4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?Das kommt auf die Lizenzen des Artworks an, aber im Zweifelsfall ist das ein Urheberrechtsverstoß, deine Editierung wird wohl eher nicht so weit gehen das es als eigenes Werk durchgeht.
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?Auch für Fonts gibt es Lizenzen, wenn du eine kommerzielle Schriftart ohne Lizenz verwendest können die Inhaber der Rechte Ansprüche an dich stellen, wenn du also nicht mehr weist wo du die Schriften her hast kannst du dir damit Ärger einhandeln.
Wie man mit der Fanlizenz von SW umgeht weiss ich. Sternenfaust selbst sind Groschenhefte von Bastei. Am liebsten würde ich kompliziertes Hin und Her mit den Herrschaften der Redaktion ganz vermeiden, habe aber das Gefühl, daß es besser ist, sich dort anzumelden.Das ist schon ein Gebot der Höflichkeit.
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung und die Community zu bringen?Ob gratis oder nicht ist für Urheberrechtsfragen völlig unerheblich.
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen Text) an Hintergrundinformationen und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?Sie können es auf jeden Fall versuchen.
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?Ein Bild zu übernehmen ist quasi gleichbedeutend damit ein Kapitel abzuschreiben. Damit wirst du im Normalfall dein Zitatrecht weit überschreiten.
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?Das musst du im Zweifelsfall mit dem Rechteinhaber des Fonts abklären. Nur, weil man den Font gratis aus dem Netz ziehen darf heißt das noch nicht, dass man ihn auch für eigene Veröffentlichungen verwenden darf.
alles Fragen, die mich ziemlich überfordern.Die Faustregel, an die ich mich halte: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich etwas verwenden darf (oft erlaubt ja der Font-Ersteller explizit die Nutzung, das Bild wurde zur freien Verfügung veröffentlicht etc.), dann frag ich nach.
jetzt gibt es aber so viele Konvertierungen im Netz, die daran wirklich KEINEN Gedanken verschwenden. Gerade für Savage Worlds. Oder wenn man an die vielen Oldschool Klone zur Zeit denkt. Da steht dann maximal "ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".Meistens klappt es ja. ;)
Ich plane ja immer für den schlimmsten Fall. Das heisst theoretisch kann man jedem der privat nachfragt solches Material als Einzelperson an eine andere z.b. Mailen? Ist innerhalb der spielrunden ja auch erlaubt.Jein. An dem Punkt, wo du nicht mehr begründen kannst, warum du es an diese Person weitergegeben hast wird's schwierig. Bei deinem privaten Freundeskreis kein Problem. Aber wenn du bspw. auf einem Schulhof wahllos "Privatkopien" von Music, Videos, Spielen etc. an jedeN weitergibst, der dich danach fragt, bist du dran. Gleiches gilt wenn du ein Post in ein öffentliches Forum stellst (am besten noch ein Googlebares) in dem steht, dass du das an alle verteilst, die dir 'ne PM schicken. Ganz blöd sind die Urheberrechtler auch nicht. (Ein geschlossenes Vereinsforum mit 20 Mitgliedern wäre wahrscheinlich noch ok.)
Ich frag mich woher die anderen immer ihre Larry Elmore Quellen für ihre Konvertierungen habenhttp://home.flash.net/~brenfrow/d20/clipart.htm
Das heißt, zumindest für die Romanweltbegriffe brauchst du die Einwilligung des Verlags. Die du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen wirst. Nicht weil die doof oder gemein sind, sondern weil sie als Wirtschaftsunternehmen einfach nichts umsonst rausgeben, womit sich vielleicht noch Geld machen ließe.Da bin ich doch skeptisch. Wie gesagt, bei Prometheus lief es so ab, daß es hieß, daß sie ja ganz schön doof wären irgendwelchen SW Fans hinterher zu jagen und sich so die Gratiswerbung entgehen lassen. Man darf es halt nur nicht übertreiben.
1. Ist das überhaupt nötig die Leute damit zu behelligen? Wenn die Nein sagen,hat man dann keine Chance mehr eine Gratiskonvertierung unter die Community zu bringen?
