Pen & Paper - Spielsysteme > World of Darkness

VtR unD VtM Erfahrung mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit

<< < (11/21) > >>

GIGiovanni:

--- Zitat von: Fairy Tale am 19.11.2012 | 12:50 ---Die Betonung liegt dabei allerdings auch auf "kann". Bei Notwehr gilt der Anspruch auf Verhältnismäßigkeit, und nur weil jemand versucht einen zu töten, gibt einem das nicht automatisch das Recht, den anderen auch zu töten. Es gilt ganz klar "so wenig Gewalt wie möglich, so viel wie nötig". Wenn sich hinterher zeigt, dass es ohne Probleme auch anders gegangen wäre (z.B. Überwältigung mit mehreren Personen, Entzug aus der Situation oder ähnliches), dann ist man auch bei Notwehr wegen Tötung dran.

--- Ende Zitat ---
Notwehrspruch, das Recht muss nicht dem Unrecht weichen
In einer Notwehrlage darf ich das sicherste Mittel nehmen, um den rechtwidrigen Angriff zu brechen. (Flucht ist kein Brechen des Angriffes und wird auch nicht verlangt, Ausnahme ich habe die Notwehrlage provoziert)
Bei der Notwehr wird gerade nicht post tum geschau, da man berücksichtigt, dass dies auf grund der schnelle nicht möglich, nur bei auf der Hand legenden Widersrüchen, welche sofort zu erkennen sind, gibt es Probleme. Bei einer minimalen Reaktionszeit, kann nicht erwartend werden, dass man alle Umstände fertigt berücksichtigt werden können. 
Bei der Bundeswehr zu meiner Zeit, gab es einen "netten" Spruch bei den Wachgängen, scheißt auf die Beine, Nasen-, ,Joch-, Brustbein  ein Toter macht keine Gegenaussage.  
Daran ist allerdings was wahres dran,  ohne Gegenaussage gehen die Prozesse meist in Dubio pro reo aus.  Die Prozesse gegen Todesschützen dort belegen, dass an den Spruch was dran war/ist

Rabenmund:
@GIGiovanni

--- Zitat ---Ich weiß allerdings nicht ob ein Einsperren wirklich humaner ist
--- Ende Zitat ---

Interessiert die Menschlichkeit nicht, solche Fragen sind ihr egal.

Die Mechanik für "deine Seele/Menschlichkeit/Psyche" ist ganz einfach.

Du tötest: Menschlichkeitswurf.
Er gelingt: Du hast es vor dir gerechtfertigt. Bist menschlich geblieben, lebst mit deinen Gewissensbissen.
Dadurch kommt es beim nächsten Töten unweigerlich wieder zu einem Entartungswurf.

Er misslingt: Die Rechtfertigung hat nicht geklappt, Menschlichkeit sinkt.
Gewürfelt werden muss nicht mehr auf Entartung, die Schwelle ist überschritten. Der Charakter wurde unmenschlicher.


Die ganzen Fragen ob etwas humaner, unmenschlicher, barbarisch, zivilisiert, gerechtfertigt.. was auch immer ist sind wichtig. Aber die stellst
--- Zitat ---du
--- Ende Zitat ---
dir... und völlig unabhängig davon welche Antworten du dir gegeben hast, deine Menschlichkeit steht bei der Tat auf dem Spiel. Denn tief in dir drin waren die Antworten nicht wirklich befriedigend.

Schließlich ist es diesmal "the real thing".. und nicht nur ein Gedankenspielchen. Der Kerl liegt tot vor dir auf dem Boden, aus seiner Brust rinnen die letzten Tropfen Blut, und gleichzeitig zu der Scham und den Gewissensbissen weckt genau dieses Blut deinen Hunger... und vergrößern Scham, Gewissensbisse,...

GIGiovanni:

--- Zitat von: Fairy Tale am 19.11.2012 | 13:40 ---Das gleiche dumme Geschwätz durfte ich in meiner Bundeswehrzeit auch hören. Dass solche "Aufforderungen" rechtlich fragwürdig sind, steht außer Frage.

--- Ende Zitat ---


ich sage ja nicht dass diese Aussagen fragwürdig sind, sie stimmen aber und dies ist Fakt.

Dieses machen alle Juristen im Studium durch und in der Staatsanwaltsstation, bekommt man dann die tatsächlichen Umgang "gezeigt"

Nin:
Ob einem die Bundeswehr und die deutsche Rechtssprechung in der WoD weiterhelfen?

Teylen:
Imho spricht das Regelwerk nicht von Notwehr, in der Hinsicht ist die Überlegung dahingehend müßig.
Ansonsten ist es einerseits schwer zu unterstellen das ein Kainit gegenüber einem Menschen in Notwehr handelt, den entweder können die Menschen einem relativ wenig oder aber sie haben eine gute Argumentationsgrundlage [Jäger] den Kainit als Aggressor darzustellen, andererseits ist es eher schwierig, zumindest bei V:tM, einen anderen Kainiten in Notwehr tatsächlich zu vernichten. Muß man dafür doch gewöhnlich nach der Starre noch nachtreten.

Nun und wenn man einsperren [oder was alternativ mit ihm geschieht] inhumaner findet als Töten bleibt einem noch der Wurf auf so etwas wie Stufe 1 (Grausamste und abscheuliche Taten). Wenn jetzt so ein Menschlichkeits 6 Vampir vor der Wahl steht gegen die Einser-Sünde zu verstoßen oder gegen die Dreier oder Vierer Sünde, erspart es dem Vampir ja nicht den Menschlichkeitswurf, nur weil er sich für das kleinere Übel entschied.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln