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Mit welchen Waffen kann man (nicht) auf "Tuchfühlung" gehen?

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Der Rote Baron:
In den egeln wird für das Talent "Tuchfühlung" bzw. "Meisterliche Tuchfühlung" der Messerkämpfer als "Zielgruppe" genannt, der so gegen Gegner mit Waffen länger als Messer, Dolch, Schlagring oder Faust einen Vorteil herausschinden kann.

So weit, so gut.

Nun habe ich in meiner Solomon Kane-Runde einen Rapierkämpfer, der auch das Talent besitzt und eben mit seinem Rapier einsetzt.
Von der Spielbalance ist das keine Sache, aber grundsätzlich: Wo liegt nach den offiziellen Regeln die Grenze bei den Waffen?

Ich würde von der Logik nicht gestatten, dass eine Waffe mit Reichweite (Speer z.B.) auf "Tuchfühlung" eingesetzt wird, aber was ist mit Langschwert, Katana, Handaxt und - nun - dem Kampfstab: der hat sogar Reichweite, aber in alllen Robin Hood-Filmen stehen sie die Kontrahenten manchmal arg auf den Zehen beim Verhauen.

Was sagen die Regeln dazu?

alexandro:
RAW kann man nur mit den angegebenen Waffen auf Tuchfühlung gehen. Ein Rapier ist dafür entschieden zu lang (ist ja kaum kürzer als ein Schwert).

Wenn der Rapierkämpfer unbedingt das Talent will, dann kann man das Talent anpassen und den Bonus um 1 reduzieren (dann hätte der Rapierkämpfer einen Bonus gegenüber Kämpfern mit Speeren, Hellebarden und ähnlich langen Waffen) - das macht das Talent etwas schwächer, aber wenn er unbedingt will...

Isegrim:
Für ein einhändig geführtes Schwert ist ein Rapier sogar recht lang, und da auf Stich ausgelegt eher keine Waffe fürs Handgemenge auf engem Raum. Kann man vielleicht dran drehen, wenn man einen Parierdolch in der anderen hand hält.

Für manche Schwerter kann man vielleicht mit Halbschwert-Techniken was drehen, bzw das Talent so interpretieren.

Kardohan:
Das Talent schreibt ja vor, dass es eben nur für die dir schon aufgelisteten "kurzen" Waffen gilt, und eben NUR für solche. Ein Rapier ist eindeutig zu lang und die Boni des Talentes gelten dafür nicht.

Solche Art von Munchkinismus, wo der Spieler nur etwas zum eigenen Vorteil rausschlagen will, sollte gleich abgeblockt werden. Liefert ein gewitzter Spieler eine gute in-game Begründung, dann wären Abzüge wie bei Improvisierten Waffen nicht verkehrt.

Der Rote Baron:
Das war bei dem Spieler kein Munchkinismus.

Er spielt einen leicht erregbaren, ständig übellaunigen, übermütigen, aber zu Freunden loyalen adligen Fechter, der keinen Ehrenkodex spazieren führt, und wollte betonen, dass er eben echt "mies" ist, wenn es ans Kämpfen geht : "den entweichenden Atem des sterbenden Gegngers im Gesicht spüren" - so in der Art.

Wir spielen zwar schon insgesamt lange Rollenspiele, aber SW nun zum ersten Mal in einer längeren Kampagne - da muss man sich (wie überall) erst einen Überblick verschaffen. Und mir war der Fehler aufgefallen.

Hilfreich wäre da im Regelwerk gewesen, das mit dem "Messerkämpfer" nicht nur im Fließtext mal so anzusprechen, sondern deutlicher zu sagen: Geht nur mit kurzen Waffen (Messer, Dolchen usw.) und mit der bloßen faust. Dann hätte der Spieles das für das Rapier nicht gewählt.

Er kämpft praktisch immer beidhändig auch mit Parierdolch - der wäre also gut einsetztbar (aber mit -2 wegen der schwachen Hand = kein Vorteil, außer er macht mit Meisterlicher Tuchfühlung weiter).

Die Halbschwert-Technik als Erklärung (das Rapier unkonventionell als eine Art "Trick" beidhändig Führen und dann "in den Gegner hinein") wäre noch denkbar - als spezielle Ausnahme für diesen Säbelrassler - auch denkbar. Eben für eine Runde. Dann wäre die Waffe wie Improvisiert (-1 Attacke und Parade) und der Vorteil selbst bei Meisterlicher Tuchfühlung hin (außer beim Kampf gegen Waffen mit Reichweite +1 oder länger).

Allen vielen Dank für die Meinungen, Regelerklärungen und Vorschläge! Wie immer SEHR hilfreiche und hier rasche Antworten im SW-Forum :d

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