Ach, die ganze Kleinverlage werden es bald sowieso noch schwerer haben, wenn das Barrierefreiheitsgesetz für E-Books greift. Wie ein Verlag wie Uhrwerk es schaffen soll seine PDFs vernünftig barrierefrei zu bekommen, bleibt mir ein Rätsel. Dann war es das mit E-Books.
Wie stets: gut gemeint, schlecht gemacht.
Gemäß §2 Abs. 17 BFSG ist ein Kleinstunternehmen ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. Hat das Unternehmen 10 Beschäftigte, fällt es nicht mehr unter die Definition Kleinstunternehmen. Die Voraussetzungen Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz bzw. Bilanz müssen also kumulativ erfüllt sein. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Personen, die im betroffenen Unternehmen während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, vgl. hierzu Art. 5 der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG).
Uhrwerk und die meisten Rollenspielverlage dürften keine Probleme haben:Spannendes Thema (das so gar nix mit Uhrwerk zu tun hat). Ist komplett an mir vorbei gegangen, dass da vor einigen Jahren beschlossen wurde, dass ab Mitte nächsten Monats alle E-Books (also ja wohl PDFs und EPUBs) genau wie Webseite u.ä. barrierefrei sein müssen und wenn ich's richtig verstehe den PDA/UA der WCAG einhalten müssen. Die zwei großen, Ulisses und Pegasus, sind ja in jedem Fall betroffen. Die anderen Verlage machen wahrscheinlich alle keine 2 Mio € Umsatz im Jahr. Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop? Oder können sie argumentieren, dass es technisch nicht zumutbar ist, alle PDFs zu überarbeiten. Oder das alle PDFs Comics sind? Oder Zeitschriften? Denn beides ist ausgenommen. Ebenso Bildbände. Also weg mit dem Text aus Rollenspielbüchern? Würde es reichen, zusätzlich zu dem "echten" PDF noch ein Nur-Text-Dokument zu veröffentlichen? Das könnte man ja im Markdown-Format als "Webseite" klassifizieren und hätte den charmanten Nebeneffekt, dass sich das besser als PDFs als Eingabeformat für KIs eignet.
Spannendes Thema (das so gar nix mit Uhrwerk zu tun hat). Ist komplett an mir vorbei gegangen, dass da vor einigen Jahren beschlossen wurde, dass ab Mitte nächsten Monats alle E-Books (also ja wohl PDFs und EPUBs) genau wie Webseite u.ä. barrierefrei sein müssen und wenn ich's richtig verstehe den PDA/UA der WCAG einhalten müssen. Die zwei großen, Ulisses und Pegasus, sind ja in jedem Fall betroffen. Die anderen Verlage machen wahrscheinlich alle keine 2 Mio € Umsatz im Jahr. Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop? Oder können sie argumentieren, dass es technisch nicht zumutbar ist, alle PDFs zu überarbeiten. Oder das alle PDFs Comics sind? Oder Zeitschriften? Denn beides ist ausgenommen. Ebenso Bildbände. Also weg mit dem Text aus Rollenspielbüchern? Würde es reichen, zusätzlich zu dem "echten" PDF noch ein Nur-Text-Dokument zu veröffentlichen? Das könnte man ja im Markdown-Format als "Webseite" klassifizieren und hätte den charmanten Nebeneffekt, dass sich das besser als PDFs als Eingabeformat für KIs eignet.
Rollenspiele erscheinen zwar in Buchform, sind aber SPIELE.
Und es gibt auch kein Barrierefreies Monopoly, Munchkin, oder Siedler von Catan.
Wer eine ISBN, den verminderten Mehrwertsteuersatz und die Distributionswege des Buchhandels nutzt, wird sich damit nicht rausreden können.
Doch was ist mit DriveTruRPG? Die machen garantiert diesen Umsatz und verkaufen ja E-Books in Deutschland. Verschwinden damit nächsten Monat 99% alle Angebote aus dem Shop?
Ein E-Book, das nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wird, muss laut BFSG grundsätzlich barrierefrei sein.
Alle bisher erschienen Bücher betrifft das nicht.
@Andre: Deswegen schrieb ich ja auch "grundsätzlich" - also mit Ausnahmen...
