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Pen & Paper - Rollenspiel => Pen & Paper - Allgemein => Thema gestartet von: Falcon am 18.02.2010 | 16:08

Titel: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 18.02.2010 | 16:08
Ich bin mir sicher das einige User bei der Thematik viel Erfahrung haben. Fan Konvertierungen werden ja am laufenden Band rausgehauen aber ich lese und höre wenig von rechtlichen Überlegungen. Ich finde auch wenig offizielles im Netz, da ich auch wenig Erfahrung in Jura habe.
Ich möchte gerne möglichst viel Erfahrungen und Ratschläge wissen, bevor ich mich z.b. an Offizielle Verlage wende, denen bestimmte Rechte gehören.

meine eigene Savage Worlds Konvertierung von Sternenfaust (http://tanelorn.net/index.php/topic,40244.0.html) ist relativ weit fortgeschritten, so daß ich mir langsam Gedanken machen muss, wie das abläuft. Es ist auf jeden Fall nicht kommerziell.

Wie man mit der Fanlizenz von SW umgeht weiss ich. Sternenfaust selbst sind Groschenhefte von Bastei. Am liebsten würde ich kompliziertes Hin und Her mit den Herrschaften der Redaktion ganz vermeiden, habe aber das Gefühl, daß es besser ist, sich dort anzumelden.
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung unter die Community zu bringen?
2. Was müsste alles in das dazugehörige Impressum?
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen) Text an Hintergrundinformationen, darunter aber viele Spoiler und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?

alles Fragen, die mich ziemlich überfordern.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Woodman am 18.02.2010 | 16:17
Zitat
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
Das kommt auf die Lizenzen des Artworks an, aber im Zweifelsfall ist das ein Urheberrechtsverstoß, deine Editierung wird wohl eher nicht so weit gehen das es als eigenes Werk durchgeht.

Zitat
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?
Auch für Fonts gibt es Lizenzen, wenn du eine kommerzielle Schriftart ohne Lizenz verwendest können die Inhaber der Rechte Ansprüche an dich stellen, wenn du also nicht mehr weist wo du die Schriften her hast kannst du dir damit Ärger einhandeln.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Blutschrei am 18.02.2010 | 16:19
dünn ist das Eis meines gedrittelten Halbwissens...

Soweit ich weiss sind zumindest Regelmechanismen nicht geschützt, habe ich in irgend einem Thread hier glaube ich mal aufgegabelt. Aber wie du bereits erwähnt hast scheint es ja einen OGL-Verschnitt von SW zu geben, somit wäre das ohnehin kein Problem.


Bilder darfst du nicht ohne Einverständnis des Inhabers der Rechte daran kopieren. Also nachfragen und wenn ein nein kommt auch das nein akzeptieren.
Ebenso verhält es sich (zumindest mit geschützten) "Settingbegriffen" wobei ich mir dort nicht ganz sicher bin in wie fern etwas als "geschützt" gilt denn man darf ja auch nicht einfach ein Buch "abschreiben" und selbst veröffentlichen.
Gratismaterial hin oder her, solange nicht dabeisteht, dass du es für deine Nicht-Kommerziellen Zwecke veröffentlichen darfst, darfst du das auch nicht.

Du solltest das einfach einmal schön präsentiert an die Leute des Verlags per Email schreiben, wenn das gut gemacht ist, ein entsprechendes Impressum hat und du an einigen Stellen dezente Werbung für das Produkt einbaust, werden die dem wohl nicht abgeneigt sein, dich vielleicht sogar unterstützen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 18.02.2010 | 16:23
Wie man mit der Fanlizenz von SW umgeht weiss ich. Sternenfaust selbst sind Groschenhefte von Bastei. Am liebsten würde ich kompliziertes Hin und Her mit den Herrschaften der Redaktion ganz vermeiden, habe aber das Gefühl, daß es besser ist, sich dort anzumelden.
Das ist schon ein Gebot der Höflichkeit.

Zitat
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung und die Community zu bringen?
Ob gratis oder nicht ist für Urheberrechtsfragen völlig unerheblich.

Zitat
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen Text) an Hintergrundinformationen und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
Sie können es auf jeden Fall versuchen.

Zitat
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
Ein Bild zu übernehmen ist quasi gleichbedeutend damit ein Kapitel abzuschreiben. Damit wirst du im Normalfall dein Zitatrecht weit überschreiten.

Zitat
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?
Das musst du im Zweifelsfall mit dem Rechteinhaber des Fonts abklären. Nur, weil man den Font gratis aus dem Netz ziehen darf heißt das noch nicht, dass man ihn auch für eigene Veröffentlichungen verwenden darf.

Zitat
alles Fragen, die mich ziemlich überfordern.
Die Faustregel, an die ich mich halte: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich etwas verwenden darf (oft erlaubt ja der Font-Ersteller explizit die Nutzung, das Bild wurde zur freien Verfügung veröffentlicht etc.), dann frag ich nach.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 18.02.2010 | 16:28
mh, gut gut. Das insbesondere Artwork Probleme macht, war mir schon klar.

jetzt gibt es aber so viele Konvertierungen im Netz, die daran wirklich KEINEN Gedanken verschwenden. Gerade für Savage Worlds. Oder wenn man an die vielen Oldschool Klone zur Zeit denkt. Da steht dann maximal "ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht". Fonts werden gar nicht erst erwähnt, den des Designers habe ich aber.
Und mich zu melden hatte ich ohnehin vor [Hört sich irgendwie an, als würde man sich bei der Polizei selbst anzeigen oder?]

Prometheus macht da gar keine Probleme, das hatte ich mal sogar persönlich geklärt.

Aber für ganz private Zwecke kann und darf das ja niemand verhindern. Was ist wenn so etwas seinen Weg ins Netz findet? Also wenn ich es nicht als Dauerdownload hochlade, aber ein Mitspieler das tut oder ich per EMail angefragt werde?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 18.02.2010 | 16:35
jetzt gibt es aber so viele Konvertierungen im Netz, die daran wirklich KEINEN Gedanken verschwenden. Gerade für Savage Worlds. Oder wenn man an die vielen Oldschool Klone zur Zeit denkt. Da steht dann maximal "ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".
Meistens klappt es ja. ;)

Und die alllermeisten würden es wohl auch erlauben, wenn man sie fragen würde.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Woodman am 18.02.2010 | 16:46
Das einzige was man nicht darf, ist Palladium Sachen konvertieren, da kommt gleich der Anwalt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Yvo am 18.02.2010 | 16:51
Vom Artwork würde ich die Finger lassen...
...das kann sein, dass der Verlag da nichtmal die vollen Rechte dran hat und dir das Erlauben kann.

(Der Künstler hat das gemalt und mit dem Verlag häufig einen Vertrag, wo und wie das Bild verwendet werden darf... ...z. B. als Coverbild, wenn es darüber hinaus noch als Werbung, für Webseiten oder sonstwas vom Verlag genutzt wird, macht dieser sich strafbar. Manchmal kauft der Verlag allerdings auch ALLE Rechte eines Bildes... ...nur im dem Fall könnten sie dir die Verwendung erlauben).

Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Blutschrei am 18.02.2010 | 16:51
Solange du es nur privat verwendest kann dir natürlich niemand was, ist alles legal, ich darf zuhaus mein ganzes Zimmer mit geschützten Bildern aus dem Inet zukleistern, die ich mit meinem Schwarz-Weiß-Drucker ausgedruckt habe.
Aber das auch nur solang ich keine öffentlichen Veranstaltungen in meinem Zimmer stattfinden lasse.

Wenn dein Kumpel das ins Internet setzt, dann ist er der Arsch, zumindest solange du ihm nicht gesagt hast, du hättest das Copyright an dem geklauten zeug bzw du es in dem heft/der PDF kenntlich machst, dass dir die Rechte nit gehören.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 18.02.2010 | 16:55
@Yvo: bei Artwork sind alle immer pingelig. Ich frag mich woher die anderen immer ihre Larry Elmore Quellen für ihre Konvertierungen haben :P

Ich plane ja immer für den schlimmsten Fall. Das heisst theoretisch kann man jedem der privat nachfragt solches Material als Einzelperson an eine andere z.b. Mailen? Ist innerhalb der spielrunden ja auch erlaubt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 18.02.2010 | 17:33
IANAL, aber:
- Fonts und Bilder nicht ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlichen. Punkt. Private Kopien können auch verboten sein, das ist aber de facto irrelevant.
- Setting mit eigenen Worten beschreiben kann dir niemand verbieten, das darfst du auch veröffentlichen.
- gratis oder nicht ist irrelevant
- Upload durch Dritte ist kein Problem, solange du klipp und klar sagst, dass nur die private Weitergabe erlaubt ist. Das ist dann das Problem desjenigen/derjenigen, die die Sache veröffentlichen. (Stell dir einfach vor, du würdest zum Privatvergnügen irgendeinen Text abschreiben und gibst die Zettel dann einem Kumpel. Wenn er sie scannt und hochlädt ist das nicht dein Problem.) Das einfachste ist, du machst deinen Freunden (Abnehmern) klar, dass du sie persönlich anzeigen wirst, wenn sie das Ding veröffentlichen. (Falls die Frage so gemeint war, ob du dich da irgendwie über "Dritte" rauswinden kannst: Nein. Wenn es zu einer Klage/Abmahnung kommt werden die nachforschen und entweder den Uploader finden oder rausfinden, dass du das Ding wild verteilt hast, das "nicht-veröffentlichen" also nur ein transparentes Feigenblatt war. Dementsprechend würde es dich dann auch nicht schützen.)

- der kritische Punkt sind die Romanweltbegriffe: Diese sind wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also nicht ohne Genehmigung verwenden. (Analog: Hogwarts, Quidditch: Niemand kann dir verbieten, einen Roman über eine Magierschule mit 4 Häusern und einem Schulsport auf Hexenbesen zu schreiben. (Die Quidditch-Regeln sind allerdings evtl. speziell geschützt). Aber wenn du einen Roman in Hogwarts spielen lässt wird dir JKR heftig in den Arsch treten. Private Fanfiction ginge wieder.)
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe. Von sowas wie potentiellem Schaden für ihre Intellectual Property garnicht zu reden. Statt sich also - ohne Gegenleistung - hinzusetzten, viel nachzudenken, dein Werk zu prüfen, den Hausanwalt zu beschäftigen etc. werden sie einfach nein sagen.
Deswegen würde ich den Verlag nur kontaktieren, wenn du sehr gute Kontakte in die Spitze der Redaktion hast (Chefred. ist Schulfreund oder sowas) und selbst dann ist die Antwort wahrscheinlich noch Nein.
Das eigentliche Problem aber ist, wenn du dich dort meldest, wird ihnen die Urheberrechtsverletzung bekannt. Dann müssen sie reagieren, während sie anderenfalls niemand zwingt, aktiv nach Urhberrechtsverletzungen zu fanden. Das war genau das Problem beim Augsburger Bloggers
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
hätte er sich nicht gemeldet, wär nichts passiert, weil sich die Stadt normalerweise nicht für sowas interessiert. Nach Kenntnis muss sie Gegenmaßnahmen ergreifen oder zustimmen.

