1. Artwork: Hier ist die Lizenz zu beachten, unter der ein Bild veröffentlicht wurde. Häufig sind Creative Commons Lizenzen (https://creativecommons.org/about/cclicenses/ (https://creativecommons.org/about/cclicenses/)). Aber Vorsicht: Die angegebene Lizenz kann falsch sein (habe ich bei DeviantArt mehrfach erlebt), daher muss, wer wirklich sicher gehen will, den Künstler kontaktieren und die gewünschte Nutzung absegnen lassen.Häufig werden Bilder von anderer Stelle geklaut und anderswo unter einer Lizenz veröffentlicht, ohne dass derjenige die Rechte daran hat. Als weitere Absicherung bietet sich TinEye (https://tineye.com/) an, um nachzuschauen wo das Bild noch liegt und wo es erstmals im Internet aufgetaucht ist.
Was ist mit Zitaten ? /Wir Kämpfen Für Liebe und Gerechtigkeit./ Stammt ja aus ein Paar alten Animes aber . Aber das gehört denen ja nicht ?
um Probleme mit Abbildungen zu vermeiden möchtze ich Szenarien mit Miniaturen aufbauen, fotografieren und zur Illustration verwenden.
4. ImpressumOh, verdammt, Ladungsfähige Anschrift …
In jedes Druckwerk in D muss ein Impressum.
Mehr dazu hier ... (https://www.selfpublisherbibel.de/name-adresse-haarfarbe-isbn-was-gehoert-ins-impressum-eines-buches/)
@Oasenseppel:
Eine Maschine kann weder schöpferisch tätig sein noch erfinderisch.
Ein Bild, dass du mit einem Pinsel malst, gehört auch nicht dem Hersteller des Pinsels, mit dem du es gemalt hast.
Deine schöpferische Arbeit liegt im Prompt, mit dem du die Maschine gefüttert hast!
Die KI-Thematik ist noch recht jung und auf juristischer Ebene wird da noch viel geklärt, aber das sind so die Leitlinien, andere juristische Betrachtungsweisen wären nicht sinnvoll und voller Probleme.
Also denkst du ich könnte das verwenden? Auch für kommerzielle Publikationen?
Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)
Für die 25 Probebilder gilt sie dürfen als nicht kommerzielles Gemeingut eingesetztw erden (open commons blabla)Wenn ihr "gemeingut" und "nichtkommerziell", gemeinsam hört ist höchste Vorsicht angebracht. Das geht nicht gleichzeitig, deswegen müsst ihr die AGBs und die Rechtslage sehr genau lesen.
Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)Noch so ein Punkt: Wenn ihr euer Werk an einen mittelgroßen Verlag lizensiert (30+ Leute bei 1 Million), dürft ihr die Bilder plötzlich nicht mehr nutzen.
Beruhigend. Damit ist zumindest Wizards of the Coast/Hasbro raus.
Außer sie gründen einen eigenen angeblich unabgängigen Kleinverlag, der die Lizenz nutzt, oder?
Es kann natürlich immer passieren, dass das Bild, das der Machine-Laerning-Algorithmus ausspuckt, so nah an einem einzelnen Bild aus den Trainingsdaten ist, dass man urheberrechtliche Probleme bekommt.Einfach das Bild in Google hochladen und nach ähnlichen Bildern suchen. Das dürfte ein recht zuverlässiger Check sein.
Für Deutschland habe ich vor paar Wochen dem reichweitenstarken "Youtube Rechtsanwalt" Christian Solmecke vorgeschlagen, das Thema nach deutschem Recht zu bewerten. Bislang hat er offenbar leider besseres zu tun.
Du musst sagen, dass der Drachenlord das für seinen Posterverkauf nutzt, da springt er immer sofort auf...