2. Was müsste alles in das dazugehörige Impressum?
3. Können sie es überhaupt verbieten, daß Gratismaterial mit viel (nicht abgeschriebenen) Text an Hintergrundinformationen, darunter aber viele Spoiler und Nennung vieler Spielweltbegriffe gratis irgendwo angeboten wird?
4. Spielt es eine Rolle, ob offizielles Artwork, teil editiert, verwendet wird? Ist man automatisch auf der sicheren Seite, wenn man darauf verzichtet?
5. Wie sieht das z.b. mit ganz anderen Dingen wie Textfonts aus, die man aus den tiefen des Netztes gratis gezogen hat und benutzt?
"ich habe die Recht nicht, bitte bitte klagt nicht".
Der Werbeeffekt den du bieten kannst ist, sorry, lächerlich...Nicht meine Worte, die Worte eines anderen Verlages.
Also so wie ihr das hier alles darstellt dürfte es so gut wie keine der existenten Spielweltkonvertierungen überhaupt geben und die RPG Welt wäre ein leeres Hobby ohne Faninhalte. Das Gegenteil ist aber der Fall.Die meisten sind illegal, klar. Und die gibt's genauso wie p2p-Tauschbörsen, Kindervideos unterlegt mit Michael Jackson Liedern auf Youtube und Leute, die bei Rot über die Straße gehen.
Naja, bloß weil irgendein Typ eine Spielweltkonvertierung rausbringt, die Qualitativ sicher nicht das gelbe vom Ei ist (da ein 1Mann Projekt), hindert Bastei ja nicht daran ein eigenes StF RPG rauszubringen.Richtig, wenn sie keine Erlaubnis erteilt haben, verklagen sie den Typen einfach um klarzustellen, wer hier das Sternenfaust-RPG rausbringen darf. Wenn sie eine Erlaubnis erteilt haben erwirbt der Typ eigene Urheberrechte, die sie ihm dann gegebenenfalls wieder abkaufen müssen. Wenn ihre Erlaubnis schlecht formuliert war kann "der Typ" sie evtl. sogar zwingen, ihr RPG einzustampfen, weil es sein Produkt nachahmt. Es ist völlig egal, ob "der Typ" das macht oder nicht. Allein dass er eine - wenn auch noch so geringe - Möglichkeit hätte ist wirtschaftlich gesehen Geld wert (Wahrscheinlichkeit x (vorraussichtliche Rechtskosten + Abfindung)). Oder kostet eben im Vorfeld Geld, wenn man einen Anwalt braucht, der die Erlaubnis so formuliert, dass dergleichen absolut ausgeschlossen ist.
So ein RPG wäre ja gerade nur für Leute interessant, die auch die Serie kennen, weil dort viel mehr Hintergrundwissen einfliesst, was ein 1Buch RPG gar nicht bringen kann [Inklusive Fortlaufende Metaplots, wer's mag].Bingo! Genau das ist der Wert der Lizenz. Ein Bedürfnis nach Original-Sternenfaust, dass der Verlag vielleicht irgendwann mal gegen Geld befriedigen möchte.
Das eine inoffizielle Duldung funktionieren kann, ist mir schon klar. Da wäre es halt schön Vergleichsfälle zu haben. Nur habe ich da keine. Gibt es freie John Sinclair oder Jerry Cotton RPGs?Irrelevant, entscheidend wäre, ob sie legal sind. Wenn du mit dem Risiko einer Klage durch den Verlag leben willst, kannst du das auch jetzt schon machen. Eine Abschätzung des Risikos wirst du nicht bekommen, da spielen zu viele Faktoren rein, die sich jederzeit ändern können. Du wirst beispielsweise _nie_ abschätzen können, wie wahrscheinlich es ist, dass irgendeinem Honcho einfällt, der Verlag könnte noch weitere RSP-Lizenzen verkaufen. Oder dass irgendein Depp (Mitarbeiter oder Fan) die Rechtsabteilung aufmerksam macht. Das kann natürlich auch harmlos ausgehen (freundlicher Brief), kann dir aber auch eine Abmahnung einbringen.
eine Liste mit geschützten Namen wäre wirklich hilfreichWäre sie nicht. Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn. Sowas wird im Zweifel vor Gericht entschieden und kann so oder so ausgehen. Vor allem aber, der eine, entscheidende Begriff "Sternenfaust" ist garantiert geschützt (und nein, "Sternenhand" und ein paar deutliche Hinweise, dass es eigentlich das Sternenfaust-RPG ist, du dich aber schützen möchtest, werden dir nicht helfen.)