Deshalb mein Tip: feil die Seriennummern ab. Gib den Dingen neue Namen, verändere die Welt so weit wie möglich, am besten behältst du nur die Grundidee/Core Story. Dann kannst du vorne reinschreiben: "inspiriert durch Sternenfaust, copyright Bastei Verlag", gibst dem Ding noch einen neuen Namen und gut ist.

Die Alternative dazu ist, sich mit den Leuten von Ulisses oder dem John Sinclair Team kurzzuschließen und eine offizielle Adaption daraus zu machen. Die werden dir zumindest sagen können, wie die Chancen stehen, wie der Verlag so drauf ist, ohne dass du gleich die Rechtsabteilung des Verlags aufscheuchst.

Die dritte Alternative wäre eine rein private Konvertierung, die dann auch als solche gehandhabt wird, siehe oben.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 18.02.2010 | 17:40
Ich plane ja immer für den schlimmsten Fall. Das heisst theoretisch kann man jedem der privat nachfragt solches Material als Einzelperson an eine andere z.b. Mailen? Ist innerhalb der spielrunden ja auch erlaubt.
Jein. An dem Punkt, wo du nicht mehr begründen kannst, warum du es an diese Person weitergegeben hast wird's schwierig. Bei deinem privaten Freundeskreis kein Problem. Aber wenn du bspw. auf einem Schulhof wahllos "Privatkopien" von Music, Videos, Spielen etc. an jedeN weitergibst, der dich danach fragt, bist du dran. Gleiches gilt wenn du ein Post in ein öffentliches Forum stellst (am besten noch ein Googlebares) in dem steht, dass du das an alle verteilst, die dir 'ne PM schicken. Ganz blöd sind die Urheberrechtler auch nicht. (Ein geschlossenes Vereinsforum mit 20 Mitgliedern wäre wahrscheinlich noch ok.)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 18.02.2010 | 20:50
Ich frag mich woher die anderen immer ihre Larry Elmore Quellen für ihre Konvertierungen haben
http://home.flash.net/~brenfrow/d20/clipart.htm
For years many people have enjoyed coloring Larry Elmore's artwork; gamers often dream of having Elmore draw their favorite fantasy character; all small game companies wished that they could afford Elmore artwork for their next game supplement - with this new product, Elmore Productions, Inc. is about to make all those thousands of people very happy. The ELMORE CHARACTER CLIP ART AND COLOR CUSTOMIZING STUDIO is both D20 OGL and Clip Art for all to use - as long as they give Larry Elmore proper credit on their web site, in their game product, or if they decide to just use it for their own personal use.

    * 200+ original black & white line art drawings by Larry Elmore.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 19.02.2010 | 01:34
Danke, das sind hilfreiche Tips. Das ist nämlich genau eine der Sachen, die ich wissen wollte, ob man nicht vielleicht von vornherein die Redax heraushält und es besser anders aufzieht und sich den Ärger gleich spart.

aber:
Zitat
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe.
Da bin ich doch skeptisch. Wie gesagt, bei Prometheus lief es so ab, daß es hieß, daß sie ja ganz schön doof wären irgendwelchen SW Fans hinterher zu jagen und sich so die Gratiswerbung entgehen lassen. Man darf es halt nur nicht übertreiben.
Und meine Groschenheftvorlage ist jetzt kein Star Wars, so daß Bastei nicht erwarten kann, daß deren Low Budget Prdukt mehr als ein paar Leute interessieren würde und große Einnahmen verloren gingen, wenn es kommerziell wäre.


@Elmore: Oh mann, hätte ich nicht gedacht. Ich würd sagen, so fördert man Rollenspiel.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Woodman am 19.02.2010 | 01:50
Ob bei den Begriffen aus eine fiktiven Welt das Urheberrecht wirklich greift halte ich auch für fraglich, ich würde da eher Versuchen meine Ansprüche über das Markenrecht durchzusetzen, aber dafür müsste ich erstmal eine Marke anmelden, und da würde ich vorher erstmal gut überlegen ob sich das lohnt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Blutschrei am 19.02.2010 | 01:56
Achtung OT

Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht darüber, was für Begriffe geschützt sind? Wär schon ärgerlich, wenn man die "SeilspringGiraffe" in sein Bestiarium einbaut und dann Klagen irgendwo ausm Hinterwald bekommt...



Edit: Warum kam eigentlich noch niemand auf die Idee, sich grüne Orks schützen zu lassen...
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 19.02.2010 | 02:12
Zitat
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung unter die Community zu bringen?
2. Was müsste alles in das dazugehörige Impressum?
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen) Text an Hintergrundinformationen, darunter aber viele Spoiler und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?

1.) Gelesen wirds werden, gespielt kann ich nicht sagen.
2.) Verweis auf 3.)
3.) Ja, und sie werden sicherlich auch.
4.) Spielt keine Rolle, es ist urheberrechtsverletzend, kann natürlich noch verschlimmert werden.
5.) Hängt an der jeweiligen Lizenz.

EDIT

Zitat
"ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".

Der letzte Versuch dieser Art, den ich beobachten durfte, endete mit einer 850-Euro-Abmahnung (selber Schuld, ich hatte ihn gewarnt). Nicht vergessen, daß gerade in Deutschland die Abmahnbranche mittlerweile ein Haupterwerbszweig mancher Anwälte geworden ist.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 19.02.2010 | 02:23
Ich meine das Gerücht gehört zu haben, dass Larry Elmore im Nachhinein nicht ganz glücklich damit war. Da der Nachweis, dass jemand die CD gekauft hat, immer unverhältnismäßig aufwändig wäre sind die Bilder de facto gemeinfrei geworden.

Bastei hat vermutlich gerade mit der John Sinclair Lizenz einiges Geld verdient. Wann, wenn nicht jetzt sollten sie der Meinung sein, dass mit anderen Reihen potentiell Geld zu verdienen ist? Aus deren Sicht ist es egal, ob das heute oder in 15 Jahren der Fall ist: Wenn sie dir heute die Erlaubnis geben, ein Sternenfaust-RPG rauszubringen müssen _sie_ sich in 15 Jahren vielleicht mit deinen Urheberrechten auseinandersetzen, egal wie erfolglos dein Projekt wird. Warum sollten sie das ohne Gegenleistung tun?
Der Werbeeffekt den du bieten kannst ist, sorry, lächerlich und deckt nicht mal die Kosten für die Stunde, die sich irgendein Anwalt allein mit der Frage befassen müsste. Klar, wenn du ihnen 10.000 € Werbebudget für dein RSP zusicherst wär's ihnen das Risiko und den Aufwand vielleicht wert.
Bei Prometheus musst du eben unterscheiden: wenn du Bastei nicht mit der Nase drauf stößt und wenig Erfolg hast, wird dich höchstwahrscheinlich niemand verklagen, auch wenn sie das jederzeit könnten. Nicht weil du so toll Werbung machst, sondern weil "Firma verfolgt Fan" PR-mäßig recht schnell in die Hose gehen kann. Aufwand/Ertrag. Das ist aber was völlig anderes als eine Erlaubnis oder eine offizielle Duldung.

That said: die Core Story klingt nicht schlecht, ist aber ziemlich generisch. Weit genug in der Zukunft um attraktiv zu sein, aber noch nah genug an der Gegenwart um sich gut damit identifizieren zu können. Kein "Geld bedeutet uns nichts mehr" wie bei Star Trek TNG+ sondern eben erste Schritte in eine fremde Welt. Neue Freunde, neue Feinde yadayadayada ...
Nur, das alles kannst du problemlos auch selbst schreiben. Lass dich von der Serie inspirieren, und nimm noch jede Menge "wäre es nicht cool, wenn ..." dazu. Fertig ist ein wunderbares Setting, dass dir Null rechtliche Probleme bereitet und das du mit Fug und Recht als dein eigenes Werk bezeichnen kannst.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 19.02.2010 | 10:16
@Tearmaster: Was heisst "ich hatte ihn gewarnt"? Das klingt wie eine Drohung.

Also so wie ihr das hier alles darstellt dürfte es so gut wie keine der existenten Spielweltkonvertierungen überhaupt geben und die RPG Welt wäre ein leeres Hobby ohne Faninhalte. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Naja, bloß weil irgendein Typ eine Spielweltkonvertierung rausbringt, die Qualitativ sicher nicht das gelbe vom Ei ist (da ein 1Mann Projekt), hindert Bastei ja nicht daran ein eigenes StF RPG rauszubringen. Zumal StF, wie du vermutlich gelesen hast, auf keinen Fall einzigartig ist und schamlos bei Star Trek, Perry Rhodan oder Honor Harrington klaut.
Ich bin auch längst nicht mit allen Inhalten der Serie zufrieden, zumal Bastei von "Balance Der Technologie" noch nie etwas gehört zu haben scheint ;D

Es hat natürlich auch seinen Reiz etwas eigenes zu machen aber das wäre wie bei einem DSA Heartbreaker. Alle kennen Aventurien, warum sollte man Adventurien spielen? Da hängen sich Rollenspieler ja schon an kleinen Dingen auf, während es bei Perry Rhodan Kugelraumer gibt, und ein Fan baut Kegelraumer, dann ist das nicht mehr TRVE und darf nicht gespielt werden.
So ein RPG wäre ja gerade nur für Leute interessant, die auch die Serie kennen, weil dort viel mehr Hintergrundwissen einfliesst, was ein 1Buch RPG gar nicht bringen kann [Inklusive Fortlaufende Metaplots, wer's mag].

Das eine inoffizielle Duldung funktionieren kann, ist mir schon klar. Da wäre es halt schön Vergleichsfälle zu haben. Nur habe ich da keine. Gibt es freie John Sinclair oder Jerry Cotton RPGs?
Alles Gründe warums so schwer ist zu entscheiden ob man sich mehr kaputt macht oder nicht das überhaupt herranzutragen.

