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[Pathfinder] Regelfragen und Smalltalk

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adh:
Man benötigt eine freie Hand, um Zauber mit Gestenkomponenten wirken zu können.
Wie handhabt ihr es, wenn z.B. ein Kleriker oder ein Barde mit Einhandwaffe und Schild kämpft?
Die Waffe jedesmal wegzustecken, dann wieder zu ziehen ist (vor allem ohne das Talent Schnelle Waffenbereitschaft) ja extrem umständlich.
Mir fallen folgende Möglichkeiten ein:
1) Waffe muss weggesteckt / fallen gelassen werden.
2) Waffe kann in die Schildhand genommen werden, aber der Schildbonus fällt weg bis der Charakter wieder an der Reihe ist
3) Waffe kann in die Schildhand genommen werden, der Schildbonus bleibt erhalten.

Ich tendiere momentan zu 3). Klar, eigentlich kann man nur den Griffs des Schildes umfassen und nicht noch z.B. zusätzlich ein Schwert, schon gar nicht, wenn man das Schild noch effektiv einsetzten möchte. Es wäre also eigentlich unlogisch, dies zuzulassen.
Aber irgendwie scheint mir 1+2 dazu zu führen, dass Kleriker, Paladine und co bald nur noch mit Zweihandwaffen rumrennen. Diese kann man ja kurz gemütlich in einer Hand halten (und behält dennoch seine vollständige Verteidigungsfähigkeit, da die RK ja nicht beeinflusst wird und nur von getragener Rüstung und GE abhängig ist). Realistisch betrachtet genauso unlogisch, schließlich ist auch ein Zweihänder ja nicht nur zum Angriff, sondern auch zur Verteidigung da.
Das "es ist unrealistisch" Argument "kürzt sich folglich weg", zumindest in meinen Augen.
Viel wichtiger ist aber die Frage (an die Experten): Macht diese lockere Auslegung den Schildträger zu mächtig?
Ich würde es wie gesagt zulassen, aber...wie seht ihr das?

Guten Rutsch  :)

Gruß
adh

adh:
@ Blackhorn

Solche Aktionen gehören für mich nicht in ein klassisches Gruppenrollenspiel, selbst wenn es wie oben vermutet eine Racheaktion des Schurken an dem Kämpfer sein sollte.
Das würde ich dem Spieler schlicht klar machen.
Klar, nach Regeln ist es möglich, und du könntest ihm als erzieherische Maßnahme gleiches antun (mit einem NSC Mörder), damit er merkt, wie unschön es ist, aber ich halte ein Gespräch, am besten gleich in der ganzen Gruppe vor Spielbeginn, am sinnvollsten.
Ihr wollt doch zusammen spielen, nicht gegeneinander...

Gruß
adh

Feuersänger:
Meine Auslegung dazu ist: Wer nicht unter die Regelung für Arcane Spell Failure fällt, kann auch problemlos mit Einhandwaffe und Schild zaubern.

adh:
@Feuersänger: Klingt gut, danke.

nächste Frage:
Kann ein arkaner Zauberwirker keine Schriftrollen mit göttlichen Zaubern mittels „Magischen Gegenstand benutzen“ wirken?
Unter der Fertigkeit finde ich Regeln für die Klassenliste (Schriftrolle benutzen) und den Attributswert (Attributswert nachahmen), aber eben keine für „göttlich in arkan umwandeln“.
Hab ich was überlesen oder geht das wirklich nicht?

Gruß
adh

adh:
ne, Moment, eigentlich reicht doch "Schriftrolle benutzen", dann steht der Zauber ja auf meiner Liste, selbst wenn ich gar keine Zauberliste habe (z.B. Schurke).
Aber was soll dann die dritte Voraussetzung im Kapitel Magische Gegenstände - Schriftrollen: muss von der passenden Art sein (arkan oder göttlich)?
Ich steh auf dem Schlauch...

Gruß
adh

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