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Blog aufmachen - was muss ich beachten?

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Eulenspiegel:

--- Zitat von: Feuersänger am  3.10.2017 | 02:08 ---Naja, vor allem ist da die Rede von "Unternehmen" und "geschäftsmäßige Tätigkeit". Das wird man einem privaten Rollenspielblog wohl schwerlich andichten können.
--- Ende Zitat ---
Du musst unterscheiden zwischen §5 TMG und §55 I RStV.

§5 TMG gilt für "geschäftsmäßige" Telemedien.
§55 I RStV gilt für "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".

1. Man muss beachten, dass geschäftsmäßig nicht unbedingt gewerblich heißt.

2. Den Beitrag, den ich verlinkt habe, hat sich auf §5 TMG bezogen. Dieser sei gültig, egal ob der Server im Inland oder Ausland steht.
Zu §55 I RStV habe ich keinen Beitrag zu ausländischen Servern gefunden. Aber mir fällt kein Grund ein, wieso für §55 I RStV nicht das gleiche für ausländische Server gelten sollte wie für §5 TMG.

Wenn ich das richtig sehe, steht der Server vom Tanelorn zum Beispiel in Großbritannien (hcidata, ip2location), aber hat wenn ich mich nicht irre dennoch ein Impressum nach §55 I RStV: Tanelorn-Impressum.

Nick-Nack:
“Geschäftsmäßig“ ist z. B. auch schon jede Facebook-Seite, unabhängig vom Inhalt, weil _Facebook_ ja Werbung schaltet. Wie oben geschrieben: ein Großteil der Seiten hält sich nicht ans Gesetz, aber haben das Glück, nicht abgemahnt zu werden.

Eulenspiegel:
Bei Xing lief mal ein Verfahren darüber, ob die einzelnen Seiten ein selbstständiges Telemedium wären. Das heißt, ob die Impressumspflicht bei den einzelnen Nutzern oder bei Xing allgemein liegt.

Das OLG Stuttgart soll sich mit dem Fall befasst haben: OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING. Damit habe das Oberlandgericht einer Auffassung des Landgerichtes widersprochen.

Wie gesagt: Bei dem Streit ging es nicht darum, ob die Seite geschäftsmäßig genutzt wurde. In diesem Fall hat der Nutzer eingeräumt, die Seite geschäftsmäßig zu nutzen. Die Frage war laut Blog, ob es sich bei der Seite um ein selbstständiges Telemedium handelte.

Nick-Nack:
Kurz gesagt: es ist ein Bereich, in dem es bisher auch noch keine feste Rechtssprechung gibt, und wenn man Pech hat, wird das eben auf dem eigenen Rücken ausgetragen. Gerade in der deutschen Rollenspielszene gibt es leider genug Trolle, so dass ich nicht empfehlen würde, das Risiko eines falschen Impressums einzugehen.

Infernal Teddy:

--- Zitat von: Eulenspiegel am  3.10.2017 | 12:48 ---Bei Xing lief mal ein Verfahren darüber, ob die einzelnen Seiten ein selbstständiges Telemedium wären. Das heißt, ob die Impressumspflicht bei den einzelnen Nutzern oder bei Xing allgemein liegt.

Das OLG Stuttgart soll sich mit dem Fall befasst haben: OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING. Damit habe das Oberlandgericht einer Auffassung des Landgerichtes widersprochen.

Wie gesagt: Bei dem Streit ging es nicht darum, ob die Seite geschäftsmäßig genutzt wurde. In diesem Fall hat der Nutzer eingeräumt, die Seite geschäftsmäßig zu nutzen. Die Frage war laut Blog, ob es sich bei der Seite um ein selbstständiges Telemedium handelte.

--- Ende Zitat ---

Laut der aktuellen c't ist das glaube ich gerade wieder in der Diskussion...

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