Zitat von: Markus
Der Werbeeffekt den du bieten kannst ist, sorry, lächerlich...
Nicht meine Worte, die Worte eines anderen Verlages.



eine Liste mit geschützten Namen wäre wirklich hilfreich
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 19.02.2010 | 11:18
Es liest sich für mich als hättest du schon kapiert, dass dein Sternenfaust-RPG schlicht verboten ist und du die Rechte nie kriegen wirst, du dich aber noch um diese Erkenntnis herum windest. Dabei kann ich dir nicht helfen.

Also so wie ihr das hier alles darstellt dürfte es so gut wie keine der existenten Spielweltkonvertierungen überhaupt geben und die RPG Welt wäre ein leeres Hobby ohne Faninhalte. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Die meisten sind illegal, klar. Und die gibt's genauso wie p2p-Tauschbörsen, Kindervideos unterlegt mit Michael Jackson Liedern auf Youtube und Leute, die bei Rot über die Straße gehen.

Zitat
Naja, bloß weil irgendein Typ eine Spielweltkonvertierung rausbringt, die Qualitativ sicher nicht das gelbe vom Ei ist (da ein 1Mann Projekt), hindert Bastei ja nicht daran ein eigenes StF RPG rauszubringen.
Richtig, wenn sie keine Erlaubnis erteilt haben, verklagen sie den Typen einfach um klarzustellen, wer hier das Sternenfaust-RPG rausbringen darf. Wenn sie eine Erlaubnis erteilt haben erwirbt der Typ eigene Urheberrechte, die sie ihm dann gegebenenfalls wieder abkaufen müssen. Wenn ihre Erlaubnis schlecht formuliert war kann "der Typ" sie evtl. sogar zwingen, ihr RPG einzustampfen, weil es sein Produkt nachahmt. Es ist völlig egal, ob "der Typ" das macht oder nicht. Allein dass er eine - wenn auch noch so geringe - Möglichkeit hätte ist wirtschaftlich gesehen Geld wert (Wahrscheinlichkeit x (vorraussichtliche Rechtskosten + Abfindung)). Oder kostet eben im Vorfeld Geld, wenn man einen Anwalt braucht, der die Erlaubnis so formuliert, dass dergleichen absolut ausgeschlossen ist.
Zitat
So ein RPG wäre ja gerade nur für Leute interessant, die auch die Serie kennen, weil dort viel mehr Hintergrundwissen einfliesst, was ein 1Buch RPG gar nicht bringen kann [Inklusive Fortlaufende Metaplots, wer's mag].
Bingo! Genau das ist der Wert der Lizenz. Ein Bedürfnis nach Original-Sternenfaust, dass der Verlag vielleicht irgendwann mal gegen Geld befriedigen möchte.
Zitat
Das eine inoffizielle Duldung funktionieren kann, ist mir schon klar. Da wäre es halt schön Vergleichsfälle zu haben. Nur habe ich da keine. Gibt es freie John Sinclair oder Jerry Cotton RPGs?
Irrelevant, entscheidend wäre, ob sie legal sind. Wenn du mit dem Risiko einer Klage durch den Verlag leben willst, kannst du das auch jetzt schon machen. Eine Abschätzung des Risikos wirst du nicht bekommen, da spielen zu viele Faktoren rein, die sich jederzeit ändern können. Du wirst beispielsweise  _nie_ abschätzen können, wie wahrscheinlich es ist, dass irgendeinem Honcho einfällt, der Verlag könnte noch weitere RSP-Lizenzen verkaufen. Oder dass irgendein Depp (Mitarbeiter oder Fan) die Rechtsabteilung aufmerksam macht. Das kann natürlich auch harmlos ausgehen (freundlicher Brief), kann dir aber auch eine Abmahnung einbringen.
Zitat
eine Liste mit geschützten Namen wäre wirklich hilfreich
Wäre sie nicht. Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn. Sowas wird im Zweifel vor Gericht entschieden und kann so oder so ausgehen. Vor allem aber, der eine, entscheidende Begriff "Sternenfaust" ist garantiert geschützt (und nein, "Sternenhand" und ein paar deutliche Hinweise, dass es eigentlich das Sternenfaust-RPG ist, du dich aber schützen möchtest, werden dir nicht helfen.)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 11:35
Es liest sich für mich als hättest du schon kapiert, dass dein Sternenfaust-RPG schlicht verboten ist und du die Rechte nie kriegen wirst, du dich aber noch um diese Erkenntnis herum windest.
Das weiß man erst sicher, wenn man gefragt hat! Also: Fragen!

Zitat
Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn.
Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung.  ;)

Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 19.02.2010 | 11:43
@Tearmaster: Was heisst "ich hatte ihn gewarnt"? Das klingt wie eine Drohung.

Nein. Ich hatte ihn gewarnt, daß das passieren würde (nicht durch mich!), und so kams auch.

Zitat von: Pyro
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.

Allgemein verbreiteter Irrglaube, besonders von Fernsehproduzenten in Bezug auf literarische Ideen.  >:( Das kann aber sehr teuer werden, denn §23 des Urheberschutzgesetzes sagt deutlich:

Zitat
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Quelle. (http://bundesrecht.juris.de/urhg/__23.html)

Zitat
Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren.

Konsequent angewandt bedeutet das, das Quellenmaterila ist nicht mehr kenntlich, dann wäre es allerdings auch keine Konversion. Sobald eine Konversion die Quelle erkennen läßt - und darum geht es - und sich darauf bezieht, greift der Passus über die Umgestaltung.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: ErikErikson am 19.02.2010 | 11:52
Ich persönlich würds riskieren, einfach ohne zu fragen das Ding durchzuziehen. Klar, wende viel Pech hast biste dran, aber wahrscheinlich isses nit.
Selbst wenn was kommt isses zu 80% Bluff.

Literarische Ideen kann man nicht schützen, das ist wirr. Schlicht, weil 99,999% schon mal dawar. Das letze Promille vielleicht. Ideenkomplexe schon eher.



 

Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 11:52
Konsequent angewandt bedeutet das, das Quellenmaterila ist nicht mehr kenntlich, dann wäre es allerdings auch keine Konversion.

Genau darum ging es doch - aus einer echten Konversion (braucht Zustimmung des Rechteinhabers) ein "Setting inspiriert von" (braucht keine Zustimmung des Rechteinhabers) zu machen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Yvo am 19.02.2010 | 11:54
Mal ganz davon abgesehen, ob es legal ist...

...ich schreib irgendwas (mit geschützten Begriffen und Bildern), schreib meinen Namen nicht drauf/rein und stelle es irgendwo ins Internet, wo man nicht zurückverfolgen kann, dass ich der Uploader bin.

Dann müsste man ja relativ sicher sein.

Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 11:58
Ich verstehe auch nicht, was so schwer daran ist, den Rechteinhaber einfach zu fragen und im Zweifelsfall dessen Willen und Wunsch zu respektieren.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Eulenspiegel am 19.02.2010 | 12:01
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Ja.

@ Pyromancer
Die Frage ist halt, wie weit die Rechte der Rechteinhaber gehen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: ErikErikson am 19.02.2010 | 12:03
Du bist halt nicht Fan von dem Zeug. Wenn ich kreativ wär, würde ich vielleicht gern Slayers (mal wieder) als RPG umsetzen.

Die Rechte krieg ich nie, obwohls IMHO niemandem schadet sondern nur hilft und damit unfair bzw. sogar "böse"TM ist, das zu verweigern.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 12:04
Du bist halt nicht Fan von dem Zeug. Wenn ich kreativ wär, würde ich vielleicht gern Slayers (mal wieder) als RPG umsetzen.

Du darfst es als RPG umsetzen, du darfst es nur nicht veröffentlichen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 19.02.2010 | 12:08
Zunächst bitte ich die koffeinmangelbedingte Syntax im letzten Passus meines Vorposts zu entschuldigen.

Zum "inspired by":  Eine Sache ist z.B. "Music inspired by J.R.R. Tolkien"; das kostet erst Geld, wenn Du "Music inspired by J.R.R. Tolkiens The Lord of the Rings" draus machst (Namensrechte). Durch die Metamorphose des Mediums Sprache in das Medium Musik findet eine erkennbare Neuschöpfung mit der notwendigen Schaffenshöhe statt.

Dieser Transfer findet beim "inspirieren" (abkupfern) von einem sprachlichen Medium ins andere   n i c h t   statt, und auch nicht von Literatur nach Film et vice versa. Solange hier das Ausgangsmaterial erkennbar ist (und wie gesagt, das ist Bedingung um von einer "Konversion" zu sprechen), sind wir im Bereich des Plagiats oder Du bezahlst. Der Screen-Credit z.B. für sowas ist in der Regel "nach Motiven von..." und kostet Geld (bis zu 6000 € bei wenig bekanntem Ausgangsmaterial, was ein "nach Motiven von Tolkien" kosten würde, möchte ich gar nicht raten müssen).

In dem Moment, wo er irgendwo im Text oder auch in begleitenden öffentlichen Äußerungen (z.B. hier) deutlich macht, daß "Sternenfaust" hier konvertiert werden soll / als "Inspiration" diente   u n d    genügend inhaltliche Übereinstimmungen bei den Settinginfos und/oder Charakterisierungen vorhanden sind, in dem Moment wird das Eis    s e h r   dünn. Um damit durchzukommen muß - das ist in D so - eine maßgeblich Neuschöpfung mit oben erwähnter "Schaffenshöhe" vorliegen.

EDIT/ "Neuschlöpfung"?


Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 19.02.2010 | 12:14
Zitat
Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung.  ;)
Ich hab mal ein paar Semester Journalistik mitstudiert, da gibt's Kurse in Medien- und Urheberrecht mit Paragraphen-Büffeln und so. Außerdem engagiere ich mich politisch im Bereich Web & IP. Erfahrungsgemäß kann ich bspw. mit einem Strafverteidiger, der das seit der Uni nicht mehr angeschaut hat halbwegs mithalten. Aber stimmt schon, am besten man fragt einen Medienrechtsanwalt.

Zitat
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.
Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist. Wenn man die Welt dagegen noch erweitert, an anderen Stellen kürzt etc. kann eigentlich nichts mehr passieren.
De facto würde ich sagen, man ist sicher, wenn man die Seriennummern abfeilt, weil es (a) wesentlich weniger wahrscheinlich ist, dass es dem Verlag auffällt (b) dem Verlag kein unmittelbares Problem entsteht und (c) der Erfolg einer Klage ungewiss ist. Das alles natürlich unter der Prämisse, dass man das Wort Sternenfaust nirgendwo erwähnt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 12:22
Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist.
Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Darkling am 19.02.2010 | 12:27
Um es mal ein wenig zu verkomplizieren... ;)

Ich hätte gerne eine Rollenspiel-Konvertierung eines Tabletop-Settings.
Das Tabletop ist original englisch von Verlag X und wird auf deutsch vertrieben von Y.
Umsetzen möchte ich das Ganze mit Savage Worlds (Man bedenke die Fanlizenz..).

