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Umfrage: SW-Fanfinanzierung - Welches Settings soll das erste Addon werden?

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Kardohan:
Die Cthulhu-Lizenzfrage ist ein kleines Minenfeld: http://en.wikipedia.org/wiki/H._P._Lovecraft#Copyright

Das Problem besteht wohl eher darin, ob Reality Blurs abseits der Spielregeln das Setting weiterlizensieren darf bzw. inwiefern Pegasus in D die Lizenzrechte für darauf basierende Spiele unter seiner Fuchtel hat. Weiterhin besteht der Mythos aus vielen nach Lovecrafts Tod hinzuerfundenen Geschichten, die in der EU NICHT unter die Gemeinfreiheit fallen.

Folgerung: Das Setting wird wohl wie Solomon Kane in absehbarer Zeit kaum in D zur Übersetzung anstehen...

WAS man aber machen könnte, wäre die reinen Settingregeln zusammen mit Agents of Oblivion rauszubringen für das es weitere Settingschrauben darstellen würde. Ob sich Reality Blurs allerdings darauf einließe...

carthoz:

--- Zitat von: andrewj am  7.10.2013 | 14:43 ---Tut mir leid aber man unterscheidet im Logobereich zwischen Bild- und Wortmarken. Was Du meinst ist ein Namensrecht und eine Handelsmarke. Klar gibt es Namens- und Markenrecht, aber ob es eine Bild-, Wort- oder Bild/Wortmarke ist hat mit dem Recht erstmal nüscht zu tun.

Als Corporate Design Fuzzi mit 20 Jahren Industrieerfahrung habe ich sicher etwas mehr als gefährliches Halbwissen.

--- Ende Zitat ---
Klar, aber die Begrifflichkeiten der Logogestaltung haben nichts mit den Markenrecht zu tun - wenn du eine Wortmarke anmeldest, dann meldest du das reine Wort an. Keine Gestaltung, keine fixe Schrift, sondern das Wort an sich. Wenn es dir um die Gestaltung des Worts geht und/oder um ein Logo, dann musst du (ergänzend) eine Bildmarke anmelden (oder Wort-/Bildmarke).
Und in der Registerauskunft kann man klar ersehen: Pegasus hält die Wortmarke "Cthulhu". Da geht es nicht um das Logo, sondern nur um das Wort (sonst wäre das Logo an der Stelle wiedergegeben und es wäre eine . Heißt: Macht jemand in Deutschland im Bereich Spiele oder Drucksachen etwas mit "Cthulhu" im Namen, muss Pegasus ihm das erlauben, sondern können sie z. B. auf Unterlassung klagen.


--- Zitat ---Unabhängig davon gestehe ich definitiv ein, daß ich nicht weiß wer von wem welche Rechte in welcher Exklusivität bekommen hat. Irgendwo starten wird das ganze ja vermutlich bei Lovecraft...?! Dann geht das ganze von Chaosium zu Pegasus, aber wer gibt denn ROC raus und woher hat der WELCHE Rechte lizensiert.

--- Ende Zitat ---
Das ist in der Tat haarig, ist aber offenbar von der reinen Markenrechtsfrage in Deutschland losgelöst, was die Sache hierzulande noch deutlich erschwert.


--- Zitat ---Fragen über Fragen, die sicher mehr zum Ziel führen als hier über Fachbegriffe und deren Definition zu fachsimpeln ;)

--- Ende Zitat ---
Ich würde sagen, beides hilft, das Problem zu verstehen.  :D

andrewj:
Mal ganz blöd gefragt, da ich von Cthulhu mittlerweile etwas fernab bin: wurde diese Kreatur nicht bereits vor Lovecraft genannt oder war das eine Legendenvon Lovecraft (Necronomicon). Dann wäre zumindest ein unabhängiger Plot ja probpemlos machbar, was ja auch nicht schlecht sein muss...

D. M_Athair:

--- Zitat von: andrewj am  7.10.2013 | 14:43 ---[...] aber wer gibt denn ROC raus und woher hat der WELCHE Rechte lizensiert.
--- Ende Zitat ---
Reality Blurs. Lizenz für SW von Pinnacle und Lizenz für Cthulhu von Chaosium.

