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[D&D 5e] Regelfragen

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Kaskantor:
Ich hab's glaube an ähnlicher Stelle schonmal gelesen weiß aber nicht mehr wo. Es steht, auch bei reaction nicht extra dabei, wie bei der Bonus Action. Wir handeln dementsprechend so, dass man auch wenn man gezaubert hat countern darf. Ich persönlich finde den Spruch allgemein für den A. Meines Wissens gab es sowas auch nicht in der 3.5/ PF. Wenn ich Countern will spiele ich Magic:).

Jetzt habe ich dich was gefunden.

“@Aramalian: Wizard casts spell. Sorcerer interrupts w/Counterspell. W has reaction avail. Can W counter S's Counterspell?”

Rules say no.
Beantwortet durch Chris Perkins.
In Englischen Foren wird das ganze auch verneint, da der erste der zaubert seinen ursprünglichen Zauber verlieren würde.

Tudor the Traveller:

--- Zitat von: Kaskantor am 20.08.2016 | 19:31 ---Rules say no.

--- Ende Zitat ---

Aber wo sagen die Regeln das genau? Ich finde in den Regeln keine Aussage dazu. Im Gegenteil gibt es Regeln, die diese Frage noch unklarer machen. Die Kernfrage dahinter ist imo:

Kann ich meine eigene "Cast a Spell Action" unterbrechen, ohne den Zauber dabei zu verlieren? Die nachrangige Frage dann: Wenn ja, kann die Unterbrechung das Wirken eines Zaubers beinhalten?

Eine Reaction unterbricht einen Turn, der aber direkt nach der Abwicklung der Reaction fortgesetzt wird (PHB S. 190 "Reaction")
Es gibt Actions, die explizit "gestückelt" werden können: Attack Action, "Moving between Attacks", PHB S. 190)
Es gibt afaik keine Regel, die besagt, dass man einen Zauber automatisch verliert, wenn man durch eine Reaction unterbrochen wird (z.B. durch einen erfolgreichen Angriff auf Basis des Mage Slayer Feat).

Rein mechanisch ist eine Reaction ein eigenes kleines Paket, das nach dem Trigger den auslösenden Vorgang unterbricht, dann komplett abgewickelt wird bis hin zur Anwendung der Ergebnisse (z.B. Disadvantage auf den triggernden Angriff). Danach wird die Action normal fortgesetzt, abgesehen von den Veränderungen, die die Reaction definiert. Ob die Action nach der Reaction grundsätzlich noch umsetzbar ist, hängt dann von den konkreten Ergebnissen der Reaction ab.

Ich finde in den Regeln aber keine Aussage, die eine Reaction mit Counterspell zum Schutz der eigenen Casting-Action verbieten würde. Die Aussage, dass man innerhalb eines Turns nur einen Cantrip wirken darf, wenn die Bonus Action ein Spell war, beschränkt sich as written eben allein auf Bonus Actions.

Ähnliche Fragestellung:
A steht innerhalb von 5' neben F, F besitzt Mage Slayer Feat. A benutzt Action zum zaubern. F bekommt einen Weapon Attack als Reaction. A hat Shield Spell vorbereitet. Kann er nun als Reaction den Shield benutzen um seine Casting Action zu schützen?


Imo machen die RAW hierzu eben keine Aussage, deshalb gibt es auch keine eindeutige Antwort und daher sind nur "Rulings" möglich. Abgesehen davon ist das imo schlampige Arbeit der Designer, weil das absolut vorhersehbare Fälle sind.

Kaskantor:
So jetzt hab ich es:

Can you also cast a reaction spell on your turn? You sure can! Here’s a common way for it to happen: Cornelius the wizard is casting  reball on his turn, and his foe casts counterspell on him. Cornelius has counterspell prepared, so he uses his reaction to cast it and break his foe’s counter- spell before it can stop  reball.

Quelle: Sage Advice Compendium

winterknight:
F48: Eine Night Hag hat Magic Missle at will. Welchen Caster level hat sie? Wenn man ihre hitdice nimmt (15) könnte sie das als 8-Level Spell casten, das wären 35 Punkte Force Damage die Runde.

Arldwulf:
So wie ich dies verstehe hat die Hag keine Spell slots, kann also auch nicht den Zauber mit höheren Spell slots wirken.

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