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Pen & Paper - Spielsysteme => Cthulhu RPGs => Thema gestartet von: Case am 26.06.2019 | 18:49

Titel: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 18:49
Interessanter Schachzug drüben bei Yog-Sothoth und wohl auch RPGnet: Chaosium mahnt das Projekt Open Cthulhu ab. Die haben just eine Beta angekündigt und haben ihre Arbeit unter Open Game License gestellt. Unter anderem referenzieren sie auch Delta Green als Lizenz-Quelle. Man darf gespannt sein, was die Gründe für die Abmahnung sind (Spoiler Alert: "Cthulhu" im Titel einer Publikation ist keine gute Idee) und ob bspw. Arc Dream mit Delta Green ihre Hausaufgaben gemacht haben.


https://www.yog-sothoth.com/forums/topic/33031-open-cthulhu-announcing-public-beta-release-of-open-cthulhu-srd/ (https://www.yog-sothoth.com/forums/topic/33031-open-cthulhu-announcing-public-beta-release-of-open-cthulhu-srd/)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Selganor [n/a] am 26.06.2019 | 18:59
Interessanter Link... Der Inhalt ist nur fuer registrierte Mitglieder zu lesen aber man kann sich nicht mehr neu anmelden (mindestens bis 7. Juli?)

Gibt es irgendwo auch eine Quelle die man jetzt schon (und nicht erst in einer Woche) lesen kann?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Megavolt am 26.06.2019 | 19:02
Ist das Erbe von Lovecraft nicht irgendwie gemeinfrei oder so?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: nobody@home am 26.06.2019 | 19:11
Ist das Erbe von Lovecraft nicht irgendwie gemeinfrei oder so?

Die Originalgeschichten meines Wissens schon. Aber dazu gehörte natürlich seinerzeit noch keine Spielversion...und ich hätte spontan keine Ahnung, welche konkreten Rechte und Pflichten in Sachen "Cthulhu-Mythos im Allgemeinen" Chaosium im Moment genau haben und welche nicht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 19:11
Oh das ist doof mit dem Betrachten. Nach den dortigen Infos mussten sowohl bei YSDC als auch RPGnet entsprechende Links auf Dokumente gelöscht werden. Die Macher von Open Cthulhu sind ziemlich überrascht und die Ankündigung con Chasium war sehr harsch formuliert inklusive $150.000 Strafen usw.

Die Diskussion ist mittlerweile dort angekommen, dass die Referenz der OGL, die Open Cthulhu zieht, eben sowohl Delta Green referenziert, als auch RuneQuest und Moongoose Publishing.

Da das Projekt wiederum auch nicht so richtig sauber kommuniziert (Webseite unsicher, keine Inhalte, usw.) ist es unklar, wer hier welche Gründe auf den Tisch legt und wie man damit umgeht.

Da aber Delta Green bereits viele Sachen veröffentlicht hat, würde mich das sehr wundern, wenn auf einmal Chaosium alle OGL Varianten wegklagt. Das würde nebenbei bemerkt auch FHTAGN betreffen können.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 19:12
Nachtrag: Chaosium hat die Marke Call of Cthulhu, weswegen man "Cthulhu - den Großen Alten" in seinem Abenteuer nennen darf, aber man sollte sein System nicht unbedingt "Open Cthulhu" nennen (IMHO).
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Dark_Pharaoh am 26.06.2019 | 19:25
Mmh, wenn ich mir das hier ansehe, kann das ja weite Bahnen ziehen.

https://en.wikipedia.org/wiki/Basic_Role-Playing

Zitat
Licensed games

Chaosium was an early adopter of licensing out its BRP system to other companies, something that was unique at the time they began but rather commonplace now thanks to the d20 licenses.[6] This places the BRP in the notable position of being one of the first products to allow other game companies to develop games or game aids for their work. Companies such as Green Knight and Pagan Publishing built their earliest works to support Chaosium's games.

Other, non-Chaosium games have used BRP for its core rules. For example, Other Suns, published by Fantasy Games Unlimited (FGU), used them under license. BRP was also used as the base for the highly successful Swedish game Drakar och Demoner from Target Games.[7]
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 26.06.2019 | 19:26
Das Mongoose-SRD darf ja laut Chaosium nicht mehr verwendet werden:

A: No. Mongoose’s license for RuneQuest was terminated in April 2011. At that point, Mongoose lost all rights to continue using the RuneQuest trademark, or to create and publish material derivative from the previous copywritten material, or to issue any sublicenses based on that agreement. Since Mongoose no longer had any rights to RuneQuest, it has no ability to issue a third-party license to that material (which is all an OGL is). - Quelle: https://www.chaosium.com/fan-use-and-licensing-q-a/

Ich frage mich, ob dann wohl auch OpenQuest, Clockwork & Chivalry etc. alle abgemahnt werden, oder ob die Lizenzen haben? Die stützten sich doch AFAIK auch auf das Mongoose SRD. Und ab wann ist so ein Werk eigenständig - "darf" Mongoose's Legend noch sein oder TDMs Mythras... ???

Edit: Das komplette Mongoose "Legend" Regelwerk (also alle Regeln, Mechaniken, Werte usw.) ist unter OGL publiziert.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 19:28
Das Delta Green OGL sieht so aus:
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Selganor [n/a] am 26.06.2019 | 19:50
Mach einfach die Formatierungen (Size/color/...) raus, dann kann man es vermutlich sogar lesen.

Wobei das ja nicht die ganze OGL ist sondern "nur" der Copyright-Vermerk (der die Quellen auflistet), was davon dann allerdings "freier" Content ist und was "product identity" (und damit nicht "frei") ist sollte noch an anderer Stelle stehen.

Aber das haben schon in der d20-Hochzeit Anfang der 2000er die wenigsten Produzenten verstanden und richtig eingesetzt.
(Zumal es dann auch noch "Spezialisten" wie z.B. Monte Cook gab die die genaue Identifikation der PI noch zu einem eigenen Suchspiel gemacht haben) ;D
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 23:03
Aus der Nachricht von Chaosium an YSDC zur Entfernung der Links auf Open Cthulhu:

Zitat
Furthermore, not only does it violate Chaosium's copyrighted material, it also violates the copyrighted material of Bloch, Derleth, Campbell, and Smith. We are certain there are others as well, although we are still compiling the full list of specific violations.


Das scheint ja auf Verwendung von geschützten Namen hin zu deuten. Nun kann man das leider nicht mehr prüfen, da besagtes Open Cthulhu offline ist. D.h. dort müssten bspw. Wesenheiten vorkommen, die eben eindeutig von Bloch & Co. stammen.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 26.06.2019 | 23:15
Meanwhile, on Twitter:
https://twitter.com/ysdc/status/1143881730782310403?s=21
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: AndreJarosch am 26.06.2019 | 23:25
In der Vergangenheit haben viele Spielehersteller sich eine Lizenz von Chaosium für ihre Adaption von Cthulhu-Spielen geben lassen.
Lovecrafts Geschichten sind zum Großteil inzwischen gemeinfrei, doch hat Chaosium Cthulhu so weit geprägt, dass es vielen Spieleherstellern zu mühsam war herauszufinden welche Cthulhu-Mythos-Idee von Lovecraft oder von Chaosium stammt. Also haben sich viele VORSICHTSHALBER eine Lizenz von Chaosium besorgt.