Es liest sich für mich als hättest du schon kapiert, dass dein Sternenfaust-RPG schlicht verboten ist und du die Rechte nie kriegen wirst, du dich aber noch um diese Erkenntnis herum windest.Das weiß man erst sicher, wenn man gefragt hat! Also: Fragen!
Komm bitte in der deutschen IP-Rechts-Realität an. Diese Idee, dass du nur diese 5 oder 50 Wörter nicht verwenden darfst, alles andere 1:1 umformuliert übernehmen und dann abgesichert bist ist großer Blödsinn.Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung. ;)
@Tearmaster: Was heisst "ich hatte ihn gewarnt"? Das klingt wie eine Drohung.
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren.
Konsequent angewandt bedeutet das, das Quellenmaterila ist nicht mehr kenntlich, dann wäre es allerdings auch keine Konversion.
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?Ja.
Du bist halt nicht Fan von dem Zeug. Wenn ich kreativ wär, würde ich vielleicht gern Slayers (mal wieder) als RPG umsetzen.
Für einen Nicht-Anwalt tust du aber schon so, als hättest du gewaltig Ahnung. ;)Ich hab mal ein paar Semester Journalistik mitstudiert, da gibt's Kurse in Medien- und Urheberrecht mit Paragraphen-Büffeln und so. Außerdem engagiere ich mich politisch im Bereich Web & IP. Erfahrungsgemäß kann ich bspw. mit einem Strafverteidiger, der das seit der Uni nicht mehr angeschaut hat halbwegs mithalten. Aber stimmt schon, am besten man fragt einen Medienrechtsanwalt.
Ideen sind grundsätzlich nicht schützbar, schützbar ist nur die konkrete Umsetzung. Wenn man keine geschützten Begriffe verwendet und an sonsten alles in eigene Worte fasst, dann kann (IANAL!) auch nichts passieren. Ich wüsste zumindest nicht, auf welcher Rechtsgrundlage.Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist. Wenn man die Welt dagegen noch erweitert, an anderen Stellen kürzt etc. kann eigentlich nichts mehr passieren.
Doch noch Urheberrecht. Das deutsche Urheberrecht ist sehr Urheber-freundlich. In diesem Fall würde eben das gesamte Werk betrachtet. Es käme darauf an, ob das Derivat genügend eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder klar als Kopie/Abklatsch erkennbar ist. Das kann so oder so ausgehen. 1:1 in eigenen Worten mit anderen Namen wäre recht riskant, weil dabei die eigene geistige Leistung ja primär in der Umschreibung läge, die notwendige eigene Schöpfungshöhe also vermutlich nicht gegeben ist.Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.
Dachte ich mir.. ;)Wenn X das sagt und das auch sagen darf (z.B. weil keine Exklusiv-Lizenz vergeben wurde) spricht meiner Laienmeinung nach nichts dagegen - du verletzt ja nicht die Rechte des Übersetzers.
Nehmen wir an, X sagt Ja, Y sagt Nein. Darf ich es dann auf englisch ins Netz stellen? ;D
...ich schreib irgendwas (mit geschützten Begriffen und Bildern), schreib meinen Namen nicht drauf/rein und stelle es irgendwo ins Internet, wo man nicht zurückverfolgen kann, dass ich der Uploader bin.Bei solchen Post frage ich mich, ob die Autoren davon ausgehen, dass alle anderen sowieso Idioten sind. Dass sowohl die milliardenschwere Content-Industrie als auch all diejenigen, die sich echt um die Rechte einzelner Autoren sorgen einfach dieses rießige Schlupfloch gelassen haben, dass es jedem erlaubt ungestört zu kopieren und zu verbreiten, wenn er es nur irgendwo anonym hochlädt.