Soweit die Vorgeschichte. Nun möchte ich mich an die Rechteinhaber wenden, ob ich das als Fanding ohne finanzielle Interessen ins Netz stellen darf oder nicht.
Wen muss ich fragen?
Verlag X, weil es ja sein Baby ist?
Verlag Y, weil ich mich ja kräftigst aus der deutschen Übersetzung bediene?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Roland am 19.02.2010 | 12:29
Beide.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Darkling am 19.02.2010 | 12:32
Dachte ich mir.. ;)

Nehmen wir an, X sagt Ja, Y sagt Nein. Darf ich es dann auf englisch ins Netz stellen?  ;D
Und was ist, wenn X Nein sagt, Y aber Ja? Muss ich es dann ganz fallen lassen, das öffentlich zu machen?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 19.02.2010 | 12:35
Das hängt von der Lizenz ab, die X an Y gegeben hat.
Wenn nur die TT-Rechte übertragen sind, dann muß nur X zustimmen,
wenn auch Derivatprodukte erlaubt sind (Tasse, T-Shirts, Rollenspiele), dann X und Y,
wenn die Lizenz nach D auch die Weitergabe von Sublizenzen beinhaltet, dann nur Y
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 12:37
Dachte ich mir.. ;)

Nehmen wir an, X sagt Ja, Y sagt Nein. Darf ich es dann auf englisch ins Netz stellen?  ;D
Wenn X das sagt und das auch sagen darf (z.B. weil keine Exklusiv-Lizenz vergeben wurde) spricht meiner Laienmeinung nach nichts dagegen - du verletzt ja nicht die Rechte des Übersetzers.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Darkling am 19.02.2010 | 12:40
Gut, was für eine Lizenz Y von X bekommen hat weiß ich natürlich nicht...
Also sollte ich mich - im Zweifelsfall - besser mal an Beide wenden.

Danke euch!  :)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 19.02.2010 | 12:49
...ich schreib irgendwas (mit geschützten Begriffen und Bildern), schreib meinen Namen nicht drauf/rein und stelle es irgendwo ins Internet, wo man nicht zurückverfolgen kann, dass ich der Uploader bin.
Dann müsste man ja relativ sicher sein.
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Bei solchen Post frage ich mich, ob die Autoren davon ausgehen, dass alle anderen sowieso Idioten sind. Dass sowohl die milliardenschwere Content-Industrie als auch all diejenigen, die sich echt um die Rechte einzelner Autoren sorgen einfach dieses rießige Schlupfloch gelassen haben, dass es jedem erlaubt ungestört zu kopieren und zu verbreiten, wenn er es nur irgendwo anonym hochlädt.
Herrgott, dem Heise-Verlag wurde durch mehrere Instanzen hindurch verboten, im Rahmen echter journalistischer Tätigkeit (Pressefreiheit und so) einen Link auf die Seite eines Softwareherstellers zu setzen, mit dessen Produkten man Kopierschutz umgehen kann. http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html

Und BTW: Dir ist schon klar, was der Preis dafür wäre, wenn dein Vorschlag legal funktionieren würde, oder? Die totale Überwachung sämtlicher Uploadvorgänge, auch inhaltlich.

Ich verstehe auch nicht, was so schwer daran ist, den Rechteinhaber einfach zu fragen und im Zweifelsfall dessen Willen und Wunsch zu respektieren.
Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen. Sowas wie "Freude, dass sich jemand dafür begeistert" gibt es im System nicht (und das ist auch gut so).


Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.
Da wären wir wieder bei dem, was Tearmaster schon gesagt hat. Der entscheidende Punkt ist die eigene Schaffenshöhe und dafür gibt es - meines Wissens -  keine festen Regeln, das ist Ermessenssache.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Woodman am 19.02.2010 | 13:02
Und wie erklärt diese extrem heftige auslegung die Existensz von Seiten wie beispielsweise Perrypedia (http://www.perrypedia.proc.org/index.php/Hauptseite) deren Existenz dem Verlag offensichtlich sehr bekannt ist, wenn die eigenen Autoren die Seite für Recherche benutzen und sie die Seite auf ihrer eignen Newsseite (http://www.perry-rhodan.net/aktuell/news/2009022501.html) explizit erwähnt?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 19.02.2010 | 13:05
Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen. Sowas wie "Freude, dass sich jemand dafür begeistert" gibt es im System nicht (und das ist auch gut so).

Und wenn das so ist (was man erst weiß, wenn man im konkreten Fall gefragt hat!), dann muss man das respektieren. Rechtsstaat und so!

Und wie erklärt diese extrem heftige auslegung die Existensz von Seiten wie beispielsweise Perrypedia (http://www.perrypedia.proc.org/index.php/Hauptseite) deren Existenz dem Verlag offensichtlich sehr bekannt ist, wenn die eigenen Autoren die Seite für Recherche benutzen und sie die Seite auf ihrer eignen Newsseite (http://www.perry-rhodan.net/aktuell/news/2009022501.html) explizit erwähnt?
Da hat wohl jemand gefragt, und der Rechteinhaber hat es erlaubt. Das kommt öfter vor als sich manche hier das vorstellen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: ErikErikson am 19.02.2010 | 13:24
Die Rhodan Redaktion ist sehr ok, guter Kundenbezug, was ich aber eher für die Ausnahme halte. Aber bleiben wir mal mit Pyro optimistisch. Fragen kost nix, und nach 3 Tagen hamses eh wieder vergessen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 19.02.2010 | 13:26
Ich bin auch der Meinung, daß der OP versuchen sollte, sich die Erlaubnis zu holen: Einen Ansprechpartner beim Verlag finden, das Projekt darstellen und v.a. die Nicht-Kommerzialität betonen. Da stehen die Chancen gut, daß da grünes Licht gegeben wird. Aber einfach so ein dünn kaschiertes Plagiat zu publizieren   w i r d    Ärger geben, wenn die irgendwie darüber stolpern.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 19.02.2010 | 15:49
Kein Grund aggressiv zu werden.

Ich sehe schon, wenn es um Spielweltbegriffe oder die Umbearbeitung von Ideen oder Plagiate geht bewegen wir uns praktisch im rechtsleeren Raum und es hängt größtenteils von der täglichen Bierlaune des Richters ab. Obwohl es natürlich absolut DUMM ist es bei Gratismaterial soweit kommen zu lassen.



eine Neuschöpfung bzw. "Seriennummern abfeilen" ist ja auch ein komplett anderes Thema, denn das ist WESENTLICH mehr Arbeit als eine Konvertierung. Ganz andere Arbeitsweise. Allein schon, daß es wenig Sinn macht inspirierte Settings ohne "Twist" zu schaffen, die es gegenüber anderen Vorlagen abhebt. Anonsten => siehe Heartbreaker. Dann kann man besser etwas neues aufziehen.

@Perrypedia: Die wenigen Erfahrungen, die ich gemacht habe, vor allem mit sehr kleinen Klitschen zeigen mir auch eher, daß das alles nicht immer solche Menschenfeinde sind, wie Markus sagt. Nach der Darstellung würde man sich zum Unternehmensfeind Nr1. erheben, sobald man sich als Fan damit beschäftigt.
Im Zweifelsfalls gilt dann aber wohl eher "Das ist den Aufwand nicht wert".

natürlich gehe ich das Risiko trotzdem nicht ein.

naja, je nachdem wie ich mich entscheide, wird das erst um den Sommer rum eine Rolle spielen.


Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Ein am 19.02.2010 | 16:19
Zitat
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen.
Wobei auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung statt findet und wenn bei der herauskommt, dass der Aufwand rechtlicher Schritte in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, dann werden die Unternehmer sich lieber um das Geld verdienen kümmern. Ganz abgesehen davon, dass auch Unternehmer immer noch Menschen sind, die sich für Sachen begeistern lassen oder nicht bzw. denen oft Dinge einfach mal egal sind, da ihnen die Zeit fehlt sich mit jeder Lapalie zu beschäftigen.

Selbst in dem Fall, dass die in 5 Jahren vielleicht auf die Idee kommen sollten, ihr eigenes Rollenspiel herauszubringen, wäre das erstmal kein Grund, keine Erlaubnis zu geben. Denn man kann so einen Fanautoren ja auch mit an Bord bringen.

Daher ist es wirklich das sinnvollste einfach zu fragen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Yerho am 19.02.2010 | 16:32
Tipp 1: Sage von Dir aus bereits bei der Anfrage, dass Du Deine Fan-Konvertierung ohne Mullen und Knullen zurückziehen würdest, sobald es dem Verlag einfallen sollte, den Stoff selbst als Rollenspiel-Background zu vermarkten. Gib auch gleich bekannt, dass Du selbstverständlich bi der Publikation deutlich kenntlich machen wirst, dass das Ganze ein Fanprojekt ist und außerhalb des Serien-Kanons liegt.
Das könnte die einzigen zwei rationalen Gründe ausschalten, die seitens des Verlages dagegen sprechen würden, ein nonkommerzielles Projekt zu erlauben. Wenn etwaige eigene Verwertungsrechte nicht berührt werden und sie auch keine Irritationen bei ihren Kunden befürchten müssen, ist das Ganze eine wohlfeile Werbung, denn wer das Ganze spielen will, liest sich natürlich auch eher mal in die Serie ein. Und solche Quereinsteiger sieht der schon seit Jahren klamme Romanheft-Sektor sehr gerne.

Tipp 2: Nimm' Kontakt zur Serienredaktion auf, noch bevor Du Dich an den Verlag wendest. Da sitzen nämlich die Leute, die am ehesten für Dein Vorhaben begeistern kannst und deren Fürsprache viel ausmachen kann. Autoren sind grundsätzlich begeisterungsfähiger als Betriebswirte, weil es innerhalb der Verlagsstruktur ihre Aufgabe ist, kreativ zu sein.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 19.02.2010 | 16:35
danke für die Tipps. Das kann ich gebrauchen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Belchion am 19.02.2010 | 16:50
Tipp 1: Sage von Dir aus bereits bei der Anfrage, dass Du Deine Fan-Konvertierung ohne Mullen und Knullen zurückziehen würdest
Es gab Fälle, in denen Fans Verlage verklagt haben, weil sie meinten, der habe ihre Fanfiction plagiiert. Aus diesem Grund verbieten einige Autoren grundsätzlich jegliche Fanfiction bzw fordern, dass alle Rechte von Fanfiction an sie abgetreten werden.

