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[D&D 5e] Regelfragen

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Rhylthar:
A86:
Totales Schrottmonster. Weglassen. (Ernsthaft, ich habe keine bessere Erklärung!)

Kaskantor:
A86:
Den angeschlagenen Char zu einem Tempel, Kirche schleppen und für Geld einen höheren Kleriker bitten sich der Sache anzunehmen. Mit Geld kann man sonst eh nicht viel anstellen.

Darius:
Q87: Gibt es eine Regel, untote "heilen" zu können? Also solche, die uns dienen wieder fit zu machen. Ging doch bei Pathfinder irgendwie. Wir haben nix gefunden für die 5E. Gehen also davon aus, dass Zombies nicht geheilt werden können.

Feuersänger:
Anmerkung: mittlerweile scheinen fast nur noch Fragen zu kommen, für die es keine konkrete Antwort gibt -- nur noch "Ich würde das so und so machen".

zu Q87: bei PF ging das über Negative Energie bzw diese kanalisierende Zauber, wie Inflict X Wounds.

Die 5E funktioniert da allerdings anders. Cure-Zauber haben keinerlei Effekt auf Untote, weder heilend noch schädigend. Man beachte auch, dass viele Untote (z.B. Skellies, Zombies) laut Statblock nicht immun gegen nekrotischen Schaden sind. Ich würde es also nicht so übertragen, dass man mit Nekro-Schaden Untote heilen kann. Inflict Wounds hätte seinen ganz normalen schädigenden Effekt gegen z.B. Zombies (nicht aber gegen Spectres, die immun dagegen sind).

--> kontrollierte Untote scheinen als Fire&Forget-Waffen gedacht zu sein. Wie Einwegbatterien. Man benutzt sie, bis sie verbraucht sind, und wirft sie dann weg.

Selganor [n/a]:
A87: Mit einem Spruch der nicht im PHB steht. Wenn du einen Nekromanten hast der seine Untoten Henchmen auch dann noch behalten will wenn sie mal beschaedigt wurden dann wirst du vermutlich entweder einen Spruch entwickeln oder dir einen Hofkleriker (Undead Domain?) zulegen der auch deine Untoten heilen kann (dann eben mit einem "Cure Undead" o.ae.)

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