Dann müsste man ja relativ sicher sein.
Wäre es dann illegal, auf sowas hinzuweisen und zu zeigen, wo es dieses Produkt gibt?
Ich verstehe auch nicht, was so schwer daran ist, den Rechteinhaber einfach zu fragen und im Zweifelsfall dessen Willen und Wunsch zu respektieren.Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Ja klar, da spielen ja auch so Dinge wie Satz-, Absatz-, und Kapitelstruktur eine Rolle. Wenn ich einfach ein Buch Satz für Satz mit eigenen Worten nacherzähle, dann krieg ich Ärger. Diese Gefahr besteht aber bei einer Aufbereitung für ein Rollenspiel in meinen Augen nicht.Da wären wir wieder bei dem, was Tearmaster schon gesagt hat. Der entscheidende Punkt ist die eigene Schaffenshöhe und dafür gibt es - meines Wissens - keine festen Regeln, das ist Ermessenssache.
Der Rechteinhaber ist ein Unternehmen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen. Sowas wie "Freude, dass sich jemand dafür begeistert" gibt es im System nicht (und das ist auch gut so).
Und wie erklärt diese extrem heftige auslegung die Existensz von Seiten wie beispielsweise Perrypedia (http://www.perrypedia.proc.org/index.php/Hauptseite) deren Existenz dem Verlag offensichtlich sehr bekannt ist, wenn die eigenen Autoren die Seite für Recherche benutzen und sie die Seite auf ihrer eignen Newsseite (http://www.perry-rhodan.net/aktuell/news/2009022501.html) explizit erwähnt?Da hat wohl jemand gefragt, und der Rechteinhaber hat es erlaubt. Das kommt öfter vor als sich manche hier das vorstellen.
Er/Es handelt gemäß seiner institutionellen Logik, d.h. in der Regel, mit dem Geld der Investoren möglichst viel neues Geld zu verdienen.Wobei auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung statt findet und wenn bei der herauskommt, dass der Aufwand rechtlicher Schritte in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, dann werden die Unternehmer sich lieber um das Geld verdienen kümmern. Ganz abgesehen davon, dass auch Unternehmer immer noch Menschen sind, die sich für Sachen begeistern lassen oder nicht bzw. denen oft Dinge einfach mal egal sind, da ihnen die Zeit fehlt sich mit jeder Lapalie zu beschäftigen.
Tipp 1: Sage von Dir aus bereits bei der Anfrage, dass Du Deine Fan-Konvertierung ohne Mullen und Knullen zurückziehen würdestEs gab Fälle, in denen Fans Verlage verklagt haben, weil sie meinten, der habe ihre Fanfiction plagiiert. Aus diesem Grund verbieten einige Autoren grundsätzlich jegliche Fanfiction bzw fordern, dass alle Rechte von Fanfiction an sie abgetreten werden.
Tipp 2: Nimm' Kontakt zur Serienredaktion auf, noch bevor Du Dich an den Verlag wendest.Guter Tipp. Für die Rechtsabteilung des Verlages (oder wer auch immer über solche Anfragen entscheidet) ist das bloß "irgendeine Lizenzierungsanfrage". Die haben ja mit den einzelnen Serien nicht so viel am Hut, wenn der Bearbeiter nicht gerade selbst Fan ist. Für die Serienredaktion bedeutet es hingegen unter Umständen auch eine Wertschätzung ihrer Arbeit.
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ich sollte Boba wohl drauf aufmerksam machen.Hab ich dir schon abgenommen.
mmh, ich sollte Boba wohl drauf aufmerksam machen.
Ich muss jetzt nochmal nachfragen, habe jetzt ein paar Tage gewartet aber ich glaube da kommt im Moment doch nichts nach:
Jetzt scheint die Hausordnung nicht geändert worden zu sein, aber die links (wie savageheroes) sind wieder drin. wtf?
Also wie kann ich jetzt rausfinden wer hier was darf?
PS: Bevor Du fragst...Danke, das ist eine Antwort, mit der ich war anfangen kann. Es liegt also tatsächlich an der Weiterverlinkung.