Publiziert man ein Cthulhu-Spiel mit Cthulhu, Mi-Gos, Wilbour Whaterly etc. ist man auf der sicheren Seite. Verwendet man aus versehen Mr. Shiny, die Silver Twilight Lodge, oder Carl Sanford, dann hat man Chaosiums geistiges Eigentum verwendet und wird Probleme bekommen. Wenn man Klarklash Ton oder das Book of Eibon, oder Averoigne einbaut, dann fußt dies auf C.A.Smith (welcher erst 1961 verstorben ist und dessen Texte/Erfindungen erst 2041 gemeinfrei werden).

Das Problem mit der OGL von Mongoose RuneQuest ist ein ganz anderes. Zu keinem Zeitpunkt hatte Mongoose das Recht eine OGL für das von ihnen nur unter Lizenz veröffentlichte RuneQuest zur Verfügung zu stellen.
Inzwischen sind es über ein halbes Dutzend Verlage die ihre Produktlinien darauf basiert haben... und das ist recht dünnes Eis.
Ich bezweifele, dass es Chaosium gelingen wird etablierte W100 Systeme wieder "zurückzuholen", aber sie können die weitere Ausuferung verhindern suchen und sich bemühen mit den etablierten Verlagen eine Lizenzvereinbarung zu treffen, die das Fortbestehen dieser Systeme sichert.

Sein geistiges/rechtliches/lizensiertes Eigentum zu schützen ist ihr gutes Recht... auch wenn die Rechtslage sehr schwierig aussieht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 26.06.2019 | 23:44
Das Problem mit der OGL von Mongoose RuneQuest ist ein ganz anderes. Zu keinem Zeitpunkt hatte Mongoose das Recht eine OGL für das von ihnen nur unter Lizenz veröffentlichte RuneQuest zur Verfügung zu stellen.
Dank der Legend OGL braucht ja eigentlich auch niemand mehr die Runequest OGL. Oder ist die deiner Einschätzung nach auch problematisch?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: AndreJarosch am 26.06.2019 | 23:54
Dank der Legend OGL braucht ja eigentlich auch niemand mehr die Runequest OGL. Oder ist die deiner Einschätzung nach auch problematisch?

MRQ2 wurde zu LEGEND (und zu RuneQuest6 aka MYTHRAS). Die Texte wurden von Lawrence Whitaker und Pete Nash basierend auf den vorangegangenen RQ Editionen verfasst. Ich traue mir nicht zu zu beurteilen, ob diese "überarbeitete/weitergeführte Regeledition" als neues Werk gilt oder noch unter das Copyright der Rechteinhaber der vorangegangenen Editionen fällt.

Da Mongoose die Rechte an MRQ2 verloren hat und die OGL hinfällig wurde bin ich mir nicht sicher ob die geringe Bearbeitung und Wiederveröffentlichung als LEGEND rechtens ist oder nicht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Läuterer am 27.06.2019 | 01:19
Mir fehlt da jetzt sowohl der Hintergrund als auch das Basiswissen zur OGL.
Ich bin im wahrsten Sinn völlig ahnungslos.

Kann Chaosium die OGL widerrufen?

Das hiesse dann für Fhtagn, dass die Lichter ausgehen könnten?

Dann würde sich der dt. Verlag sicher die Hände reiben... und wäre wieder Monopolist.

Aber funktioniert das so einfach 'mir nichts, Dir nichts'?

Andererseits auch durchaus clever von Chaosium durchdacht:
Zuerst erfolgt die OGL aka der grosszügige Ruf Cthulhus.
Und wenn dann alle hübsch produziert haben, erfolgt Cthulhus Rückruf.
Ergo. Alle, die es sich leisten können, und nicht sämtliche Kosten in den Sand gesetzt sehen wollen, kaufen schliesslich bei Chaosium die Lizenz.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 27.06.2019 | 06:43
Etwas Hintergrund zu Legend und der OGL:
http://openrpgs.net/2017/10/how-brp-got-ogled/

Man kann den Sachstand derzeit wohl so darstellen:
- Hat Open Cthulhu Copyrights durch Benennung von Ritualen/Wesen begangen, die nicht gemeinfrei waren? Der Text von Chaosium deutet darauf hin. Und das wäre auch völlig in Ordnung dafür abgemahnt zu werden.
- Ist Legend eine sichere OGL Quelle? Wenn nein, dann betrifft das viele Systeme, u.a. Delta Green und FHTAGN. Arc Dream hat dazu per Twitter bereits abgewunken.
- Chaosium wird laut ihrer eigenen Nachricht die Verstöße zusammen sammeln (und dazu würde bspw. die Verwendung eines Byakhees bereits ausreichen). Daher auch die Whitelist, die wir bei FHTAGN auf den Tisch gelegt haben - nur gemeinfreie Quellen. Dies ist interessant für alle Schreibenden, die in ihren Werken solche Dinge referenzieren.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: AndreJarosch am 27.06.2019 | 07:45
Etwas Hintergrund zu Legend und der OGL:
http://openrpgs.net/2017/10/how-brp-got-ogled/

Man kann den Sachstand derzeit wohl so darstellen:
- Hat Open Cthulhu Copyrights durch Benennung von Ritualen/Wesen begangen, die nicht gemeinfrei waren? Der Text von Chaosium deutet darauf hin. Und das wäre auch völlig in Ordnung dafür abgemahnt zu werden.
- Ist Legend eine sichere OGL Quelle? Wenn nein, dann betrifft das viele Systeme, u.a. Delta Green und FHTAGN. Arc Dream hat dazu per Twitter bereits abgewunken.
- Chaosium wird laut ihrer eigenen Nachricht die Verstöße zusammen sammeln (und dazu würde bspw. die Verwendung eines Byakhees bereits ausreichen). Daher auch die Whitelist, die wir bei FHTAGN auf den Tisch gelegt haben - nur gemeinfreie Quellen. Dies ist interessant für alle Schreibenden, die in ihren Werken solche Dinge referenzieren.

FHTAGN macht es meiner Meinung nach völlig korrekt.

Auch "CthulhuTech", das SciFi-Mecha-Cthulhu RPG, hat sich damals keine Lizenz von Chaosium geben lassen, da sie a) gut genug recherchiert haben welche Elemente des Cthulhu-Mythos sie gemeinfrei verwenden dürfen, und b) ihre Interpretationen und Darstellungen der Mythos-Wesen weit genug von allen Chaosium-Entwürfen entfernt sind ohne Probleme zu verursachen.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 27.06.2019 | 14:50
Und die Frage aller Fragen:
https://basicroleplaying.org/topic/9809-just-a-reminder-there-is-no-ogl-for-brp-rq-or-coc/

Bislang noch keine Antwort.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 14:56
- Ist Legend eine sichere OGL Quelle? Wenn nein, dann betrifft das viele Systeme, u.a. Delta Green und FHTAGN. Arc Dream hat dazu per Twitter bereits abgewunken.

Wenn Mongoose dazu keine Freigabe von Chaosium hatten: nope. Bei DG sieht die Lage etwas interessanter aus, weil das Team von Pagan Publishing sich eine Lizenz von Chaosium geholt hatten...
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 27.06.2019 | 15:13
Ich denke, dieses Argument greift nicht. Das Agent's Handbook von Arc Dream steht unter OGL und sonst nichts. Dort ist eine OGL abgedruckt und benennt klar die Teile, die Arc Dream weiter per OGL vererbt. In der FAQ steht nichts von Absprachen mit anderen Lizenzpartnern und dergleichen. So, wie es sich darstellt, ist das "neue" Delta Green eben nicht unter Chaosium-Lizenz erschienen, sondern komplett neu unter OGL - bezogen auf den Schnellstarter und das Agent's Handbook.

