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[2D20] Modiphius kündigt ein John Carter Rollenspiel an

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vanadium:

--- Zitat von: Woodman am 11.07.2015 | 15:11 ---Auch wenn das etwas OT ist, bei der Übersetzung dürfte der Tod des Übersetzers das interessante Datum sein, und Wiki sagt mir der Herr Dieck ist 1989 verstorben, +70 Jahre und wir können uns das 2059 im Altersheim von Projekt Gutenberg runterladen.

--- Ende Zitat ---
Bei wem liegt denn das (c) einer Übersetzung? Doch eher beim Verlag, der den Auftrag an einen Übersetzer vergeben hat? Oder irre ich da?
Und ein dt. Verlag hat ja einen Vertrag mit dem Originalverlag / Agent / Autor geschlossen. Da steht bestimmt auch drin, man darf das 10 Jahre drucken, 20 verkaufen und irgendwann gehen die Rechte wieder auf wen auch immer über.

Achamanian:

--- Zitat von: vanadium am 11.07.2015 | 20:55 ---Bei wem liegt denn das (c) einer Übersetzung? Doch eher beim Verlag, der den Auftrag an einen Übersetzer vergeben hat?

--- Ende Zitat ---

Nein, im deutschen Recht sind Übersetzungsrechte (zumindest bei im weitesten Sinne literarischen Werken) personengebundene Urheberrechte, die kann man nicht abtreten. Der Verlag hat lediglich (in der Regel umfassende und exklusive) Verwertungsrechte, die aber an ihre Ausübung gebunden sind. Wenn ein Buch für eine gewisse Frist (habe gerade vergessen, wie lange) nicht lieferbar ist und vom Verlag auch nicht nachproduziert wird, kann der Übersetzer beispielsweise die Verwertungsrechte zurückfordern. Das heißt natürlich nicht, dass er die Übersetzung dann nach Belieben verwerten darf, denn er hat ja auch noch die Urheberrechte des Autors zu beachten ...

vanadium:
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--- Zitat von: Rumpel am 11.07.2015 | 21:01 ---Nein, im deutschen Recht sind Übersetzungsrechte (zumindest bei im weitesten Sinne literarischen Werken) personengebundene Urheberrechte, die kann man nicht abtreten. Der Verlag hat lediglich (in der Regel umfassende und exklusive) Verwertungsrechte, die aber an ihre Ausübung gebunden sind. Wenn ein Buch für eine gewisse Frist (habe gerade vergessen, wie lange) nicht lieferbar ist und vom Verlag auch nicht nachproduziert wird, kann der Übersetzer beispielsweise die Verwertungsrechte zurückfordern. Das heißt natürlich nicht, dass er die Übersetzung dann nach Belieben verwerten darf, denn er hat ja auch noch die Urheberrechte des Autors zu beachten ...

--- Ende Zitat ---

Hm, ok... hat dann der org. Autor (falls er noch lebt) oder der org. Verlag da auch etwas mitzureden?

Achamanian:

--- Zitat von: vanadium am 11.07.2015 | 21:06 --- (Klicke zum Anzeigen/Verstecken)Hm, ok... hat dann der org. Autor (falls er noch lebt) oder der org. Verlag da auch etwas mitzureden?

--- Ende Zitat ---

(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)Der Autor sicher (der hat ja auch an der Übersetzung wiederum selbst Urheberrechte), der Verlag nicht, wenn seine Nutzungsrechte auf die eine oder andere Art erloschen sind. Ich weiß das aber auch nur noch so in groben Zügen, ist länger her, dass ich mich mal damit befassen musste.

LushWoods:

--- Zitat von: HEXer am 11.07.2015 | 20:15 ---och nöö, ne? Die nehmen weider 2d20? Wie bei Conan? b-u-u-u-h!

Naja, gerade ist ja wenigstens das langersehnte Revelations of Mars rausgekommen. Carteresque genug und mit anständigem System...


Die Romane auf Englisch sind im Übrigen auch sehr gut lesbar und günstig als Softcover Sammelband zu bekommen.

--- Ende Zitat ---

2d20 lite scheinbar ...

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