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Pen & Paper - Spielsysteme => Shadowrun => Thema gestartet von: fuchsgesicht am 20.05.2015 | 18:16

Titel: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: fuchsgesicht am 20.05.2015 | 18:16
Hey,

ich zieh aktuell eine Themengruppe auf, in der die Spieler angeheurte Kämpfer einer kleinen legalen Söldnereinheit sind. In den SR4-Publikationen und Randinformationen kommt immer rüber, dass Söldner mit militärischer Hardware auch legal operieren dürfen. Doch wie geht das? Wie läuft das mit den Lizenzen? Wie werden Einsatzgenehmigungen für Kampfzonen innerhalb von Hoheitsgebieten verteilt oder verhandelt? Ich weiß, dass es diese Söldnergilde gibt, die jedoch nur generelle Leitsätze für das Söldnerleben rausgibt, aber keine Regulationen vornimmt. Habt ihr da Ideen oder konkrete Beispiele?

gruß
fuchs
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: ManuFS am 20.05.2015 | 18:24
Die meisten großen Söldner"gruppierungen" sind eigene Konzerne und groß genug für Extraterritorialität. Einsatzgenehmigungen interessieren daher kein Stück, solange nicht andere Konzerne beim Konzerngerichtshof dagegen klagen (ein Staat kann sich ja gern beschweren, Konzernanwälte lachen auch gern mal), Hardware wird offiziell bei anderen Konzernen gekauft.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: Skyclad am 20.05.2015 | 18:26
Fang mit dem heutigen Zustand (http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Sicherheits-_und_Milit%C3%A4runternehmen) an und dann entferne die Genfer Konventionen.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: fuchsgesicht am 22.05.2015 | 11:22
Ich denke das lässt sich halbwegs anwenden. Danke. Legale Lizenzen für militärische Hardware sind dann warscheinlich auch drin, sofern diese nur zu Einsatzbefehlen im Rahmen von Verträgen mit Konzernen und/oder Staaten ausgepackt werden und das schwere Gerät solange überwacht gelagert wird. Bei Cyberware sieht das natürlich schwierig aus, jedoch sagt der Mietbulle auch nicht viel, wenn er beim Scannen eines Soldaten bei seinem Landurlaub ein MBW 2 findet. Bei angestellten Söldnern wird es sicher auch gewisse Meldestellen oder Instanzen geben, die soetwas regelt. (Ich lass jetzt mal die Tatsache aussen vor, dass die meisten Söldner aus dem Militär kommen und die Cyberware eigentlich dem Arbeitgeber gehört und beim Austreten irgendwie wieder raus muss)
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 22.05.2015 | 11:36
Koennten sein, das es das eben nicht muss/kann., sondern  ins Eigentum  des Soldaten uebergeht.
Zu teuer,  aufwendig,  sie auszutausche,  Bonus des Jobs.

Ehrlich das ist viel zu verwaltet, das klappt wo gewollt vielleicht in der ersten Welt, d.h. in der UCAS NAN etc nicht und in eher schlechter dastehend3n Gegenden der  Welt nicht.
Andererseits sind wohl Suedafrikinasche PMCs  nicht unbeteiligt an den Erfolgen gegen Boko Haram.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: fuchsgesicht am 22.05.2015 | 11:47
Ist natürlich ein sehr invasiver Eingriff, soviel Chrom wieder rauszuschnibbeln.

In Nichtindustrienationen ist das natürlich wieder eine andere Kiste. Da sind PMC in der Realität zum Teil in die Befehlsstruktur der dort kämpfenden Kräfte eingebunden. Das ist auch soweit ich weiß heutzutage eine Vorraussetzung, wenn es um PMC auf Nato-Seite geht. In der 6. Welt muss das natürlich nicht so scharf sein, zumindest wird eine grobe Regulation in solchen Krisengebieten stattfinden.

Der erste Einsatz wird vermutlich auf französischem Boden stattfinden. Es geht darum die Charognard ein bisschen zu gängeln. Da können die Franzosen natürlich selbst die Regeln für die Truppe vorgeben.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 22.05.2015 | 11:57
und neues Chrom wieder einzusetzen,  der letzte Abschnitt der Dienstzeit , Chrom raus/rein Rekonvaleszenz und Gewöhnung ans neue Chrom

können  die Franzosen,  wenn die akzeptiert werden.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: Aedin Madasohn am 22.05.2015 | 20:53

 Habt ihr da Ideen oder konkrete Beispiele?


vielleicht mal ganz locker anfangen methodisch vorzugehen.

es gibt einen Unterschied zwischen dem Recht auf Führen und dem Recht auf Besitz von Kriegsgerät
Söldner darf sein schweres Gerät zurück in die ADL einführen, aber nur im verblompten Container. Gehören tut es weiterhin ihm und wenn er wider ausrückt nach "außerhalb-ADL-hier-einsetz", so lassen ihn die deutschen Grenzer gegen eine Ausfuhrgebühr ziehen...
Erwischt eine Streife den Söldner innerhalb der ADL mit geführten Militärwaffen...so gibt es ein saftiges Bußgeld bzw. drohender Entzug der Söldnerlizenz.

