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Pen & Paper - Spielsysteme => DSA - Das schwarze Auge => Aventurien => Thema gestartet von: Rpgator am 6.07.2016 | 21:16

Titel: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Rpgator am 6.07.2016 | 21:16
Im historischen Mittelalter waren Ehen ja oft ein Mittel um die eigene Machtsphäre zu vergrößern weil man unter anderem darauf hoffte einmal die Ländereien der jeweils anderen Familie zu erben. In der Regel hatte dabei der männliche Ehepartner einen größeren Anspruch auf die Ländereien der Familie des weiblichen Ehepartners als umgekehrt. Wie ist das in Aventurien. Wer ist bei solchen Arrangements primär Erbberechtigt (Andergast und Co. mal außer acht gelassen). Und wie ist das mit den Geweihten? Dürfen Geweihte weltliche Titel erben? Magiern ist das soweit ich weiß vom Gildenrecht her untersagt.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Samael am 6.07.2016 | 21:25
Ich hab das jetzt als Imperativ von erbrechen gelesen. Strange.

Was die Frage angeht: ich weiss es nicht. Gut möglich aber, dass das in irgendeinem Quellenband festgesetzt ist. Es wird aber sicher je nach Region ganz unterschiedlich sein.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: bobibob bobsen am 6.07.2016 | 21:53
Mach es doch so wie es dir gefällt oder die Geschichte voranbringt.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: ElfenLied am 6.07.2016 | 21:54
Ich habe den Threadtitel als Imperativ gelesen  >;D
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Skele-Surtur am 6.07.2016 | 21:57
Wir alle lesen den Threadtitel als Imperativ.
Also, nach dem wir damit durch sind: etwas besseres als das hier wirst du nicht bekommen:

Mach es doch so wie es dir gefällt oder die Geschichte voranbringt.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 7.07.2016 | 09:02
Wer ist bei solchen Arrangements primär Erbberechtigt (Andergast und Co. mal außer acht gelassen). Und wie ist das mit den Geweihten? Dürfen Geweihte weltliche Titel erben? Magiern ist das soweit ich weiß vom Gildenrecht her untersagt.
Das Geschlecht dürfte ausser bei Novadis(ggf. Tulamiden) und Andergastern egal sein, solange das im Hausgesetz nicht anders geregelt ist.
Geweihte dürfen erben und Magiern wird es wenn dann vom weltlichen Recht untersagt und das gillt dann nur fürs Mittelreich, wo es aber auch mal ignoriert wird(spez. von Lena Falkenhagen)
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Greifenklause am 7.07.2016 | 09:06
Was hat die Falkenhagen geerbt?
Diese Magierin-NSC sagt mir nichts?

Oder meinst du eine Autorin? (Irgendwie kommt mir der Name bekannt vor...)
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Aylaschijian am 7.07.2016 | 09:12
Wahrscheinlich meint er die Autorin.

Ansonsten erbt das älteste Kind meist das meiste, wobei man hier die entsprechende Rechtskapitel je nach Kultur anschauen kann.
Ich mein, dass Erbrecht sehr häufig angeschnitten wird.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Nebula am 7.07.2016 | 09:13
Was sowas ist in DSA nicht geregelt? gibts da keine Loot-Tabellen oder 3W20 Proben um da das Erbrecht notfalls auszuwürfeln   ~;D
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Waylander am 7.07.2016 | 09:21
Was sowas ist in DSA nicht geregelt? gibts da keine Loot-Tabellen oder 3W20 Proben um da das Erbrecht notfalls auszuwürfeln   ~;D
Genau das war auch mein erster Gedenke.  ;D

Ich glaube es ist wie bei den Brüdern Grimm. Zu jeder Prinzessin bzw. adeligen Braut gibts ein halbes Königreich dazu. Deshalb sind die Baronien im Mittelreich so furchtbar klein.  ~;D
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Harlekin78 am 7.07.2016 | 09:23
"Klunker und Särge - Erben in Aventurien" ;)
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Greifenklause am 7.07.2016 | 09:25
@ Aylaschijan:
Danke schön

@ Lichtschwerttänzer:
Nächstes Mal bitte mehr Details. Je prominenter die Autorin im DSA-Kader ist, desto mehr künstlerische Freiheit und Deutungshoheit sei ihr auch zugestanden.
Allgemein: Es gab zig Ausnahmen, Umgehungen und Lücken fürs Erbrecht auch irdisch, warum sollte das in Aventurien anders sein?
Der Kern blieb zwar oft unangetastet, aber gerade bei den Lücken und Ausnahmen gab es Lücken-Lücken und Ausnahmen zu Ausnahmen.
Da das Verbot für Magier Ländereien zu erben ja bereits eine Ergänzung ist, kann ich mir schlichtweg nicht vorstellen, dass es dazu keine Ausnahmeregelungen gibt. Soweit ich weiß, hieß es in der ursprünglichen Regelung sogar schon, dass sie nicht selbst herrschen dürfen, sondern zwingend einen Vogt einsetzen müssen (was aber viele andere eh tun), ergo eh schon ein sehr weiches Verbot.