Tipp 2: Nimm' Kontakt zur Serienredaktion auf, noch bevor Du Dich an den Verlag wendest.
Guter Tipp. Für die Rechtsabteilung des Verlages (oder wer auch immer über solche Anfragen entscheidet) ist das bloß "irgendeine Lizenzierungsanfrage". Die haben ja mit den einzelnen Serien nicht so viel am Hut, wenn der Bearbeiter nicht gerade selbst Fan ist. Für die Serienredaktion bedeutet es hingegen unter Umständen auch eine Wertschätzung ihrer Arbeit.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Bad Horse am 19.02.2010 | 18:33
@Schaffenshöhe und so: Da gab es doch vor einer Weile diesen Prozess Nackter Stahl gegen Prometheus wegen Plagiats. Da ging es um solche Sachen wie Spielweltgestaltung und Namensähnlichkeiten.

Meines Wissens nach war der Prozess nicht erfolgreich. Ein Vergleich könnte sich aber für diejenigen lohnen, die sich von irgendeinem offiziellen Produkt inspiriert fühlen.

@Ins Internet stellen: Derjenige, der den Link zum illegalen Download hostet, kann belangt werden. Das heißt, dass du mit deiner Idee, den Link zu posten, möglicherweise du dich nicht selbst, aber den Betreiber der Website in Schwierigkeiten bringst.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 21.02.2010 | 17:08
Im Savage Worlds bereich habe ich diesen Link gefunden zu einer Mass Effect Konvertierung
[Edit Boba: Link entfernt, da illegaler Content]
Mit Artwork und allem drum und dran.

ich finde, daß ist ein schönes Beispiel. Einfach gedankenlos ins Internet gestellt und fertig, da wurden mit Sicherheit keine Minute Probleme wie in diesem Thread mit einbezogen.

Was kann man jetzt davon halten? Einfach nur ein "Bei rot über die Ampel"-Geher? Wie sieht es eigentlich aus, wenn man als User solche illegalen Links, die hier im Tanelorn angeboten werden (!) nutzt? Was heisst das fürs Tanelorn, bzw. Boba? Was ist mit der Person, die diesen Link weitergibt (in diesem Fall z.b. ich, zuvor Muskel Maxe (http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg1050800.html#msg1050800))?

schliesslich wurden ja einige Argumente genannt und Warnungen gebracht, wie hochgradig gefährlich und kriminell das sei.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 21.02.2010 | 17:32
Das heißt, dass du gerade gegen die Hausordnung verstößt
Zitat
Du hast mit deiner Registrierung folgenden Regeln zugestimmt:

1. Die Nutzer sind für die Inhalte ihrer Beiträge verantwortlich. Jeder Nutzer achtet darauf, dass seine Beiträge und enthaltene Links nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Die Beiträge einzelner Nutzer stellen nicht die Meinung der Redaktion dar, sofern sie nicht gesondert gekennzeichnet sind (Moderationsbeiträge in blau, Administrationsbeiträge in rot).

im Zweifelsfall wäre Boba als Verantwortlicher dran und müsste sich dann über eine Privatklage gegen dich das Geld wieder holen.

Kann man auch nachlesen, muss man nicht spekulieren und ausprobieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperlinks#Links_auf_rechtswidrige_oder_strafbare_Inhalte

Tatsächlich wird wohl nicht mal dem Autor der Konversion was passieren, aber das ist ja bei vielen illegalen Sachen so.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 21.02.2010 | 17:43
Ja genau. Es ist gut, daß das bemerkt wird. Wenn die eigene Hausordnung z.b. in diesem Forum (und an vielen anderen Orten) also tatsächlich mal eingehalten werden würde (mmh, ich sollte Boba wohl drauf aufmerksam machen. Ironischerweise hat er selbst vor 2Jahren nach so einem Link gefragt!), dann gäbe es praktisch keine Rollenspielcommunity abseits von öden Heartbreakern. Armes Rollenspiel.
Aber die Verlage würden sicher "riesig" davon profitieren (sprich: kein Hobby, keine Kunden, kein Geld).

die Implikation, daß alle anderen Regeln in der Hausordnung dann wohl auch nicht soo ernst gemeint sind, ist auch geradezu teuflisch  >:D
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 21.02.2010 | 18:25
ich sollte Boba wohl drauf aufmerksam machen.
Hab ich dir schon abgenommen.
Die Behauptung, ohne Verletzung der rechte Dritter und/oder ohne Konversionen gäbe es weder Rollenspielcommunity noch -kultur ist so albern, das spar ich mir.
Ich weis nicht, ich hab den Eindruck, du kommst mit der Rechtslage in Deutschland schlecht zurecht und nimmst eine Protesthaltung ein. Dadurch ändert sich nichts. Wenn du was ändern willst, engagier dich, bei den Piraten oder einfach mit 'ner Spende für irgendeinn FOSS-Projekt oder, oder, oder.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: ErikErikson am 21.02.2010 | 18:27
Naja, man kanns auch übertrieben.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 22.02.2010 | 15:04
mmh, ich sollte Boba wohl drauf aufmerksam machen.

Vor allem solltest Du diesen Link aus Deinem Beitrag entfernen.
Das ist definitiv ein Verstoß gegen die Hausordnung und das mutwillig zu machen, dann darauf aufmerksam gemacht zu werden, dem sogar zustimmen und den Link dann immer noch nicht selbst aus Deinem Beitrag zu entfernen ist ja wohl unterste Schublade.
Und da wunderst Du Dich, dass Du manchmal von Seiten der Redaktion negatives Feedback empfängst?

Thema wird in der Redaktion besprochen, der zuständige Moderator wird entscheiden, wie zu verfahren ist.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 22.02.2010 | 18:33
wollt ihn grad entfernen, aber das hast du ja schon, warum fragst du mich, wenn du es selber machst? Tut mir Leid, daß ich nicht 24Stunden online sein kann. Du warst einfach schneller.

Wie ist das mit Bloglinks und anderen Querverweisen, die wiederum Links zu solchen Inhalten haben? Ich nehme an irgendwann muss die Kette ja abbrechen.

was ist mit den Savageheroes in diesemThread?  
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg807472.html#msg807472
nach dem hast du selber gefragt! Das ist für Savage Worlds sozusagen die Mutter allen geistigen Diebstahls.
Langsam verstehe ich gar nix mehr.

der letzte Link war eigentlich nur ein Hinweis darauf, daß davon alles vollgestopft ist. Woher kann ich wissen, daß es einen Unterschied macht, wenn nur ich einen dieser Links benutze, die andere schon unbehelligt gepostet haben und wiederum andere Seit Jahren drin stehen (wobei, gut, das hätte ich wissen müssen)?

Markus ist zwar der Ansicht, daß das nicht schädlich fürs Rollenspiel ist, diese Links nun alle zu entfernen, aber ich denke, das sieht anders aus.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 9.03.2010 | 18:21
Ich muss jetzt nochmal nachfragen, habe jetzt ein paar Tage gewartet aber ich glaube da kommt im Moment doch nichts nach:

Es ging um die Verlinkung von Konvertierungen und anderen RPG Nutzungen von kommerziellem "Gedankengut".
Nach Erwähnung der Hausordnung wurden z.b. links zu Savageheroes u.ä. herausgenommen. Ausserdem habe (offensichtlich nur) ich persönlich einen drauf bekommen, weil ich etwas verlinkt habe.

Jetzt scheint die Hausordnung nicht geändert worden zu sein, aber die links (wie savageheroes) sind wieder drin. wtf?
Also wie kann ich jetzt rausfinden wer hier was darf?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 10.03.2010 | 12:37
Ich muss jetzt nochmal nachfragen, habe jetzt ein paar Tage gewartet aber ich glaube da kommt im Moment doch nichts nach:

Jetzt scheint die Hausordnung nicht geändert worden zu sein, aber die links (wie savageheroes) sind wieder drin. wtf?
Also wie kann ich jetzt rausfinden wer hier was darf?

Falcon, ich muss Dich ernsthaft fragen:

Wie DUMM bist Du eigentlich?

(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)

Es gilt die Hausordnung und die normal übliche Gesetzeslage. Für jeden.

Wenn die Moderation auf illegalen Content aufmerksam (gemacht) wird, muss dieser entfernt werden.
Und zwar schnellstmöglich! (!!!)
Der User, der diesen hier veröffentlicht, wird darauf hingewiesen. Im Wiederholungsfall oder für den Fall, dass ersichtlich ist, dass das mutwillig geschehen ist, behalten wir es uns aber auch vor, denjenigen zu ermahnen, ggf. Eskalationsstufen heraufzusetzen.

Die Moderation läuft in den Channeln aber nicht (!) Patroullie, liest sich auch nicht jeden Beitrag durch und prüft nicht jeden Link auf illegalen Inhalt.
Wenn wir dazu verpflichtet wären, müsste ich das Forum schliessen, denn diese Arbeit übersteigt alles, was unser Team ehrenamtlich leisten kann. Zum Glück müssen das aber nicht, denn dazu gibt es bereits Urteile.
Der Forumbetreiber ist nur verpflichtet "nach Bekanntwerden" illegalen Inhalt schnellstmöglich zu entfernen.
Viele Inhalte lassen sich auch gar nicht auf die Legalität prüfen. Insofern muss die Redaktion nach besten Wissen und Gewissen handeln.

Wenn aber ein User einen Beitrag mit einem Link versieht, der illegalen Inhalt hat UND dann im gleichen Beitrag darauf verweist "Das DA! DAS DAS DAS ist illegal! Das darf ich ja gar nicht..." dann war das wohl eindeutig mutwillig und selten bescheuert!
Dann müssen wir reagieren, insbesondere, wenn wir über "Redaktion informieren" darauf aufmerksam gemacht werden.
Ansonsten könnte man unser Forum abmahnen und das würde teuer werden.
Aus diesem Grund reagieren wir recht unentspannt auf so viel Dummheit und der User bekommt dann auch ggf. eine Ermahnung.
Die Entscheidungskompetenz liegt bei den zuständigen Moderatoren!

