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Cyberpunk Red

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YY:

--- Zitat von: 10aufmW30 am 18.11.2021 | 14:17 ---Die Central Int. Agentur oder die Langwaffen dagegen stören mein Verständnis und Sprachgefühl, so wie es auch eine durchschimmernde englische Sprachdynamik tut.

--- Ende Zitat ---

Ok - ich dachte beim Lesen des diesbezüglichen Beitrags, die Handfeuerwaffen hätten dich gestört, die sind nämlich an der Stelle schlicht falsch.

(Und fürs Protokoll: Der englische Begriff für die Langwaffen ist mMn spürbar holpriger)

Harry Du Bois:

--- Zitat von: General Kong am 18.11.2021 | 16:39 ---Das mit den Schildern mag auch drin gewesen sein. Ich schreibe es gerne nochmal:

ACHTZIG SEITEN ERRATA!

Da kann sich kein Affe merken, was für ein Schimpansenscheiß da alles drin war.

Hätte die dennoch gerne ... gute alte (Holz-)Zeit ...  :'(

--- Ende Zitat ---

Bezieht sich das 80 Seiten Errata auf dieses Regelwerk? Gibt es dafür eig. schon irgendwo eine Errata-Liste?

10aufmW30:

--- Zitat von: YY am 18.11.2021 | 18:48 ---Ok - ich dachte beim Lesen des diesbezüglichen Beitrags, die Handfeuerwaffen hätten dich gestört, die sind nämlich an der Stelle schlicht falsch.

--- Ende Zitat ---

Es ging mir darum, dass Langwaffen erstens unpassend klingt (Gewehre wäre auch gegangen, selbst wenn das nicht alles welche sind...) Aber zweitens sind Langwaffen eben auch Handfeuerwaffen.


--- Zitat von: Harry Du Bois am 18.11.2021 | 19:00 ---Bezieht sich das 80 Seiten Errata auf dieses Regelwerk? Gibt es dafür eig. schon irgendwo eine Errata-Liste?

--- Ende Zitat ---

Nein, die Diskussion hat sich T-gemäß weit vom Kernthema entfernt.

Harry Du Bois:
Danke für die Auskunft.

Swafnir:
Die Begrenzung der Rollenfähigkeiten auf einen Startwert von 4 und die Regeln für Rollenkombinationen gefallen mir sehr gut.
So ähnlich hatte ich das bei den alten Versionen durch Hausregeln geregelt.

Ich find Langwaffen klingt zwar etwas nach Beamtendeutsch, aber doch recht passend:

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ (so die Legadefinition – WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen)

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