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Daggerheart
Schleicher:
Unsinn:
Dungeons & Discourse ist in keinster Weise verlässlich.
Hier wird das auseinandergenommen:
https://www.youtube.com/live/XJFSGO9cwhU?si=Bg-Q1inAwELIXFlm&t=4141
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)1. Änderungsklausel (§11.1)
Inhalt: Darrington Press kann die Lizenz jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, muss dies aber über ihre Website und mindestens einen Social-Media-Kanal bekannt geben.
Bewertung im Stream:
„Völlig normal“, wird als branchenüblich bezeichnet. Früher musste man Änderungen sogar per Zeitungsanzeige veröffentlichen. Kein Problem, solange es transparent gemacht wird.
2. Bestandsschutzklausel (§11.3)
Inhalt: Werke, die vor einer Lizenzänderung erstellt wurden, dürfen weiterhin unter der alten Lizenz vertrieben werden – solange sie nicht verändert oder weiterentwickelt werden.
Bewertung:
Diese Klausel wird positiv hervorgehoben, da sie den entscheidenden Unterschied zur gescheiterten OGL 1.1 von WotC darstellt. Bei Wizards hätte eine Änderung rückwirkend Produkte illegal machen können.
Daggerheart garantiert Bestandsschutz – das wird als vertrauensbildend gewertet.
3. Inhaltsregeln (§6.5)
Inhalt: Die Lizenz untersagt Inhalte, die „bigoted, discriminatory, illegal, obscene or harassing“ sind – mit Bewertung im alleinigen Ermessen von Darrington Press.
Bewertung:
Deutliche Zustimmung der Sprecher. Es sei legitim, dass ein Unternehmen keine Hassrede oder „Smut“ mit seiner Marke verbinden will.
Die Sorge, dies sei Zensur, wird klar zurückgewiesen:
„Erste Verfassungszusatz (USA) schützt nur vor staatlicher Zensur, nicht vor den Regeln privater Firmen.“
4. Schutzklauseln bei ähnlichen Inhalten
Inhalt: Darrington Press behält sich vor, ähnliche Inhalte zu eigenen Produkten zu entwickeln, auch wenn sie unbeabsichtigt bestehenden Drittinhalten ähneln.
Bewertung:
Ebenfalls standardmäßig in vielen Verträgen, um sich vor haltlosen Plagiatsvorwürfen zu schützen. Die Sprecher berichten von Dutzenden solcher Verträge, die sie selbst abgeschlossen haben.
5. Allgemeine Einschätzung
Die Sprecher sehen keine problematischen Klauseln, sofern man die Lizenz nicht bewusst gegen den Strich bürsten will (z. B. um politisch anstößige Inhalte zu verbreiten).
Die Lizenz sei strenger als die alte OGL, aber nicht übermäßig restriktiv, sondern ein gesunder Mittelweg zwischen Freiheit für Entwickler und Schutz des Unternehmens.
Kritisiert werden eher jene, die sich über Einschränkungen beklagen, ohne realistisch selbst Inhalte schaffen zu wollen.
sma:
Vorsicht. Die Irin macht aus allem einen Skandal, wenn es Klicks bringt und Clownfish ist – drücken wir's mal freundlich aus – sehr rechts und mag CR nicht. Das sind daher nicht die besten Quellen.
Meines Wissen besteht der "Skandal" darin, dass die Leute das Legal-English der zugegeben nicht gerade einfach geschriebenen 8-seitigen Lizenz falsch verstehen (wollen) und sich über einige Dinge aufregen, die IMHO nicht aufregendswert sind:
a) DRP (wie sich Darrington Press in der Lizenz nennt) behält sich das Recht vor, die Lizenz zu ändern, was aber nur auf zukünftige Produkte eine Auswirkung hat und damit ausschließt, was WotC versucht hat.
b) DRP möchte nicht, dass ihr Content mit rassistischen oder anders vorurteilsbehafteten Machwerken in Verbindung gebracht werden, was Leute fälschlich als Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen (die aber auch in den USA nur garantiert, dass der Staat einem nicht die Meinung verbieten kann, was die Leute untereinander so ausmachen, steht auf einem anderen Blatt).
c) DRP sagt (und das ist so ein typisches US-Ding), dass wenn sie unabsichtlich die selben Ideen haben wie jemand anderes, der die Lizenz nutzt, dafür nicht wegen Schadenersatz verklagt werden können. Das missverstehen jetzt einige als die Lizenz zum Klauen, aber entscheidend ist ja, dass das ganze unabsichtlich passieren muss. Daher auch nur ein unnötiger Aufreger.
PS: Was Schleicher sagt.
Boba Fett:
Gerade a) war doch bei der ursprünglichen OGL auch der Fall, immerhin ist doch erst eine OGL 1.1 und dann eine 1.2 erschienen, lange vor dem OGL Skandal. Und der Bestandsschutz garantiert Verlagen doch Rechtssicherheit.
Und b) finde ich legitim, auch wenn es natürlich immer eine Frage ist, wer denn nun entscheidet, was als illegitimer Content angesehen wird.
Ebenso c) wenn ich Leuten erlaube, via OGL Content für mein Produkt zu liefern, muss ich mich selbst ja auch schützen. Ich denke, hier wird bzgl. Plagiatsvorwürfen dann die “Zeitgleichheit” entscheiden. Wobei man sich auch fragen muss, was denn als Plagiat angesehen werden kann. Spielregeln zum Beispiel nicht. Auch bei Settingähnlichkeiten wird es schwierig. Also geht es hier nur um Brands und Namen. Dass der Betrachter eben bei zwei Verlagen Betrachter heisst oder so.
Wo ist jetzt der Skandal?
Radulf St. Germain:
Für mich war das Problem mit der OGL nicht, dass die streng war, sondern dass die strenger wurden. D.h. es hatten Leute schon auf dieses Pferd gesetzt und teilweise Firmen aufgebaut und dann wurde Ihnen der Teppich unter den Füßen weggezogen. Von daher wäre es für mich nicht das Selbe, auch wenn es inhaltlich ähnlich wäre. Was es nicht zu sein scheint.
caranfang:
Das ganze sieht für mich doch ganz danach aus, als ob hier jemand auf Teufel komm raus einen Skandal erzeugen will. Wieso, ist eigentlich doch egal.
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