am 2.10.2017 | 14:03
Wenn man den Blog nicht auf einem deutschen Server hostet, braucht man auch kein Impressum, oder?
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 2.10.2017 | 14:05
Ich würde die Finger von Wordpress lassen und statt dessen GRAV nehmen, aber das ist eben auch Geschmacksache.

Würde beispielsweise meinen Bedürfnissen niemals gerecht werden...
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: dunklerschatten am 2.10.2017 | 14:29
KAnn gut sein, wobei ich ehrlich gesagt nicht wüsste was mit GRAV nicht geht.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Selganor [n/a] am 2.10.2017 | 14:31
Ich würde die Finger von Wordpress lassen und statt dessen GRAV nehmen, aber das ist eben auch Geschmacksache.
Inwiefern hilft GRAV jemandem der noch gar nix hat (keinen Server, keinen Plan wie man ein Blog aufzieht, ...) besser weiter als Wordpress?
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Nick-Nack am 2.10.2017 | 14:38
Wenn man den Blog nicht auf einem deutschen Server hostet, braucht man auch kein Impressum, oder?
Das hat nichts mit dem Ort des Servers zu tun. Wenn du aus Deutschland ein Angebot für Deutschland machst, sind die Details der technischen Umsetzung irrelevant.

Für Internetrecht gilt aber natürlich auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Gefühlte 30% der Blogs und 90% der Facebookseiten entsprechen nicht deutschem Recht, wurden aber noch nicht abgemahnt.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Eulenspiegel am 3.10.2017 | 00:48
Wenn man den Blog nicht auf einem deutschen Server hostet, braucht man auch kein Impressum, oder?
Impressumspflicht gilt auch für ausländische Webanbieter (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Impressumspflicht-gilt-auch-fuer-auslaendische-Webanbieter-86647.html) (Beitrag von 2003.) Keine Ahnung, ob sich seitdem etwas geändert hat.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Feuersänger am 3.10.2017 | 02:08
Naja, vor allem ist da die Rede von "Unternehmen" und "geschäftsmäßige Tätigkeit". Das wird man einem privaten Rollenspielblog wohl schwerlich andichten können.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Maarzan am 3.10.2017 | 07:56
Naja, vor allem ist da die Rede von "Unternehmen" und "geschäftsmäßige Tätigkeit". Das wird man einem privaten Rollenspielblog wohl schwerlich andichten können.

Gerüchteweise soll für "gewerblich" ein Werbebanner des Hosters irgendwo reichen. Juristen eben ... .  :gasmaskerly:
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Samael am 3.10.2017 | 09:01
Das wird evtl. ein irrer Abmahnanwalt unterstellen. Aber es hält der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Also nicht so viel auf Gerüchte geben.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Eulenspiegel am 3.10.2017 | 12:31
Naja, vor allem ist da die Rede von "Unternehmen" und "geschäftsmäßige Tätigkeit". Das wird man einem privaten Rollenspielblog wohl schwerlich andichten können.
Du musst unterscheiden zwischen §5 TMG (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) und §55 I RStV (https://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=jlr-RdFunkStVtrHAV3P55&showdoccase=1).

§5 TMG (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) gilt für "geschäftsmäßige" Telemedien.
§55 I RStV (https://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=jlr-RdFunkStVtrHAV3P55&showdoccase=1) gilt für "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".

1. Man muss beachten, dass geschäftsmäßig nicht unbedingt gewerblich heißt.

2. Den Beitrag, den ich verlinkt habe, hat sich auf §5 TMG bezogen. Dieser sei gültig, egal ob der Server im Inland oder Ausland steht.
Zu §55 I RStV habe ich keinen Beitrag zu ausländischen Servern gefunden. Aber mir fällt kein Grund ein, wieso für §55 I RStV nicht das gleiche für ausländische Server gelten sollte wie für §5 TMG.

Wenn ich das richtig sehe, steht der Server vom Tanelorn zum Beispiel in Großbritannien (hcidata (http://www.hcidata.info/host2ip.cgi), ip2location (http://lite.ip2location.com/united-kingdom-ip-address-ranges)), aber hat wenn ich mich nicht irre dennoch ein Impressum nach §55 I RStV: Tanelorn-Impressum (https://www.tanelorn.net/index.php/topic,37643.0.html).
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Nick-Nack am 3.10.2017 | 12:32
“Geschäftsmäßig“ ist z. B. auch schon jede Facebook-Seite, unabhängig vom Inhalt, weil _Facebook_ ja Werbung schaltet. Wie oben geschrieben: ein Großteil der Seiten hält sich nicht ans Gesetz, aber haben das Glück, nicht abgemahnt zu werden.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Eulenspiegel am 3.10.2017 | 12:48
Bei Xing lief mal ein Verfahren darüber, ob die einzelnen Seiten ein selbstständiges Telemedium wären. Das heißt, ob die Impressumspflicht bei den einzelnen Nutzern oder bei Xing allgemein liegt.

Das OLG Stuttgart soll sich mit dem Fall befasst haben: OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING (http://www.rechtzweinull.de/archives/1660-olg-stuttgart-beendet-xinggate-keine-impressumspflicht-bei-xing.html). Damit habe das Oberlandgericht einer Auffassung des Landgerichtes widersprochen.

Wie gesagt: Bei dem Streit ging es nicht darum, ob die Seite geschäftsmäßig genutzt wurde. In diesem Fall hat der Nutzer eingeräumt, die Seite geschäftsmäßig zu nutzen. Die Frage war laut Blog, ob es sich bei der Seite um ein selbstständiges Telemedium handelte.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Nick-Nack am 3.10.2017 | 12:48
Kurz gesagt: es ist ein Bereich, in dem es bisher auch noch keine feste Rechtssprechung gibt, und wenn man Pech hat, wird das eben auf dem eigenen Rücken ausgetragen. Gerade in der deutschen Rollenspielszene gibt es leider genug Trolle, so dass ich nicht empfehlen würde, das Risiko eines falschen Impressums einzugehen.
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Infernal Teddy am 3.10.2017 | 12:53
Bei Xing lief mal ein Verfahren darüber, ob die einzelnen Seiten ein selbstständiges Telemedium wären. Das heißt, ob die Impressumspflicht bei den einzelnen Nutzern oder bei Xing allgemein liegt.

Das OLG Stuttgart soll sich mit dem Fall befasst haben: OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING (http://www.rechtzweinull.de/archives/1660-olg-stuttgart-beendet-xinggate-keine-impressumspflicht-bei-xing.html). Damit habe das Oberlandgericht einer Auffassung des Landgerichtes widersprochen.

Wie gesagt: Bei dem Streit ging es nicht darum, ob die Seite geschäftsmäßig genutzt wurde. In diesem Fall hat der Nutzer eingeräumt, die Seite geschäftsmäßig zu nutzen. Die Frage war laut Blog, ob es sich bei der Seite um ein selbstständiges Telemedium handelte.

Laut der aktuellen c't ist das glaube ich gerade wieder in der Diskussion...
Titel: Re: Blog aufmachen - was muss ich beachten?
Beitrag von: Blechpirat am 3.10.2017 | 16:38
Ich wollte eben ein Blog auf rsp-blogs.de einladen, dass an dem von Timber organisierten Blog-O-Quest mitgemacht hat, aber mir noch nicht bekannt war.

Kein Impressum. Keine Kommentare aktiviert.

Hat auch Nachteile, wenn man keine Kontaktmöglichkeit eröffnet...