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Keine Beschränkungen bei Waffen und Rüstungen?

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Lord Verminaard:
Ich habe mal zwei kleine Regelfragen. Wir spielen GE, D&D-eques Fantasy-Setting. Eine Spielerin hat den Beispielcharakter "Marcus Zweihand" aus den Probefahrt-Regeln genommen. Dieser startet mit einem Säbel und einem Kurzschwert als Waffen sowie einer Lederrüstung. Nach ein paar Sitzungen und etwas Loot fragt die Spielerin nun, ob sie nicht statt dessen mit zwei Langschwertern kämpfen und eine schwerere Rüstung tragen könnte.

Ich habe in der GE nichts gefunden, was dagegen spräche. Nicht mal Rüstungs-Abzüge (Traglast-Regeln außenvor, da ich diese bisher nicht verwendet habe). Klar, beim Anschleichen würde ich vielleicht ein -2 oder so verhängen, wenn sie in Kettenrüstung rumläuft. Aber sonst?

sir_paul:
Solange der Charakter es tragen und handhaben kann spricht nichts dagegen. Dies wird nur durch die Traglastregeln limitiert. Wenn ihr da Einschränkungen haben wollt, müsst ihr schon mit Traglast spielen!

EDIT: Was war denn nun die zweite Frage?

Jeordam:
Die einzige Einschränkung die SW da vorsieht sind die Traglastregeln. Die sollte man also schon verwenden, sind auch kein Hexenwerk.

Lord Verminaard:
Das waren schon die zwei Fragen (erste Frage Schwerter, zweite Frage Rüstung). :) Danke für die Antworten!

Traglast finde ich deshalb nervig, weil es mich zu Buchhaltung über jeden kleinen Ausrüstungsgegenstand zwingt, und Buchhaltung über jeden kleinen Ausrüstungsgegenstand ist für mich das Gegenteil von FFF. ;)

Jeordam:
Das Abenteuerer-Standardset a 15 Pfund oder sowas ist doch jetzt keine Buchhaltung ;D

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