Pen & Paper - Spielsysteme > Pathfinder/3.x/D20
d20 modern OGL aber kein OGC?
Selganor [n/a]:
--- Zitat von: Taschenschieber am 24.09.2011 | 16:02 ---Die Übersetzung EINZELNER BEGRIFFE ist urheberrechtlich schützenswert? Meine Güte...
--- Ende Zitat ---
Ich wiederhole nur die Aussagen der D&D-Lizenzinhaber (erst war es Amigo, dann Feder&Schwert)
grumpy_hedgehog:
Meiner Meinung nach ist es rechtswidrig ;) Du kannst dir nicht Teile der deutschen Sprache schützen lassen und dann jemanden verklagen, weil er diese Teile nutzt.
Sonst hätte man den Übersetzer von Steven Kings "Shining" verklagen müssen, weil er Teile der Übersetzung von E.A. Poes "Maske des Roten Todes" verwendet hat ;)
Taschenschieber:
--- Zitat von: Selganor am 24.09.2011 | 16:10 ---Ich wiederhole nur die Aussagen der D&D-Lizenzinhaber (erst war es Amigo, dann Feder&Schwert)
--- Ende Zitat ---
Sollte ja auch kein Angriff gegen dich sein.
grumpy_hedgehog:
Falls es wen interessiert: Einzelne Worte und Wortneuschöpfung unterliegen anscheinend nicht dem Urheberrecht. Sie stellen wohl keine geistige Schöpfung dar, weil sie für sich genommen mehrere Bedeutungen haben können und zudem meistens zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, der jedem Menschen frei steht. Nur eine komplette Übersetzung gilt als geistige Schöpfung und unterliegt dem Urheberrecht.
So ungefähr habe ich das mal irgendwo gelesen. Ich finde nur den Link nicht mehr dazu...
Roland:
Natürlich kann niemand Dir an den Karren fahren, wenn Du Stength mit Stärke übersetzt und Charisma mit Charisma bzw. diese Begriffe für Deine Regeln nutzt. Aber wenn Textpassagen genau oder annähernd wiedergegeben werden, wird irgendwann eine Grenze überschritten, die übrigens nicht genau festgelegt ist. Vor allem wenn Du "freie Inhalte" eines Urhebers verwendest und gleich daneben eventuell geschützte Textstellen zu finden sind, werden sich damit befasste Personen wohl ihre Gedanken machen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln