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Larp/Live und rechtliches

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AcevanAcer:
Kurze Frage:

Ist es Verboten in einem öffentlichen Wald mit Larp-Nahkampfwaffen und NerfGuns sich zu bekämpfen wenn im Voraus die Polizei Telefonisch darüber Informiert wurde und ihr OK gegeben haben, ein Verantwortlicher genannt wurde und dieser bei Beschwerden jederzeit telefonisch zu erreichen ist.

Wir hatten dieses Problem am Samstag, die NSC wollten eine schriftliche Genehmigung der Leitung das die Veranstaltung gestattet wurde.

Ist das üblich?

Pyromancer:
Prinzipiell darf zwar (wenn nicht aus irgend welchen Gründen verboten) jeder als Privatperson in einem Wald rumstapfen, ich vermute (!) aber, dass das nicht bedeutet, dass dort auch jeder organisierte Massenveranstaltungen mit zich Teilnehmern abhalten darf.

Ich als Waldbesitzer würde mich ärgern, wenn da eine Gruppe LARPer in meinem Wald rumtobt, ohne mir Bescheid zu sagen. Dass die Polizei davon weiß, bringt mir ja nix.

Phantar:
Zunächst einmal gilt es zu klären, ob der Wald tatsächlich "per se" öffentlich ist oder ob das Grundstück wem gehört. Kann nämlich sein, dass der Wald einem Bauern, einer Jadggenossenschaft oder einer anderen Einrichtung (wie etwa der Bundeswehr) gehört, ohne dass das extra ausgeschildert wäre.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich wahrscheinlich das "Landeswaldgesetz (LWaldG)"  zu studieren. Da heißt es unter anderem (§22, Absatz 4):

"(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
[...]
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald."

Die Polizei zu informieren reicht also nicht aus, es wird die ausdrückliche Erlaubnis des "Waldbesitzenden" benötigt. In den meisten Fällen drücken diese ein Auge zu, aber wenn diese Erlaubnis vorher nicht eingeholt wurde, ist ein solches LARP streng genommen nicht zulässig. Als Teilnehmer würd ich mich da auch erst versichern wollen, dass die Orga die entsprechende Erlaubnis eingeholt hat.

Ein schnelles Googlen hat da ein kurzes Infoblatt hervorgebracht:

Jederzeitiges Betretungsrecht des Waldes und Störung des Jagdbetriebes

CAA:
Ein Problem dass man beim Geocaching nur zu gut kennt.

Grundsätzlich hat erstmal jeder (so nicht extra abgesperrt) Wegnutzungsrecht im Wald. Spannend wirds sobald man die Wege verlassen möchte. Oder es mitten in der Nacht werden könnte. In jedem Fall sollte man sich mit dem Örtlichen Jäger in Verbindung setzen. Der kann einem dann schon weiterhelfen bei
a) Kontaktaufnahme zum Pächter des Waldstückes, der durchaus etwas gegen die Durchführung einer Veranstaltung auf seinem Grundstück haben könnte
b) dem finden von geeigneten Flächen im Wald, wo man weder den Jagdbetrieb noch irgendwelche Tiere groß stört.

Davon ab kann einem das Ordnungsamt sicherlich ebenfalls weiterhelfen bei sonstigen Fragen um eine Großveranstaltung.

Harlekin78:
Hier noch eine Anlaufstelle...
http://www.info-holzmobilisierung.org/de/waldbesitzer/waldbesitzer-finden/

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