Auf Deine Frage, wieviel illegalen Inhalt oder Links auf solchen Du hier posten darfst, kann ich nur antworten: GAR KEINEN!
Ich kann aber nicht versprechen, dass unsere Redaktion jeden illegalen Inhalt hier aufstöbern wird, denn das ist uns nicht möglich - und dazu sind wir auch nicht verpflichtet.
Wir müssen nur nach bestem Wissen und Gewissen schnellstmöglich den illegalen Inhalt entfernen, auf dem wir aufmerksam werden.
Was wir nicht sehen, können wir auch nicht entfernen.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass keiner meiner Redaktionsmitglieder irgendwo absichtlich wegschaut.
Garantieren kann ich das natürlich nicht. ..und prüfen auch nicht!

Alles klar soweit?

PS: Bevor Du fragst...
Savageheroes.com hat keinen illegalen Inhalt. Für Links die diese Seite auf weitere Seiten verweist sind wir nicht verantwortlich!
Die Seite ist auch von Pinnacle Entertainment offiziell autorisiert.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 10.03.2010 | 13:14
Meine Verwunderung kannst du offensichtlich nicht nachvollziehen, weil du überlesen hast, das ich nur wissen wollte, wieso ein Link erstmal weg war und dann wieder da ist.

Zitat von: BobaFett
PS: Bevor Du fragst...
Savageheroes.com hat keinen illegalen Inhalt. Für Links die diese Seite auf weitere Seiten verweist sind wir nicht verantwortlich!
Die Seite ist auch von Pinnacle Entertainment offiziell autorisiert.
Danke, das ist eine Antwort, mit der ich war anfangen kann. Es liegt also tatsächlich an der Weiterverlinkung.
btw. Pinnacle kann so viel authorisieren, wie sie wollen, wenn da eine Aliens vs. Predator oder Star Wars Conversion ohne Erlaubnis ist, ist das nunmal illegal.

Bei besagtem Beispiel (savage heroes) sind das aber keine Weiterleitungen, sondern größtenteils direktdownloads!
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 10.03.2010 | 13:57
Wenn ein Link weg war und wieder da ist, würde ich als erstes mal schauen, wer diesen Beitrag zuletzt bearbeitet hat.
Ggf. hat ein Moderator den link entfernt und der User ihn wieder eingefügt.
Oder ein Moderator hat ihn sicherheitshalber erstmal entfernt und dann nach Prüfung wieder eingepflegt.
Vielleicht hat der Verfasser sogar selbst erst entfernt, es sich dann aber anders überlegt...
oder oder...

Bei besagtem Beispiel ist es vielleicht auch so, dass der zuständige Moderator (ich) leider in seiner Nebenbeschäftigung als Administrator mit der Beantwortung von oftmals überflüssigen Fragen so viel zu tun hat, dass er sich um den moderierten Channel leider nicht ausgiebig kümmern kann.
Ausserdem gibt es da auch teilweise etwas penetrante SW-Missioniare, die einem das Lesen der Themen echt verleiden...
Deswegen wird dort derzeit nicht so viel mitgelesen, wie es zu wünschen wäre.
Wenn irgendein illegaler Content auftaucht und gemeldet wird, dann wird das gewissenhaft geprüft und entsprechend reagiert.
Wenn jetzt jemand anfängt alles, was auch nur ansatzweise verdächtig ausschaut zu melden, dann macht derjenige uns natürlich viel Arbeit und wird bei den anderen Usern, die von uns Kritik empfangen wird ggf. unbeliebt. Aber das soll natürlich niemanden abhalten...

Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 10.03.2010 | 18:14
Alles klar, danke. Dann habe ich erstmal keine Fragen.

Hab mir nur Sorgen gemacht überhaupt noch irgendwelche Links zu posten, da Markus solche Materialnutzung von Dritten (wie z.b. die meisten SW-Heroes conversions) nun mit Nachdruck als hochkriminelle Machenschaften dargestellt hat und sich die Realität im Forum zudem mit der Hausordnung biss und die Sachlage dadurch leider völlig offen war.
Das die Redaktion solche Zweifel als überflüssiges Nachfragen ansieht, ist natürlich schade, das kann ich aber nicht ändern.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Darkling am 10.03.2010 | 18:17
Das die Redaktion solche Zweifel als überflüssiges Nachfragen ansieht, ist natürlich schade, das kann ich aber nicht ändern.
Das steht da so nicht.
Aber wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an..  ;)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Preacher am 10.03.2010 | 18:21
Das steht da so nicht.
In Falconhausen schon. Aber in Falconhausen ist alles ein wenig anders als im Rest der Welt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 10.03.2010 | 18:34
Ja, immer Druff. So bleiben wir doch alle in unseren festen Rollen, na, genau welche beiden rotzen ihren Senf hinein? Richtig :)

aber ihr habt Recht, da steht tatsächlich nicht Redaktion, sondern zuständiger Moderator und Administrator. Also ein bisschen mehr Geschlossenheit habe ich ja schon erwartet.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 10.03.2010 | 18:37
Das die Redaktion solche Zweifel als überflüssiges Nachfragen ansieht...

1. Das hat hier niemand der Redaktion ausgesagt.

2. Du hast überhaupt nicht nachgefragt.
Der Thread steht im Channel Allgemein und nicht im redaktionellen Support und der Eingangsbeitrag wendet sich an die User und nicht an die Redaktion.
Dementsprechend hast Du eine Diskussion mit anderen Usern initiiert und kein offizielles Statement erfragt.
Und damit ist dieser Thread einer Sammlungen von Meinungen gewidmet und nicht echtem Erkenntnisgewinn.
Danach hast Du bewusst gegen die Hausordnung verstossen, darauf auch noch herumgeritten und Dich dann verwundert gezeigt, dass wir darauf reagieren.
GMV - Gesunder Menschenverstand! Einfach mal anwenden, dann klappt es auch in diesem Forum
Wenn Du das nächste mal ein offizielles Statement haben möchtest, dann schreib im offiziellen Support-Bereich eine Anfrage!
Und fang nicht an, eine Meinungsumfrage zu starten. Und mach nichts, von dem Du selbst weisst, dass es gegen die Regeln verstösst.
Oder wenn, dann steh wenigstens dazu, wenn Du Konsequenzen bekommst und beschwer Dich nicht, dass ausgerechnet Du hier ach so benachteiligt wirst.
Sich in die Opferrolle zu begeben und darin herumzusuhlen zieht in diesem Forum nämlich ganz und gar nicht!
Damit macht man sich nur (noch) unbeliebt(er)!
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 10.03.2010 | 18:47
Ist doch egal wo er steht, ich wusste ja, daß du dem Thread gelesen hast und du wusstest, daß ich wusste, das du hier liest, und ich habe DICH ja direkt gefragt. Du musst ja auch nicht als Admin antworten. Deine Meinung dazu ist ja vielleicht auch viel interessanter.
Be my guest, es gibt scheinbar so viele Fragen über das Thema :) 

Ich reite doch gar nicht rum, aber ich muss mich ja nun nach den Aussagen/Meinungen richten, die ich in den Threads bekomme, sonst ist das nur munteres raten (was hat derjenige wohl gemeint?), so zerschiessen sich ja die meisten Diskussionen. Und wenn das beim Zurückfallen dann als Blödsinn erscheint, ja, wo ist dann die Quelle?
Die meisten Leute bringt man eben am Schnellsten mit sich selber auf die Palme, ich wende das gerne an, zugegeben.

aber ich will das jetzt auch nicht auswalzen. Die Sache ist ja jetzt klar, irgendwie. Und eigentlich ists doch genauso, wie ich es mir gedacht hab.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Bad Horse am 10.03.2010 | 19:04
Nein, Falcon, es ist nicht egal, wo der Thread steht, vor allem nicht, wenn man dann nach der Meinung der Redaktion zu dem Thema fragt. Dafür gibt es ja die Redax-Threads. Und wenn du jemanden direkt ansprechen möchtest, tu das bitte per PM.


Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 10.03.2010 | 19:56
Ist doch egal wo er steht, ich wusste ja, daß du dem Thread gelesen hast und du wusstest, daß ich wusste, das du hier liest, und ich habe DICH ja direkt gefragt. Du musst ja auch nicht als Admin antworten. Deine Meinung dazu ist ja vielleicht auch viel interessanter.

1. Die Wahrnehmung dieses Themas durch meine Person kam erst zu stande, nachdem Du mit Beitrag #49 gegen die Hausordnung verstossen hast und das Thema gemeldet wurde. Und da musste ich "offiziell" werden.

2. Und ich muss als Admin antworten und die Hausregeln zitieren, egal was meine Meinung zu diesem Thema ist.
Würde ich sagen "Gesetztlich gilt X, ich persönlich finde X aber voll daneben, weil... und verstosse auch immer wieder, weil X einfach bescheuert ist" kann das dazu führen, dass sich User dazu ermutigt und legitimiert fühlen, hier gegen die Regeln zu verstossen. Inoffiziell werde ich erst auf dem :T: Treffen nach dem ersten Bier. Dann trage ich aber auch das schwarze "inoffiziell" Baseball-Cap, damit jeder weiss, dass ich nicht zitierbar bin... ;)

3. Meine Meinung willst Du wirklich nicht wissen, meine Gedanken nicht lesen und meine Träume nicht träumen.
Das ist gesünder! Vertrau mir da einfach... 8)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Der Nârr am 11.03.2010 | 09:13
Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Üblich ist es m.E. früher gewesen, dass man ohne großes Nachfragen einfach sein Zeug ins Netz stellt. Das zeigt ja auch die immense Fülle des angebotenen Materials. Es gab dann immer ein paar Ausreißer (z.B. Palladium oder Decipher), die eben schnell Stress machten, aber da die Sachlage auch bekannt gemacht worden (für das Herr-der-Ringe-Rollenspiel durfte praktisch kein Fan-Material veröffentlicht werden). Manche andere Verlage haben offiziell Freibriefe für Fan-Material verteilt, so z.B. Schmidt Spiele bzw. FanPro: Sie haben einen kleinen Absatz veröffentlicht, der halt auf die Fan-Werke und Homepages drauf musste und damit hatte sich das, solang es nicht kommerziell wurde. Ebenso gab es mal Richtlinien, wie man mit Illustrationen verfahren sollte (maximale Auflösungen). Selbst der Verkauf von Material oder die Durchführung von DSA-bezogenen Aktivitäten (z.B. Turniere) waren zum Selbstkostenpreis gegen Entgelt möglich. So gab es z.B. Spieler, die selbstgeschriebene Abenteuer oder Quellenbücher gedruckt und verkauft haben anstatt sie ins Internet zu stellen oder im Aventurischen Boten Turniere annoncierten - man konnte seinen Charakterbogen hinschicken, die haben alle eingeschickten Charaktere im Turnier antreten lassen und hinterher bekam man einen Turnierbericht.
In dem Zusammenhang gab es mal einen Eklat, als Hadmar von Wieser auf einer Con eine selbstgebrannte CD mit altem DSA-Kram von ihm, der nie veröffentlicht wurde, zu deutlich über dem Selbstkostenpreis verkaufen wollte, ohne dies mit FanPro abzusprechen. Der Verkauf wurde ihm vor Publikum untersagt, dies hat sich später geregelt und ich glaube, die CD kann man nun über seine Webseite beziehen.

