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Rollenspieldoku vom 12.8.08 im ZDF: Wow und Sucht

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Asdrubael:

--- Zitat von: Thot am 13.08.2008 | 11:22 ---Ui. Und wie hilft man demjenigen?

--- Ende Zitat ---

Gar nicht. Weil man in der Situation das nicht erkennt. Man merkt nicht, dass man andere vernachlässigt, denn für einen selber hat man ja ein erfülltes Leben voller sozialer Kontakte.

Es muss einfach etwas im Leben kommen, das wichtiger ist. Bei mir war es irgendwann eine Mischung daraus, dass sich mein Körper gemeldet hat, weil der Schlaf-Wachrhythmuss gefehlt hat, sicher die eine oder andere Ex und die Erkenntnis, dass das doch nicht alles gewesen sein kann.
Und ich hatte einen sehr zeitaufwändigen Job auf den ich mich dann konzentriert habe.

Wenn aber jemand auch diese Brücken abbricht, kannst du nur warten, bis ihm Geld oder Essen ausgeht.

Ein:
Denke nicht, dass das verfassungswidrig wäre (oder hast du ein Urteil dazu, 1of3?). Es gibt ja auch Alkohol- und Rauchverbote. Der Knackpunkt ist dabei eher, dass eben die Unterscheidung zwischen Sucht und intensiver Nutzung schwer zu ziehen ist, da es sich dabei um eine geistige Sucht handelt.

Aber wahrscheinlich wird das einfach indirekt über die normalen Psychatrien abgefangen, wo dann die schweren Fälle landen.


--- Zitat ---Gar nicht.
--- Ende Zitat ---
Denke ich nicht, denn das könnte man auch als unterlassene Hilfeleistung werten. Gilt ja auch für die Unterlassung von Hilfe bei Selbstmordversuchen.

Thalamus Grondak:

--- Zitat von: Joe am 13.08.2008 | 11:33 ---Wenn aber jemand auch diese Brücken abbricht, kannst du nur warten, bis ihm Geld oder Essen ausgeht.

--- Ende Zitat ---
Naja, dann kann man schon helfen, aber nicht durch Verbote. und es ist natürlich ein gewisser grad an Willen beim betroffenen nötig, um zu helfen. Wie bei jeder Sucht.

Haukrinn:

--- Zitat von: Ein am 13.08.2008 | 11:35 ---Denke nicht, dass das verfassungswidrig wäre (oder hast du ein Urteil dazu, 1of3?)

--- Ende Zitat ---

Er meinte, denke ich, weniger das Verbot an sich, als die Tatsache, dieses durch eine Kontrolle der Abrechnungen durchsetzen zu wollen.  ;)

Ein:
Ach so. Gut, dass wäre natürlich wirklich ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Aber mM immer noch nicht gegen das Grundgesetz. In vielen Fällen muss man ja sogar Einblick auch in seine finanziellen Unterlagen gewähren (z.B. ALGII).

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