Das entscheidende ist doch viel eher die Mindestumsatzklausel. Tabellen vorlesen erinnert mich an meine Studienzeit... >;D
Ich stelle mir gerade vor wie das Kapitel Charaktererschaffung oder Waffen-, Rüstungs- und Ausrüstungslisten von einem Ebook-Reader vorgelesen werden... das ergibt doch keinen Sinn.Wieso nicht? Wenn dass dein einziger Zugang zu dem Dokument ist, weil du blind bist? Ich höre einen Podcast, wo einer der Hosts blind (oder schwer sehrbehindert) ist und der "liest" regelmäßig Regelbücher, um sie im Podcast zu besprechen. Ich würde mal behaupten, jedes bisschen hilft da.
Weisst du was die Mindestumsatzklausel an Höhe aussagt?Stand doch in der verlinkten FAQ: 2 Mio €. Bei weniger als dieser Summe und bei weniger als 10 Festangestellten gilt man als Kleinstverlag, der das nicht bringen muss. Die 100QG hat da also keinen Zwang und könnte das PDF einfach nur aus Nettigkeit taggen.
Weisst du was die Mindestumsatzklausel an Höhe aussagt?Weiter oben war doch von 2 Millionen die Rede. Ich ging davon aus, der Schreibende hat fundierte Kenntnis.
Für wen gilt das BFSG nicht, welche Ausnahmen gibt es?Quelle (https://bfsg-gesetz.de/#toc)
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Allerdings muss es klar ersichtlich werden, dass es sich dabei um reine B2B-Angebote handelt und nicht an Verbraucher (im Sinne von § 2 Nr. 16 BFSG und § 13 BGB) verkauft wird.
Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und (!) einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Barrierefreiheitsanforderungen für E‑Books sehen vor, dass die Barrierefreiheitsfunktionen nicht durch digitalen Urheberrechtsschutz blockiert werden dürfen. Ein sogenanntes „hartes DRM“ ist damit nicht mehr möglich.Quelle (https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-E-Books/faq-e-book_node.html)
Ich stelle mir gerade vor wie das Kapitel Charaktererschaffung oder Waffen-, Rüstungs- und Ausrüstungslisten von einem Ebook-Reader vorgelesen werden... das ergibt doch keinen Sinn.Sofern das (Tabellen-)Format nicht komplett dämlich gewählt ist, sollte das eigentlich relativ problemlos möglich sein.
Das BFSG wird keinen der deutschen Verlage wirklich treffen. Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen sollten da bei allen greifen (oder kennt ihr einen RSP-Verlag mit mehr als zehn fest Angestellten?).
Das BFSG wird keinen der deutschen Verlage wirklich treffen. Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen sollten da bei allen greifen (oder kennt ihr einen RSP-Verlag mit mehr als zehn fest Angestellten?).Ulisses hatte 2022 einen Jahresumsatz von 3 Mio € (4,2 Mio € in 2021) und Pegasus einen Jahresumsatz von 12,8 Mio € (9,6 Mio € in 2021). Rollenspiele werden in der Bilanz nicht speziell erwähnt. Die beiden wären in jedem Fall betroffen.
DriveThru wird das auch herzlich egal sein, denn die verkaufen nur und für die eBooks (und deren Narrierefreiheit) sind die Hersteller verantwortlich. Die sind nicht für die Werke selbst verantwortlich. Für die dürfte eher ihre eigene Webseite zum Problem werden. Das Ding ist nun wirklich kaum barrierefrei.Sehe ich auch so. Allerdings: Dass auch die neue Website von Drivethru voller Barrieren ist, ist Drivethru während des Redesigns des Öfteren angetragen worden. Das Problem sollte denen bekannt sein.
Von Barrierefreiheit schreiben, aber Gendersternchen benutzen (bzw. generell gendern) und so Barrieren für Nicht-Muttersprachler und Leute mit Lese- und Rechtschreibschwäche aufbauen. Genau mein Humor :d
Soweit ich das sehe, hat hier bisher niemand auch nur ein einziges Mal überhaupt gegendert, daher erschließt sich mir nicht ganz, wer hier genau angegangen werden soll.
...
Was bedeutet Barrierefrei in einem PDF überhaupt wirklich?Wie Niniane schon sagt, kann dir eine text-2-speech Software (oft Screenreader genannt, aber nicht nur) das Buch vorlesen.
