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Pen & Paper - Spielsysteme => Weitere Pen & Paper Systeme => Fading Suns => Thema gestartet von: Enkidi Li Halan (N.A.) am 14.06.2004 | 10:58

Titel: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Enkidi Li Halan (N.A.) am 14.06.2004 | 10:58
Wie sieht es eigentlich in den Bekannten Welten mit der Volljährigkeit aus? Ich erinnere mich, in diversen Büchern mal vage Zahlen gelesen zu haben, aber gibt es etwas einheitliches? Gibt es so etwas wie eine Kirchenvolljährigkeit/Erstkommunion? Volljährig mit 12? Oder mit 14? Ich nehme mal an, dass das Alter im Vergleich zu heute recht jung ist, in Anbetracht der hohen Sterblichkeit.
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Gast am 14.06.2004 | 13:46
Gute Frage! Zumindest bei den Hazat hat das zwölfte Jahr eine große Bedeutung, da wird ein Adliger für gewöhnlich zum Ritter geschlagen, was wohl der Volljährigkeit gleichkommt.
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Azzu am 13.02.2005 | 23:19
Etwas Thread-Nekromantie durch den Totengott... *g*

Hazat sind volljährig, sobald sie einen Übergangsritus hinter sich gebracht haben. Ritter werden sie aber schon vorher, mit 12 Jahren, wobei oft aus Stolz auf den Titel verzichtet wird, bis der Ritus erfolgreich absolviert ist.

Decados werden mit 18 volljährig. Erwachsen werden sie nie...

Li Halan gelten mit 16 als volljährig.

Bei gemeinen Volk wird die Volljährigkeit tendentiell etwas früher angesetzt sein, als beim Adel, weil der Nachwuchs keine Jahre lange, viele Fachgebiete umfassende Ausbildung benötigt, um in der Erwachsenenwelt zu agieren. Wenn es überhaupt eine Volljährigkeit gibt - in einigen Kulturkreisen ist möglicherweise, ähnlich wie im alten Rom, das amtierende Familienoberhaupt die einzige rechtsfähige Person in der ganzen Familie.
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Elisabeth Hawkwood am 14.02.2005 | 22:43
Bei Nekromantie bin ich doch immer gleich mit dabei  ;)

Bei der "schwer arbeitenden Normalbevölkerung" ist es wahrscheinlich auch wichtiger, dass sie arbeiten als sonst etwas, da wird es wahrscheinlich keine Volljährigkeit in dem Sinne geben, zu sagen haben die ja eh nix... .

Aber bei den Adligen: welche Rechte/Pflichten, etc. ändern sich mit der Volljährigkeit?
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Enkidi Li Halan (N.A.) am 14.02.2005 | 22:53
Hmm, nun ja, ich schätze man bekommt einen offiziellen Titel; wahrscheinlich geht die Volljährigkeit auch mit der Schwertweihe Hand in Hand. Man ist für alle seine Taten selbst vor dem Herrn und seinem Lord Rechenschaft schuldig, nicht mehr der Vater oder der Vormund. Man erhält das recht, um eine Frau zu werben ;-) (auch wenn die meisten Adlingen schon kurz nach der Geburt von ihren Eltern zwangsverlobt werden.... ::))
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Azzu am 14.02.2005 | 22:57
Und man kann sich während den Orgien bei Hofe endlich ordentlich die Kante geben  ;).
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Enkidi Li Halan (N.A.) am 14.02.2005 | 22:59
Ja, aber nur wenn man Hawkwood oder Hazat ist....bei den Decados und den al-Malik gehört das ja wohl schon vorher zum Alltag... ;-) und die Li Halan werden nie wissen, wie man eine gute Orgie feiert... ::)
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Azzu am 15.02.2005 | 18:41
Gewisse Li Halan könnten einen Vorfahren aus der Zeit vor der Konversion beschwören, der bringt ihnen dann bei, wie man so richtig feiert  >;D.
Titel: Re: Volljährigkeit in den Bekannten Welten
Beitrag von: Elisabeth Hawkwood am 16.02.2005 | 23:07
 :) Das wäre mal eine Massnahme. Ich weiss schon warum mich die Li Hlan nicht so sehr gereizt haben bisher (sorry Enkidi), aber da kann ich auch gleich so einen Orthodxie-Priester spielen....