Daher wäre eine Nebenabsprache unlauter, denn der Eindruck in der FAQ ist eindeutig der, dass die OGL komplett zum Tragen kommt und Dritte eben damit eigene Werke erschaffen können.

Es sei denn, Arc Dream hätte einen Fehler gemacht und "Legend" falsch eingeschätzt.

http://www.delta-green.com/faq/ (http://www.delta-green.com/faq/)

Zitat
I saw the OGL in the Agent’s Handbook. Does that mean I can publish my own Delta Green books and downloads?

No. You DO NOT have permission to use Delta Green, either the property or the trademark, in your publication or in promotional materials without the express written permission of the Delta Green Partnership.
The Open Gaming License in the Agent’s Handbook (page 190) explicitly covers only a selection of the rules of that book, some of which were derived from other OGL publications. It covers absolutely nothing else.

Here is a summary of the book’s Open Game Content, which is available for use under the terms of the OGL: Game mechanics on pages 14–22, 28–36, 42–47, 50–63, 66–75, 78–79, and 84–85, except for material designated as Product Identity.

Here is a summary of the book’s Product Identity, which is not covered by the OGL and is not available for use, no matter what page on which it may be found: The intellectual property known as Delta Green; all trademarks, proper names, artwork, and trade dress; and all text not explicitly identified as Open Game Content.
Those summaries are not the entirety of the Open Gaming License. Read the license itself, in detail, before you use any material from the Agent’s Handbook in your own publication. If you find anything in the OGL confusing, consult with someone who can help you understand it.
R


Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 15:22
Ich denke, da war der rechtliche Status von Legend noch unklar. Chaosium machen wohl jetzt langsam hausputz
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: General Kong am 27.06.2019 | 17:12
Ich hatte das immer so verstanden, dass Rollenspielmechaniken eh nicht unter Copyricght gestellt werden können: Sonst wäre ja jedes Brettspiel mit Würfel einen Mensch-ärger-dich-nicht-Rechteverletzung, ganz zu schweigen von Kartenspielen oder Schach und Dame (da ist sogar das Spielbrett gleich!).

mayfair games hat seinerzeit in den 80ern seine Role Aids-Abenteuer herausgebracht mit dem Hinweis "For use with Advanced Dungeons & Dragons. AD&D is copyrighted by TSR. The use of the trademark by Mayfair Games is not approved by TSR" und zwar auf dem Titelbild - also ein großes "Ätsch! Ihr könnt uns mal!" direkt vorne drauf.

Und TSR konnte nur mit den Zähnen knirschen.

Was genau soll also Chaosium an Legend zu maulen haben? Die Verwendung solcher Einzelstellmerkmale wie die Attribute "Strength" und "Size" oder den W100 als Würfelmechanik?

Kapier ich nicht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Megavolt am 27.06.2019 | 17:17
Ich hatte das immer so verstanden, dass Rollenspielmechaniken eh nicht unter Copyricght gestellt werden können:

Ich kenne das auch so.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Tyloniakles am 27.06.2019 | 17:33
Zitat
"Copyright does not protect the idea for a game, its name or title, or the method or methods for playing it. Nor does copyright protect any idea, system, method, device, or trademark material involved in developing, merchandising, or playing a game."
(United States Copyright Office, "Copyright Registration of Games" [PDF])

According to the U.S. Copyright Office, "the text matter describing the rules of the game" may be protected by copyright "if it contains a sufficient amount of literary or pictorial expression". For example, a passage describing character creation for the Clans of the Sun and Moon, explaining their society and why they tend to have the skills they do, would probably be protected by copyright. A section merely describing the steps involved in rolling a number of dice or expending a number of points on X attributes would probably not be.

The Intellectual Property Section of the Virginia State Bar puts it this way: "To be copyrightable, the material must be original and possess a minimum level of creativity."

As general legal advice, this is solid, but if you want an opinion on a specific work that will hold up in court, you will need to pay an "intellectual property" lawyer for it. If you have money on the line, do not accept the word of anyone but a lawyer who specializes in intellectual property law. https://www.rpglibrary.org/articles/faqs/copyright.php

Konkrete Passagen aus Büchern stehen also ggfs. unter Copyright, einzelne Mechanismen aber nicht. Der genaue Sachverhalt muss aber im Einzelfall betrachtet werden.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 18:18
Mayfair wurde wegen IP-verletzungen von TSR in die steinzeit zurück verklagt.

Einzelne regeln können nicht unter copyright gestellt werden, ein regelsystem als Gesamtheit schon. Und Legend ist halt 1:1 das lizenzierte Runequest, welches Mongoose von Chaosium "gemietet" hatte. Ich vermute stark das sie gar nicht das recht hatten dafür eine OGL heraus zu geben.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 27.06.2019 | 18:23
Einzelne regeln können nicht unter copyright gestellt werden, ein regelsystem als Gesamtheit schon. Und Legend ist halt 1:1 das lizenzierte Runequest, welches Mongoose von Chaosium "gemietet" hatte. Ich vermute stark das sie gar nicht das recht hatten dafür eine OGL heraus zu geben.
Das stimmt so nicht, wie du das darstellst.

Die Lizenz für RuneQuest kam erstmal von Issaries. Chaosium hatte zuzeiten von Mongoose Runequest gar nicht die Rechte an RuneQuest. Die konkreten Regeltexte wurden komplett neu geschrieben - weil man nämlich gar keine Lizenz hatte, alte Chaosium-Texte neu abzudrucken. Da ist gar nichts "1:1 das lizensierte Runequest". Zumal die Regeln ja auch nicht unerheblich vom alten Chaosium-Runequest abweichen, z.B. Action Points und Combat Styles und so was . . . Also nicht nur der Formulierung nach, sondern auch inhaltlich.

Ob das Mongoose Legend so jetzt in Ordnung ist oder nicht wird nur ein Gericht entscheiden können. Dazu müsste Chaosium sich aber trauen, zu klagen und ich vermute, Chaosium mangelt es an Zuversicht und Kapital von TSR.

Hat denn Mythras eine Lizenz von Chaosium?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Ifram am 27.06.2019 | 18:33
Meine geistige Stabilität hat bereits beim Versuch alles nachzuvollziehen gelitten.  :ctlu: >;D
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: General Kong am 27.06.2019 | 18:35
Mayfair wurde wegen IP-verletzungen von TSR in die steinzeit zurück verklagt.

Einzelne regeln können nicht unter copyright gestellt werden, ein regelsystem als Gesamtheit schon. Und Legend ist halt 1:1 das lizenzierte Runequest, welches Mongoose von Chaosium "gemietet" hatte. Ich vermute stark das sie gar nicht das recht hatten dafür eine OGL heraus zu geben.

Hast du da einen Link zu? Ich hatte das immer so vestanden, dass TSR eben gerade nichts tun konnte.

Addendum:

Habe das hier gefunden:
TSR, INC., Plaintiff, v. MAYFAIR GAMES, INC., a corporation and DARWIN P. BROMLEY, individually and as President of Mayfair Games, Inc., Defendants.

