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Kommerzielle Polizei

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SireThomas:
Wie gesagt, die Grundidee ist nett, für ein Rollenspiel würde es genügen. Meinem "Vorredner" möchte ich widersprechen, auch eine privatisierte Polizeitruppe braucht übrigens Verwaltung und schafft sich Vorschriften, ansonsten wäre das System eher als "Kopfgeldjägersystem" zu verstehen. Dieses halte ich übrigens für interessanter:

1) Private Eyes (Privatdetektive) für Nachforschungen - ersetzen die Kripo
2) bezahlte Nachbarschaftswache/Sicherheitsfirma - ersetzt den Streifenpolizist
3) Kopfgeldjäger - ersetzen Bundesbehörden, die bei größeren Verbrechen aktiv werden (BKA oder FBI)

Das ganze gepaart mit einer "Risikoschutzversicherung", die einen gewissen Protektionsdienst beinhaltet (z.B. 1 und 2 oder 1-3), abgestuft in mehreren Varianten (Platinkarte sichert hochgefährdete Personen, normale Karte sorgt für den üblichen Schutz).

Theoretisch machbar. Es gibt übrigens NICHTS, was nicht privatisiert werden könnte, die Frage ist immer nur die der Finanzierung, denn es muss sich für ein Unternehmen lohnen, Geld in diesen Markt zu investieren um Produkte & Dienstleistungen zu schaffen. Meist lässt sich so etwas mit einer Art Versicherungspolice vergleichen...

Yerho:

--- Zitat von: SireThomas am  4.01.2003 | 14:42 ---Meinem "Vorredner" möchte ich widersprechen, auch eine privatisierte Polizeitruppe braucht übrigens Verwaltung und schafft sich Vorschriften
--- Ende Zitat ---
Natürlich. Die eigentliche Frage dabei ist, wer das Ganze dann bezahlt. Für eine vergleichsweise simple Dienstleistung wie "Sicherheit" ist der Weg über Abgaben eigentlich unrentabel, weil zuviel auf dem Weg zu den eigentlichen Kosten der Dienstleistungen woanders versickert. Man beachte dazu gewisse Villenviertel, in denen Sicherheitsdienste die Schutzaufgabe der Polizei erledigen. Das Argument, daß Schutz für diejneigen verlustig geht, die ihn sich nicht leisten können, wird ohnehin dadurch ad absurdum geführt, daß in einigen Getthos großer Städte alle paar Jubeljahre mal ein Streifenwagen (so schnell wie möglich) durchfährt.

Der Idealfall sieht so aus, daß ein staatlicher Haushalt die aufgeschlüsselten Privatdienstleister berücksichtigt, sowohl in den Grundzahlungen als auch in der Prämierung real erbrachter Leistungen, also verhinderter und aufgeklärter Verbrechen. Im Grunde sollte sich die Sache einpegeln: Es rechnet sich für die Unternehmen, Leistungen zu erbringen. Ihre Leistungen sorgen für Stabilität, die sich positiv auf die Infrastruktur auswirken. Das erhöht die Größe des Topfes, aus dem sie schöpfen, und in dem Maße wie die Zahl der Prämien durch die geringere Kriminalitätsrate zurückgehen, steigt ihre Höhe. Der Staat kann es sich dann leisten, einem privaten Ordnungshüter für besonderen Einsatz eine hohe Prämie zu zahlen, da die Zahl der Fälle, in denen ein solcher Einsatz nötig/möglich ist, rückläufig ist. - Das ist natürlich sehr idealisiert, aber das ist das reale System auch.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufteilung der Verantwortlichkeiten: Der Staat trägt den Innendienst (Verwaltungsapparat, Verantwortlichkeiten, Vertretung etc.), Privatunternehmen den Außendienst (also auch Ausbildung, Ausrüstung etc.). Das kommt dem von SireThomas beschriebenen Outsourcing recht nahe, ist allerdings etwas geschlossener. Die Finanzierung durch den Bürger wird dann transparenter, denn er sieht eher, wohin seine Steuern fließen.

Lord Verminaard:
Das Problem bei der Überführung von Verwaltungsaufgaben in Privatrechtsform: aufgrund des deutschen Gesellschaftsrechts begibt sich der Staat der direkten Kontrolle. Es gibt ziemlich komplizierte rechtliche Konstruktionen, diese dann doch wieder zu sichern, aber da können immer Fehler passieren. Damit verletzt der Staat dann seinen Fürsorgeauftrag, der sich unmittelbar aus dem Sozialstaatsprinzip und den Grundrechten ergibt.

Das zweite Problem: Strafverfolgung erfordert hoheitliches Handeln. Hoheitlich handeln kann grundsätzlich nur der Staat. Private stehen sich hingegen vor dem Gesetz als gleich gegenüber. Damit private Sicherheitsdienste also Hoheitsrechte wahrnehmen könnten, müssten sie vom Staat mit solchen Rechten beliehen werden und wären dann Amtsträger. Solche dürften keinesfalls aus der Weisungspflicht der Exekutive entlassen werden, da ihr Handeln schließlich dem Staat unmittelbar zuzurechnen wäre.

Theoretisch könnte man also die Polizei als GmbH ausgestalten, doch sie müsste zu 100% in staatlicher Kontrolle bleiben. Das nennt man dann formelle Privatisierung, was eben etwas anderes ist als die materielle Privatisierung wie bei der Telekom, HEW etc., die nicht mehr weisungsabhängig vom Staat sind.

Ich hoffe, das war verständlich?

Grungi:
Man könnte den Polizeidienst ja auch splitten. Sachen wie Sicherung der Bevölkerung und kleinere Delikte von einer art Staatlichen Polizei regeln lassen und die dicken brocken von Spezialisten die nach dem Kopfgeldjägerprinzip handeln. Damit man da keine Idioten rumlaufen hat, muss jeder Jäger erst eine Lizenz auf einer Eliteakademie erwerben. Natürlich können sich Leute auch zusammen schließen und teilen.

Xiang:
@Lord Verminaard:

Gesetze und Gesellschaftsformen ändern sich im Laufe der Zeit, die aktuellen müssen also nicht die Grundlage für unsere kommerzielle Polizei im RSP sein.

Der Staat überträgt hoheitliche Aufgaben auch gerne mal an andere, ich denke da z.B. an die Handwerkskammern.

Und wie ich schon sagte: Auch die Post wurde früher als Hoheitliche Aufgabe angesehen und war staatlich. Heute gibt es nur noch eine Regulierungsbehörde, bald die erste Konkurrenz bei der Briefzustellung. So könnte es auch bei der Polizei laufen: Kommerzielle Dienstleistung (Ermittlung, Sicherheit, Festname) aber staatliche Überwachung, Regulierung und Rechtssprechung.

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