1.25 Verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz dazu, neue Lizenzen einholen zu müssen, zum Beispiel Hörbuchlizenzen? Verpflichtet es dazu, ein E-Book anzubieten?https://www.boersenverein.de/beratung-service/barrierefreiheit/faq/#accordion--25
Nein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt nur, dass E‑Books barrierefrei sein müssen, wenn der Verlag sie anbietet. Es gibt weder einen Zwang dazu, eine E‑Book-Ausgabe eines Buches herzustellen, noch ein Hörbuch zu erstellen. Eine Verpflichtung, weitere Nutzungsrechte einzuholen, besteht daher nicht. Die Erforderlichkeit, E‑Books barrierefrei zu gestalten, ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Gesetz selbst.
Nur in dem Fall, in dem ein Verlag ein E‑Book und Hörbuch in einer Datei anbietet, muss das Hörbuch mit dem E‑Book synchronisiert sein. Hierfür benötigt der Verlag aber dann natürlich im Vorfeld auch die Hörbuch-Rechte, sonst wäre ihm diese Kombination gar nicht möglich.
3. Was bedeutet Barrierefreiheit bei E-Books?
E‑Books müssen beispielsweise technisch so aufbereitet sein, dass ein Screenreader (Vorlese-Software, die von blinden oder stark sehbehinderten Menschen genutzt wird) die inhaltliche Hierarchie eines Textes erkennen kann. Diese wird dann vom Screenreader akustisch wiedergegeben oder per Braillezeile ausgegeben. Bei der Struktur ist es wichtig, dass beispielsweise Kapitelüberschriften vom Screenreader vorgelesen werden oder Fußnoten im Text mitgelesen werden.
Was bedeutet Barrierefrei in einem PDF überhaupt wirklich?Das PDF genügt dem PDF/UA Standard (ISO 14289-1:2012) als Teil von ISO 32000.
Ja, das ist Kundensache. Wenn das ebook aber ein totales Durcheinander im PDF ist, dann kann der Screenreader damit nichts anfangen - der kann die Struktur und Reihenfolge nicht mehr rekonstruieren. Das PDF kennt nämlich nur Textboxen und weiss nicht, in welche Reihenfolge die gehören oder was davon ein Absatz, eine Fußnote oder eine Überschrift ist. Ein sauber strukturiertes Inhaltsverzeichnis ist übrigens auch Teil eines barrierefreien PDFs.Ich bin mal gespannt, wie lange das mit zunehmend leistungsfähigerer KI überhaupt noch notwendig ist. Es gibt ja jetzt schon Programme, die eine in Handschrift geschriebene Seite einscannen und in Drucktext umwandeln können. Die richtigen Problemfälle sind dann eigentlich nur noch 'speziell' formatierte Tabellen.
Für andere ebook-Formate gilt die Forderung natürlich auch. Da werden Textelemente (wie auf Webseiten) idealerweise ausgezeichnet und in eine Reihenfolge gebracht. Da ist die Herausforderung dann eher, z.B. eine Überschrift als solche zu kennzeichnen und nicht einfach nur die Schrift größer zu machen. Und auch Elemente wie Abschnitte, Kapitel, Abbildungen usw. Zu verwenden, damit die Gesamtstruktur klar wird.
Von daher schätze ich die Auswirkungen als gering ein. Vielleicht muss jemand eine aktuelle Software kaufen. Oder übersehe ich was?Das ist glaube ich in erster Linie eine Mindset-Sache. Man muss daran denken. Eigentlich müssten Tools das seit Jahren unterstützen. Eigentlich, Pages auf dem Mac kann es wie gesagt nicht. Bei InDesign, das glaube ich relativ beliebt ist, muss man halt beim Arbeiten daran denken, Absatzformate zu benutzen und diesen dann UA-Tags zuweisen. Dann sollte der Rest automatisch gehen. Es soll ja immer noch Leute geben, die auch in Word keine Absatz- und Zeichenformate benutzen, sondern einfach die Schrift ändern. Wer so vorgeht, muss seine Prozesse ändern.
Ich bin mal gespannt, wie lange das mit zunehmend leistungsfähigerer KI überhaupt noch notwendig ist. Es gibt ja jetzt schon Programme, die eine in Handschrift geschriebene Seite einscannen und in Drucktext umwandeln können. Die richtigen Problemfälle sind dann eigentlich nur noch 'speziell' formatierte Tabellen.Das Problem ist nicht, wie du an den wahrscheinlich richtig Text kommst, sondern dass deine PDFs einen Standard erfüllen müssen, der mit Prüfprogrammen (https://pac.pdf-accessibility.org/de) überprüft werden kann (und dann auch sicherlich wird).