No. 91 C 0417

UNITED STATES DISTRICT COURT FOR THE NORTHERN DISTRICT OF ILLINOIS, EASTERN DIVISION

March 15, 1993, Decided

According to the court:

"TSR, Inc. ("TSR") has sued Mayfair Games, Inc. ("Mayfair") and its President Darwin Bromley ("Bromley"), seeking injunctive relief, damages and contract rescission on the basis of several claims: (1) copyright infringement, (2) trademark infringement, false designation and misappropriation, (3) unfair competition and (4) breach of contract, all arising from Mayfair's use on its products of TSR's "Advanced Dungeons and Dragons" trademark. TSR currently moves for summary judgment on the Fourth Count of its Amended Complaint, which asserts that Mayfair breached a 1984 Settlement Agreement (the "Agreement") between the parties. 1 Mayfair responds by asking for summary dismissal of that breach of contract claim. For the reasons stated in this memorandum opinion and order, each motion is granted in part and denied in part."


"In 1982 Mayfair began to produce and market adventure and reference books under the trademark "Role Aids" for use in playing AD&D (D. Mem. 10, P-D P 22). TSR complained to Mayfair that Mayfair was making improper and infringing use of the AD&D trademark, and the parties signed the Agreement on September 28, 1984 to govern Mayfair's future use of TSR's trademarks (P-D P 28)."

"Under the Agreement Mayfair acknowledged TSR's ownership of the D&D and AD&D trademarks and agreed not to contest their validity (P. Ex. 1 § III, P-D P 29).
Mayfair also agreed to use the AD&D trademarks solely in connection with Role Aids modules, advertising and promotional materials.
TSR's trademark was to appear once on an advertisement, catalog, flyer or press release, and only within a specific emblem form 6 in which Mayfair would state that the Role Aids product involved is for use with the AD&D role-playing game and that AD&D is a registered trademark of TSR, and would disclaim TSR's approval of that specific use of TSR's trademark by Mayfair (P. Ex. 1 § I and Ex. B, P-D PP 30-32). Mayfair's own symbol was required to appear on the same page.
Mayfair also agreed
(1) to phase out all noncomplying packaging,
(2) not to use TSR's trademark in any other manner and
(3) not to include statements on Role Aids modules carrying the AD&D trademark that such modules were suitable for use with other role-playing games (P. Ex. 1 §§ IV-V and Ex. B, P-D P 36).
If materials violating the Agreement were distributed, Mayfair was required to make good faith efforts to recover such materials and to withdraw and withhold offending materials from distribution (P. Ex. 1 § VI, P-D 12(n) P 38).
 Despite the foregoing prohibitions, Mayfair was not prohibited from acquiring from the creators of Dungeons and Dragons, Arneson and Gygax, any of their rights to use the D&D trademark (P. Ex. 1 § V, D-P P 121)."

Das klingt eher nach einer für TSR nicht so zudriedenstellenden Einigung und auch nicht danach, dass Mayfair wirklich verloren hat. Nach "in die Steinzeit zurück verklagt" klingt das auch nicht, eher nach "Hört nun endlich auf mit dem Scheiß und der Verarsche!" - "Na gut. Wir veröffentlichen dann den Lagerbestand nicht mehr und schreiben nicht mehr "Für AD&D" drauf - sondern vielleicht "Für D&D - nach den fortgeschrittendenn Regeln von Gary Gygax ..." - "Ach Männo!"
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 18:37
Gerade nachgeschaut: richtig, die Runequest-lizenz ear von Issuaries. Wodurch es noch spannender wird, weil Runequest - und vor allem Glorantha - bei Issuaries lag, das damit verwobene BRP aber bei Chaosium,  und Issuaries ist zwischenzeitlich in Moon Design aufgegangen. Was ist mit denen eigentlich passiert?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 18:38
Hast du da einen Link zu? Ich hatte das immer so vestanden, dass TSR eben gerade nichts tun konnte.

Link nicht. Aber nachzulesen wäre das in Designers & Dragons... Band 2 meine ich

Edit: nachgeschaut, tatsächlich band 2. TSR hat einfach so lange mit juristen draufgehauen bis es für Mayfair mehr sinn gemacht hat denen die Reihe zu verkaufen. Die letzten beiden bände sind dann auch als "Shaman" und "Chronomancer" bei TSR erschienen
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: General Kong am 27.06.2019 | 18:45
Okay, habe da noch was gefunden (siehe oben), aber den Band habe ich. Ich schau nach. Meine aber dennoch, dass das nicht der Sieg von TSR war, den du erinnerst.

Aber - ich schau nach! Bin auch nicht mehr ganz sicher.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 27.06.2019 | 18:50
Habe auch editiert ;)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: General Kong am 27.06.2019 | 18:56
 :d

Hatten wir irgendwie beide recht.  ;)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Achamanian am 27.06.2019 | 19:51
Und Legend ist halt 1:1 das lizenzierte Runequest, welches Mongoose von Chaosium "gemietet" hatte. Ich vermute stark das sie gar nicht das recht hatten dafür eine OGL heraus zu geben.

Ich glaube nicht, dass Mongoose RuneQuest "gemietet" hat - sie hatten die Lizenz, ein Rollenspiel unter Verwendung der Marke RuneQuest zu entwickeln. Wahrscheinlich konnten sie tatsächlich keine OGL unter dieser Marke vergeben, aber die Legend OGL sollte eigentlich gültig sein, denn bei Legend haben sie ja die RuneQuest-IP völlig rauseditiert. Dass das Regelsystem auf frühere RQ-Versionen zurückgeht, dürfte dafür keine Rolle spielen, weil die Mechanismen sich nicht schützen lassen (erst recht, wenn es neue, nur von dem Vorgänger beeinflusste Mechanismen sind wie im Falle Mongoose).
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: AndreJarosch am 27.06.2019 | 23:21
Gerade nachgeschaut: richtig, die Runequest-lizenz ear von Issuaries. Wodurch es noch spannender wird, weil Runequest - und vor allem Glorantha - bei Issuaries lag, das damit verwobene BRP aber bei Chaosium,  und Issuaries ist zwischenzeitlich in Moon Design aufgegangen. Was ist mit denen eigentlich passiert?

Issaries Inc. (Greg Stafford) hatte 2013 oder 2014 alle Rechte an RuneQuest und Glorantha an Moon Design Publications abgegeben.
Als Greg 2015 wieder die Kontrolle von Chaosium Inc. übernahm brachte er seine Freunde von Moon Design Publications mit zu Chaosium.
Moon Design Publications sind Mehrheitseigner von Chaosium Inc.
Die Rechte für RuneQuest, HeroQuest, Glorantha, etc. liegen bei Moon Design Publications, die diese Reihen unter ihrem "Label" Chaosium Inc. herausgeben.
Call of Cthulhu gehört direkt Chaosium Inc. (deren Mehrheitseigentümer aber Moon Design Publications ist).