Cyberware
der Söldner muss halt seine Lizenzen haben. Sind teuer, Haftpflichtversicherung (Wesenstest, ach halt, das gilt ja nur für den Kampfhund an der Leine >;D) und Lizenzen können auch wieder aberkannt werden. Wenn etwa Bußgelder nicht gelöhnt wurden. 
So rennen nur disziplinierte Söldner-Samis ohne schwere Gerät durch die Einkaufsmeilen der ADL.
Dachschaden-Chromies müssen hingegen schauen, wo sie bleiben können...dann eher Ost-Berlin als KonzernBerlin. Ansonsten ganz schnell Knast (Mord bleibt Mord)

Söldnerparadiese
es gibt eine ganze Reihe von Orten, wo das Söldnerhandwerk anerkannt ist. Das alte (Feudal)Sachsen, Konstantinopel, Goldenes Dreieck, Karibik.
Einige dieser Orte sind finstere Höllen rein aus Faustrecht, andere hingegen was für Profi-Söldner, die mal schön im Nadelstreifen gekleidet einen "zufälligen" Putsch in einem afrikanischen Land mit einem "interessierten" MegaKonzern aushandeln.

internationale Regularien.
wie dystopisch magst du es denn? Nato ist hin, UN ist eine Spruchkasperveranstaltung von Konzerngerichtshof-gnaden. Welche der Nationalstaaten sollen denn (noch) Weltpolizei spielen? Natürlich sind (gerade Gajin-Söldner) nur Abschaum für kaiserlich-japanische Marines, doch deswegen rühren die noch lange keinen Finger. Verlangt hingegen die "Weltpresse" die Köpfe einer besonders widerwärtigen Söldnerbande von Schlächtern, so finden sich mehrere AAA-Konzerne, deren KonArmeen aus Prestigegründen die Jagd eröffnen würden.

Inländischer Einsatz als Söldner
geht nur illegal ~;D
oder im Auftrag des Staates/Polizeidienstleisters/Landesherrn höchstselbst.
erfordert Lizenzen (ab einer gewissen Höhe identisch mit Schmiergelder) oder aber Kompensationen (ab einer gewissen Höhe identisch mit Schmiergelder), wenn es schief ging.

ach ja. Zur Lizenz gehören auch biometrische Verifizierungen. Also wie SINner. Einkommenssteuer kommt auch noch. ~;D

 
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: fuchsgesicht am 23.05.2015 | 05:00
vielleicht mal ganz locker anfangen methodisch vorzugehen.

es gibt einen Unterschied zwischen dem Recht auf Führen und dem Recht auf Besitz von Kriegsgerät
Söldner darf sein schweres Gerät zurück in die ADL einführen, aber nur im verblompten Container. Gehören tut es weiterhin ihm und wenn er wider ausrückt nach "außerhalb-ADL-hier-einsetz", so lassen ihn die deutschen Grenzer gegen eine Ausfuhrgebühr ziehen...
Erwischt eine Streife den Söldner innerhalb der ADL mit geführten Militärwaffen...so gibt es ein saftiges Bußgeld bzw. drohender Entzug der Söldnerlizenz.

Sollten Verträge mit Offiziellen anstehen, ließe sich das ja problemlos regeln. Ein Gutachter wird am Firmenstandort sicherstellen, dass die Jungs alles versiegeln. Der elektronische Sicherheitsschlüssel um das Zeug zu öffnen geht dann an den anderen Vertragspartner, der die Kisten mit Beginn des Einsatzes wieder entsiegelt.

Cyberware
der Söldner muss halt seine Lizenzen haben. Sind teuer, Haftpflichtversicherung (Wesenstest, ach halt, das gilt ja nur für den Kampfhund an der Leine >;D) und Lizenzen können auch wieder aberkannt werden. Wenn etwa Bußgelder nicht gelöhnt wurden. 
So rennen nur disziplinierte Söldner-Samis ohne schwere Gerät durch die Einkaufsmeilen der ADL.
Dachschaden-Chromies müssen hingegen schauen, wo sie bleiben können...dann eher Ost-Berlin als KonzernBerlin. Ansonsten ganz schnell Knast (Mord bleibt Mord)

Ich kann da durchaus ein festes Charakterspielelement daraus machen, wenn die Jungs regelmäßig (alle 3 Monate oder nach jedem Einsatz, der länger als 4 Wochen dauert) eine psychologische Untersuchung machen muss.

Söldnerparadiese
es gibt eine ganze Reihe von Orten, wo das Söldnerhandwerk anerkannt ist. Das alte (Feudal)Sachsen, Konstantinopel, Goldenes Dreieck, Karibik.
Einige dieser Orte sind finstere Höllen rein aus Faustrecht, andere hingegen was für Profi-Söldner, die mal schön im Nadelstreifen gekleidet einen "zufälligen" Putsch in einem afrikanischen Land mit einem "interessierten" MegaKonzern aushandeln.