Es reicht eben nicht ein sauberes PDF abzuliefern. RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.
Sollte das erzwungen werden und so durchgesetzt werden, denke ich, dass unsere RPG Bücher viel von ihrem Charme verlieren werden.
Was nun DnDBeyond angeht, so ist da die Frage für mich, ob Regelwerken, die darüber gelesen werden als eBook angesehen werden.
Aber WotC dürfte die Kohle haben.
Ach ja, es basiert auf einer europaweiten Richtlinie. Bleibt lediglich die Frage, ob Deutschland hier wieder eine Goldrandlösung präsentiert (wie beim Datenschutz).
Es reicht eben nicht ein sauberes PDF abzuliefern. RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.
RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.
Und Kleinverlage dürften sich freuen, wenn die grösseren keine Ausnahmeregelungen geltend machen können.
Ich wüsste spontan nichtmal, wo ich anfangen sollte...Um... müsste es nicht möglich sein in der Spalte als Kontextinformation einfach "drei von fünf" anzugeben, was der Reader dann (statt der Kästchen) lesen kann?
Ich wüsste spontan nichtmal, wo ich anfangen sollte...
Bei der Frage, ob Du mehr als 10 Mitarbeiter in Deinem Unternehmen hast oder mehr als 2 Millionen Umsatz im Jahr machst.
Wenn nicht - betrifft es Dich nicht...
Dann müsste man halt mehrere Versionen der pdfs machen. Eine gewöhnliche und eine für Sehbehinderte. Das könnte man theoretisch auch für andere "Sonderwünsche" machen. Mittels KI sollte das doch eigentlich einen überschaubaren Mehraufwand bedeuten.
Wobei die Frage "wie verbessere ich die Zugänglichkeit meiner Rollenspielprodukte?" ja trotzdem relevant und interessant ist, selbst wenn man nur als Hobbyist publiziert und vom Gesetz nicht dazu gezwungen wird. Und da stelle ich selber auch fest: abseits von ein paar allgemeinen Regeln für gutes Design mangelt es mir da auch an Wissen (also man kann natürlich jetzt alles auf das Niveau von Business-Web-Apps runterbrechen, aber das kann ja auch niemand wirklich wollen).
Auf der anderen Seite - wie relevant ist es denn?
Ich meine wie viele Rollenspieler kennst du welche die Barrierefreiheit nutzen würden, oder allgemeine gefragt wieviele Menschen kennst du die dann vieleicht zusätzlich Rollenspiel machen würden.
Um... müsste es nicht möglich sein in der Spalte als Kontextinformation einfach "drei von fünf" anzugeben, was der Reader dann (statt der Kästchen) lesen kann?
Der Rest der Seite wäre ja prinzipiell kein Problem.
Hier ist mal was Kniffliges.
[...]
Oh, und viel Vergnügen dieses Werk in ein lesbares Format zu bekommen ;D...
[...]
Dann müsste man halt mehrere Versionen der pdfs machen. Eine gewöhnliche und eine für Sehbehinderte.
Bei der Frage, ob Du mehr als 10 Mitarbeiter in Deinem Unternehmen hast oder mehr als 2 Millionen Umsatz im Jahr machst.
Wenn nicht - betrifft es Dich nicht...
Es ist auch durchaus möglich einem PDF mehrere Ebenen zu geben, und z.B. eine Bilddatei mit Text zu unterlegen (der unter dem Bild liegt und daher für eine Sehende Person nicht sichtbar ist - aber ein PDF-Reader liest den Text halt trotzdem vor). Auf diese Weise sind auch graphisch anspruchsvolle Elemente problemlos möglich (ohne dass die Nutzbarkeit sinkt) und man kann sogar Beschreibungen der Illus einpflegen, damit Blinde "lesen", was dort abgebildet ist.
[...] das von DocBite oben etwa ist ein Regelwerk das ich mir so nicht kaufen würde, ich glaub Degenesis (??) war auch so ein ziemlich unleserliches Regelwerk.
Darüber hinaus ist es dann halt eine Abwägung, wie viel Zusatzaufwand man dafür bereit ist zu betreiben.