@Nebula/Waylander/Harlekin
Wir sind nicht alle Regelungs-Fetischisten/Faschisten. Bzw "nicht mehr". Ich bspw habe mich davon losgesagt und helfe jetzt Leuten beim "Wiedereinstieg in ein entspannteres DSA".
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 7.07.2016 | 09:40


Oder meinst du eine Autorin? (Irgendwie kommt mir der Name bekannt vor...)
Ich meinte die Autorin Lena was nicht in meinen Plot passt, wird verbogen bis es passt Falkenhagen

Nächstes Mal bitte mehr Details.
Welcher Art?

IIRC galt die Vogt Regel für Geweihte
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Harlekin78 am 7.07.2016 | 09:57
Ich kann leider keine genauen Angaben machen, aber in der DSA3 Box das Land des schwarzen Auges, ist etwas zum Thema Erbrecht im Mittelreich und auch in ein oder zwei Regionalbänden. Nach DSA3 habe ich es nicht mehr gesehen.

Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 7.07.2016 | 09:59
LdSA war eine DSA2 Box
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Edvard Elch am 7.07.2016 | 10:19
In den Regionalspielhilfen zum Mittelreich hab ich auf die Schnelle (d.h. im Index) nix finden können. Im Horasreich gilt erstes Kind kriegt alles, angeheiratete Verwandtschaft kriegt sicher nix (RdH 58). Mehr Lust zum nachschlagen hab ich gerade nicht.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Greifenklause am 7.07.2016 | 10:40
...
IIRC galt die Vogt Regel für Geweihte

Ui, dann hatte ich das falsch gespeichert, sorry.

zu Lena Falkenhagen:
Ich finde halt "wie zum Beispiel Lena Falkenhagen" zu kurz, wenn man kein Beispiel bringt...
Und ich bleibe dabei, dass Sonderregeln durchaus denkbar sind, auf welchem juristischen Umweg auch immer...

Kernaussage von DSA ist doch folgende (gewesen):
Es soll keine Magierbarone und Bischofsgrafen geben, nicht direkt und nicht indirekt. Schon letzteres wurde nachundnach aufgeweicht. So werden auch in Aventurien die Kirchen diverse Ländereien ihr eigen nennen.
Also was soll's?
Die Setzung hatte gute Absichten, ist aber längst nicht mehr uptodate und auch nimmer notwendig, denn eine neue Magokratie wird es so oder so nicht geben...
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 7.07.2016 | 13:36
Allerich von Falkenwind

http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Allerich_von_Falkenwind

Naheniel Quellentanz

http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Naheniel_Quellentanz
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Harlekin78 am 7.07.2016 | 13:38
LdSA war eine DSA2 Box
Ja, danke.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: KhornedBeef am 7.07.2016 | 13:42
Ja, danke.
(https://media2.giphy.com/media/13M0GBv7MsKV2g/200.gif)

:D
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Greifenklause am 7.07.2016 | 14:36
Allerich von Falkenwind

http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Allerich_von_Falkenwind

Naheniel Quellentanz

http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Naheniel_Quellentanz
Danke!
Aber es steht ja auch da:
Es sind wenige...


Boah ey: Habe die Wiki gerade zu verwenden versucht für weitere Daten für Magier und Erbrecht, aber nein: Entweder extrem kurze Angaben oder gar nichts.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Luxferre am 7.07.2016 | 14:51
Ich bin maßlos entäuscht. Ich suche jetzt seid Tagen!!1! nach den richtigen Artike und Regelwerk für Erbrecht in Aventurien, speziell in Mittelreich drinne und nichts!!1!! ist zu finden dafür. Das wurmt mich echt jetzt sehr. Esist doch ansonsten auch alles, wirklich ALLES geklärt, erklärt, geregelt, verregelt, niedergeschrieben für Solche dinge in Aventurien. Aber nein. Solch wichtige Dingens einfach nicht, ich meine wie kann man das übersehn oder gar vergessen!
Wenn das nicht abschließen und zu meiner unbedingten Zufreidenheid geklärt ist, werd ich alles mein Abenturien Material verkaufen.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Greifenklause am 7.07.2016 | 14:54
Zu Luxferre:
War das jetzt Satire?
Bitte, ich kann das in Foren nicht mehr einschätzen...
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Luxferre am 7.07.2016 | 15:02
Nie im Leben  >;D

Zu erkennen daran, dass ich dem Rechtschreib Porn fröne. Normalerweise.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Harlekin78 am 7.07.2016 | 15:03
Rollenspielpolizei-HQ: "Wir haben hier einen DSA-Apostaten-Alarm! Schickt ein Konditionierungsteam!" ~;D

 :btt:

Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Luxferre am 7.07.2016 | 15:04
Das ist der DSA Channel, was willst Du von mir?  >;D

aber ja, ich gehe zurück zum Topic und habe folgendes beizutragen:



























.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Waylander am 7.07.2016 | 15:09
Fällt Erbrecht eigentlich in die Domäne von Praios, Travia oder Tsa ???
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Waylander am 7.07.2016 | 15:28
Vielleicht ein etwas hilfreicherer Tipp: Schau dir mal die Vorteile "Adelige Abstammung" "Adliges Erbe" an.
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: Lichtschwerttänzer am 7.07.2016 | 15:28
Fällt Erbrecht eigentlich in die Domäne von Praios, Travia oder Tsa ???
du hast Boron vergessen
Titel: Re: Erbrecht in Aventurien
Beitrag von: bobibob bobsen am 8.07.2016 | 09:42
Wie ist das denn mit der Erbschaftssteuer geregelt. Vielleicht findet man ja da was.