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Das die Redaktion solche Zweifel als überflüssiges Nachfragen ansieht, ist natürlich schade, das kann ich aber nicht ändern.Das steht da so nicht.
Das steht da so nicht.In Falconhausen schon. Aber in Falconhausen ist alles ein wenig anders als im Rest der Welt.
Das die Redaktion solche Zweifel als überflüssiges Nachfragen ansieht...
Ist doch egal wo er steht, ich wusste ja, daß du dem Thread gelesen hast und du wusstest, daß ich wusste, das du hier liest, und ich habe DICH ja direkt gefragt. Du musst ja auch nicht als Admin antworten. Deine Meinung dazu ist ja vielleicht auch viel interessanter.
Na mir kams ein wenig wie willkür vor, oder ich habs immer noch nicht verstanden, wie man sich verhalten soll.
Hast du keinen Grund, davon auszugehen, dass das Zeug illegal ist, dann kannst du es verlinken.Das klingt zwar nett, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass das jeder anders definiert - je nachdem, wie (weit) man darüber nachdenkt oder nachdenken will. Es werden ja auch haufenweise Youtube-Videos im Hören-Bereich oder der Community verlinkt, die vermutlich nur im seltensten Fall wirklich vom Rechteinhaber eingestellt wurden. Darf ich das dann auch nicht mehr machen - weil ich mir nicht sicher bin, ob es legal ist? Oder mir sogar absolut sicher bin, dass "WoelkchenHimmelblau1986" nicht die Rechte an Aerosmith-Videos besitzt!?
Das klingt zwar nett, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass das jeder anders definiert - je nachdem, wie (weit) man darüber nachdenkt oder nachdenken will. Es werden ja auch haufenweise Youtube-Videos im Hören-Bereich oder der Community verlinkt, die vermutlich nur im seltensten Fall wirklich vom Rechteinhaber eingestellt wurden. Darf ich das dann auch nicht mehr machen - weil ich mir nicht sicher bin, ob es legal ist?Da gab es schon vor Jahren einen Deal zwischen Youtube und Gema: Die Lieder bei Youtube sind seitdem legal und werden pauschal abgerechnet, da muss nicht jeder Nutzer persönlich mit dem Rechteinhaber verhandeln. Das ist ähnlich wie bei Radiosendern, die verhandeln ja auch nicht alle individuell.
Ah, guckmaleinerschau. War mir nicht klar. Aber warum werden dann manchmal Youtube-Videos gesperrt bzw. "sind in meinem Land nicht verfügbar"?! Wie passt das zusammen?
Na mir kams ein wenig wie willkür vor, oder ich habs immer noch nicht verstanden, wie man sich verhalten soll.
also das ist deiner Meinung als Fachmann nach erlaubt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813549.html#msg813549
dieses hier aber auch, obwohl es direkt zum Material führt:
http://tanelorn.net/index.php/topic,42894.msg813546.html#msg813546
(eine freie Eberron Nutzung kenne ich nicht. gibts da eine?)
und wenn man zurück zu dem ersten (savage.lythia) geht, der erlaubt ist, ist es denn dann erlaubt eine der Konversions auf der Seite direkt zu verlinken
also wie
http://savage.lythia.com/subpages/conv/files/SavageWarcra**** ?
vielleicht kannst du da Licht ins Dunkel bringen.
PS: Bevor Du fragst...Ich also davon AUSGEHE, das sie LEGAL sind und nichts unrechtmäßiges passiert und jetzt ist wieder alles falsch?
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Ich bin anscheinend der einzige hier, der locker bleibt.Nein, du bist offenbar der einzige hier, der die mögliche Tragweite deines Wütens überhaupt nicht überblickt.
Weil ich darum gebeten wurde und einer Person einen Gefallen tue und mir für nichts zu schade bin:Du hast entweder die falschen Freunde oder da ist jemand bedeutend schlauer als du. Wenn dir jemand sagt "Klau mal im Aldi Süßigkeiten, ich will mal wissen, ob man dafür wirklich Hausverbot bekommt", machst du das auch!?