Den "Luxus" dieser Entscheidung hat man aber halt auch nur bis zu einer gewissen Größe und - ohne das wieder aufwärmen zu wollen - wenn man nur mal an die Aufregung über das Gendern denkt, muss man heutzutage auch ständig mit Shitstorms und Cancelkampagnen rechnen, wenn man es in den Augen irgendeiner Gruppe "verkehrt" macht. :-\
Das wird auch generell nicht funktionieren. Das große Problem bei PDF ist halt, dass es nie für so etwas vorgesehen war. Ohne händisch zu tricksen hast du da eigentlich keine Chance.Das sehe ich anders. Ein barrierefreies HTML-Dokument enthält alle notwendigen Informationen. Daraus könnte man ein PDF gemäß UA-2-Standard erzeugen, soweit ich das jetzt in den letzten Tagen verstanden habe.
Pandoc müsste das können. Geht dann aber wahrscheinlich den Umweg über LaTeX.Meiner oberflächlichen Recherche nach tuen sich beide mit PDF/UA schwer, weil ich da offene Issues zu dem Thema sah. Wenn du dein LaTeX-Dokument händisch mit Tags versiehst, könnte es wohl gehen, aber es gibt wohl keinen Automatismus. Ebenso inkludiert Pandoc nicht automatisch die Struktur eines Markdown-Dokuments in ein PDF.
Wo denke ich falsch? Gibt es da ganz spezielle Vorgaben? (Sorry, ich könnte das natürlich googlen aber es scheinen sich hier einige Leute recht gut auszukennen, vielleicht können die mir ein Beispiel nennen, wenn sie Lust haben.)
* Sicherstellen der korrekten Lesereihenfolge
Da wäre die Frage zu klären, wie den die korrekte Lesereihenfolge in einem Rollenspielbuch überhaupt aussieht bzw. ob es die eigentlich gibt? Gerade Regelwerke werden ja nicht unbedingt linear gelesen und man springt immer mal zwischen verschiedenen Stellen beim Lesen.
...
Da wäre die Frage zu klären, wie den die korrekte Lesereihenfolge in einem Rollenspielbuch überhaupt aussieht bzw. ob es die eigentlich gibt?Natürlich gibt es diese. Wir lesen von links nach rechts innerhalb von Spalten und von oben nach unten und dann in Spalten von links nach rechts und wissen auch, dass optisch abgesetzte Boxen nicht zum Fließtext gehören und da rekursiv die selben Regeln angewendet werden müssen, wobei wir die Boxen selbst wieder von links oben nach rechts unten lesen können. Und als Autor solltest du die Reihenfolge der von dir aufgeschriebenen Buchstaben auf jeden Fall kennen, schon um daraus Wörter, Sätze, Absätze, Abschnitte und schließlich Kapitel formen zu können.
Die größte Gefahr bei anderen derartigen Verordnungen geht ja auch nicht vom Staat, sondern von Konkurrenten und deren Anwälten aus.Genau dies.
„Einer der folgenden Reader kann es sauber vorlesen." geschickter gewesen? Aber ich bin da vermutlich hoffnungslos naiv.Ich befürchte, weil du keinen Standard auf einem einzelnen kommerziellen Produkt aufbauen willst. Die Intention der Leute, die das alles definiert habe, war sicherlich die beste. Aber bei sowas wollen immer viele mitreden, was zu Kompromissen der Art "dann geht es eben so oder so" führt und es nicht unbedingt einfacher macht. Und die Crux bei all solchen Standards: Sie müssen exakt beschrieben sein, damit man unabhängig von bestehenden Lösungen das aus dem Text nachbauen kann und sie beschreiben sehr komplexe Themen.