Es erscheint alles unter Chaosium Inc.
Die Firma Moon Design Publications ist "nur" der Rechteinhaber so einiger Trademarks und Copyrights und Mehrheitseigentümer von Chaosium Inc.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 28.06.2019 | 08:59
Ich finde total ulkig, wie sehr Chaosium sich darum bemüht, bloß keine Aussage über den Status von Legend oder auch OpenQuest zu machen. Auf Nachfragen im Forum hin wie es konkret mit der Legend und OpenQuest OGL aussieht, kam nun diese Antwort von Chaosium:

To the extent someone has made an original work that is not legally derivative of Chaosium's IP, of course they have the right to do with it as they will, including issue a perpetual OGL. That's the WotC OGL - WotC owned D&D outright and could do with it what they wanted, including issue perpetual third party licenses. However, Mongoose's license for RuneQuest was limited in duration. You can't license to others more than you actually have. So when their RuneQuest license was terminated, any licenses they issued under that license died with it.  - https://basicroleplaying.org/topic/9809-just-a-reminder-there-is-no-ogl-for-brp-rq-or-coc/?tab=comments#comment-145415

Die Frage ist, ob "Legend" nun "derivative of Chaosium's IP" ist oder nicht. Ich glaube, dass Chaosium auch nicht einfach behaupten kann, dass die Legend OGL unrechtens ist, da die dann womöglich einer Klage durch Mongoose Tür und Tor öffnen würden. Aber zwischen den Zeilen geben sie zu verstehen, dass laut Chaosium Mongoose gar nicht das Recht hat, Legend zu veröffentlichen oder eine Third-Party-License wie die OGL dafür zu vergeben. Aber das ist halt nur deren Meinung, auch verständlich, aber ob es juristisch fundiert ist, kann ich nicht beurteilen.

Das Problem mit Open Cthulhu ist ja aber anscheinend nicht die Verwendung der Legend OGL, sondern die Verwendung anderer geschützter Inhalte die niemals unter irgendeine OGL gefallen wären. Ist aber auch ein bisschen Rätsel raten, wirklich öffentlich geworden ist da nichts - vermutlich auch besser so. So eine Abmahnung ist ja auch nicht der Weltuntergang, waren damit z.B. überhaupt Kosten verbunden? Das kommt einem natürlich ein bisschen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen vor (vielleicht hätte ja eine freundliche Mail auch gereicht, die Rechteverletzung einzustellen - aber vielleicht gab es die ja auch und sie wurde ignoriert, oder es gab sie und sie wurde schlicht in einem Spam-Filter übersehen, ist halt schwierig von außen sowas zu beurteilen), aber gerade bei den ganzen Mythos-Sachen die Chaosium sich aufgebaut hat und wo eben mehr hinter steckt als nur Lovecraft ist das ja irgendwie auch wichtig für Chaosium und auch verständlich, dass man da lieber ne Nummer vorsichtiger ist als nötig.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: sma am 28.06.2019 | 10:18
Könnte es sein, da der Geschäftsführer von Chaosium ja Rechtsanwalt ist, dass die Antworten (vielleicht ungewollt) etwas härter ausfallen?

Genau so könnte es sein, dass Chaosium bis zur Feststellung des Gegenteils erst mal behauptet, alle Rechte zu haben, einfach weil sie es nicht gut finden, dass jemand einfach "Call of Cthulhu" kostenlos nachbaut, mit keinem anderen Ziel, als es nachzubauen.

In Deutschland wäre schon der Titel "Open Cthulhu" ein Problem, weil Pegasus die Wortmarke "Cthulhu" gehört und ich vermute, dass ein Gericht hier offensichtlich eine Verwechslungsgefahr sieht.

Spielregeln (denen deutsche Gerichte in der Vergangenheit eine sehr geringe Schöpfungshöhe beigemessen haben, was den einen oder anderen Erfinder von Brettspielen schon geärgert hat) sind frei, aber die Regelbeschreibung (und Illustration) unterliegt dem Urheberrecht und genießt damit einen Kopierschutz. Für das Layout könnte man ebenfalls einen Design-Schutz in Anspruch nehmen.

Schließlich könnte man bestimmte besondere Begriffe als Wortmarken schützen, so wie WotC es z.B. angeblich mit dem Beholder oder Mind Flayer gemacht hat, wo ich aber in der US-Trademark-Datenbank keine Eintrag finde (Beholder (https://en.wikipedia.org/wiki/Beholder_(video_game)) gehört z.B. "Alawar Entertainment"). Ich glaube daher, sie behaupten das einfach und spekulieren darauf, dass sie niemand mit Hasbro anlegen will.

Schließlich könnte es noch Patente (hier ein Beispiel (https://patents.google.com/patent/US20120313320)) geben, mit denen man sich dann doch Spielmechaniken schützen könnte.

Stefan
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 28.06.2019 | 10:37
Schlechtes Beispiel, das ist kein erteiltes Patent, sondern nur eine Anmeldung, die zudem bereits aufgegeben wurde.  ;)
In Europa sind keine Patente für Spielregeln gewaehrbar, nur für technische Erfindungen.
Die USA sind laxer in der Patentvergabe. Zudem bezeichnen sie Gebrauchsmuster als design patents. Wie sie heutzutage zu Spielregeln stehen, weiß ich nicht.
Ich bin mir aber sicher, das es in diesem Fall nicht um Patente geht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 28.06.2019 | 10:40
Für die Laien unter uns, die sich durch diese Diskussion verwirrt fühlen, habe ich im Ghoultunnel eine kleine Einführung zu geistigem Eigentum im RPG-Bereich:
https://ghoultunnel.wordpress.com/2010/07/07/urheberrecht-copyright/
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 28.06.2019 | 10:48
@ghoul: +1

Man könnte das Statement von Chaosium evtl. sogar so deuten, dass sie stillschweigend keinen Einspruch gegen 'Legend' erheben.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 29.06.2019 | 14:40
Update:
https://www.tanelorn.net/index.php/topic,111299.0.html

:)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: AndreJarosch am 29.06.2019 | 15:14
Man könnte das Statement von Chaosium evtl. sogar so deuten, dass sie stillschweigend keinen Einspruch gegen 'Legend' erheben.

Wenn LEGEND gefährdet ist, dann wäre MYTHRAS das auch.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: jorganos am 29.06.2019 | 18:39
Erschwerend für Chaosium könnte es sein, dass Chaosium in der Zeit der Trennung von Issaries (das die Rechte an der Marke RuneQuest hatte) selbst komplette Kapitel aus RuneQuest 3 in seine Reihe von BRP-Monographs eingearbeitet hat. Auch wenn der Rechtsnachfolger von Issaries jetzt auch der Eigentümer von Chaosium ist, könnte Legend aufgrund dieses doch recht parallelen Ereignisses (Lizenz für RuneQuest verloren, aber die Regeln weiterhin veröffentlicht) einigermaßen sicher sein.

Ein Großteil der anderen Herausgeber von D100-Systemen oder Produkten, die einmal für BRP lizensiert waren oder bei Chaosium veröffentlicht worden sind, stammen aus dem gleichen Fan-Umfeld wie die derzeitigen Macher bei Chaosium. Man kennt sich und hat sich in der Regel auch nicht verkracht, obwohl es gelegentliche persönliche Enttäuschungen gegeben haben wird.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 29.06.2019 | 19:09
Mongoose so: "Wer hat das denn erzählt?"
http://forum.mongoosepublishing.com/viewtopic.php?f=79&p=938090
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: General Kong am 29.06.2019 | 19:26
 ;D
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: CiNeMaNcEr am 29.06.2019 | 21:47
Mongoose so: "Wer hat das denn erzählt?"
http://forum.mongoosepublishing.com/viewtopic.php?f=79&p=938090

Besten Dank für die Info.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 30.06.2019 | 14:18
Hallelujah, jetzt gibt es doch eine klare offizielle Aussage von Chaosium zu Legend und die Notwendigkeit, zwischen den Zeilen zu lesen, ist vorbei:

Legend is its own thing and not under license from Chaosium or Moon Design Publications. Mongoose was perfectly entitled to take their work, remove from it those elements that were derived from RuneQuest or Glorantha and give it its own name, and then do with it as they see fit. Legend is not RuneQuest or BRP or Call of Cthulhu, and nor does it purport to be.