Chaosium ist weiterhin (meines Wissens nach) Lizenzgeber für Shadows of Cthulhu (true20), Call of Cthulhu (d20), Trail of Cthulhu (Gumshoe). Das Labyrinth-Lord-Supplement Realms of Crawling Chaos ist ohne Chaosium-Lizenz veröffentlicht worden. Das geht aber bzgl. Präsentation und Spielinhalten dann doch recht andere Wege als die vorher genannten Sachen. Cthulhu kommt trotzdem drin vor. Allerdings beschränken Procter und Curtis das Quellenmaterial auf Lovecraft, Howard und Smith und reduzieren damit "den Mythos". (Ob RoCC von Chaosium nur toleriert wird, oder ob die tatsächlich rechtliche Handhabe hätten, kann ich nicht sagen.)

Ob tremulus oder Cthulhutech Lizenzen von Chaosium haben, weiß ich nicht. Beide Spiele entfernen sich aber weit vom Vorbild CoC.


Was bleibt unter dem Strich:
Ohne große Modifikationen ist RoC einfach nur die SW-Variante des CoC-Rollenspiels. Die Einstellungsmöglichkeiten (gritty, pulp, ...) ändern nichts daran. Insofern wird da ohne Chaosium ... und weil wir in Deutschland sind ohne Pegasus nicht viel möglich sein. Außer Prometheus möchte das ganze Buch auf den Kopf stellen.



--- Zitat von: andrewj am  7.10.2013 | 22:50 ---Mal ganz blöd gefragt, da ich von Cthulhu mittlerweile etwas fernab bin: wurde diese Kreatur nicht bereits vor Lovecraft genannt oder war das eine Legenden von Lovecraft (Necronomicon).
--- Ende Zitat ---
Die Wiki sagt Folgendes.

Taysal:

--- Zitat von: Hawkeye Pierce am  7.10.2013 | 19:20 ---Klar, aber die Begrifflichkeiten der Logogestaltung haben nichts mit den Markenrecht zu tun - wenn du eine Wortmarke anmeldest, dann meldest du das reine Wort an. Keine Gestaltung, keine fixe Schrift, sondern das Wort an sich. Wenn es dir um die Gestaltung des Worts geht und/oder um ein Logo, dann musst du (ergänzend) eine Bildmarke anmelden (oder Wort-/Bildmarke).
Und in der Registerauskunft kann man klar ersehen: Pegasus hält die Wortmarke "Cthulhu". Da geht es nicht um das Logo, sondern nur um das Wort (sonst wäre das Logo an der Stelle wiedergegeben und es wäre eine . Heißt: Macht jemand in Deutschland im Bereich Spiele oder Drucksachen etwas mit "Cthulhu" im Namen, muss Pegasus ihm das erlauben, sondern können sie z. B. auf Unterlassung klagen.
Das ist in der Tat haarig, ist aber offenbar von der reinen Markenrechtsfrage in Deutschland losgelöst, was die Sache hierzulande noch deutlich erschwert.
Ich würde sagen, beides hilft, das Problem zu verstehen.  :D

--- Ende Zitat ---

Wie Kardohan geschrieben hat, ist das ganze Ding recht unüberschaubar und es ist fraglich, ob Pegasus und Festa überhaupt die Marke halten könnten, würde es jemand darauf anlegen. Sicherlich im Rahmen ihrer Produktlinien (weil dann mehr als nur Cthulhu), aber Cthulhu an sich ... hm, das halte ich persönlich für fraglich. Es wäre natürlich schön es würde sich jemand mit einem Anwalt mal um die Sache kümmern und das für alle eindeutig klarmachen, damit auch der geneigte Hobbyist weiß, ob er da was mit machen kann (Bsp.: "Die 1W6 Reiche des Cthulhu", "Fate Cthulhu" oder so) und ob überhaupt jemand etwas mit dem Mythos anstellen kann. Sieht für mich aber zu teuer und zu langwierig aus.

Einfachste Lösung ist es vielleicht, das ganze Ding umzubenennen ("Reiche des Mythos"). Dann braucht es nur die Lizenz für den Inhalt und minimale Änderungen, da nur Cthulhu als Marke wegfällt. Bleibt halt das Problem, das an sich auch die anderen Verlage haben sollten, die offiziell was machen: Wer hat, wenn überhaupt, die Rechte an dem Mythos? Vielleicht Nyarlathotep?  :ctlu:

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