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Wolverine Computerspiel

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Metamind:

--- Zitat von: Morpheus am  3.05.2009 | 16:36 ---Oh wie schrecklich...
Und das hindert wenn genau ? Die über 18 Jährigen ehrlichen Menschen kaufen eine Import Version.
Die unter 18 jährigen die es nicht von Eltern oder Bekannten bekommen oder die unehrlichen über 18 jährigen Leute saugen sich das Ding.

Genaugenommen dürfte sich so ein Verbot bei manchen sogar ein zusätzlicher Erwerbsgrund sein.

--- Ende Zitat ---

Was hat das mit der Diskussion zu tun?
friedensbringer hat das Spiel wegen seiner Brutalität kritisiert, ich schreibe nur, dass jeder Jugendliche der das Spiel in Deutschland spielt sich strafbar gemacht hat. Somit versagt der Jugendschutz hierzulande nicht.

@Scorpio: Wahrscheinlich wollten sie noch eine Stufe zwischen Ab18 und Beschlagnahmung einführen. Der Import bei indizierten Waren ist "einfacher" als bei beschlagnahmten Medien.

Felixino:

--- Zitat von: Stahlfaust am  2.05.2009 | 18:16 ---Saugeil, das Spiel muß ich spielen  ;D

--- Ende Zitat ---

Gibt's das für den PC?

Scorpio:

--- Zitat von: Metamind am  3.05.2009 | 19:57 ---Wahrscheinlich wollten sie noch eine Stufe zwischen Ab18 und Beschlagnahmung einführen. Der Import bei indizierten Waren ist "einfacher" als bei beschlagnahmten Medien.
--- Ende Zitat ---

Beschlagnahmte Medien darf ich mir ja auch bestellen, ebenso wie indizierte. Eine Indizierung geht meiner Meinung nach überhaupt nicht, da es ja bereits eine 18er Freigabe gibt. Was soll denn bitte nicht strafrelevant sein und noch schlimmer? Und was hat das mit Jugendschutz zu tun? Ebenso wie die Verweigerung einer Altersfreigabe, wenn keine strafrechtlich relevanten Fälle auftreten.


--- Zitat von: sPutters am  3.05.2009 | 20:13 ---Gibt's das für den PC?
--- Ende Zitat ---

Ja, aber wie gesagt: nur als Import.

Metamind:

--- Zitat von: Scorpio am  3.05.2009 | 20:20 ---Beschlagnahmte Medien darf ich mir ja auch bestellen, ebenso wie indizierte. Eine Indizierung geht meiner Meinung nach überhaupt nicht, da es ja bereits eine 18er Freigabe gibt. Was soll denn bitte nicht strafrelevant sein und noch schlimmer? Und was hat das mit Jugendschutz zu tun? Ebenso wie die Verweigerung einer Altersfreigabe, wenn keine strafrechtlich relevanten Fälle auftreten.

--- Ende Zitat ---

So einfach ist es nun mal nicht. Das Bestellen ist bei beschlagnahmten Waren schwieriger.

--- Zitat --- Auch der in der Praxis übliche Import aus dem benachbarten deutschsprachigen Ausland (wo es derartige Grundrechtsbeschneidungen nicht gibt) ist zumindest für den Exporteuer illegal und wegen der Gefahren bei der Einfuhr durch den Zoll nicht zu empfehlen.
--- Ende Zitat ---
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml

Zudem kommt die Indizierung von der BPjM und die Ab18-Freigabe von der USK; also zwei verschiedene Behörden bzw. Gremien. Alle Medien die die USK prüft und freigibt können sowieso nicht mehr indiziert werden.

WitzeClown:

--- Zitat von: friedensbringer am  2.05.2009 | 22:38 ---Elyrion will auch ein Spiel für Jugendliche sein, und wir wollen eigentlich nicht, dass die Spielrunden vor Gewalt strotzen[...]
--- Ende Zitat ---

Ach deshalb ist euer Machwerk so langweilig und bedeutungslos?

Es fügt sich alles zusammen.

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