If Mongoose wants to do a OGL of their original work, that is not our issue or concern. My post is only to remind folk that the MRQ OGL has long since expired and not to rely on it.
- Quelle: https://basicroleplaying.org/topic/9809-just-a-reminder-there-is-no-ogl-for-brp-rq-or-coc/page/2/?tab=comments#comment-145638
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 30.06.2019 | 15:02
Gute Nachrichten!
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Dark_Pharaoh am 30.06.2019 | 15:08
Sehr schön :)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: JaneDoe am 30.06.2019 | 20:55
Puh...  ;D
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Blechpirat am 1.07.2019 | 08:52
Spannend!
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Makenyo am 1.07.2019 | 14:31
Helft mir mal auf die Sprünge. Cthulhu ist eine Figur die in Lovecrafts Geschichten auftaucht. Lovecraft ist schon seit mehr als 70 Jahren tot. Nach 70 Jahren sind Schriftstücke nach dem Tod des Autors soweit ich weiß Lizensfrei. Wie kann es da sein, dass jemand da noch für das Wort Cthulhu irgendwelche Ansprüche erheben kann?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 14:32
Thread von vorne lesen?  ;)

Kurzfassung: Urheberrecht ungleich Markenrecht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Makenyo am 1.07.2019 | 15:23
Thread von vorne gelesen?  ;)

Kurzfassung: Urheberrecht ungleich Markenrecht.

Hab den Thread von vorne gelesen. Hab allerdings irgendwann den Faden verloren.

Aber kann es echt sein, dass irgend jemand sich das Recht für einen Namen oder eine Bezeichnung kauft und kein anderer darf dieses Wort mehr verwenden?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 15:26
Ok, es ist auch kompliziert.
Chaosium hat das Recht an der Marke Cthulhu. Die Laufzeit einer Marke ist unbegrenzt.
Zudem stammen große Teile des Cthulhu Mythos nicht aus der Feder des HPL, unterliegen daher teilweise noch dem Schutz des Urheberrechts.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 15:28
Aber kann es echt sein, dass irgend jemand sich das Recht für einen Namen oder eine Bezeichnung kauft und kein anderer darf dieses Wort mehr verwenden?
Nein. Nicht ganz.
Verwenden darfst Du das Wort "Cthulhu", aber nicht für Produkte und Dienstleistungen in den von der Marke geschützten Produktklassen.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Makenyo am 1.07.2019 | 15:36
Ok, mal Klartext.  :) Wenn ich selber ein Abenteuer schreibe, dann darf ich Cthulhu, Shub-Nigurath, Yog-Sothoth, Mi-Go, Tiefe Wesen, etc. verwenden, da sie in Publikationen von Lovecraft erschienen sind. Sachen wie Spielwerte von "Call of Cthulhu" oder Gruppierungen wie "Der hermetische Orden des silbernen Zwielichts" darf ich selbstverständlich nicht verwenden, da sie das erste mal in Publikationen von Chaosium erschienen sind.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Infernal Teddy am 1.07.2019 | 15:39
Ok, mal Klartext.  :) Wenn ich selber ein Abenteuer schreibe, dann darf ich Cthulhu, Shub-Nigurath, Yog-Sothoth, Mi-Go, Tiefe Wesen, etc. verwenden, da sie in Publikationen von Lovecraft erschienen sind. Sachen wie Spielwerte von "Call of Cthulhu" oder Gruppierungen wie "Der hermetische Orden des silbernen Zwielichts" darf ich selbstverständlich nicht verwenden, da sie das erste mal in Publikationen von Chaosium erschienen sind.

Hastur wiederum nicht.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Makenyo am 1.07.2019 | 15:42
Hastur wiederum nicht.
Wurde ja auch nicht von mir erwähnt  ;)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 15:46
Ja, wobei ich vermute, dass Du Spielwerte abdrucken kannst. Nur solltest Du nicht Cthulhu etc. In den Titel schreiben oder "ein Abenteuer für Cthulhu" aufs Cover schreiben.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 1.07.2019 | 15:47
Und das ist genau das, was wir bei FHTAGN mit unserer "Whitelist" meinen: diese Wesen / Rituale sind recherchiert und gemeinfrei. Bei allen anderen Mythos-Elementen kann es sein, dass du die Rechte Dritter verletzt. Daher entweder die Whitelist nehmen oder sich etwas eigenes ausdenken.

P.S.: Die Liste ist noch nicht abschließend final, aber schon sehr weit fortgeschritten.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: nobody@home am 1.07.2019 | 15:51
Nein. Nicht ganz.
Verwenden darfst Du das Wort "Cthulhu", aber nicht für Produkte und Dienstleistungen in den von der Marke geschützten Produktklassen.

Ist halt ein bißchen ein schlechtes Beispiel, weil der Charakter Cthulhu meines Wissens inzwischen in der Public Domain angekommen ist und niemand einen groß daran hindern kann, ihn in eigenen Geschichten zu verwenden, Plüschversionen von ihm herauszubringen und so weiter. Da muß niemand groß Chaosium um Erlaubnis fragen.

Knifflig wird's allerdings, wenn ich beispielsweise tatsächlich ein Spiel herausbringen will, das neben Platzhirschen wie Call of Cthulhu und Trail of Cthulhu auch ganz allgemein im Mythos-Jagdrevier wildern soll, ohne deswegen Ärger zu bekommen. Da bin dann tatsächlich ich in der Bringschuld, mir etwas einfallen zu lassen, was eigenständig genug ist und sich ausreichend von diesen abgrenzt, daß es nicht einfach nur abgekupfert aussieht oder anderweitig zu leicht mit ihnen verwechselt werden könnte...und da macht sich im Zweifelsfall eine direkte Cthulhu-Referenz im Namen eher schlecht, weil's das schon mindestens zweimal ausgerechnet auf dem Markt für Spiele gibt.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 16:05
Grund ist aber nicht die Existenz eines anderen Cthulhu-Spiels, sondern der Eintrag ins Markenregister (und die tatsächliche Verwertung der Marke durch den Markeninhaber).
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Bert.Bastard am 1.07.2019 | 16:17
Bevor jemand die Keule der Unredlichkeit schwingt:

Tatsächlich ist es so, dass in einigen Ländern (z. B. USA) der Markeninhaber dazu verpflichtet ist, seine Marke zu schützen und Markenverletzungen unmittelbar nachzugehen. Sollte er dies nicht tun, verliert dieser ggf. seine Marke.


Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 16:18
Ja, sonst kann die Marke generisch werden und verfallen ("Generizid"). Siehe Verwendung von Tempo als Synonym für Papiertaschentuecher aller Art.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: nobody@home am 1.07.2019 | 16:21
Bevor jemand die Keule der Unredlichkeit schwingt:

Tatsächlich ist es so, dass in einigen Ländern (z. B. USA) der Markeninhaber dazu verpflichtet ist, seine Marke zu schützen und Markenverletzungen unmittelbar nachzugehen. Sollte er dies nicht tun, verliert dieser ggf. seine Marke.