Da das linear angeordnet ist müsste es auch eine vielleicht geschicktere Alternative für Reader ergeben (denke ich mal ganz naiv) bzw. könnte als ePub exportiert werden, das doch auch eine lineare Struktur besitzt (oder nicht?).Das ist korrekt. Ein EPUB3 gibt es in zwei Geschmacksrichtungen, wobei in der Praxis nur die auftaucht, die Text frei umbrechen kann. EPUB3 nutzt intern ein subset von XHTML und überlässt es in der Regel dem Reader, dass zu stylen, auch wenn man selbst CSS vordefinieren könnte. Aber auch hier ist das Problem, dass für offizielle Barrierefreiheit bestimmte Dinge zu erfüllen sind. Es gibt _Ace by Daisy_ als Prüfprogramm für barrierefreie EPUBs und ich kann zumindest sagen, dass Apples Pages nicht nur keine barrierefreien PDFs erzeugen kann, sondern auch an barrierefreien EPUBs scheitert. Ich glaube, das lag daran, dass Dublincore-Annotation fehlten. Aber EPUB3 ist einfach genug, dass man man selbst bauen, sage ich als Entwickler. Das ist auch nur eine ZIP-Datei in der neben den XHTML-Dateien für den Inhalt noch XML-Dateien für den Aufbau (mal wieder die Lesereihenfolge) und für die Metadaten angeben muss und dann – was mich mal echt viel Zeit gekostet hat – eine Java-ähnliche Manifest-Datei beilegen muss, die aus einem von irgendeinem Blödmann in die Spezifikation hineindefinierten Grund nicht komprimiert worden sein darf … weil da wohl irgendein existierender EPUB-Reader so programmiert war, dass er nicht das ZIP-Container-Format aufbricht und dann eben das Manifest deflated wie jede andere Datei auch, sondern sie direkt im Binary sucht. Grmpf.
Sprich: Müsste ich nicht, da ich den Regeln nicht unterliege, aber kostet mich nicht viel und hilft vielleicht doch ein wenig. Besser als Nichts …Das finde ich ist eine gute Einstellung.
Im Falle von Regelbüchern sollte allerdings diese Ausnahme greifen:Das ist geradezu eine Aufforderung dazu, Rollenspiele so wenig barrierefrei wie möglich zu gestalten (ordentlich mit Brettspielelementen arbeiten), damit man sich damit nicht abgeben muss.
"Im Falle von Werken, die neben Text eine große Anzahl von Bildern, Tabellen oder Grafiken enthält, kann auch die Ausnahme gemäß § 17 BFSG vorliegen. Danach müssen Barrierefreiheitsanforderungen nicht umgesetzt werden, falls deren Einhaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verlags führen sollte."
Für Quellen- und Abenteuerbücher dürfte dies dann aber nicht gelten, das stimmt.Wäre dann auch irgendwie Schwachsinn, oder? Ein reines Ergänzungsprodukt zu einem nicht barrierefreien Produkt muss barrierefrei sein? Also nehmen wir mal als Beispiel ein Handbuch zu einem Malprogramm. Das muss dann so gestaltet sein, dass ein sehbehinderter Leser es sich vorlesen lassen kann, damit...?
Ich bin ja eigentlich sehr dafür, Rollenspiele so vielen Leuten wie möglich zugänglich zu machen, aber diese Art von Gesetzgebung macht noch aus jedem guten Vorhaben ein bürokratisches Ärgernis -Meiner über die letzten Tage geformten Meinung nach ist das kein problem der Bürokratie, sondern der Werkzeughersteller, die das komplett verschlafen, obwohl das alles schon seit mehr als 4 Jahren diskutiert wurde. Unternehmen wie Apple, Microsoft oder auch Adobe wären hier in der Pflicht gewesen, Werkzeuge so entwerfen, dass die es quasi automatisch möglich ist, sich an Vorschriften zu halten, ohne dass das ein endloser händischer Prozess sein muss.
Wäre dann auch irgendwie Schwachsinn, oder? Ein reines Ergänzungsprodukt zu einem nicht barrierefreien Produkt muss barrierefrei sein?Wenn das Ergänzungswerk ein reines Fluff-Fass ohne Tabellen, komplizierte Regeln, o.ä. ist, kann das durchaus Sinn machen.
Im Falle von Regelbüchern sollte allerdings diese Ausnahme greifen:Damit wäre der D&D-Franchise (und vermutlich auch DSA) schon mal auf der sicheren Seite, da wird ja in wirklich jedes Quellenbuch mindestens eine neue Klasse reingestopft (mein bisheriger Favorit ist die Civilian-Klasse im Starship Troopers D20 UCF-Quellenbuch, bescheuerter geht es wirklich kaum noch).
"Im Falle von Werken, die neben Text eine große Anzahl von Bildern, Tabellen oder Grafiken enthält, kann auch die Ausnahme gemäß § 17 BFSG vorliegen. Danach müssen Barrierefreiheitsanforderungen nicht umgesetzt werden, falls deren Einhaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verlags führen sollte."