Tja. Inzwischen sieht alles kniffliger aus. Man soll den Leuten das Material bitte zuschicken, damit sie einen Blick drauf werfen können. (Welcher Mitarbeiter hat denn ZEIT für so was?) Man soll sich hüten, keine Abmahnung zu bekommen usw. Erst gestern bin ich mal wieder über ein Unisystem-Charmed-Netbook - eine Adaption der Fernsehserie - gestoßen, dass natürlich weder die offizielle Erlaubnis von Eden Studios für die Verwendung des Unisystems hat noch eine offizielle Erlaubnis der Rechteinhaber der Charmed-Fernsehserie, yeah, da hat noch jemand Mumm in den Knochen ;). Ich denke, man muss einfach gucken, wie die Leute so drauf sind. Bei Arcane Codex würde ich mir drei Mal überlegen, ob ich da umfangreiches Fan-Material online stelle. Bei DSA oder Unisystem habe ich hingegen keinerlei Bedenken. Im groben sind die Regeln, die dabei zu beachten sind, ja auch bekannt. Z.B. sollte man keine ganzen Passagen aus Regelwerken zitieren, also auch z.B. keine Monsterwerte abtippen. Savage Worlds hat ja dankenswerterweise seine Fan-Lizenz. Finde ich eigentlich schon übertrieben, aber wenigstens gibt das Sicherheit.

Eine Spur problematischer ist natürlich die Verwendung anderen Materials, z.B. eben Sternenfaust. Schwer zu sagen - im Zweifel bestehen da halt eher Probleme. In der heutigen Zeit würde ich vermutlich auch lieber nachfragen, als es inoffiziell zu veröffentlichen, auch wenn ich der Meinung bin, dass vermutlich die wenigsten tatsächlich nachfragen. Wer weiß, vielleicht sind die ja sogar ganz angetan davon oder heuern dich zum Schreiben eines rollenspielunabhängigen "Die Welt von Sternenfaust" an :d. Aber bei Sternenfaust ist es ja noch schön einfach, ist ja von einem deutschen Verlag und ich könnte mir sogar vorstellen, dass den Zuständigen "Rollenspiel" ein Begriff ist.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 11.03.2010 | 09:59
@Narr/Hamf: Ein entscheidendes Problem des "inzwischen sieht alles Kniffliger aus" ist ja schlicht, dass sich nicht mal ein Verlag oder Autor sich hier aufregen muss.
Ich denke, mit denen kann man sich sogar in den meisten Fällen verständigen, ohne Justitia zu bemühen.
Allerdings tummeln sich inzwischen die sogenannten Abmahnungs-Büros im Netz, so dass es sein kann, dass einem Plötzlich eine Abmahnung (mit Rechnung) ins Haus flattert, die gar nicht von den entsprechenden Personen direkt kommt.
Um sich davor bewahren zu können, muss man eben gewissenhaft sein.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 10:02
Wer weiss wieviel DSA die ganze Strategie geholfen hat.
An die Hadmar CD kann ich mich auch noch erinnern.
Ich finde die SW Fan Lizenz gut, ist doch auch nix anderes als der DSA Freibrief.

Man sieht ja quasi, daß die meisten ohnehin nicht nachfragen. Teilweise schreiben sie das ja auch in ihre PDFs (wie z.b. eine SW Star Wars Konvertierung als Direktdownload auf Savageheroes). Ich denke eher, je größer die Firma dahinter ist, desto weniger werden sie aktiv, weil es den Ärger nicht wert ist (Ausnahme eben Herr der Ringe). Bei Romanverlagen kann ich das aber auch schwer einschätzen.

Den Leuten ist RPG sicher ein Begriff, immerhin hat der Verlag ja auch ein Maddrax Rollenspiel zu ihrer Serie rausgebracht. Ich glaube aber nicht, daß ich mir solch offiziellen Stress antun möchte. Zumindest nicht alleine.



@OT. offiziell werden: Keine Sorge, bei den nächsten Links mache ich das dann so wie alle anderen, mit Finger vorm Mund. Stein des Anstoßes war ja ohnehin nur, daß Markus ganz wild darauf war den Link zu melden, nicht daß er "krimineller" war als alle anderen Links.

Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 11.03.2010 | 10:17
Äh nö. Stein des Anstoßes war, dass du _wusstest_ der Link führt zu illegalem Material, das auch noch deutlich _gesagt_ hast, den Link _gepostet_ hast und _nach_ dem Hinweis auf die Hausordnung Zeit für einen Antwortpost hattest, aber nicht für die Entfernung des Links.

Da bin ich vielleicht anderer Ansicht als Boba, aber so sicher ich mir bin, dass er nicht jeden Link auf möglicherweise dahinter stehende Rechteverletzungen prüfen muss, so sicher bin ich mir, dass ihm offen als illegal gekennzeichnete Links als Duldung/stillschweigendes Einverständnis ausgelegt würden.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 10:27
Na mir kams ein wenig wie willkür vor, oder ich habs immer noch nicht verstanden, wie man sich verhalten soll.

also das ist deiner Meinung als Fachmann nach erlaubt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813549.html#msg813549

dieses hier aber auch, obwohl es direkt zum Material führt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813546.html#msg813546
(eine freie Eberron Nutzung kenne ich nicht. gibts da eine?)

und wenn man zurück zu dem ersten (savage.lythia) geht, der erlaubt ist, ist es denn dann erlaubt eine der Konversions auf der Seite direkt zu verlinken
also wie
http://savage.lythia.com/subpages/conv/files/SavageWarcra**** ?

vielleicht kannst du da Licht ins Dunkel bringen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 11.03.2010 | 10:28
Was erlaubt oder verboten ist enscheidet Boba.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 10:29
Ich habe aber nach der Meinung gefragt oder? Wir sind ja nicht im Supportbereich wie wir ja alle wissen. Die offiziell Antwort kennen wir ja.
Ich finde das Thema schon interessant. Es beeinflusst das RPG in Foren ja nicht gerade unerheblich.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 11.03.2010 | 11:01
Na mir kams ein wenig wie willkür vor, oder ich habs immer noch nicht verstanden, wie man sich verhalten soll.

Es ist doch gar nicht so schwer:
Wenn du sicher weißt, dass das Zeug illegal ist, dann verlinke es nicht.
Wenn du ziemlich sicher bist, dass das Zeug illegal ist, dann verlinke es nicht.

Hast du keinen Grund, davon auszugehen, dass das Zeug illegal ist, dann kannst du es verlinken.

Wenn dich dann aber jemand darauf aufmerksam macht, dass das Zeug doch illegal ist, dann musst du den Link entfernen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 11:08
naja, belassen wir's dabei.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: carthinius am 11.03.2010 | 11:25
Hast du keinen Grund, davon auszugehen, dass das Zeug illegal ist, dann kannst du es verlinken.
Das klingt zwar nett, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass das jeder anders definiert - je nachdem, wie (weit) man darüber nachdenkt oder nachdenken will. Es werden ja auch haufenweise Youtube-Videos im Hören-Bereich oder der Community verlinkt, die vermutlich nur im seltensten Fall wirklich vom Rechteinhaber eingestellt wurden. Darf ich das dann auch nicht mehr machen - weil ich mir nicht sicher bin, ob es legal ist? Oder mir sogar absolut sicher bin, dass "WoelkchenHimmelblau1986" nicht die Rechte an Aerosmith-Videos besitzt!?
Das wirkt demnach tatsächlich wie zweierlei Maß.

EDIT: Allerdings hast du, Falcon, bei dem Umgang mit diesem Thema wirklich die Raffinesse eines Elefanten im Porzellanladen an den Tag gelegt. Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber es ist so. Also wunder dich nicht, wenn man die auf die Finger haut.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 11.03.2010 | 11:33
Das klingt zwar nett, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass das jeder anders definiert - je nachdem, wie (weit) man darüber nachdenkt oder nachdenken will. Es werden ja auch haufenweise Youtube-Videos im Hören-Bereich oder der Community verlinkt, die vermutlich nur im seltensten Fall wirklich vom Rechteinhaber eingestellt wurden. Darf ich das dann auch nicht mehr machen - weil ich mir nicht sicher bin, ob es legal ist?
Da gab es schon vor Jahren einen Deal zwischen Youtube und Gema: Die Lieder bei Youtube sind seitdem legal und werden pauschal abgerechnet, da muss nicht jeder Nutzer persönlich mit dem Rechteinhaber verhandeln. Das ist ähnlich wie bei Radiosendern, die verhandeln ja auch nicht alle individuell.

In dieser Hinsicht kannst du also beruhigt sein und weiter verlinken.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: carthinius am 11.03.2010 | 11:44
Ah, guckmaleinerschau. War mir nicht klar. Aber warum werden dann manchmal Youtube-Videos gesperrt bzw. "sind in meinem Land nicht verfügbar"?! Wie passt das zusammen?

Im Übrigen ist vermutlich "zweierlei Maß" eine übertrieben harte Formulierung meinerseits. Es geht wohl eher darum, dass graue bzw. nicht eindeutlich als nicht-legale zu erkennende Inhalte geduldet werden können, solange sie nicht "ILLEGAL!" schreien und definitiv die Rechte Dritter verletzen.
Darum darf man auch nicht auf einen Download der letzten Stargate:Universe-Folge verlinken, auf einen Stream der Folge eventuell, auf eine lustige Szene aus der Folge bei Youtube ziemlich sicher. Genauso darf man auf Fanvideos von Supernatural verlinken, selbst wenn sich dafür der Macher des Videos an Musik und Bildern bedient hat, für die er die Rechte nicht besitzt, auf den Download der Staffel 4 aber nicht. Vermutlich hilft am ehesten die Überlegung, ob man jemandem finanziell damit schadet, wenn man etwas verlinkt - und bei Downloads denkt am besten darüber zweimal nach.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Pyromancer am 11.03.2010 | 11:56
Ah, guckmaleinerschau. War mir nicht klar. Aber warum werden dann manchmal Youtube-Videos gesperrt bzw. "sind in meinem Land nicht verfügbar"?! Wie passt das zusammen?