Den Balkan gibt es auch noch, aber in diesen Landstrichen ist sehr viel möglich.

internationale Regularien.
wie dystopisch magst du es denn? Nato ist hin, UN ist eine Spruchkasperveranstaltung von Konzerngerichtshof-gnaden. Welche der Nationalstaaten sollen denn (noch) Weltpolizei spielen? Natürlich sind (gerade Gajin-Söldner) nur Abschaum für kaiserlich-japanische Marines, doch deswegen rühren die noch lange keinen Finger. Verlangt hingegen die "Weltpresse" die Köpfe einer besonders widerwärtigen Söldnerbande von Schlächtern, so finden sich mehrere AAA-Konzerne, deren KonArmeen aus Prestigegründen die Jagd eröffnen würden.

Inländischer Einsatz als Söldner
geht nur illegal ~;D
oder im Auftrag des Staates/Polizeidienstleisters/Landesherrn höchstselbst.
erfordert Lizenzen (ab einer gewissen Höhe identisch mit Schmiergelder) oder aber Kompensationen (ab einer gewissen Höhe identisch mit Schmiergelder), wenn es schief ging.

Eventuell werde ich mir da eine Instanz im Zuständigkeitsbereich des Konzerngerichtshofs ausdenken, die Gesetze und Kontrollen vorgibt und in allen Ländern der NEEC und Nordamerika diese mehr oder weniger durchsetzt. Das gibt den Konzernen auch einen großeren Pool um eventuell gute Söldnerfirmen einfach aufzukaufen und bei sich selbst einzugliedern. Macht können sie so auch etwas ausüben und können verhindern, dass legale Firmen gegen ihre Interessen handeln und diese beeinflussen. Auf der einen Seite ermöglichen sie also das Söldnerhandwerk, andererseits halten sie dann den Daumen darauf.
Titel: Re: Legale Söldner der 6. Welt
Beitrag von: YY am 25.05.2015 | 13:28
In den SR4-Publikationen und Randinformationen kommt immer rüber, dass Söldner mit militärischer Hardware auch legal operieren dürfen. Doch wie geht das? Wie läuft das mit den Lizenzen? Wie werden Einsatzgenehmigungen für Kampfzonen innerhalb von Hoheitsgebieten verteilt oder verhandelt?

Entweder werden die Söldner von der lokalen Regierung angeheuert und sind damit legitimiert, oder sie werden von außen reingeschickt oder von der nicht legitimierten Bürgerkriegspartei angefordert.
Die letzten beiden Varianten sind rechtlich verdammt heiße Eisen und man muss als Söldner durchaus damit rechnen, im Handumdrehen für ziemlich lange in irgendeinem Rattenloch zu verschwinden oder das Land auf dem kürzesten Weg verlassen zu müssen.

Deswegen sind "seriöse" Söldnerfirmen damit auch sehr, sehr vorsichtig.

Sollten Verträge mit Offiziellen anstehen, ließe sich das ja problemlos regeln. Ein Gutachter wird am Firmenstandort sicherstellen, dass die Jungs alles versiegeln. Der elektronische Sicherheitsschlüssel um das Zeug zu öffnen geht dann an den anderen Vertragspartner, der die Kisten mit Beginn des Einsatzes wieder entsiegelt.

Das kommt mir zu "deutsch" vor - deswegen in Anführungszeichen, weil das auch in Deutschland nicht so läuft.
Da wird einmal "richtig" kontrolliert, nämlich bei der Lizenzvergabe.
Danach wird die zuständige Stelle im Grunde nur dann aktiv, wenn irgendwas vorgefallen ist, und dann gibt es entweder Bußgelder oder Strafanzeigen (wo die Firma dann ggf. ein Bauernopfer bringen muss) oder die Lizenz ist weg.

Man blicke z.B. mal zur Rüstungsindustrie oder in die private Sicherheit. Da wird bei Weitem nicht so viel von staatlicher Seite kontrolliert, wie man es nach Volksmeinung eigentlich tun "müsste".

Bei angestellten Söldnern wird es sicher auch gewisse Meldestellen oder Instanzen geben, die soetwas regelt. (Ich lass jetzt mal die Tatsache aussen vor, dass die meisten Söldner aus dem Militär kommen und die Cyberware eigentlich dem Arbeitgeber gehört und beim Austreten irgendwie wieder raus muss)

Das ist mMn tatsächlich ein Problemfeld, das bei SR zu wenig angesprochen wird.

Wer dienstlich Zugriff auf eigentlich verbotene Cyberware hat, wird die außer Dienst temporär und nach dem Ausscheiden eben permanent deaktivieren müssen - analog zum Zugriff auf verbotene Waffen und andere Ausrüstungsgegenstände, die man eben nicht nach Belieben in der Freizeit weiter nutzen kann
 ;)
Das muss ja nicht unbedingt alles komplett wieder raus (dürfte bei manchen Sachen auch nicht so einfach möglich sein), aber deaktivieren muss man es - auf staatlicher Seite gibt es dann ggf. noch entsprechende Heilfürsorge für auftretende Spätfolgen nach der Dienstzeit usw..