Frei nach dem Motto "wenn's euch schon nicht kümmert, was geht's dann erst die Gerichte an?", ja; da ist die Rechtslage dann eben einfach so. Alles gute Gründe, etwas Vorsicht und idealerweise Respekt walten zu lassen -- selbst wenn der Originalinhaber mein Produkt ausnahmsweise mal mögen sollte, kann er mich in so einer Situation nicht einfach frei nach Schnauze machen lassen.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Tegres am 1.07.2019 | 16:49
OT:
"Lovecraft Lives" oder "Lovecraft lebt" wären doch zwei schöne Titel ohne "Cthulhu" (wobei LL als Abkürzung schon vergeben ist). FHTAGN finde ich als Namen auch sehr gelungen. "The Horrors of Yog-Sothothery" wäre auch ein schöner Name für ein cthuloides Rollenspiel.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 1.07.2019 | 16:52
Um genau zu sein:

Chaosium hält u.a. die Rechte an "Call of Cthulhu"
https://www.uspto.gov/trademarks-application-process/search-trademark-database

Pegasus an "CTHULHU",
https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

Und die Deutsche Lovecraft Gesellschaft an "FHTAGN". :)

Darüber hinaus unterliegen Dinge wie das Ältere Zeichen als Pentagramm, die Dunklen Jungen von Shub-Niggurath, Itaquah, Atla-Nacha, usw. dem Urheberrecht von Autoren, deren Werke eben nicht gemeinfrei sind.

Über die Frage, ob das dann eine Urheberrechtsverletzung oder eine Markenrechtsverletzung ist, kann man streiten. Aber Firmen werden ihre Marken verteidigen und im Fall von Open Cthulhu gab es neben dem Namen auch bspw. die gleiche Schriftart wie bei "Call of Cthulhu". Das ist quasi eine Einladung für eine Abmahnung.

Im Bereich des Urheberrechts ist Arkham House vielfach als Rechteinhaber genannt. Auch hier ist die Frage, in wie weit man es darauf ankommen lassen sollte.

Wir gehen hier auf jeden Fall einen sehr konservativen Weg und lassen lieber etwas weg, als auf zu dünnem Eis zu stehen.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: sma am 1.07.2019 | 17:21
…und ein Oliver Hämmerling besitzt in Deutschland die Wortmarke „Lovecraft“ u.a. für Rollenspiele oder Comics. „Lovecraft Lives“ könnte da auch kritisch sein. Und „Lovecraft Beauty“ ist eine Marke für Parfüme :-)

Stefan
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: nobody@home am 1.07.2019 | 17:44
Und „Lovecraft Beauty“ ist eine Marke für Parfüme :-)

Also, da hatte jemand entweder wirklich keine Ahnung :o...oder aber einen ausgesprochen eigenwilligen Sinn für Humor, der mir direkt schon gefallen könnte. >;D
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: ghoul am 1.07.2019 | 19:24
Lovecraft ist auch ein Sexshop in London.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Achamanian am 1.07.2019 | 19:25
Lovecraft ist auch ein Sexshop in London.

Da war ich sogar mal!
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Little Indian #5 am 1.07.2019 | 20:14
Da war ich sogar mal!

Und? Wie groß war der SAN-Schaden, mal geschätzt?
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Der Nârr am 1.07.2019 | 20:45
Lovecraft ist auch ein Sexshop in London.
"Lovecraft" ist in HârnMaster auch der Name der Fertigkeit, gekonnt Liebe zu machen :).
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Achamanian am 1.07.2019 | 21:08
Und? Wie groß war der SAN-Schaden, mal geschätzt?

Da ich mich bis heute an den Besuch und den Anblick von Noppel-Dildos erinnere, wahrscheinlich größer, als es mir damals bewusst war ... es war allerdings auch zu Klassenfahrtzeiten und eine Mutprobe, von daher passt das irgendwie.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 1.07.2019 | 21:27
Es ist nicht tot, was ewig liegt ...
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: nobody@home am 1.07.2019 | 21:41
Es ist nicht tot, was ewig liegt ...

...oder eben steht, je nachdem...
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 2.07.2019 | 15:41
Finales Statement von Chaosium auf BRP Central:
https://basicroleplaying.org/topic/9809-just-a-reminder-there-is-no-ogl-for-brp-rq-or-coc/?do=findComment&comment=145867

Zitat
To summarise (using Jeff's responses):

Q: Does Call of Cthulhu, RuneQuest, Magic World, the Basic Roleplaying system, Pendragon, or 7th Sea come under the provisions of an Open Game License (OGL)?

A: No.

Q: Is there a System Reference Document (SRD) for Call of Cthulhu, RuneQuest, Magic World, the Basic Roleplaying system, Pendragon, or 7th Sea?

A: No.

Q: Can I rely on the Mongoose RQ SRD to publish material?

A: No. Mongoose’s license for RuneQuest was terminated in April 2011. At that point, Mongoose lost all rights to continue using the RuneQuest trademark, or to create and publish material derivative from the previous copywritten material, or to issue any sublicenses based on that agreement. Since Mongoose no longer had any rights to RuneQuest, it has no ability to issue a third-party license to that material (which is all an OGL is).

For more information, see https://www.chaosium.com/fan-use-and-licensing-q-a

Q: Isn't an OGL perpetual?

Mongoose may have said its license was perpetual, but its license with Issaries was not perpetual. Mongoose did not have the ability to issue a perpetual license to Third Parties, only a license with a duration equal to its own right to use the IP. 

(Think of this like subletting a property you are renting on a monthly basis from another party. You might tell your subletter that their lease is perpetual, but if your landlord ends your lease, both you and your subletter are out.)

Q: What about Mongoose's Legend?

A: Legend is its own thing and not under license from Chaosium or Moon Design Publications. Mongoose was perfectly entitled to take their work, remove from it those elements that were derived from RuneQuest or Glorantha and give it its own name, and then do with it as they see fit. Legend is not RuneQuest or BRP or Call of Cthulhu, and nor does it purport to be.

If Mongoose wants to do a OGL of their original work, that is not Chaosium's issue or concern
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Blechpirat am 2.07.2019 | 16:27
Damit ist FTAGHN auch auf der sicheren Seite, oder?

Den Screenshot würde ich sicher aufbewahren :)
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 2.07.2019 | 17:53
FHTAGN ist safe, Delta Green ist safe.
Raiders of R'lyeh hat ein Problem, Open Cthulhu so wie so.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Dionysian Spectre am 2.07.2019 | 19:36
Beachtenswert ist vielleicht noch der Satz "Legend is not RuneQuest or BRP or Call of Cthulhu, and nor does it purport to be."

Man könnte den so interpretieren, dass Chaosium sich vorbehält weiterhin gegen Rollenspiele vorzugehen, die das Legend OGL Material verwenden um damit gegen solche Projekte vorzugehen die das Legend OGL Material verwenden um damit eine Kopie von Call of Cthulhu zu erzeugen (also welche "purport to be Call of Cthulhu"). Chaosium könnte sich auf den Standpunt stellen dass die Kombination aus Prozentsystem und Lovecraft-Mythos und Investigatoren-Setting in irgendeiner Form geistiges Eigentum von Chaosium ist.

