Autor Thema: Anfängerfragen zu Nerfwars  (Gelesen 3789 mal)

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Taschenschieber

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Anfängerfragen zu Nerfwars
« am: 27.09.2012 | 01:31 »
Abend,

ich befürchte ja langsam, wenn ich im Umkreis von 200km ab Dresden mal bei einem Nerfwar mitmachen will, muss ich den selbst organisieren. *grmbl*

Dazu hätte ich dann mal ein paar Anfängerfragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:

1. Wie viele Leute braucht man bei einem Nerfwar, um wirklich Spaß zu haben?
2. Erzählt mir doch bitte mal halbwegs plastisch, wie das abläuft. Ich hab schon etwas dazu gelesen, aber mir fehlt jede Vorstellung von der Praxis. Also wie funktioniert z. B. Hitpointverwaltung in der Praxis (i. e. muss da irgendwer ein Auge drauf haben oder kriegen die Mitspieler schon selber mit, wenn sie getroffen werden)? Wie sorgt man dafür, dass hinterher jeder seine Munition zurückkriegt (Nerfdarts gibts ja auch nicht geschenkt)? Wie lange dauern Partien in gängigen Modi?
3. Eher an die, die selbst schon mal so was organisiert haben: Wie sieht das rechtlich aus (Haftung und so), gerade wenn man im öffentlichen Raum rumspaziert?

Für paar Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.

Gruß,
Stephan
« Letzte Änderung: 27.09.2012 | 16:00 von TaschiUaConchobair »

Callisto

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #1 am: 28.09.2012 | 22:33 »
*push*

*summon Blechpirat*

Offline Blechpirat

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #2 am: 29.09.2012 | 13:48 »
*PLOP*

OH, eine Frage?

1. Ich denke, dass du so um die 10 Leute brauchst, je mehr desto besser.

2. Gut funktionieren Capture the Flag und Bodyguard. Wir spielen mit einem Hitpoint, wer getroffen wurde, muss zur Basis zurück, sie berühren und kann dann wieder starten. Hitpointverwaltung funktioniert nur auf Vertrauensbasis, und am Besten im Sommer - durch dicke Kleidung spürt man die Darts gar nicht. Mit etwas Schwund an Ammo muss man rechnen, da die Leute auf Darts treten und einige verloren gehen. Am besten vorher klar machen, dass jeder mit der gleichen Zahl an Darts kommt und dann mit entsprechend weniger Darts wieder geht.

3. Großes Drama. Deshalb mache ich sowas nur auf Cons, weil dort eine Haftpflichtversicherung besteht. Zudem gilt zu bedenken, dass bemalte Nerfs unter das Waffengesetz fallen. Verletzungen hatten wir aber bisher noch nicht.

Ich hoffe, dass hilft - sonst gerne nachfragen.


Taschenschieber

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #3 am: 29.09.2012 | 21:06 »
Waffengesetz ist aber vermutlich nur dann kritisch, wenn das Gerät wie eine echte Waffe aussieht, nicht, wenn ich von gelb auf blau o. ä. lackiere?

Offline Blechpirat

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #4 am: 29.09.2012 | 23:06 »
Waffengesetz ist aber vermutlich nur dann kritisch, wenn das Gerät wie eine echte Waffe aussieht, nicht, wenn ich von gelb auf blau o. ä. lackiere?
Ohne hier Rechtsrat erteilen zu wollen: Im Zweifel würde ich mich nicht drauf verlassen.

Offline Darius der Duellant

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #5 am: 8.10.2012 | 17:01 »
Im Moment ist doch eh nur die "lockere" Version des Anscheinsparagraphen in Kraft, oder hat sich da schon wieder was geändert  wtf?

Sport ist ja erlaubt und solange das bei der Veranstaltung entsprechend klar rüberkommt und die Waffen abseits der Schlachten im Köfferchen bleiben, dürfte da eigentlich nichts passieren.

Mit ner irgendwie angepinselten NERF durch den Wald zu spazieren würde ich aber auch sein lassen. Theoretisch dürfte da eigentlich wenig passieren, praktisch wirds ab dem Moment scheisse in dem der lokale Förster/Jäger oder irgend ein altes Muttchen sich nicht mehr sicher sind ob ihr da ein Spielzeug auf dem rücken habt.
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Offline DARTH EVI

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #6 am: 10.12.2012 | 21:32 »
Waffengesetz ist aber vermutlich nur dann kritisch, wenn das Gerät wie eine echte Waffe aussieht, nicht, wenn ich von gelb auf blau o. ä. lackiere?

Moinsen um da mal meine Erfahrungen u.a. als Airsoftler einzubringen ;)

Also verboten das zeug umzupainten ist es nicht, ich bin mir auch recht sicher das rechtliche Nerfguns nicht unters Waffengesetz fallen da die kinetische Energie der Teile einfach zu LOW ist um irgendwie was machen zu können ;)

Ich würde das ganze dennoch auf einem Umzäunten Gebiet abwiegeln Wohnung, Halle, Gebiet das auch entsprechend abgeschirmt werden kann ^^

müsste mich aber nochmal genauer umhören wenns ernst werden sollte ;)

LG

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #7 am: 10.12.2012 | 21:58 »
Also verboten das zeug umzupainten ist es nicht, ich bin mir auch recht sicher das rechtliche Nerfguns nicht unters Waffengesetz fallen da die kinetische Energie der Teile einfach zu LOW ist um irgendwie was machen zu können ;)

Es geht nicht um die Geschossenergie, sondern um die Einstufung als Anscheinswaffe nach §42 a WaffG (dazu: Anlage 1, 1.6).

Dafür muss das Ding noch nicht mal schießen können bzw. Schusswaffe sein (was Nerfguns de jure sind).

Nerfwaffen sind in ihrer Grundform meiner Meinung nach durchaus von der Ausnahmeregelung betroffen, die da heißt:
"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind...
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."


Jetzt möge sich jeder selbst überlegen, ob das auf seine Nerfwaffen noch zutrifft oder nicht mehr...und ob er sich die Aktion geben will, wenn Oma Müller dem Beamten am Notruftelefon was von mehreren Leuten mit Schusswaffen auf dem Klaus-Meier-Platz erzählt.

Nicht alles, was man darf, muss man auch unbedingt tun.

Aber ist ja alles schon angeklungen und wohl auch Konsens  ;)
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
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Offline DARTH EVI

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Re: Anfängerfragen zu Nerfwars
« Antwort #8 am: 10.12.2012 | 23:56 »
Es geht nicht um die Geschossenergie, sondern um die Einstufung als Anscheinswaffe nach §42 a WaffG (dazu: Anlage 1, 1.6).

Dafür muss das Ding noch nicht mal schießen können bzw. Schusswaffe sein (was Nerfguns de jure sind).

Nerfwaffen sind in ihrer Grundform meiner Meinung nach durchaus von der Ausnahmeregelung betroffen, die da heißt:
"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind...
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Mit pharagraphen und dem ganzen gedöns kenn ich mich nicht 100% ig aus hab ich ja auch net behauptet, ich zitiere einfach mal meinen letzten beisatz:

Ich würde das ganze dennoch auf einem Umzäunten Gebiet abwiegeln Wohnung, Halle, Gebiet das auch entsprechend abgeschirmt werden kann ^^

müsste mich aber nochmal genauer umhören wenns ernst werden sollte ;)

LG

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