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Deutschland und d20
Visionär:
Manchmal kommt es vor, dass ich für meine D&D/D20 - Kampagnen Abenteuer schreibe, die ich sogar gerne online stellen würde. Nun stellen sich mir diverse Copyrightfragen. Früher haben Fans ihre Abenteuer/Quellmaterialien einfach so ins Internet gestellt ohne sich Gedanken über den Rechtskram zu machen, heute weht ein anderer Wind im Internet.
Kann ich einfach so meine Abenteuer online stellen?
Was ist, wenn ich die Werteblöcke nicht in englisch (SRD gibt es ja) sondern auf deutsch aufgeführt habe? Es gibt ja auch deutsche D20 - Bücher, haben die englische Werteblöcke?
Was ist, wenn ich Abenteuer in offiziellen Kampagnenwelten geschrieben habe, kann ich die so online stellen?
Was ist mit eigens erschaffenen Rollenspielen auf d20 - Basis. Könnte man die der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, wenn die Regeln auf deutsch aufgeschrieben wurden.
Mir geht es nicht darum, dass das d20 - Logo draufprangt. Das ist ja egal. Hat hier jemand tieferen Einblick in das d20 - Geschehen?
Monkey McPants:
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, kenn mich also eigentlich eh nicht aus. ;)
So wie ich es verstehe darfst du, auch auf deutsch, d20-basiertes Material veröffentlichen, wenn du es unter der OGL veröffentlichst. (Sprich sie drannhängst und es als OGC deklarierst.)
Um ganz sicher zu gehen solltest du dir aber mal die OGL durchlesen ob da was über andere Sprachen drinnsteht.
M
Thalamus Grondak:
Du darfst Abenteuer auf OGL Basis veröffentlichen. Bei den deutschen Begriffen hat Amigo damals aber immer sehr strikt darauf bestanden, das sie nicht bestandteil des SRD sind. Deshalb ist die Rechtslage da unsicher. In der OGL steht zwar man dürfte übersetzen, als ich jedoch eine direkte anfrage an Wizards stellte, ob ich das SRD übersetzen dürfte, bekam ich die antwort, ich dürfte es nicht, weil ich die Rechte von Amigo damit verletzen würde.
Inzwischen liegen die deutschen Rechte ja bei Feder&Schwert, am besten einfach mal dort anfragen.
Was auf jeden Fall verboten ist, ist die direkte gegenüberstellung von deutschen und englischen Regeln, da das ja die Übersetzungsleistung der Übersetzer ist, und einem Copyrightschutz unterliegt.
Im Zweifelsfalle müsstest du dann wohl immer beweisen, das du die Regelbegriffe selbst, ohne einfluß der bereits auf Deutsch erscheinenen Publikationen übersetzt hast.
Bin übrigens auch kein Anwalt, also ist das hier im Ernstfall nur sinnloses Geschwafel ;D
Selganor [n/a]:
Grundlegender Tipp betreffs d20 und deutscher Sprache: NICHT mischen...
Es gibt kein deutschsprachiges SRD daher darfst du die deutschen Begriffe NICHT verwenden.
Solltest du also irgendwas d20-technisches (ob jetzt mit oder ohne d20-Lizenz) machen und "veroeffentlichen" wollen dann nimm lieber die englischen Begriffe, denn bei denen ist SICHER dass du sie verwenden darfst.
Wenn du willst darfst du sogar das SRD in ein anderes Layout packen und verkaufen (oder "verschenken") und niemand kann was dagegen machen wenn die OGL korrekt ist.
Die deutschen Begriffe unterliegen dem (c) Amigo/Feder&Schwert und duerfen nur mit deren Erlaubnis genutzt werden. Und wann sie dazu kommen sich um entsprechende Anfragen zu kuemmern ist nicht sicher... (Beachtet man ihren Produktionsplan)
Haukrinn:
Wie regeln das eigentlich Firmen wie Truant, die deutschsprachiges Material für d20 rausbringen?
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