Ob sie damit vor Gericht Erfolg hätten sei dahingestellt ... aber ich habe zumindest den Eindruck dass sie dahingehend FUD (Fear, Uncertainty and Doubt) streuen wollen und eine gewise Drohkulisse aufrechterhalten, indem sie eine solche Position als Möglichkeit andeuten bzw. zumindest nicht klar dementieren.

Daraus könnte man auch erklären warum DG in Ruhe gelassen wird (ist eher Military) und Open Cthulhu angegangen wird (hat explizit das Ziel, ein offener Klon zu sein). FHTAGN sehe ich da irgendwo in der Mitte (hat schon eigenständige Tendenzen, aber FHTAGN ist näher an CoC, als DG an Coc ist; und auch FHTAGN hat das erklärte Ziel eine offene Alternative zu CoC bzw. Pegasus-Cthulhu zu sein).
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 2.07.2019 | 20:29
Ich würde es lieber so formulieren: FHTAGN ist eine offene Alternative für Rollenspiel mit kosmischem Horror. Wir sind nicht gegen andere Systeme, sondern für die Freiheit von Autor/innen, Spielleiter/innen und Spieler/innen ihre Ideen auch abseits vom Mainstream veröffentlichen zu können.

Chaosium hat seinen Claim mit den Markeneintragungen abgesteckt. Dazu kommen die Rechte an gewissen Wesen und Elementen des Mythos. Alles andere ist offenes Gewässer, in dem jeder seine Netze auswerfen kann.

An dem Satz "Legend gibt auch nicht vor CoC zu sein" ist auch nichts Falsches dran. Immerhin ist das ja ein Fantasy-Setting.

Ein Aspekt aus dieser ganzen Geschichte ist in jedem Fall, dass wir FHTAGN weiterhin (bzw. um so mehr) als eigenständiges System platzieren werden. Mal sehen, ob uns das gelingt.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Makenyo am 2.07.2019 | 21:42
FHTAGN ist safe, Delta Green ist safe.
Raiders of R'lyeh hat ein Problem, Open Cthulhu so wie so.
Warum hat eigentlich "Raiders of R'lyeh" ein Problem und "FHTAGN" nicht?

Beide Spielsysteme sind dem BRP von Chaosium doch recht nahe. Beide System haben ihre Eigenheiten aber eigentlich ist es immer noch BRP. Beide Spielsysteme sind für mich irgendwie wie ein Call of Cthulhu der Version 8.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: Case am 2.07.2019 | 22:20
Raiders of R'lyeh nutzt neben Legend auch das Mongoose RuneQuest SRD. Delta Green wiederum nur Legend.

Und weil Chaosium eben gesagt hat, dass Mongoose das RuneQuest niemals nicht als OGL hätte herausbringen dürfen, ist dieses Produkt quasi das Gift, was in der Erblinie von Raiders steckt.


/edit

Die aktuelle Version von RoR hat das im Lizenztext:

Zitat
Legend Core Rulebook, © 2011, Mongoose Publishing; Authors Lawrence Whitaker, Pete Nash, et al., based on original material by Greg Stafford.
Legend Spirit Magic, © 2011, Mongoose Publishing Ltd.
Arcania of Legend: Blood Magic, Copyright 2012, Mongoose Publishing Ltd.
Hot Pursuit, © 2005, Corey Reid, published by Adamant Entertainment.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: D. Athair am 24.07.2019 | 17:36
In der Vergangenheit haben viele Spielehersteller sich eine Lizenz von Chaosium für ihre Adaption von Cthulhu-Spielen geben lassen.
Lovecrafts Geschichten sind zum Großteil inzwischen gemeinfrei, doch hat Chaosium Cthulhu so weit geprägt, dass es vielen Spieleherstellern zu mühsam war herauszufinden welche Cthulhu-Mythos-Idee von Lovecraft oder von Chaosium stammt. Also haben sich viele VORSICHTSHALBER eine Lizenz von Chaosium besorgt.
Das liegt daran, dass Chaosium wahrscheinlich einer der bedeutendsten Beitragenden zum Mythos insgesamt sein dürfe. Das auseinanderzuklamüsern, wenn man die volle "Cthulhu-Erfahrung" haben will, ist schwierig.

Ich ärgere mich immer noch, dass ich den Ausstellungskatalog eines Künstlers, der ne Ausstellung in Nürnberg hatte, nicht erworben habe (das war ein Abverkauf alter Kataloge). Der hatte was zum Mythos gemacht und hatte ein Sponsoring von Chaosium (drum war das Logo drin).


Was die Mongoose-Lizenz angeht:
Da spielen mMn zwei Dinge eine Rolle. Chaosium unter Charlie Krank (und Lynn Willis) haben die RQ SRD hingenommen. Anders kann man das nicht sagen, da Mongoose ja ne offizieller Lizenznehmer war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dem Partner und Lizenzgeber unbekannt geblieben ist. Kann gut sein, dass das alte Chaosium (vor der Rettung durch Stafford und Petersen und Moon Design) gar nicht vorhatte nochmal was mit RuneQuest zu machen. Das ist das eine.

Und dann lassen sich Spielregeln prinzipiell nur wenig schützen. Hârnmaster und WFRP sind von RQ so weit nicht weg.

Rechtlich scheint Legend und die entsprechende OGL in Ordnung zu sein. Renaissance, OpenQuest und Co. werden ihre OGL anpassen.
Von Newt Newport weiß ich, dass er mit Chaosium in Kontakt steht wegen OpenQuest. Er ist ja bzgl. des Magazins "Hearts in Glorantha" eh schon länger Lizenznehmer.
Titel: Re: Chaosium mahnt Open Cthulhu ab
Beitrag von: D. Athair am 24.07.2019 | 17:37
[Getrennt zur besseren Lesbarkeit]

Beachtenswert ist vielleicht noch der Satz "Legend is not RuneQuest or BRP or Call of Cthulhu, and nor does it purport to be."

Man könnte den so interpretieren, dass Chaosium sich vorbehält weiterhin gegen Rollenspiele vorzugehen, die das Legend OGL Material verwenden um damit gegen solche Projekte vorzugehen die das Legend OGL Material verwenden um damit eine Kopie von Call of Cthulhu zu erzeugen (also welche "purport to be Call of Cthulhu"). Chaosium könnte sich auf den Standpunt stellen dass die Kombination aus Prozentsystem und Lovecraft-Mythos und Investigatoren-Setting in irgendeiner Form geistiges Eigentum von Chaosium ist.

Nein, so läuft das nicht. Legend ist safe. Lovecraft gemeinfrei.
Diese Kombination ... wurde oft genug verwendet ... u.a. in Mythras: Wahnsinn und andere Farben oder in dem Renaissance Spiel Dark Streets. Gerade bei Letzerem dürfte der Fokus auf die Bow Street Runners ... verhindern, dass Chaosium mittels Klage was erreichen könnte. Das Regelsystem Renaissance basiert auf OpenQuest, ist aber differenzierter und hat eine Anpassung auf das Schwarzpulver-Zeitalter erfahren.


... für meine Begriffe will Chaosium Folgendes:
1) Ihre Werke und Rechte soweit schützen, wie es jetzt noch geht (unter der Frühzeit von Stafford und unter Krank war man da recht nachlässig).
2) Zusammenarbeit mit Autoren erwirken und sie ggf. im eigenen Verlag veröffentlichen.
3) Lizenzen verkaufen, wo möglich.

... das ist alles höchst legitim zumal sich Chaosium auch immer recht kooperativ erwiesen haben.