Es gab vor Monaten mal einen Streit zwischen Youtube und Gema ums liebe Geld, ich weiß nicht, in wieweit der inzwischen beigelegt wurde.
Und die Rechtsabteilung von google hat mit youtube sicher ihre Freude, tagaus, tagein. Das muss uns als Nutzer aber nicht stören, wir können erstmal davon ausgehen, dass youtube eine "legale Quelle" darstellt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 11.03.2010 | 15:59
Na mir kams ein wenig wie willkür vor, oder ich habs immer noch nicht verstanden, wie man sich verhalten soll.

also das ist deiner Meinung als Fachmann nach erlaubt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813549.html#msg813549

dieses hier aber auch, obwohl es direkt zum Material führt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813546.html#msg813546
(eine freie Eberron Nutzung kenne ich nicht. gibts da eine?)

und wenn man zurück zu dem ersten (savage.lythia) geht, der erlaubt ist, ist es denn dann erlaubt eine der Konversions auf der Seite direkt zu verlinken
also wie
http://savage.lythia.com/subpages/conv/files/SavageWarcra**** ?

vielleicht kannst du da Licht ins Dunkel bringen.

Vielen Dank, dass Du uns weiter auf Links mit rechtlich zweifelhaften Inhalten aufmerksam machst.
Wir werden das jetzt natürlich umgehend prüfen und ggf. die Links entfernen (lassen).

Bitte mach weiter so und melde alle zweifelhaften Links, damit wir gewissenhaft diese Beiträge ändern lassen können, da wir ja inzwischen auf sie aufmerksam gemacht wurden. Aber melde Sie doch bitte in die Watchlist, nicht hier, wo wir nur unregelmäßig hineinschauen.
Die User wird es ungemein freuen, wenn Sie alle Links, die rechtlich zweifelhaft sind, entfernt bekommen.

Du machst Dich gerade mit Deiner gewissenhaften Anfrage auf Beiträge mit solchen Links unheimlich beliebt.
Ich werde vorschlagen, dass wir Dich zum User des Monats küren...

Echt Spitze!!!
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Markus am 11.03.2010 | 16:10
@ Boba
Tu dir einen Gefallen und lösch deinen Post. Du willst nicht, dass er einem findigen Abmahnanwalt auf den Bildschirm kommt.
Zwei Köpfe, ein Gedanke.  :)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Boba Fett am 11.03.2010 | 16:11
Post ist bereits editiert.

Der rechtlich bedenkliche Link wurde entfernt.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 17:27
@Boba: Jetzt hakts aber echt. Du sagst MIR die Links seien unbedenklich, Moment
Zitat:
Zitat von: Boba Fett
PS: Bevor Du fragst...
Savageheroes.com hat keinen illegalen Inhalt. Für Links die diese Seite auf weitere Seiten verweist sind wir nicht verantwortlich!
Ich also davon AUSGEHE, das sie LEGAL sind und nichts unrechtmäßiges passiert und jetzt ist wieder alles falsch?
Nebenbei, wie kann ich dich auf einen Link aufmerksam machen, die du SELBER gepostet hast und die in DEINEM Thread passiert sind. Das ist ja dreist, ich lass mich jetzt nicht zum Buhmann machen.

Nebenbei, laut Markus hängt daran nicht das Schicksal der Rollenspielcommunity, also was machen schon ein paar Links weniger? Ich würds theoretisch darauf anlegen und Markus glauben und alle entfernen, denn wir gehen natürlich davon aus, daß er Recht hat, oder?

kann man eigentlich keinen beim Wort nehmen? Es mag sein, daß viele nach der Methode, "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?-" gehen, aber ich halte mich dann bewusst an solche Aussagen. Sowas kommt also alles nicht sehr überraschend.

@carthinius/Porzellanladen: Ich muss schon klare ansagen machen, sonst verstehts ja wieder keiner. Ich hab ja mit keinem Wort gesagt, daß ich unrechtmäßig auf die Finger bekommen habe, nur unverhältnismäßig, denn ich hab ja nix verlinkt, was nicht schon im Tanelorn war.

In diesem Fall, war es aber wirklich nur so, weil Markus himmehochschreiende Warnung vor solchen Links und das Verhalten im Forum (Boba hat teilweise selber Konvertierungssammlungen verlinkt und gesagt das sei unproblematisch, siehe oben) überhaupt nicht zusammen passte. Eine Partei musste da Blödsinn geredet haben. Und ich kann ja schlecht fragen: Sagt mal, wer von euch erzählt mir jetzt Mist?!
um die Sache zu klären oder?

@Youtube: gut zu wissen. Schon hat mit der Thread wieder was gebracht ;)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: carthinius am 11.03.2010 | 17:39
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)

Diesen Post zerstöre ich nachher selbst.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 18:01
Ich bin anscheinend der einzige hier, der locker bleibt.

Gut, ich soll also das lesen, was nicht geschrieben wird ;D
Mal ehrlich, wie viele Endlosdiskussionen werden losgetreten, weil jemand irgendwelche Aussagen selber interpretiert? Per PM hätte ich das nicht so leicht machen können, weil ja mindestens 3 Leute involviert waren.

Und ach komm, für die meisten anderen ist das doch Abendunterhaltung, du würdest es doch sonst auch nicht lesen ;)



@Boba/Markus: Weil ich darum gebeten wurde und einer Person einen Gefallen tue und mir für nichts zu schade bin: Die Sache mit den Links anzufeuern war natürlich nicht fein von mir, aber ich weiss, daß  man in Diskussionen, in denen jeder nur versucht Recht zu behalten, wir auch nicht weiter kommen wären. Worums mir ging, und das schreibe ich nur einmal ganz klar, von euch zu hören wo bei den Behauptungen/Aussagen Unsinn geredet wurde oder übertrieben wurde. Denn was ich absolut nicht abkann, ist veralbert zu werden, denn den Eindruck bekomme ich, wenn ich vergleichsweise harmlose Dinge nachfrage. Es sei denn ihr glaubt ernsthaft, daß allein ich an allem Schuld bin.
Das ist es nämlich, was die Diskussion so schwer macht. Ich bin nicht dafür verantwortlich wie weit Leute gehen um Recht zu  behalten. Ich kann sowas wie jetzt ohne weiteres zugeben, wenn was falsch läuft, ihr auch?


Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: carthinius am 11.03.2010 | 18:08
Ich bin anscheinend der einzige hier, der locker bleibt.
Nein, du bist offenbar der einzige hier, der die mögliche Tragweite deines Wütens überhaupt nicht überblickt.

Außerdem hat das NICHTS mit Abendunterhaltung zu tun. Im Gegenteil: Ich möchte hier noch möglichst lange Abendunterhaltung serviert bekommen, denn ich mag dieses Forum und bin gern hier. Du ja anscheinend nicht, sonst würdest du nicht so einen Schwachfug verzapfen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Funktionalist am 11.03.2010 | 18:08
Wenn ich die Illegalität eines Linkes bemerke, schreibe ich meist direkt den User an.

Sobald Boba die PM im Postkasten hat und mal ein Wochenende nicht im Forum ist, könnte er dafür abgemahnt werden oder in Beweispflicht geraten und das wollen wir nicht.
Deshalb ist die inoffizielle Regelung die für alle Beteiligten günstigste.

Im Übrigen sind Suchtexte für Google, die entsprechende Seite als erten Treffer anzeigen keine Links, solange sie nicht als direkteingabe im Browser funktionieren, wenn ihr schon auf illegale Inhalte hinweisen wollt, oder diese anmahnt.

Das Problem mit dem nicht vorhanden Unrechtsbewusstsein ist imRollenspielbereich weit verbreitet und mMn teilweise begründet.
Denn den Machern von Charmed werden kaum Gewine einbüßen, wenn jemand die Charmedwelt fürs DSA4 System konvertiert...

Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: carthinius am 11.03.2010 | 18:12
Weil ich darum gebeten wurde und einer Person einen Gefallen tue und mir für nichts zu schade bin:
Du hast entweder die falschen Freunde oder da ist jemand bedeutend schlauer als du. Wenn dir jemand sagt "Klau mal im Aldi Süßigkeiten, ich will mal wissen, ob man dafür wirklich Hausverbot bekommt", machst du das auch!?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 18:37
Carthinius, du bist großartig. :) Du bringst auch geschickt die Beleidigungen ein, ohne, daß du fürchten musst, daß dich jemand damit behelligt.
Bist du wirklich der Meinung, daß es falsch ist, zuzugeben, wo etwas falsch gelaufen ist, bei dem ich ja nun den Anfang gemacht habe?

oder du liest wirklich gar nicht, was ich geschrieben habe?
oder du gibst mir Recht und es ist dumm von mir, mal wieder den Anfang der Deeskalation zu machen. In dem Fall: danke.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 11.03.2010 | 20:13
So, die Mail an die Serienredaktion ist raus und ich habe die Tips der hilreichen User hier berücksichtigt.

Eventuell interessiert es ja noch Andere weiterhin. Dann werde ich hier die Neuigkeiten zur Antwort kundtun, sofern mir das möglich ist.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Hróđvitnir (Carcharoths Ausbilder) am 11.03.2010 | 21:10
Um das Ganze mal wieder ins   u r s p r ü n g l i c h e   Fahrwasser zu bringen: Ja, ich möchte sehr gerne wissen wie die Reaktion ausfällt, da ich denke, das gibt auch anderen bei ihrer mit oft viel Herzblut getanen Arbeit etwas Orientierung was geht und was nicht.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Sternenwarzendreck am 13.03.2010 | 14:37
Bin mir nicht sicher, habe das hier jetzt lange genug beobachtet ...

Rechtliche Auswertung und rechtliche Beurteilung von solchen Themen in einem öffentlichen Forum???

Wenn Du "sicheren" Rat haben willst, wende Dich an einen geeigneten Rechtsberater, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Absolute Rechtssicherheit gibt es dennoch auch da nicht.

Ich stelle nicht in Abrede, dass sich einzelne hier schon viel mit diesen Themen beschäftigt haben; dennoch: Jeder Fall wird als Einzelfall bewertet. Und was für den einen gilt, kann im Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung - üblicherweise vor Gericht - sich für einen anderen als doch anders gelagert darstellen und daher anders rechtlich bewertet werden.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zu Konvertierungen
Beitrag von: Falcon am 13.03.2010 | 18:22
Das gilt immer.
Trotzdem ist Erfahrungsaustausch wichtig.

Habe noch keine Email Antwort. Liegt sicher am Wochenende.